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Sapine

Der Altverluste-Thread, Verlustpuffer, Altverluste Neuverluste, 2008 und 2009

Empfohlene Beiträge

reckoner
· bearbeitet von reckoner

Hallo domkapitular,

 

Aber : Fachliteratur , Fahrtkosten usw. sind (bis zu einem Höchstbetrag) als Werbungskosten bei Einkünften aus Kapitalvermögen abzugsfähig ! Ich dachte, mit den Pauschbetrag wäre alles abgegolten ?
Ja, sicher, das meinte ich mit dem Höchstbetrag und dem Smiley.

 

Die 801 Euro pP sind eine Art Werbungskostenpauschale und Werbungskostenhöchstbetrag in einem.

 

MfG Stefan

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Sparbuechse

Also ich habe bei meiner Depotbank (Comdirect) momentan Gewinne/Verluste Sonstige (Verrechnungssaldo) EUR +61,08 stehen. Verstehe ich das jetzt richtig, daß ich:

 

1. keine Verlustbescheinigung beantragen muß,

2. meine Altverluste (waren etwa 5000 Euro) anwenden kann, sie also ein Jahr weiterverschiebe und

3. weder Depotwechsel brauche, noch über die Jahresgrenze gehen muß?

 

In Post #882 hat Reckoner die Antwort von Taxadvisor kommentiert (die ich im Hinterkopf wohl falsch abgespeichert hatte).

Gut, dass du jetzt mal die konkrete Situation schreibst. Du willst also nicht bloss "umjubeln", sondern Altverluste für kommende Jahre und Jahrzehnte (je nach anfallenden Gewinnen) sichern. Dann kannst du dass meiste vergessen, dass ich oben geschrieben habe. Also noch einmal von vorne:

 

Du musst dieses Jahr noch bei Comdirect kaufen, denn damit gewinnst du negative Stückzinsen (die natürlich zuerst mit den +61,06 verrechnet werden).

 

Du musst übertragen zur Bank B und verkaufen, denn damit bekommst du bei der anderen Bank nach §20,2 verrechenbare Kursgewinne. Warten bis Fälligkeit geht nicht, denn dann würden die Zinsen für die letzte Periode als Zinsen gezahlt.

 

Bei Bank B solltest du weder einen Freistellungsauftrag noch Verluste haben, denn du willst die Gewinne ja in voller Höhe in der Jahressteuerbescheinigung haben, damit das Finanzamt sie gegen die festgestellten Altverluste verrechnet.

 

Falls du keine sonstigen Kapitalerträge hast (z.B. Tagesgeld o.ä.), sondern den Freibetrag bei Comdirect, fressen dir die oben generierten Verluste natürlich den Freibetrag auf; es ist also wenig sinnvoll. Dann müsstest du bei einem jungfräulichen Depot kaufen und den Übertrag zur Comdirect machen.

 

Eine Verlustbescheinigung brauchst du nur dann, wenn du statt Übertragung mit dem Jahreswechsel arbeitest und bei der Verlustbank keine signifikanten Erträge im Folgejahr erwartest, die durch die Verluste schon im laufenden Jahr steuerfrei gestellt werden können und nicht erst mit der Steuererklärung.

 

Danke Ramstein!

 

Was ich möchte: Ich habe dieses Jahr etwa 2000 Euro Zinserträge (Tagesgeld, Bausparvertrag - liegt bei verschiedenen Banken). Von meinen 5608 Euro Altverlusten will ich dann ca. 1500 Euro nutzen, um die Zinserträge umzurubeln. Aus der vorherigen Diskussion im Oktober und November habe ich verstanden, daß ich dazu die sogenannte Variante 1 nutzen kann und um den Depotübertrag rumkomme, wenn ich über den Jahreswechsel gehe und dann im gleichen Depot wieder verkaufe. Zudem habe ich verstanden, daß ich dieses Jahr Variante 2 nicht machen muß, weil ich die Altverluste so oder so in 2013 noch letztmalig nutzen kann. Oder war da was falsch?

