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Sapine

Der Altverluste-Thread, Verlustpuffer, Altverluste Neuverluste, 2008 und 2009

Empfohlene Beiträge

reckoner

Hallo Cygemas,

 

Aber: Können dann in der Steuererklärung für 2013 diese Gewinne nicht mit Altverlusten verrechnet werden?
Genau, und das ist auch ein Grund für eine Verlustbescheinigung.

 

Ich habe übrigens meinen Beitrag noch entsprechend editiert, weil ich vorhin in einem anderen Forum genau wegen diesem Aspekt zu einer Verlustbescheinigung geraten habe. Wie es der Zufall so will, passt das jetzt auch hier punktgenau.

 

MfG Stefan

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sparfux

Wer noch Altverluste hat, sollte im Regelfall eine Verlutbescheinigung beantragen, um ggfs. neues Verrechnungspotential für 2013 zu erhalten. Dass gilt aber nur noch in diesem Jahr.

Ich würde aber eher dafür plädieren, keine Verlustbescheinigung zu beantragen und dafür - z.B. durch Depotübertrag - sicherzustellen, dass die Gewinne in 2013 nicht in dem Depot auflaufen, in dem 2012 noch verluste standen.

 

Die Gewinne würden dann mit den Altverlusten verrechnet werden, die Neuverluste stünden auch nach 2013 noch zur Verrechnung zur Verfügung und die Freibeträge würden nicht durch bescheinigte Verluste verfallen.

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lars81

Hallo,

 

Ich habe mal eine Frage zu Altbeständen vor 2009

 

Und zwar habe ich ein Depot mit Aktien, alle aus dem Jahr 2008. 5 Positionen, von +350% , -3%, -33%, -27%, -95% Werten alles zusammen ca. +30% (Depotwert ungefähr 32.000 )

Ich hab mich aber auch seit dem um nichts mehr grossartig gekümmert, nur ab und zu mal die Zahlen beobachtet, aber nie mehr aktiv geworden.

Will nun alles loswerden.

 

Spielt das Steuerlich eine Rolle für mich alles zusammen zu verkaufen, oder wird, da Altbestand, der Verlust eh nicht mehr angerechnet, und ich bekomme nach der alten Versteuerung den Gewinn (waren das 25% Steuern auf 50% des Gewinnwertes ?) berechnet ?

(Ich hoffe ich muss nicht die neue Abgeltungssteuer auf den Gewinn der einen positiven Position zahlen, ohne das die anderen Verrechnet werden. Dann würde vom Gewinn kaum was bleiben.)

 

Ansonsten würde ich die Position mit fast total Verlust einfach noch liegen lassen, da kommts eh net mehr drauf an wenn ich die steuerlich nicht mehr nutzen kann.

 

 

Danke

Lars

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west263

da im Jahr 2008 gekauft ,gehören dir die Gewinne und auch die Verluste zu 100%.Es wird nichts versteuert,aber auch nichts verrechnet.

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pummelchen

Verständnisfrage

 

In der Bankbescheinigung steht unten der Satz: Summe der als zugeflossen , noch nicht dem Stuerabzug unterworfenen Erträge aus ausländ. Investmentvermögen

Diese Summe ist in der bescheinigten Höhe der Kapitalerträge enthlaten und in der Anlage KAP von der Höhe der Kapitalerträge abzuziehen = 15,42

 

in der Bescheinigung steht aber ferner bei allen Zeilen 7-53 :0

 

M.E sind diese 15,42 Erträge aus einem LU Fonds, den ich versteuert habe, daher kann ich doch die 15,42e von der Zeile 7 abziehen.

Ich habe dazu wie jedes Jahr eine Exceltabelle eingereicht, aber die Dame vom FA hat die 15,42 gestrichen und dazu geschreiben kein Minusansatz in Zeile 7. Analog wurden 2 andere Summen gestrichen

 

Die Gesamtsumme in 7 war aber aufgrund der anderen Banken trotzdem noch im positiven Bereich, scheinbar darf man in Zeile 7 kein Minus ansetzen. Hätte ich nur eine Gesamtsumme reingeschrieben , ohne Excelaufschlüsselung, wäre nichts passiert

 

daher ??????????????

