west263 Januar 13, 2013 Grob gesagt,genauso ist es 2013 ist das letzte Jahr zum verechnen. Es werden bestimmt noch welche kommen und diverse Tricks,wie man es noch weiter verlängern kann,preisgeben.Aber auf die normale Art geht nur noch dieses Jahr,mit Steuererklärung in 2014. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner Januar 13, 2013 Hallo, man spricht dabei immer vom Steuerjahr, das ist unabhängig davon, wann die Erklärung abgegeben wird. Es bleibt noch bis Ende 2013 Zeit, einen Kursgewinn zu realisieren. Steuererklärung in 2014 für 2013 (müssen keine Aktiengewinne sein, da du auch keine Aktienverluste hast)Sorry, aber das passt nicht zusammen. Bei Altverlusten (und nur die verfallen Ende 2013) spielt es keine Rolle, woher die Verluste stammen; die Unterscheidung in Aktien und Sonstiges gibt es da nicht.Es müssen aber steuerpflichtige Kursgewinne sein, Zinsen, Dividenden etc. gehen nicht, und auch keine Kursgewinne aus Käufen von vor 2009. Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
cantaloupe Januar 13, 2013 Danke Euch! Noch eine Frage, ist die Information korrekt, dass, wenn ich einen 2008 gekauften Fonds jetzt mit Verlust verkaufe, diese Verluste auch noch als Altverluste zählen? Das würde heissen, wenn ich so einen Fonds 2014 mit Verlust verkaufe, kann ich gar nichts anrechnen lassen? Alternativen wären dann wohl nur, entweder jetzt schon verkaufen, oder halten und hoffen dass der Fonds irgendwann wieder in die Gewinnzone kommt.... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
boll Januar 13, 2013 Noch eine Frage, ist die Information korrekt, dass, wenn ich einen 2008 gekauften Fonds jetzt mit Verlust verkaufe, diese Verluste auch noch als Altverluste zählen? Das würde heissen, wenn ich so einen Fonds 2014 mit Verlust verkaufe, kann ich gar nichts anrechnen lassen? Alternativen wären dann wohl nur, entweder jetzt schon verkaufen, oder halten und hoffen dass der Fonds irgendwann wieder in die Gewinnzone kommt.... Die Zeiten, um Altverluste zu generieren, sind lange vorbei. Der mögliche Verlust ist komplett Privatsache; ein möglicher Gewinn in der Zukunft aber auch... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
cantaloupe Januar 13, 2013 Die Zeiten, um Altverluste zu generieren, sind lange vorbei. Ok, da hab ich eine uneindeutige Formulierung auf ner Ratgeberseite missverstanden.... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
pummelchen Januar 14, 2013 Sehe ich dies richtig, wenn am 31.12.13 noch Altverlsute beim FA stehen sollten, dann kann ich diese mit keinerlei Gewinne aus 2014 verechnen- soweit so gut aber die Altverluste bleiben beim FA bestehen und falls man z.B. eine Immobilie innerhalb von 10 jahren mit Gewinn verkaufen sollte , dann müßte man den Gewinn ja versteuern und darf diesen aber mit den Altverlusten verrechnen Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner Januar 14, 2013 Hallo pummelchen, ja, das siehst du alles richtig. wenn am 31.12.13Du meintest ja sicherlich nach der Steuererklärung für 2013. Zu den Immobilien kommen übrigens noch ein paar andere Sachen hinzu (Devisen, physische Rohstoffe und Gegenstände außerhalb des täglichen Bedarfs). Solange es keine laufenden Erträge damit gibt, beträgt die Spekulationsfrist dabei aber nur 1 Jahr. Und die Freigrenze von 600 Euro gibt es da auch noch (ist ja eigentlich gut so, nur für die Altverluste vielleicht nicht). Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