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Ramstein

Was ich möchte: Ich habe dieses Jahr etwa 2000 Euro Zinserträge (Tagesgeld, Bausparvertrag - liegt bei verschiedenen Banken). Von meinen 5608 Euro Altverlusten will ich dann ca. 1500 Euro nutzen, um die Zinserträge umzurubeln. Aus der vorherigen Diskussion im Oktober und November habe ich verstanden, daß ich dazu die sogenannte Variante 1 nutzen kann und um den Depotübertrag rumkomme, wenn ich über den Jahreswechsel gehe und dann im gleichen Depot wieder verkaufe. Zudem habe ich verstanden, daß ich dieses Jahr Variante 2 nicht machen muß, weil ich die Altverluste so oder so in 2013 noch letztmalig nutzen kann. Oder war da was falsch?

Variante1 bzw. 2 sagt mir nichts.

 

Mit der in meinem oben verlinkten Depotbeitrag gezeigten Methode kann man auch 2013 noch Neuerträge in Altverlust-verrechenbare Kursgewinne umbauen (sofern sich die Gesetzeslage nicht ändert).

 

Ich gehe davon aus, dass dein 801 Euro Freibetrag bei den o.g. Zinserträgen ausgenutzt wird. Der restliche Ertrag wird besteuert und kann dann mit der Jahressteuerbescheinigung in der Steuererklärung finanzamtsrelevant gemacht werden.

 

Außerdem erzeugst du im Comdirect Depot Verluste (negative Stückzinsen) durch den Anleihenkauf und lässt dir darüber eine Verlustbescheinigung ausstellen (Achtung: sofort beantragen, Frist 15.12.) und kannst dann beim Finanzamt diese Verluste mit o.g. Zinserträgen verrechnen lassen.

 

Durch die Verlustbescheinigung ist der Bank-Verlusttopf leer. Mit dem Verkauf im nächsten Jahr hast du dann Kursgewinne, die - sofern bei der gleichen Bank keine Verluste anfallen - in der Steuererklärung 2013 mit den Altverlusten verrechnet werden.

 

PS: Wieso glaubte eigentlich der Alpenkavallerieoberst und Abgeltungssteuererfinder Peer Steinbrück, dass durch die Abgeltungssteuer alles einfach und transparent wird?

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Sparbuechse
· bearbeitet von Sparbuechse

Nochmal vielen Dank, Ramstein!

 

Dann würde ich mit dem Jahreswechsel arbeiten - wann sollte ich dann eigentlich spätestens kaufen? Am 27./28. wird ja an der Börse auch gehandelt (wie ich in Google gefunden habe), reicht das noch oder sollte man sich einen Puffer lassen und ein bißchen mehr Kursrisiko eingehen?

 

Was mir noch nicht klar ist: Muß ich also definitiv nicht noch einen weiteren Übertrag machen, um die nicht zum Ausgleich meiner 2000 Euro Zinsen genutzten Altverluste ins nächste Jahr zu übertragen?

 

Falls du keine sonstigen Kapitalerträge hast (z.B. Tagesgeld o.ä.), sondern den Freibetrag bei Comdirect, fressen dir die oben generierten Verluste natürlich den Freibetrag auf; es ist also wenig sinnvoll. Dann müsstest du bei einem jungfräulichen Depot kaufen und den Übertrag zur Comdirect machen.

 

Bei der Comdirect hab ich nur Gewinne/Verluste Sonstige (Verrechnungssaldo) EUR +61,08, sonst keine Kapitalerträge und auch keinen Freistellungsauftrag. Verstehe ich Dich richtig, daß das kein Problem darstellt?

 

Eine Verlustbescheinigung brauchst du nur dann, wenn du statt Übertragung mit dem Jahreswechsel arbeitest und bei der Verlustbank keine signifikanten Erträge im Folgejahr erwartest, die durch die Verluste schon im laufenden Jahr steuerfrei gestellt werden können und nicht erst mit der Steuererklärung.

 

Ok, also beantrage ich mal eine - ist für meinen Fall ja auf keinen Fall schädlich, oder?

 

PS: Wieso glaubte eigentlich der Alpenkavallerieoberst und Abgeltungssteuererfinder Peer Steinbrück, dass durch die Abgeltungssteuer alles einfach und transparent wird?

 

Einfacher? Wenn die Altverlustverrechnung geklappt hat, mach ich drei Kreuze an der Wand. Selbst die Auswahl einer BU ist für mich einfacher.