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reckoner

Hallo pummelchen (mal wieder;-),

 

Ich habe dazu wie jedes Jahr eine Exceltabelle eingereicht, aber die Dame vom FA hat die 15,42 gestrichen und dazu geschreiben kein Minusansatz in Zeile 7. Analog wurden 2 andere Summen gestrichen
Das ist auch korrekt so, für Verluste gibt es extra die Zeilen 12 und 13. Die Banken dürfen intern verrechnen und aufsummieren, du in deiner Exceltabelle und über mehrere Banken hinweg aber nicht.

 

MfG Stefan

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Taxadvisor

Verständnisfrage

 

In der Bankbescheinigung steht unten der Satz: Summe der als zugeflossen , noch nicht dem Stuerabzug unterworfenen Erträge aus ausländ. Investmentvermögen

Diese Summe ist in der bescheinigten Höhe der Kapitalerträge enthlaten und in der Anlage KAP von der Höhe der Kapitalerträge abzuziehen = 15,42

 

in der Bescheinigung steht aber ferner bei allen Zeilen 7-53 :0

 

M.E sind diese 15,42 Erträge aus einem LU Fonds, den ich versteuert habe, daher kann ich doch die 15,42e von der Zeile 7 abziehen.

Ich habe dazu wie jedes Jahr eine Exceltabelle eingereicht, aber die Dame vom FA hat die 15,42 gestrichen und dazu geschreiben kein Minusansatz in Zeile 7. Analog wurden 2 andere Summen gestrichen

 

Die Gesamtsumme in 7 war aber aufgrund der anderen Banken trotzdem noch im positiven Bereich, scheinbar darf man in Zeile 7 kein Minus ansetzen. Hätte ich nur eine Gesamtsumme reingeschrieben , ohne Excelaufschlüsselung, wäre nichts passiert

 

daher ??????????????

 

Die Dame vom Finanzamt hat Recht, kein Minusansatz in Zeile 7, das ist technisch richtig, aber sachlich falsch!

 

Die Mins 15,42 sind anzuerkennen (Voraussetzung: Versteuerung der Thesaurierung in den Vorjahren). Dazu gibt es zwei Aufsätze (1x BeraterbriefVermögen von mir und 1 x NWB von Herrn Ronig aus dem FM NRW), die das erläutern.

 

Gruß

Taxadvisor

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pummelchen

Verständnisfrage

 

In der Bankbescheinigung steht unten der Satz: Summe der als zugeflossen , noch nicht dem Stuerabzug unterworfenen Erträge aus ausländ. Investmentvermögen

Diese Summe ist in der bescheinigten Höhe der Kapitalerträge enthlaten und in der Anlage KAP von der Höhe der Kapitalerträge abzuziehen = 15,42

 

in der Bescheinigung steht aber ferner bei allen Zeilen 7-53 :0

 

M.E sind diese 15,42 Erträge aus einem LU Fonds, den ich versteuert habe, daher kann ich doch die 15,42e von der Zeile 7 abziehen.

Ich habe dazu wie jedes Jahr eine Exceltabelle eingereicht, aber die Dame vom FA hat die 15,42 gestrichen und dazu geschreiben kein Minusansatz in Zeile 7. Analog wurden 2 andere Summen gestrichen

 

Die Gesamtsumme in 7 war aber aufgrund der anderen Banken trotzdem noch im positiven Bereich, scheinbar darf man in Zeile 7 kein Minus ansetzen. Hätte ich nur eine Gesamtsumme reingeschrieben , ohne Excelaufschlüsselung, wäre nichts passiert

 

daher ??????????????

 

Die Dame vom Finanzamt hat Recht, kein Minusansatz in Zeile 7, das ist technisch richtig, aber sachlich falsch!

 

Die Mins 15,42 sind anzuerkennen (Voraussetzung: Versteuerung der Thesaurierung in den Vorjahren). Dazu gibt es zwei Aufsätze (1x BeraterbriefVermögen von mir und 1 x NWB von Herrn Ronig aus dem FM NRW), die das erläutern.

 

Gruß

Taxadvisor

 

dank euch beiden, so sehe ich es auch

bin gespannt, was beim Einspruch, der wegen den nicht vorrangig abgerechneten Altverlsuten eh noch läuft , rauskommt

 

wenn schon nicht in Zeile 7 abgezogen, dann müßte das FA sie in Zeile 12 dazuzählen und so die Verluste erhöhen

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Tino1985

Hallo zusammen,

 

da ich auch noch reichlich Altverluste habe, bin ich auch gerade am überlegen, wie ich diese zumindest mal in neue umwandeln kann.