pummelchen Januar 14, 2013 Hallo pummelchen, ja, das siehst du alles richtig. wenn am 31.12.13Du meintest ja sicherlich nach der Steuererklärung für 2013. Zu den Immobilien kommen übrigens noch ein paar andere Sachen hinzu (Devisen, physische Rohstoffe und Gegenstände außerhalb des täglichen Bedarfs). Solange es keine laufenden Erträge damit gibt, beträgt die Spekulationsfrist dabei aber nur 1 Jahr. Und die Freigrenze von 600 Euro gibt es da auch noch (ist ja eigentlich gut so, nur für die Altverluste vielleicht nicht). Stefan ja nach der Erklärung 2013 ich dachte,w enn man eine Immobilie hat und diese innerhalb von 10 Jahren verkauft, ist Steuer auf den erzielten Gewinn fällig. Heißt dies man müßte nur 1 Jahr warten oder beziehst du dich auf Devisen etc. Gewinne bei Goldmünzen wären zu versteuern, wenn man sie innrehalb eines Jahres nach Erwerb verkauft,danach sind sie steuerfrei? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner Januar 14, 2013 Hallo pummelchen, ja, die Einjahresfrist bezog sich auf Devisen (wenn unverzinst!), insbesondere aber auf Gegenstände (Gemälde, Antiquitäten, etc.). Bei Immobilien gelten immer die 10 Jahre (wer hält eine Immobilie auch nur ein Jahr? Da schlagen die Grunderwerbsteuern und die Spesen ja voll in die Rendite, lohnt sich wohl nur in Ausnahmefällen). Gewinne bei Goldmünzen wären zu versteuern, wenn man sie innrehalb eines Jahres nach Erwerb verkauft,danach sind sie steuerfrei?Genau. Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
precious Januar 25, 2013 Grob gesagt,genauso ist es 2013 ist das letzte Jahr zum verechnen. Es werden bestimmt noch welche kommen und diverse Tricks,wie man es noch weiter verlängern kann,preisgeben.Aber auf die normale Art geht nur noch dieses Jahr,mit Steuererklärung in 2014. Ich habe eine Idee - Altverluste aus Spekulationsverlusten ins Jahr 2014 übertragen !? Zum Ende des Jahres 2013 verjähren die steuerliche Altverluste aus Spekulationsgewinnen, die noch vor dem Jahr 2009 entstanden sind. Verluste aus Kapitalanlagen die nach 2009 entstehen, können nicht mehr verjähren und werden nach Verrechnung mit den Gewinnen aus dem Vorjahr und festgestellten Altverlusten auf das nächste Jahr vorgetragen. Für das Jahr 2013 besteht nun letztmalig die Möglichkeit realisierte Gewinne mit diesen Altverlusten zu verrechnen. Am einfachsten wäre es natürlich wenn man wüsste wohin der Markt gehen würde. Dann könnte man mit Derivaten darauf setzen und versuchen Gewinne in der Höhe der Altverluste zu erzielen damit diese komplett ausgeglichen werden können. Da die Richtung des Marktes in Jahresfrist schwer voraussehbar ist und die Strategie völlig daneben gehen kann, wäre es auch möglich Long und Short gleichzeitig im selben Basiswert zu gehen und vor Jahresende aber nur die Gewinnposition für das Jahr 2013 steuerwirksam werden zu lassen. Den Verlusttrade müsste man dann eben erst im Jahr 2014 steuerwirksam werden lassen. Damit hätte man dann keinen Gewinn erzielt, aber man hätte erreicht, dass die Kursgewinne in Höhe der Altverluste steuerfrei vereinnahmt werden könnten die Altverluste wären dann komplett ausgenutzt und verrechnet. Die Verluste aus dem Gegengeschäft würde man erst im Jahr 2014 steuerlich realisieren. Diese Verluste würden dann so lange auf die Folgejahre übertragen werden, bis man alles mit zukünftigen Kapitalerträgen verrechnet hätte. Ich meine mit Optionen, Optionsscheinen und Hebelzertifikaten ein geeignetes Instrument zur Verfügung zu haben um diese Altverluste indirekt auf die Zukunft zu übertragen bzw. zu erhalten. Ich möchte dazu überwiegend