 

PS: Hier noch die vollständige Steuerübersicht aus dem Depot:

Gewinne/Verluste aus Aktien (Verrechnungssaldo) EUR 0,00

Gewinne/Verluste Sonstige (Verrechnungssaldo) EUR +61,08

 

In Anspruch genommener Freibetrag EUR 0,00

Verbleibender Freibetrag Freistellungsauftrag wurde nicht erteilt

Anrechenbare ausländische Quellensteuer EUR 0,00

Abgeführte Kapitalertragssteuern EUR 6,11

Abgeführter Solidaritätszuschlag EUR 0,32

Abgeführte Kirchensteuer EUR 0,00

Angerechnete ausländische Quellensteuer EUR 9,16

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Sparbuechse

So. Ich habs getan - zumindest die Verlustbescheinigung fristgerecht am 14.12. beantragt :-).

 

Der wichtigste Punkt aus meinem vorherigen Posting, zu dem leider keiner nochmal was gesagt hat: Muß ich also definitiv nicht noch einen weiteren Übertrag machen, um die nicht zum Ausgleich meiner 2000 Euro Zinsen genutzten Altverluste ins nächste Jahr zu übertragen, wenn ich vor dem Jahreswechsel Anleihen kaufe und nach dem Jahreswechsel wieder verkaufe?

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finisher

Mir ist noch was nicht ganz klar.

2012 habe ich Kursgewinne realisiert und habe vor, diese Kursgewinne mit der Steuererklärung 2012 mit meinen Altverlusten vor 2009 verrechnen zu lassen. Ich wäre meine Altverluste dann komplett los, hurra.

 

Ich habe allerdings auch vor, im Januar 2013 eine größere Position Verluste zu realisieren.

 

Was passiert jetzt mit meinen Gewinnen von 2012, die ich mit der Steuererklärung verrechnen wollte?

 

Verrechnet die Bank dann diese Neuverluste sofort mit dem Gewinntopf von 2012? Oder wird dieser Gewinntopf gar nicht ins nächste Jahr mitgenommen? Wenn ich den Steuerbescheid irgendwann im März/April von meiner Bank bekomme, dann sind dort trotzdem die Kursgewinne von 2012 aufgeführt?

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reckoner

Hallo finisher,

 

ein Gewinntopf (also ein Topf im Plus) wird nicht vorgetragen, sondern am Jahresende/anfang auf Null gestellt. [sonst würde ich immer und jahrelang vortragen lassen :lol: ]

 

MfG Stefan

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Ramstein
· bearbeitet von Ramstein

Mir ist noch was nicht ganz klar.

2012 habe ich Kursgewinne realisiert und habe vor, diese Kursgewinne mit der Steuererklärung 2012 mit meinen Altverlusten vor 2009 verrechnen zu lassen. Ich wäre meine Altverluste dann komplett los, hurra.

 

Ich habe allerdings auch vor, im Januar 2013 eine größere Position Verluste zu realisieren.

 

Was passiert jetzt mit meinen Gewinnen von 2012, die ich mit der Steuererklärung verrechnen wollte?

 

Verrechnet die Bank dann diese Neuverluste sofort mit dem Gewinntopf von 2012? Oder wird dieser Gewinntopf gar nicht ins nächste Jahr mitgenommen? Wenn ich den Steuerbescheid irgendwann im März/April von meiner Bank bekomme, dann sind dort trotzdem die Kursgewinne von 2012 aufgeführt?

Neugewinne werden nicht vortragen, sondern sind - sofern sie nicht im laufenden Jahr mit Neuverlusten oder im Rahmen der Steuererklärung/festsetzung beim Finanzamt mit Altverlusten bzw. festgestellten Neuverlusten verrechnet werden - steuerpflichtig.

 

Falls du also steuerpflichtige Gewinne hast, solltest du noch dieses Jahr dazu passende Verluste realisieren.

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finisher

Hallo finisher,

 

ein Gewinntopf (also ein Topf im Plus) wird nicht vorgetragen, sondern am Jahresende/anfang auf Null gestellt. [sonst würde ich immer und jahrelang vortragen lassen :lol: ]

 

MfG Stefan

Super, danke!

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malfragen
· bearbeitet von malfragen

Hallo zuammen! Ich habe nun etliche Seiten hier verfolgt.