 

Welche Anleihen würdet ihr für den Stückzinstrick empfehlen?

im Thread mehrfach genannt wurde ja diese hier: DE000CK5W0C4

gibt es noch weitere geeignete?

 

Damit das ganze funktioniert, müsste ich die Anleihe vor dem Jahreswechsel kaufen und danach verkaufen - sprich es müsste zu diesem Jahreswechsel dann alles laufen. Unterjährig wäre es ja nur mit einer Übertragung zu einer anderen Bank möglich, bei der keine Verluste vorhanden sind, mit denen der Stückzins-Kursgewinn verrechnet werden könnte. Habe ich dies so richtig verstanden?

 

Hat jemand Erfahrung, wie lange der Übertrag eines einzelnen Wertpapiers von DiBa auf Comdirect dauert?

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Sparbuechse

Ich will im Dezember noch Variante 1 ohne Depotübertrag machen (Kauf bei Comdirect im Dezember, Verkauf ebenfalls bei Comdirect im Januar), um meine Altverluste zu nutzen. Zur Sicherheit: Ich muß dazu eine Verlustbescheinigung bei der Comdirect noch bis 15. Dezember beantragen, richtig?

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Ramstein

Welche Anleihen würdet ihr für den Stückzinstrick empfehlen?

im Thread mehrfach genannt wurde ja diese hier: DE000CK5W0C4

gibt es noch weitere geeignete?

 

Damit das ganze funktioniert, müsste ich die Anleihe vor dem Jahreswechsel kaufen und danach verkaufen - sprich es müsste zu diesem Jahreswechsel dann alles laufen. Unterjährig wäre es ja nur mit einer Übertragung zu einer anderen Bank möglich, bei der keine Verluste vorhanden sind, mit denen der Stückzins-Kursgewinn verrechnet werden könnte. Habe ich dies so richtig verstanden?

Vielleicht. Aus deinen Äußerungen entnehme ich, dass du noch Neuverluste hast. Damit es im nächsten Jahr funktioniert, musst du also entweder eine Verlustbescheinigung beantragen (bis 15.12.), oder schon sicher wissen, dass du im nächsten Jahr zuerst die Neuverluste tilgst und die Kursgewinne dann zusätzlich gegen Altverluste verrechenbar sind im Rahmen der Steuererklärung 2013.

 

Ich will im Dezember noch Variante 1 ohne Depotübertrag machen (Kauf bei Comdirect im Dezember, Verkauf ebenfalls bei Comdirect im Januar), um meine Altverluste zu nutzen. Zur Sicherheit: Ich muß dazu eine Verlustbescheinigung bei der Comdirect noch bis 15. Dezember beantragen, richtig?

Richtig, sofern du noch Neuverluste hast.

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Sparbuechse

Ich will im Dezember noch Variante 1 ohne Depotübertrag machen (Kauf bei Comdirect im Dezember, Verkauf ebenfalls bei Comdirect im Januar), um meine Altverluste zu nutzen. Zur Sicherheit: Ich muß dazu eine Verlustbescheinigung bei der Comdirect noch bis 15. Dezember beantragen, richtig?

Richtig, sofern du noch Neuverluste hast.

 

Neuverluste? Nein, hab nur die Verlustfeststellung aus 2009 durch das Finanzamt, danach nichts mehr verkauft. Soll ich trotzdem die Verlustbescheinigung beantragen oder ist das schädlich?

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Ramstein

 

Richtig, sofern du noch Neuverluste hast.

 

Neuverluste? Nein, hab nur die Verlustfeststellung aus 2009 durch das Finanzamt, danach nichts mehr verkauft. Soll ich trotzdem die Verlustbescheinigung beantragen oder ist das schädlich?

Eher planlos. Schau dir meinen Beitrag vom 2. November an (ich kann auf dem iPhone schlecht verlinken).