Optionen verwenden. Jetzt muss ich mich als mit Optionen unerfahrener Anleger aber noch damit auseinandersetzten, wie die Strategie im Detail mit Optionen optimal koordiniert werden kann, damit das Vorhaben nicht Über- bzw. Unterdimensioniert wird oder gar ins Leere läuft. Ich meine mit Optionen, Optionsscheinen und Hebelzertifikaten ein geeignetes Instrument zur Verfügung zu haben um diese Altverluste indirekt auf die Zukunft zu übertragen bzw. zu erhalten. Ich möchte überwiegend Optionen verwenden. Jetzt muss ich mich als mit Optionen unerfahrener Anleger aber noch damit auseinandersetzten, wie das Vorhaben im Detail mit Optionen optimal koordiniert werden kann, damit das Vorhaben nicht Über- bzw. Unterdimensioniert wird oder gar ins Leere läuft. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
etherial Januar 25, 2013 Da die Richtung des Marktes in Jahresfrist schwer voraussehbar ist und die Strategie völlig daneben gehen kann, wäre es auch möglich Long und Short gleichzeitig im selben Basiswert zu gehen und vor Jahresende aber nur die Gewinnposition für das Jahr 2013 steuerwirksam werden zu lassen. Den Verlusttrade müsste man dann eben erst im Jahr 2014 steuerwirksam werden lassen. Die Idee ist nicht neu, ich habe sie auch schon früher eingesetzt und bin nicht überzeugt davon. Nachteile: - die Strategie ist unkalkulierbar (beim Seitwärtsmarkt hat man gar keinen Vorteil) - die Strategie bindet Geld über ein ganzes Jahr (welches man sonst verzinst anlegen könnte (da man bei der Strategie bestenfalls auf 0 rauskommt ist das schon entscheidend) Der Stückzinstrick hat diese Nachteile nicht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
precious Januar 25, 2013 Da die Richtung des Marktes in Jahresfrist schwer voraussehbar ist und die Strategie völlig daneben gehen kann, wäre es auch möglich Long und Short gleichzeitig im selben Basiswert zu gehen und vor Jahresende aber nur die Gewinnposition für das Jahr 2013 steuerwirksam werden zu lassen. Den Verlusttrade müsste man dann eben erst im Jahr 2014 steuerwirksam werden lassen. Die Idee ist nicht neu, ich habe sie auch schon früher eingesetzt und bin nicht überzeugt davon. Nachteile: - die Strategie ist unkalkulierbar (beim Seitwärtsmarkt hat man gar keinen Vorteil) - die Strategie bindet Geld über ein ganzes Jahr (welches man sonst verzinst anlegen könnte (da man bei der Strategie bestenfalls auf 0 rauskommt ist das schon entscheidend) Der Stückzinstrick hat diese Nachteile nicht. Stückzins-Strategie - Wenn ich ein Wertpapier(WP) incl. angesammelte Stückzinsen kaufe, dann habe ich für das Jahr des Erwerbs die Stückzinsen als Verlust geltend zu machen und bei Ausschüttung habe ich dann den Gewinn zu versteuern. Stimmt das so? Nur ich möchte vor dem Jahr 2014 jeden Verlust vermeiden und nur Gewinne steuerlich wirksam werden lassen. Die Verluste vereinnahme ich dann im Jahr 2014. Nach der Ausschüttung des Zins fällt dann auch immer der Kurs der WP um ca. den Wert der Zinszahlung. Bei Verkauf habe ich dann auch mit dem WP einen Verlust. Also dürfte ich das WP auch erst im Jahr 2014 verkaufen und somit ist dieses Geld auch lange gebunden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