Glaube auch so halbwegs verstanden zu haben wie das funktioniert was hier mit der zuletzt genannten Aktienanleihe betrieben wird.

 

 

Dennoch eine Frage:

 

Ausgangssituation

Alterverluste beim FA erfasst; bescheinigt ca. 16.000,- Euro VERFALL Ende 2013 !!!

A Bank - Gewinne realisiere ich aktuell nur über dieses Depot - nehme den Steuerabzug (dieses Jahr etwa 1.500-2.000,-) unterjährig hin - um am Ende des Jahres mit der Bescheinigung beim FA gegen Altverlustvortrag die gezahlten Steuern zurück zu holen

B Bank - Verluste aus diesem Jahren Griechenland ca. 8.000,- Euro (nicht ausgewiesen über Bescheinigung; liegen dort und warten auf laufende Erträge mitunter Zinserträge für die nächsten Jahre - kann ich meinen FSA schön für Tagesgeld oder Bauspar nutzen)

 

-> Was nun tun um den bestehenden und Ende des kommendes Jahres verfallenden Verlustvortrag noch in den verbleibenden 12 Monaten zu nutzen (mal abgesehen von Gewinnen Spekulationsgewinnen aus Investments)

 

Sofern ich das mit der Aktienanleihe richtig verstanden habe, und ich diese bei B Bank kaufe und dann zu A Bank einliefern lasse, werden bei Bank A zum Verkaufszeitpunkt die Stückzinsen als Gewinn ausgewiesen - davon 25% abgezogen (25% von sagen wir mal 4.000.- sind ja auch "nur" 1.000,-) folglich komme ich ja mit nominal 10.000.- der Daimler Aktienanleihe nicht weit; müsste nominal über 100.000.- kaufen, damit der STEUERPFLICHTIGE Gewinn so groß ist, dass dieser meinen Verlustvortrag ausgleicht.

 

Zusätzlich htte ich natürlich bei Bank B meinen Verlusttopf durch von mir gezahlte Stückzinsen erhöht.

 

Ist das so RICHTIG???

 

Vielen Dank vorab und einen schönen Abend!

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reckoner

Hallo,

 

wieso rechnest du mit 25%? Der Verlustvortrag war der Verlust, also brauchst du den gleichen Betrag als (Kurs)Gewinn; konkret 16.000.

Wie schon so oft erklärt: Bescheinigt werden Verluste, nicht aber die entsprechenden Steuern.

 

Mit der 50%-Daimler-Aktienanleihe brauchst du daher nur 32.000 Nominal. Der aktuelle Kurs liegt bei ca. 64%, das bedeutet ca. 20.500 Euro Kurswert, plus die Stückzinsen von 16.000 Euro, macht dann 36.500 Kapitaleinsatz. [auf die Schnelle mal mit 50% gerechnet, in echt sind es etwas geringere Stückzinsen]

 

Ansonsten imho alles richtig.

 

MfG Stefan

 

PS: Warum kommt man eigentlich mit so einem großen Verlustvortrag erst gegen Toresschluss?

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malfragen
· bearbeitet von malfragen

Hi!

 

Ich komme auf die 25% weil ich doch bei der Bank bei der ich nun verkaufe ja nichts besteht und ein Gewinn nun mit 25% Abgeltungssteuer + Kirche + Soli steuerpflichtig ist.

Wenn ich irgendwo 1.000,- Gewinn mache, zahle ich davon ja die Steuern, also werden 250 + x abgeführt.

Diese später ausgewiesenen 250+x zeige ich dann dem Fiannzamt und lasse die gegen meinen Altverlust verrechnen, also die bezahlten Steuern zurück holen.

 

Folglich benötige ich einen Summe die mir an Steuern belastet wird in Höhe von dem bestehenden Verlustvortrag.

ich brauche ja nicht bscheinigte Verluste sondern bescheinigte Gewinne die ich gegen die Verluste gegen rechne.

 

Klar, bei der Bank bei der ich vorher kaufe werden die vollen Stückzinsen in den Topf eingestellt. Das ist aber ja nur der "Nebeneffekt" der Transaktion - Kauf -.

Wichtig bei mir ja der Verkauf - Gewinne produzieren, Steuern zahen um die zurückholen zu können und somit die Altveruste (Verfall Ende 2013) abbauen zu können.