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Ramstein

Du änderst Neugewinne (Zinsen, Dividenden) in mit Altverlusten verrechenbare Kursgewinne. Dazu musst du aber weder über die Jahresgrenze gehen, noch einen Depotwechsel machen, wenn du keine (vorrangigen) Neuverluste hast und wenn du keine Neuverluste hast, brauchst du natürlich auch keine Verlustbescheinigung.

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Sparbuechse

Also ich habe bei meiner Depotbank (Comdirect) momentan Gewinne/Verluste Sonstige (Verrechnungssaldo) EUR +61,08 stehen. Verstehe ich das jetzt richtig, daß ich:

 

1. keine Verlustbescheinigung beantragen muß,

2. meine Altverluste (waren etwa 5000 Euro) anwenden kann, sie also ein Jahr weiterverschiebe und

3. weder Depotwechsel brauche, noch über die Jahresgrenze gehen muß?

 

In Post #882 hat Reckoner die Antwort von Taxadvisor kommentiert (die ich im Hinterkopf wohl falsch abgespeichert hatte).

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reckoner

Hallo Sparbuechse,

 

da du indirekt auch mich ansprichst: In #882 ging es um die Umwandlung von NICHT-Kursgewinnen (etwa Zinsen oder Dividenden) in - mit Altverlusten verrechnbare - Kursgewinne. Praktisch ist das eine reine Erhöhung der KAP Zeile 8, an KAP Zeile 7 ändert sich nichts.

Und dazu musst du natürlich diese NICHT-Kursgewinne schon haben (oder noch erzielen, in deinem Fall reicht wohl bis Ende 2013).

 

Hast du so hohe NICHT-Kursgewinne?

 

Das Thema betrifft imho eher langfristige Anleger, die jedes Jahr fleißig Zins und/oder Dividende kassieren, aber für die Altverluste noch Kursgewinne brauchen. In dem Fall kann man einfach eine (Aktien)Anleihe kaufen und wieder verkaufen (sogar im selben Jahr), die Höhe der Stückzinsen ist der gewandelte Betrag.

 

MfG Stefan

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Ramstein

Also ich habe bei meiner Depotbank (Comdirect) momentan Gewinne/Verluste Sonstige (Verrechnungssaldo) EUR +61,08 stehen. Verstehe ich das jetzt richtig, daß ich:

 

1. keine Verlustbescheinigung beantragen muß,

2. meine Altverluste (waren etwa 5000 Euro) anwenden kann, sie also ein Jahr weiterverschiebe und

3. weder Depotwechsel brauche, noch über die Jahresgrenze gehen muß?

 

In Post #882 hat Reckoner die Antwort von Taxadvisor kommentiert (die ich im Hinterkopf wohl falsch abgespeichert hatte).

Gut, dass du jetzt mal die konkrete Situation schreibst. Du willst also nicht bloss "umjubeln", sondern Altverluste für kommende Jahre und Jahrzehnte (je nach anfallenden Gewinnen) sichern. Dann kannst du dass meiste vergessen, dass ich oben geschrieben habe. Also noch einmal von vorne:

 

Du musst dieses Jahr noch bei Comdirect kaufen, denn damit gewinnst du negative Stückzinsen (die natürlich zuerst mit den +61,06 verrechnet werden).

 

Du musst übertragen zur Bank B und verkaufen, denn damit bekommst du bei der anderen Bank nach §20,2 verrechenbare Kursgewinne. Warten bis Fälligkeit geht nicht, denn dann würden die Zinsen für die letzte Periode als Zinsen gezahlt.

 

Bei Bank B solltest du weder einen Freistellungsauftrag noch Verluste haben, denn du willst die Gewinne ja in voller Höhe in der Jahressteuerbescheinigung haben, damit das Finanzamt sie gegen die festgestellten Altverluste verrechnet.

 

Falls du keine sonstigen Kapitalerträge hast (z.B. Tagesgeld o.ä.), sondern den Freibetrag bei Comdirect, fressen dir die oben generierten Verluste natürlich den Freibetrag auf; es ist also wenig sinnvoll. Dann müsstest du bei einem jungfräulichen Depot kaufen und den Übertrag zur Comdirect machen.

 

Eine Verlustbescheinigung brauchst du nur dann, wenn du statt Übertragung mit dem Jahreswechsel arbeitest und bei der Verlustbank keine signifikanten Erträge im Folgejahr erwartest, die durch die Verluste schon im laufenden Jahr steuerfrei gestellt werden können und nicht erst mit der Steuererklärung.