sparfux Januar 25, 2013 schau mal in meiner Signatur. Da findest Du, wie das auch unterjährig funktioniert, ohne, dass die Verluste im gleichen jahr steuerlich relevant werden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner Januar 25, 2013 Hallo precious, praktisch die gleiche Idee hatten wir erst Letztens hier im Forum (https://www.wertpapier-forum.de/topic/40395-gegenlaeufige-zertifikate-gesucht/). Am einfachsten wäre es natürlich wenn man wüsste wohin der Markt gehen würde. Dann könnte man mit Derivaten darauf setzen und versuchen Gewinne in der Höhe der Altverluste zu erzielen damit diese komplett ausgeglichen werden können.Das ist ja mal eine tolle Idee, Respekt. Nach der Ausschüttung des Zins fällt dann auch immer der Kurs der WP um ca. den Wert der Zinszahlung.Da solltest du dich aber nochmal gründlich einarbeiten, das ist nämlich einfach nur falsch. Sorry, wenn ich vielleicht etwas sarkastisch werde, aber wenn jemand sich anscheinend Jahre lang nicht um seine Altverluste kümmert und dann hier - vermutlich ohne einen Bruchteil des Threads gelesen zu haben - uns die Welt erklären will, was soll man da sonst schreiben? Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
precious Januar 25, 2013 schau mal in meiner Signatur. Da findest Du, wie das auch unterjährig funktioniert, ohne, dass die Verluste im gleichen jahr steuerlich relevant werden. @sparfux: Danke für den Hinweis. Ja die Methode Schiebung von Depot A nach B ist mir bekannt. Bei mir ist im Verhältnis zu den Altverlusten das Kapital, welches ich für die Strategie aufbringen möchte doch eher zu gering um mit der Stückzinsstrategie alle Altverluste ausgleichen zu können. Deshalb denke an eine Strategie mit Hebelpapieren, die leider unberechenbarer ist wie die Strategie mit Stückzins Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
sparfux Januar 25, 2013 Dann mach den Stückzinstrick mit hochprozentigen Aktienanleihen oder mit Aktienanleihen von "Fallen Angels" Das geht nach dem gleichen Prinzip mit wenig Kapitaleinsatz aber eben höherem Risko und meist auch mit höheren Kosten im Vergleich zu der von mir bevorzugten konservativen anleihenähnlichen Variante. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Basti Januar 27, 2013 ich möchte mich nochmal vergewissern: gezahlte Abg.steuer aus Kursgewinn von einer Anleihe - kann nicht zur Verrechnung von Altverlusten benutzt werden. Richtig? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
vanity Januar 27, 2013 ich möchte mich nochmal vergewissern: gezahlte Abg.steuer aus Kursgewinn von einer Anleihe - kann nicht zur Verrechnung von Altverlusten benutzt werden. Richtig? Falsch! Und netterweise zählen die vereinnahmten Stückzinsen auch noch zum Kursgewinn (der Gag beim Stückzinstrick). (ganz wörtlich genommen ist deine Aussage aber richtig, denn nicht die abgeführte AgSt kann zur Verrechnung verwendet werden, sondern der ihr zugrundeliegende Kursgewinn) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
35sebastian Januar 27, 2013 Grob gesagt,genauso ist es 2013 ist das letzte Jahr zum verechnen. Es werden bestimmt noch welche kommen und diverse Tricks,wie man es noch weiter verlängern kann,preisgeben.Aber auf die normale Art geht nur noch dieses Jahr,mit Steuererklärung in 2014. Ich habe eine Idee - Altverluste aus Spekulationsverlusten ins Jahr 2014 übertragen !? Zum Ende des Jahres 2013 verjähren die steuerliche Altverluste aus Spekulationsgewinnen, die noch vor dem Jahr 2009 entstanden sind. Verluste aus Kapitalanlagen die nach 2009 entstehen, können nicht mehr verjähren und werden nach Verrechnung mit den Gewinnen aus dem Vorjahr und festgestellten Altverlusten auf das nächste Jahr vorgetragen. Für das Jahr 2013 besteht nun letztmalig die Möglichkeit realisierte Gewinne mit diesen Altverlusten zu verrechnen. Am einfachsten wäre es natürlich