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reckoner
· bearbeitet von reckoner

Hallo,

 

Ich komme auf die 25% weil ...
Anmerkung: Meine Frage war nicht so gemeint, dass du es mir erklären sollst, vielmehr sollst du das nochmal überdenken und den Fehler finden.

 

Diese später ausgewiesenen 250+x zeige ich dann dem Fiannzamt und lasse die gegen meinen Altverlust verrechnen, also die bezahlten Steuern zurück holen.
Nein, du zeigst dem Finanzamt deine Kursgewinne (1.000), diese werden mit den Altverlusten verrechnet (minus 1.000) und du bekommst die abgeführten Steuern (250) erstattet; so läuft das.

 

Nochmal, du brauchst Kursgewinne in Höhe deiner Altverluste.

 

MfG Stefan

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malfragen
· bearbeitet von malfragen

Verstehe ich dennoch nicht, weil ich in den letzten Jahren die Summe der gezahlten Steuern gegen den Verlustvortrag gerechnet habe.

So komme ich dann immer auf die 25% Geschichte und nicht auf die Summe an sich. So steht es seit Jahren jedes Jahr in meiner Steuererklärung die ich selber schreibe :-)

 

Demnach läuft das ja seit Jahren falsch und dem FA ist es nicht aufgefallen....

Da haben die wohl nicht richtig die Unterlagen geprüft....

 

Nun jedenfalls weiß ich nun was ich tun muß wenn ich es richtig machen will.

Einzig bin ch mal gespannt ob es alles klappt mit Kaufauftrag heute und Übertrag noch veranlassen, wann die Aktienanleihe dann bei der anderen Bank ist.

Letzer Handelstag ist ja schon der 07.01.2013

 

Vielen Dank

Marcus

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etherial

Verstehe ich dennoch nicht, weil ich in den letzten Jahren die Summe der gezahlten Steuern gegen den Verlustvortrag gerechnet habe.

So komme ich dann immer auf die 25% Geschichte und nicht auf die Summe an sich. So steht es seit Jahren jedes Jahr in meiner Steuererklärung die ich selber schreibe :-)

 

Bei der Steuererklärung bist du eigentlich nicht flexibel. Es gibt da die Zeilen 7. und 8. und dort musst du die Summe der Steuer-Bescheinigungen eingeben (auf denen ist 7. und 8. ausgewiesen.

 

Da Summieren über die Steuerbescheinigungen nicht allzu schwer ist, scheint es mir sehr seltsam, dass das Finanzamt hier nicht nachrechnet. Alles was in 8. steht kann mit den Altverlusten verrechnet werden. In welcher Zeile hast du denn dann die 25% deiner Gewinne vermerkt?

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reckoner

Hallo Marcus,

 

Einzig bin ch mal gespannt ob es alles klappt mit Kaufauftrag heute und Übertrag noch veranlassen, wann die Aktienanleihe dann bei der anderen Bank ist.

Letzer Handelstag ist ja schon der 07.01.2013

Und wieder, warum kommst du erst jetzt damit an?

 

Es könnte sein, dass zwar der Übertrag noch klappt, du aber nicht mehr verkaufen kannst - dann wären die Stückzinsen (eigentlich sind es dann nur Zinsen, ohne Stück;-) nicht mehr mit Altverlusten verrechenbar.

 

Zu dem angeblichen Fehler vom Finanzamt: Bei einer deutschen Bank mit offizieller Steuerbescheinigung halte ich das für fast unmöglich.

 

Nochmal zur Erläuterung: Du hattest aus Altgeschäften einen Verlust von 16.000 (vielleicht auch bis zu 32.000, wenn Aktien dabei waren, Stichwort Halbeinkünfteverfahren), jedenfalls wurde dir ein Verlust von 16.000 bescheinigt.

Das bedeutet nun aber nicht, dass du 16.000 Steuern erstattet bekommst, sondern nur, dass bis - einschließlich - 2013 Kursgewinne in Höhe von 16.000 steuerfrei sind. Das ergibt dann maximal eine Steuererstattung von gut 4.000 (mit mehr solltest du nicht rechnen - und vielleicht schon einplanen/ausgeben).