 

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pummelchen

Ich habe mir gerade die Anleitung kap durchgelesen

im Formular gibt es neben jeder Zeile die Option korrigierte Beträge

viell.sollte man hier den neuen Saldo eintragen abzüglich.den Beträgen , die schon einmal versteuert wurden

 

 

aber etwas stimmt doch nicht

lt. KAP Anleitung

Die am 2.1.2011 für 10.000 entgeltlich erworbenen Aktien wurden

am 14.12.2011 für 15.000 verkauft. Im Zusammenhang mit An- und

Verkauf wurden von der Bank Aufwendungen in Höhe von 250 berücksichtigt.

Der Gewinn in Höhe von 4.750 unterlag der Kapitalertragsteuer

und wurde in der auf Verlangen ausgestellten Steuerbescheinigung

ausgewiesen. Keine Berücksichtigung fanden Transaktionskosten

in Höhe von 500 .

 

seit wann kann man Transaktionskosten abziehen?

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reckoner

Hallo pummelchen,

 

seit wann kann man Transaktionskosten abziehen?
Gegenfrage, seit wann geht das nicht mehr?

 

Und wieso ziehen die Banken dann die Spesen gleich selber ab - wenn das nicht geht? (in dem Beispiel die 250 Euro)

 

MfG Stefan

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pummelchen

Hallo pummelchen,

 

seit wann kann man Transaktionskosten abziehen?
Gegenfrage, seit wann geht das nicht mehr?

 

Und wieso ziehen die Banken dann die Spesen gleich selber ab - wenn das nicht geht? (in dem Beispiel die 250 Euro)

 

MfG Stefan

 

gewonnen, genau

klar geht dies, nur wir merken es nicht mehr, weil es ja schon in der abrechnugn drinsteckt

daher ist in der kap anleitung das beispiel mit 500e transaktionskosten nicht optimal, denn wann sollte man es dann anwenden, wenn es eh von der bank berücksichtigt wird

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reckoner
· bearbeitet von reckoner

Hallo pummelchen,

 

denn wann sollte man es dann anwenden, wenn es eh von der bank berücksichtigt wird
Na wenn der Bank die Kosten nicht bekannt sind natürlich.

 

Beipiele:

- Depotübertrag von einer ausländischen Bank

- Verkauf eines (weit) vor 2009 gekauften Wertpapiers, welches auch nicht unter die - für solche Altfälle noch gültige - Spekulationssteuer fällt (etwa sogenannte FIs)

 

MfG Stefan

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domkapitular

Ich glaube,das ist in dem Beispiel in der Anleitung anders gemeint :

Die Spesen / Gebühren beim An- und Verkauf werden direkt von den Banken einbehalten und den Anschaffungskosten / Verkaufserlösen zugerechnet.

Die Tranaktionskosten sind Aufwendungen für die Fahrt zur Bank und die Abo-Kosten für die Börsenhefterln - die - will uns das Gleichnis sagen - sind nicht abzugsfähig!

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reckoner

Hallo domkapitular,

 

Die Tranaktionskosten sind Aufwendungen für die Fahrt zur Bank und die Abo-Kosten für die Börsenhefterln
Was ist einE Börsenhefterln?

 

will uns das Gleichnis sagen
Welches Gleichnis?

Die Anleitung zur Steuererklärung ist aber sicher nicht irgendwie rhetorisch formuliert. Meine zwei Beispiele sind sehr passend dafür, was der Autor, der Formularersteller und auch der Gesetzgeber mit "Korrektur" meinten.

 

... sind nicht abzugsfähig
Klar sind auch solche Werbungskosten abzugsfähig (bis zu einem Höchstbetrag). <_<

 

MfG Stefan

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domkapitular

Stefan, du hast Recht.

Wenn ich diese Anleitung in diesem Sinn und in diesem Zusammenhang (Korrektur) lese, war mein Beitrag Quatsch! :blushing:

 

Aber : Fachliteratur , Fahrtkosten usw. sind (bis zu einem Höchstbetrag) als Werbungskosten bei Einkünften aus Kapitalvermögen abzugsfähig ! Ich dachte, mit den Pauschbetrag wäre alles abgegolten ?

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