wenn man wüsste wohin der Markt gehen würde. Dann könnte man mit Derivaten darauf setzen und versuchen Gewinne in der Höhe der Altverluste zu erzielen damit diese komplett ausgeglichen werden können. Da die Richtung des Marktes in Jahresfrist schwer voraussehbar ist und die Strategie völlig daneben gehen kann, wäre es auch möglich Long und Short gleichzeitig im selben Basiswert zu gehen und vor Jahresende aber nur die Gewinnposition für das Jahr 2013 steuerwirksam werden zu lassen. Den Verlusttrade müsste man dann eben erst im Jahr 2014 steuerwirksam werden lassen. Damit hätte man dann keinen Gewinn erzielt, aber man hätte erreicht, dass die Kursgewinne in Höhe der Altverluste steuerfrei vereinnahmt werden könnten die Altverluste wären dann komplett ausgenutzt und verrechnet. Die Verluste aus dem Gegengeschäft würde man erst im Jahr 2014 steuerlich realisieren. Diese Verluste würden dann so lange auf die Folgejahre übertragen werden, bis man alles mit zukünftigen Kapitalerträgen verrechnet hätte. Ich meine mit Optionen, Optionsscheinen und Hebelzertifikaten ein geeignetes Instrument zur Verfügung zu haben um diese Altverluste indirekt auf die Zukunft zu übertragen bzw. zu erhalten. Ich möchte dazu überwiegend Optionen verwenden. Jetzt muss ich mich als mit Optionen unerfahrener Anleger aber noch damit auseinandersetzten, wie die Strategie im Detail mit Optionen optimal koordiniert werden kann, damit das Vorhaben nicht Über- bzw. Unterdimensioniert wird oder gar ins Leere läuft. Ich meine mit Optionen, Optionsscheinen und Hebelzertifikaten ein geeignetes Instrument zur Verfügung zu haben um diese Altverluste indirekt auf die Zukunft zu übertragen bzw. zu erhalten. Ich möchte überwiegend Optionen verwenden. Jetzt muss ich mich als mit Optionen unerfahrener Anleger aber noch damit auseinandersetzten, wie das Vorhaben im Detail mit Optionen optimal koordiniert werden kann, damit das Vorhaben nicht Über- bzw. Unterdimensioniert wird oder gar ins Leere läuft. Du solltest dich nicht als unerfahrener Börsianer dazu hinreißen lassen, Dinge zu tun, die du nicht ganz verstehst, nur zum Zweck, Altverluste steuerlich zu nutzen. Aus steuerlichen Gründen sollte man nie ein Investment eingehen. Ich weiß noch gut, was im Jahr 2008 User überlegt haben, um die Abgeltungssteuer zu umgehen. Was wurde daraus? Viel Geplapper- nichts getan. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Basti Januar 27, 2013 ich möchte mich nochmal vergewissern: gezahlte Abg.steuer aus Kursgewinn von einer Anleihe - kann nicht zur Verrechnung von Altverlusten benutzt werden. Richtig? Falsch! Und netterweise zählen die vereinnahmten Stückzinsen auch noch zum Kursgewinn (der Gag beim Stückzinstrick). (ganz wörtlich genommen ist deine Aussage aber richtig, denn nicht die abgeführte AgSt kann zur Verrechnung verwendet werden, sondern der ihr zugrundeliegende Kursgewinn) ok, vielen Dank - also kann ich die gezahlte A-Steuer der umgetauschten GR Bonds (steuerlich im Jahr 2012) in Anlage KAP zur Verrechnung mit Altverlusten angeben? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