 

MfG Stefan

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Sparbuechse

So, hier mal meine Rechnung, was ich heute noch anstoße - Ziel ist, wie schon gesagt, das Verrechnen von Kapitalerträgen mit meinen Altverlusten:

 

2370 Euro Kapitalerträge (da sind auch 600 Euro von einer Bausparkasse dabei - stellt ja offenbar kein Problem dar)?

- 801 Euro Freistellungsaufträge

- 410 Euro Freigrenze sonstige Einkommen

+ 82 Euro Gewinntopf Sonstige aus dem Comdirect-Depot (Verlustbescheinigung habe ich beantragt)

= 1241 Euro, die mit den Altverlusten zu verrechnen sind und für die ich Stückzinsen brauche

 

Ich habe mir die CK5W0C (Aktienanleihe auf Daimler) rausgesucht und würde davon 3000 Nominale kaufen. Zur Zeit ist der Kurs bei 63,11, es kommen nochmal 47,22 Stückzinsen hinzu. Für 3000 Nominale erhalte ich also 1416,60 Euro Stückzinsen, und ich zahle insgesamt 3309,90 Euro. Kaufen würde ich am 27./28.12., verkaufen dann in der ersten Januar-Woche (auf jeden Fall vor dem 8.1., weil da läuft die Aktienanleihe aus).

 

Stimmt das so? Hab gerade mit einem Comdirect-Mitarbeiter telefoniert, der war reichlich verwirrt und meinte erst, ich müßte 33090 Euro in die Hand nehmen. Erst, als ichs nicht verstanden hatte, wie er darauf kommt, hat ihm ein Second-Level ins Ohr geflüstert, daß der Betrag eine 0 zu viel hat. Bin aber deshalb jetzt auch etwas verwirrt und will nix falsch machen...

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reckoner

Hallo Sparbuechse,

 

in deiner Rechnung ist falsch, dass du die Freibeträge gleich zu Beginn abziehst - die kommen erst zum Schluß, und zwar nach der Verlustverrechnung.

 

Das mit der Aktienanleihe ist aber imho korrekt gerechnet [Du musst bei Anleihen natürlich immer aufpassen, dass du Nominale orderst und nicht Stück (also 3.000, und nicht 30), damit kommen sogar manchmal Banker durcheinander, wie man sieht.]

 

Nur habe ich noch nicht ganz verstanden, was du eigentlich willst (und sorry, keine Lust den ganzen Thread nochmal zu lesen). Du hast 1241 Euro NICHT-Kursgewinne und möchtest diese in Kursgewinne umwandeln, richtig?

 

MfG Stefan

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Sparbuechse

Hallo Sparbuechse,

 

in deiner Rechnung ist falsch, dass du die Freibeträge gleich zu Beginn abziehst - die kommen erst zum Schluß, und zwar nach der Verlustverrechnung.

 

Das mit der Aktienanleihe ist aber imho korrekt gerechnet [Du musst bei Anleihen natürlich immer aufpassen, dass du Nominale orderst und nicht Stück (also 3.000, und nicht 30), damit kommen sogar manchmal Banker durcheinander, wie man sieht.]

 

Hi Stefan,

 

Danke Dir! Wegen der Freistellungsaufträge: Heißt das jetzt, ich brauche anstelle 1241 Euro Stückzinsen 2042 Euro? Oder worauf willst Du raus? Am unsichersten war ich mir bei der Rechnerrei mit den 410 Euro für sonstige Einnahmen, ich hab noch Einnahmen als Gemeindevertreter in Hessen und ganz normales Arbeitnehmereinkommen...

 

Nur habe ich noch nicht ganz verstanden, was du eigentlich willst (und sorry, keine Lust den ganzen Thread nochmal zu lesen). Du hast 1241 Euro NICHT-Kursgewinne und möchtest diese in Kursgewinne umwandeln, richtig?

 

MfG Stefan

 

Ich hab etwas über 5000 Euro Altverluste und die Nicht-Kursgewinne, die ich im letzten Post vorgerechnet habe (1241 Euro mit den falsch abgezogenen Freistellungsaufträgen, siehe oben). Ich will meine Nicht-Kursgewinne also in Kursgewinne umwandeln, damit ich sie als Quasi-Kursgewinne mit den Altverlusten verrechnen kann. Die nicht genutzten Altverluste will ich nächstes Jahr nochmal für die gleiche Aktion nutzen.

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etherial

in deiner Rechnung ist falsch, dass du die Freibeträge gleich zu Beginn abziehst - die kommen erst zum Schluß, und zwar nach der Verlustverrechnung.

 

So wie ich Sparbüchse verstehe, zieht er Freibetrag und Härteausgleich ab, weil er das nach der Altverlustverrechnung noch übrig haben möchte. Insofern ist das doch absolut korrekt gerechnet.

 

D.h. wenn er jetzt ~1200 in Kursgewinne wandelt, bleiben ihm immer noch genügend Nichtkursgewinne, die mit seinem Freibetrag verrechnet werden können.

 

@Sparbuechse:

- Den Härteausgleich (410) bekommst du nur, wenn du keine oder wenige sonstigen Einnahmen hast.

- Am Ende vom Jahr sollten Freibetrag + Härteausgleich + Betrag(Neuverluste) an Nichtkursgewinnen vorliegen. Der Rest als Kursgewinn, damit er verrechnet werden kann.

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reckoner
· bearbeitet von reckoner

Hallo Sparbuechse,

 

Wegen der Freistellungsaufträge: Heißt das jetzt, ich brauche anstelle 1241 Euro Stückzinsen 2042 Euro?
Nein, du brauchst doch 5.000 Euro. Und solange du den Altverlust nicht völlig aufgebraucht hast, verfällt der Sparer-Pauschbetrag. EDIT: Hatte ich falsch verstanden, siehe nächsten Beitrag.

 

Ich will meine Nicht-Kursgewinne also in Kursgewinne umwandeln, damit ich sie als Quasi-Kursgewinne mit den Altverlusten verrechnen kann. Die nicht genutzten Altverluste will ich nächstes Jahr nochmal für die gleiche Aktion nutzen.
Genau so dachte ich es mir. Aber wie soll das funktionieren? Beim Kauf bekommst du Verluste (die gezahlten Stückzinsen), aber zum Verrechnen brauchst du doch Gewinne.

Wenn du dann die Verlustbescheinigung beim Finanzamt einreichst, bekommst du einen zusätzlichen Feststellungsbescheid über diese Neuverluste, mehr aber nicht, die Altverluste bleiben wie sie sind.

Die Kursgewinne beim Verkauf der Aktienanleihe sind dann zwar in 2013 mit Altverlusten verrechenbar, aber eben erst in 2013.

 

Der bessere Weg wäre gewesen, noch in diesem Jahr auch zu verkaufen, aber das dürfte imho nicht mehr funktionieren. [zum wahrscheinlich hundertsten mal: Warum kommt man in der letzten Kalenderwoche auf solche Ideen?]

Ich befürchte, ohne Depotübertrag wirst du es nicht schaffen, deine Altverluste völlig aufzubrauchen (das geht aber noch das ganze nächste Jahr über, Hochprozenter wird es hoffentlich auch wieder neue geben).

 

MfG Stefan

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reckoner
· bearbeitet von reckoner

Hallo etherial,

 

So wie ich Sparbüchse verstehe, zieht er Freibetrag und Härteausgleich ab, weil er das nach der Altverlustverrechnung noch übrig haben möchte. Insofern ist das doch absolut korrekt gerechnet.
OK, ich hatte irgendwie falsch gedacht (liegt aber auch an der Rechnung durch die Hintertür). Er möchte also von seinen 2370 Euro grob 800 Euro übrig behalten (für den Sparer-Pauschgbetrag, ggf. noch mehr für die andere Grenze), der Rest soll in Kursgewinne gewandelt und dann mit Altverlusten verrechnet werden. Das wäre dann imho so machbar.

 

Es bleibt aber der Fehler, das ganze über den Jahreswechsel laufen zu lassen. In 2012 gibt es dann nichts zum Verrechnen. Vielleicht kommt das aber am Ende doch hin, halt dann erst 2013 in einer Summe (macht dann aber auch nur grob 2500, da fehlt noch eine Hälfte).

 

EDIT: Nochmal nachgedacht, das Problem ist, dass der Neuverlustvortrag (s.o.) vorrangig vor dem Sparer-Pauschbetrag aufgebraucht wird. Ich befürchte, es geht mindestens ein Sparer-Pauschbetrag verloren.