precious Januar 27, 2013 Ich habe eine Idee - Altverluste aus Spekulationsverlusten ins Jahr 2014 übertragen !? Zum Ende des Jahres 2013 verjähren die steuerliche Altverluste aus Spekulationsgewinnen, die noch vor dem Jahr 2009 entstanden sind. Verluste aus Kapitalanlagen die nach 2009 entstehen, können nicht mehr verjähren und werden nach Verrechnung mit den Gewinnen aus dem Vorjahr und festgestellten Altverlusten auf das nächste Jahr vorgetragen. Für das Jahr 2013 besteht nun letztmalig die Möglichkeit realisierte Gewinne mit diesen Altverlusten zu verrechnen. Am einfachsten wäre es natürlich wenn man wüsste wohin der Markt gehen würde. Dann könnte man mit Derivaten darauf setzen und versuchen Gewinne in der Höhe der Altverluste zu erzielen damit diese komplett ausgeglichen werden können. Da die Richtung des Marktes in Jahresfrist schwer voraussehbar ist und die Strategie völlig daneben gehen kann, wäre es auch möglich Long und Short gleichzeitig im selben Basiswert zu gehen und vor Jahresende aber nur die Gewinnposition für das Jahr 2013 steuerwirksam werden zu lassen. Den Verlusttrade müsste man dann eben erst im Jahr 2014 steuerwirksam werden lassen. Damit hätte man dann keinen Gewinn erzielt, aber man hätte erreicht, dass die Kursgewinne in Höhe der Altverluste steuerfrei vereinnahmt werden könnten die Altverluste wären dann komplett ausgenutzt und verrechnet. Die Verluste aus dem Gegengeschäft würde man erst im Jahr 2014 steuerlich realisieren. Diese Verluste würden dann so lange auf die Folgejahre übertragen werden, bis man alles mit zukünftigen Kapitalerträgen verrechnet hätte. Ich meine mit Optionen, Optionsscheinen und Hebelzertifikaten ein geeignetes Instrument zur Verfügung zu haben um diese Altverluste indirekt auf die Zukunft zu übertragen bzw. zu erhalten. Ich möchte dazu überwiegend Optionen verwenden. Jetzt muss ich mich als mit Optionen unerfahrener Anleger aber noch damit auseinandersetzten, wie die Strategie im Detail mit Optionen optimal koordiniert werden kann, damit das Vorhaben nicht Über- bzw. Unterdimensioniert wird oder gar ins Leere läuft. Ich meine mit Optionen, Optionsscheinen und Hebelzertifikaten ein geeignetes Instrument zur Verfügung zu haben um diese Altverluste indirekt auf die Zukunft zu übertragen bzw. zu erhalten. Ich möchte überwiegend Optionen verwenden. Jetzt muss ich mich als mit Optionen unerfahrener Anleger aber noch damit auseinandersetzten, wie das Vorhaben im Detail mit Optionen optimal koordiniert werden kann, damit das Vorhaben nicht Über- bzw. Unterdimensioniert wird oder gar ins Leere läuft. Du solltest dich nicht als unerfahrener Börsianer dazu hinreißen lassen, Dinge zu tun, die du nicht ganz verstehst, nur zum Zweck, Altverluste steuerlich zu nutzen. Aus steuerlichen Gründen sollte man nie ein Investment eingehen. Ich weiß noch gut, was im Jahr 2008 User überlegt haben, um die Abgeltungssteuer zu umgehen. Was wurde daraus? Viel Geplapper- nichts getan. Hey, ich habe übrigens recht viel getan um die zukünftige Abgeltungssteuer zu umgehen. Ich halte viele Anlagen als sogenannte Altbestände. Weil ich diese Altebestände jetzt nicht antasten, also verkaufen und frisch investieren möchte, nur um in diesem Jahr die steuerlichen Kursgewinne zu erzielen, die notwendig wären um die vorhandenen Altverluste auszugleichen..... deshalb habe ich derzeit etwas wenig Kapital übrig das mir zur Erzielung von Kursgewinnen bzw. Zins zur Verfügung steht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
35sebastian Januar 27, 2013 Dann ist ja gut. Ich bezog mich auf die Derivate, die, vor allem, wenn zeitlich begrenzt, hochspekulativ sind. Falls man auch damit keine Erfahrung hat, dann wirds noch schlimmer. Nichts für ungut. Du hast alles im Griff. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