 

MfG Stefan

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sparfux

+ 82 Euro Gewinntopf Sonstige aus dem Comdirect-Depot (Verlustbescheinigung habe ich beantragt)

Wa ist das? Sind das Kursgewinne? Oder sind das Verluste? Du schreibst Gewinntops und später Verlustbescheinigung. Das geht irgendwie nicht zusammen.

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Sparbuechse
· bearbeitet von Sparbuechse

- Den Härteausgleich (410€) bekommst du nur, wenn du keine oder wenige sonstigen Einnahmen hast.

 

Hab grad mal gekuckt, die Gemeindevertreter-Geschichte ist steuerfrei, sonst hab ich keine sonstigen Einkünfte. Also rechne ich die 410 Euro mal mit rein. Hier übrigens mal eine Definition, was mit "sonstigen Einkünften" gemeint ist - hoffe, die ist richtig: http://de.wikipedia.org/wiki/Sonstige_Eink%C3%BCnfte_(Deutschland)

 

- Am Ende vom Jahr sollten Freibetrag + Härteausgleich + Betrag(Neuverluste) an Nichtkursgewinnen vorliegen. Der Rest als Kursgewinn, damit er verrechnet werden kann.

 

Damit meinst Du meine 1241 Euro als Nicht-Kursgewinne gegenüber negativen Stückzinsen?

 

Genau so dachte ich es mir. Aber wie soll das funktionieren? Beim Kauf bekommst du Verluste (die gezahlten Stückzinsen), aber zum Verrechnen brauchst du doch Gewinne.

Wenn du dann die Verlustbescheinigung beim Finanzamt einreichst, bekommst du einen zusätzlichen Feststellungsbescheid über diese Neuverluste, mehr aber nicht, die Altverluste bleiben wie sie sind.

Die Kursgewinne beim Verkauf der Aktienanleihe sind dann zwar in 2013 mit Altverlusten verrechenbar, aber eben erst in 2013.

 

Ich zitiere mal Ramstein aus einem der vorherigen Postings zum Thema Jahreswechsel: "Außerdem erzeugst du im Comdirect Depot Verluste (negative Stückzinsen) durch den Anleihenkauf und lässt dir darüber eine Verlustbescheinigung ausstellen (Achtung: sofort beantragen, Frist 15.12.) und kannst dann beim Finanzamt diese Verluste mit o.g. Zinserträgen verrechnen lassen. Durch die Verlustbescheinigung ist der Bank-Verlusttopf leer. Mit dem Verkauf im nächsten Jahr hast du dann Kursgewinne, die - sofern bei der gleichen Bank keine Verluste anfallen - in der Steuererklärung 2013 mit den Altverlusten verrechnet werden." Damit hätte ich als einzigen Nachtteil, daß ich die Verrechnung über die Steuererklärung erst in 2013 machen kann - aber sie funktioniert. Als Vorteil habe ich, daß ich keinen Depotwechsel machen muß - deshalb komme ich damit auch erst jetzt. Oder verstehe ich was falsch/übersehe ich etwas?

 

EDIT: Nochmal nachgedacht, das Problem ist, dass der Neuverlustvortrag (s.o.) vorrangig vor dem Sparer-Pauschbetrag aufgebraucht wird. Ich befürchte, es geht mindestens ein Sparer-Pauschbetrag verloren.

 

Das wäre äußerst blöd. Höre ich aber im Thread das erste Mal.

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Sparbuechse

+ 82 Euro Gewinntopf Sonstige aus dem Comdirect-Depot (Verlustbescheinigung habe ich beantragt)

Wa ist das? Sind das Kursgewinne? Oder sind das Verluste? Du schreibst Gewinntops und später Verlustbescheinigung. Das geht irgendwie nicht zusammen.

 

Im Depot steht wörtlich: Gewinne/Verluste Sonstige (Verrechnungssaldo) EUR +82,10

Das sind Dividenden einer Aktie. Die Verlustbescheinigung für genau dieses Depot, wo ich den Stückzinstrick (Kauf Dezember 2012 und Verkauf Januar 2013) machen möchte, beantragt. Sorry, wenn ich hier zu kurz formuliert habe.

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