precious Januar 27, 2013 Dann mach den Stückzinstrick mit hochprozentigen Aktienanleihen oder mit Aktienanleihen von "Fallen Angels" Das geht nach dem gleichen Prinzip mit wenig Kapitaleinsatz aber eben höherem Risko und meist auch mit höheren Kosten im Vergleich zu der von mir bevorzugten konservativen anleihenähnlichen Variante. Ja, das mit den Aktienanleihen kann ich in Erwägung ziehen. Vor wenigen Tagen hatte ich sogar mit dem Fallen Angel Solarworld großes Glück. Habe zufällig die Anleihe nahe Höchstkurs verkauft. Aber wer die Anleihe jetzt noch hält muss nach derzeitiger Nachrichtenlage jetzt wohl mit starken Verlusten rechnen. Aber ich habe mir leider auch schon arg die Finger mit dieser Methode verbrannt. Habe die Stückzins Methode bereits schon mal vor Jahren angewandt und einige der WP gekauft die auch ein Vermögensverwalter (Driver & Bengsch, später umbenennung in ACCESSIO) seinen Kunden ins Depot gekauft hat. Die Papiere hatten alle einen hohen Kupon bzw. Dividende. - WINDSOR AG INH.GENUSSSCH.SR.1 2005 UNBEGR., A0EQVT - SALVATOR GRUNDBESITZ-AG INH.GENUSSSCH. 2004 UNBEGRENZT, 716060 - PONGS&ZAHN AG INH.GENUSSSCH. 2005 UNBEGRENZT, A0F52H - MAGNUM AG GENUSSSCHEINE 99 31.12.09, 650155 - MAGNUM AG GENUSSSCH.SER.2 03 UNBEGRENZT, 325570 - CARGOFRESH AG INH.-TEILSCHULDV. V.2006(2012), A0JQ95 - HPE HANSEATIC PRIVATE EQUITY INH.-TEILSCHULDV. V.2005(2013), A0EY6P - KONS.FABR.ZACHOW GMBH & CO. KG INH.-TEILSCHV.V.2006(2013), A0H5JK - Ponachem AG Wandelanl. V. 2004(2008)- später Umbenennung in 4,319% QUINTOS Real Estate AG Wandelanl. V. 2004(2008, DE000A0BVFG8 Die meisten dieser Mittelsttändischen Firmen sind Insolvent gegangen..... der Vermögensverwalter dann auch und Ich habe einige Totalverluste erzielt. Übrigens warnt auch Professor auch Prof. Max Otte vor der Anlage in Anleihen von vermeintlich "guten Deutschen Mittelständischen Firmen" -> http://maxotteblog.blogspot.de/ Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner Januar 27, 2013 Hallo, ok, vielen Dank - also kann ich die gezahlte A-Steuer der umgetauschten GR Bonds (steuerlich im Jahr 2012) in Anlage KAP zur Verrechnung mit Altverlusten angeben?Und nochmal: Nein, Steuern werden nicht gegen Altverluste gerechnet, zur Verrechnung brauchst du Kursgewinne (aber egal aus welchen Wertpapieren, und Stückzinsen beim Verkauf zählen - sonderbarerweise - auch dazu). Den Unterschied zwischen Gewinn und Steuern solltest du kennen, das eine ist genau 4 mal so hoch wie das andere. Vor wenigen Tagen hatte ich sogar mit dem Fallen Angel Solarworld großes Glück. Habe zufällig die Anleihe nahe Höchstkurs verkauft.Imho hast du das falsch verstanden, Solarworld war (und ist imho noch) kein derartiger Fallen Angel.Bei der angesprochenen Strategie geht es um Pleite- oder Fast-Pleiteunternehmen, der Kurs von Aktienanleihen auf solche Unternehmen geht dann - ebenso wie der Aktienkurs - gegen Null, du zahlst praktisch nur die Stückzinsen und bekommst beim Verkauf auch wieder nur die Stückzinsen. [wenn dir das klar war, dann entschuldige bitte, ich war mir nicht sicher, die Erklärung ist aber sicher auch für andere interessant] Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Basti Januar 28, 2013 · bearbeitet Januar 28, 2013 von Basti Ok, vielen Dank! Aber am Ende verrechnet das FA doch den Kursgewinn (Aktien und Anleihen incl. Stückzinsen) mit dem Verlustvortrag und man bekommt die "zuviel gezahlte A-Steuer" dann gutgeschrieben bzw. verrechnet...? So hab ich das gemeint - oder stehe ich da völlig auf dem Schlauch? Bsp: 10 000 Euro Altverluste - ergeben ca. 2500 Euro rückholbare A-Steuer ? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag