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Sapine

Der Altverluste-Thread, Verlustpuffer, Altverluste Neuverluste, 2008 und 2009

Empfohlene Beiträge

Ramstein

lt. Aussage der SPK würden Aktiengewinne nur mit Aktienverlusten verrechnet

daher ???????????

Nein. Noch einmal gaaanz laaangsam zum mitmeisseln:

 

Aktienverluste können nur mit Aktiengewinnen verrechnet werden.

 

Aktiengewinne können mit allen anderen Verlusten aus abgeltungssteuerpflichtigen Geschäften verrechnet werden.

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pummelchen

habe ich mittlerweile auch erfahren

 

mich würde nur interessieren,w arum es dann im Codidepot sein kann- Aktientopf im Minus, sonstige im Plus

 

entweder wird nicht taggenau ausgeglichen oder nur am Ende des Jahres oder es geht gar nicht

bei der SPK kann dieses Szenario angeblich nicht sein, da taggenau gerechnet wird

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Taxadvisor

mich würde nur interessieren,w arum es dann im Codidepot sein kann- Aktientopf im Minus, sonstige im Plus

 

 

Weil wir das GENAU so hier beschrieben haben. Die Verluste aus Aktiengeschäften (deshalb ist der Topf negativ) können nicht mit Gewinne aus sonstigen Geschäften (deshalb ist der Topf im Plus) verrechnet werden.

 

Gruß

Taxadvisor

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Sparbuechse

Danke Taxadvisor! Nochmal was:

 

Wer neben den N-Einkünften keine weiteren Einkünfte hat, für den gilt § 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG, damit sind bis zu EUR 410 de facto steuerfrei.

 

Sorry, ich versteh grad nur Bahnhof. Ich habe Einkünfte aus Nichtselbständiger Arbeit, und ich habe Kapitalerträge (Dividenden/Zinsen). Zudem bekomme ich als gewählter Gemeindevertreter eine Aufwandsentschädigung pro Sitzung, die ich angebe. Gelten diese 410 Euro auch für mich, und muß ich das Mandatsgeld dort reinrechnen?

 

Anleihen mit möglichst hohem Stückzinsausweis sind regelmäßig Aktienanleihen. Hier sollte der Preis, ab dem der Emittent wandeln wird, möglichst weit unter dem aktuellen Kurs der Aktie liegen.

 

Wenn ich die ThyssenKrupp oder die HeidelbergCement nehme, dann wäre das aber kein Kriterium, oder?

 

Hi Taxadvisor,

 

könntest Du mir hier bitte nochmal einen kurzen Tip geben? Danke!

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Taxadvisor

Danke Taxadvisor! Nochmal was:

 

Sorry, ich versteh grad nur Bahnhof. Ich habe Einkünfte aus Nichtselbständiger Arbeit, und ich habe Kapitalerträge (Dividenden/Zinsen). Zudem bekomme ich als gewählter Gemeindevertreter eine Aufwandsentschädigung pro Sitzung, die ich angebe. Gelten diese 410 Euro auch für mich, und muß ich das Mandatsgeld dort reinrechnen?

 

Wenn ich die ThyssenKrupp oder die HeidelbergCement nehme, dann wäre das aber kein Kriterium, oder?

 

Hi Taxadvisor,

 

könntest Du mir hier bitte nochmal einen kurzen Tip geben? Danke!

 

Aufwandsentschädigungen fallen regelmäßig unter § 3 Nr. 12 EStG und sind dann steuerftrei. Für KAP gilt aber die FreiGRENZE von EUR 410 (nach Pauschbetrag). Den Satz mit ThyssenKrupp verstehe ich nicht..

 

Gruß

Taxadvisor

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Sparbuechse

Aufwandsentschädigungen fallen regelmäßig unter § 3 Nr. 12 EStG und sind dann steuerftrei. Für KAP gilt aber die FreiGRENZE von EUR 410 (nach Pauschbetrag). Den Satz mit ThyssenKrupp verstehe ich nicht..

 

Gruß

Taxadvisor

 

Vielen Dank!

 

Verstehe ich die 410 Euro-Regelung richtig, daß ich also zu meinem Freibetrag von 801 Euro als Single noch 410 Euro obendrauf frei habe (daher die Grenze)? Und das gilt auch, wenn man Einkommen als Angestellter hat?

 

Mit ThyssenKrupp meinte ich, daß für "normale" Anleihen die Schwelle nicht relevant ist, sondern nur für Aktienanleihen, richtig?

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reckoner
· bearbeitet von reckoner

Hallo,

 

Verstehe ich die 410 Euro-Regelung richtig, daß ich also zu meinem Freibetrag von 801 Euro als Single noch 410 Euro obendrauf frei habe (daher die Grenze)? Und das gilt auch, wenn man Einkommen als Angestellter hat?
Man sollte es umfomulieren; "Und das gilt auch, wenn man nur Einkommen als Angestellter hat?"

 

Die Härtefallregelung zielt auf sämtliche Nebeneinkünfte ab (neben dem Lohn/Gehalt). Wenn die Summe aus Kapitalerträgen, Mieteinkünften, Renten, Einkünfte als Selbstständiger u.s.w. unter 410 Euro liegt, ist es steuerfrei (und leicht darüber steuerermäßigt). Anmerkung: Der Sparer-Pauschbetrag zahlt dabei nicht, es geht um die steuerpflichtigen Nebeneinkünfte.

Sinn dieser Regelung ist wohl, dass man nicht wegen jeder Kleinigkeit (Vermietung einer Ecke im Keller, Verkauf von 5 selbstgeschriebenen Büchern) ein Formular ausfüllen muss. Früher - noch vor den Computern - war dann vielleicht manchmal die Bearbeitung sogar kostenträchtiger als die Steuer wirklich eingebracht hätte.

 

Mit ThyssenKrupp meinte ich, daß für "normale" Anleihen die Schwelle nicht relevant ist, sondern nur für Aktienanleihen, richtig?
Richtig, das galt nur für Aktienanleihen.

 

lt. Aussage der SPK würden Aktiengewinne nur mit Aktienverlusten verrechnet
Das ist definitiv falsch. Wann nun wirklich der Topfausgleich gemacht wird, scheint aber wirklich nicht klar zu sein. Vielleicht ist es sogar abhängig von der Bank, die eine macht es so und die andere so.

Es soll ja auch noch Banken geben(?), die die Töpfe nicht direkt abrechnen, sondern erst am Monatsende/Quartalsende und auch erst dann ggf. Steuern erstatten.

 

MfG Stefan

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pummelchen

mich würde nur interessieren,w arum es dann im Codidepot sein kann- Aktientopf im Minus, sonstige im Plus

 

 

Weil wir das GENAU so hier beschrieben haben. Die Verluste aus Aktiengeschäften (deshalb ist der Topf negativ) können nicht mit Gewinne aus sonstigen Geschäften (deshalb ist der Topf im Plus) verrechnet werden.

 

Gruß

Taxadvisor

 

 

Hallo Stefan, ich glaube der Fall ist geklärt

weil es wie oben ist

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Sparbuechse

Aufwandsentschädigungen fallen regelmäßig unter § 3 Nr. 12 EStG und sind dann steuerftrei. Für KAP gilt aber die FreiGRENZE von EUR 410 (nach Pauschbetrag). Den Satz mit ThyssenKrupp verstehe ich nicht..

 

Gruß

Taxadvisor

 

Vielen Dank!

 

Verstehe ich die 410 Euro-Regelung richtig, daß ich also zu meinem Freibetrag von 801 Euro als Single noch 410 Euro obendrauf frei habe (daher die Grenze)? Und das gilt auch, wenn man Einkommen als Angestellter hat?

 

Mit ThyssenKrupp meinte ich, daß für "normale" Anleihen die Schwelle nicht relevant ist, sondern nur für Aktienanleihen, richtig?

 

*huuust* - Ich kapiere diese 410 Euro-Geschichte immer noch nicht komplett. Also mir gehts im Kern ums Einkommen als Angestellter, ob trotz dessen die Geschichte so funktioniert. Könnte mir hier mal noch jemand ein Licht einschalten? :-)

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reckoner

Hallo,

 

gut, ich versuche es noch mal:

 

Der Fiskus geht davon aus, dass der Normalebürger sein Einkommen als Arbeitnehmer erzielt (nenn' es Lohn oder Gehalt); das ist das Haupteinkommen.

 

Nun haben manche aber noch Nebeneinkünfte, etwa aus Kapitalanlagen, aber auch aus Vermietung oder aus selbstständiger Tätigkeit (und einiges mehr). Übrigens zählen auch Lohnersatzleistungen dazu (Krankengeld, Arbeitslosengeld, Altersrente etc.).

 

Und wenn nun die Summe dieser Nebeneinkünfte recht klein ist, dann sind sie halt steuerfrei; das nennt sich Härtefallregelung (obwohl sich die meisten wohl etwas anderes unter diesem Begriff vorstellen würden - es wäre eine unverhältnismäßige Härte, solchen Kleinkram in der Steuererklärung belegen zu müssen).

 

Wenn du neben den Kapitalerträgen nur noch Lohn beziehst, dann hast du außer dem normalen Sparer-Pauschbetrag von 801 Euro noch weitere 410 Euro steuerfrei; leicht darüber gibt es eine Ermäßigung, die ich aber jetzt nicht mehr erklären möchte.

 

MfG Stefan

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Sparbuechse

Hallo reckoner,

 

vielen Dank! Jetzt hab ichs verstanden... Wußte bis zu diesem Thread nicht, daß es diese Regelung gibt, und war durch den Begriff "Härtefallregelung" etwas irritiert.

 

Somit wäre ich dieses Jahr etwa 700 Euro über dem Freibetrag von 801 Euro und der Freigrenze von 410 Euro.

 

Frage: Wenn ich bis 2013 die Altverluste nicht komplett aufgebraucht haben sollte, kann ich diese ja durch den Stückzinstrick in Neuverluste verwandeln. Muß ich diese dann jedes Jahr weiterschieben oder reicht einmal (bis zu deren Aktivierung über die Verlustbescheinigung)? Ersteres wäre dann auf die Dauer wohl ein Kostenproblem...

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reckoner
· bearbeitet von reckoner

Hallo Sparbuechse,

 

es reicht einmal. Du wandelst damit die Altverluste in Neuverluste, und diese können bekanntlich unendlich lange vorgetragen werden.

 

Und noch eine Anmerkung zu den 410 Euro: Das ist eine Freigrenze, kein Freibetrag. Wenn du beispielsweise 1000 Euro darüber liegst, bringt es dir gar nichts mehr.

 

MfG Stefan

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Sparbuechse

Prima - einmal wird dann nicht so teuer :thumbsup: .

 

In dem Thread, in dem speziell über Anleihen gesprochen wurde, habe ich gelesen, daß noch eine Idee fehlt, wie man denn ab 2014 genau die 410 Euro Freigrenze noch nutzen kann, d. h. immer nur so viele Verluste aktiviert wie man wirklich braucht.

 

Gibts dazu schon neue Erkenntnisse?

 

Und: Welche Banken nutzt Ihr denn für den Kauf von Anleihen? Ich bin zur Zeit bei der Comdirect und bei Maxblue, da sind die Gebühren recht happig.

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kleinerfisch

Prima - einmal wird dann nicht so teuer :thumbsup: .

 

In dem Thread, in dem speziell über Anleihen gesprochen wurde, habe ich gelesen, daß noch eine Idee fehlt, wie man denn ab 2014 genau die 410 Euro Freigrenze noch nutzen kann, d. h. immer nur so viele Verluste aktiviert wie man wirklich braucht.

 

Gibts dazu schon neue Erkenntnisse?

So weit ich weiss, ist die einzige Möglichkeit, die Neu-Verluste bei einer Bank im Verlusttopf stehenzulassen, und dann jahrelang wie ein Luchs aufzupassen, dass in allen anderen Depots nicht mehr als 801 + ggfs. 410 EUR an Kapitalerträgen anfallen.

Das bedeutet dann ständiges hin- und herschieben von Positionen und ständiges Nachrechnen.

Ob sich das bei einer maximalen Ersparnis von ca. 300 EUR/Jahr lohnt, hängt sicher vom Spass ab, den man daraus zieht, und natürlich vom Einkommen, dass man in der verbrauchten Zeit anderweitig erzielen könnte.

 

Und: Welche Banken nutzt Ihr denn für den Kauf von Anleihen? Ich bin zur Zeit bei der Comdirect und bei Maxblue, da sind die Gebühren recht happig.

Flatex ist recht günstig. Comdirect, DAB und Consors nehmen sich nicht viel, bei MaxBlue kenne ich das Preismodell nicht.

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Sparbuechse

Ok, vielen Dank...

 

Nochmal meine Ausgangslage: Ich habe 5500 Euro Altverluste, die ich bis 2013 nutzen kann. Dieses Jahr hab ich ingesamt 1900 Euro Kapitalerträge.

 

Was ich jetzt mache: Dieses Jahr gar nichts. Zum einen sind mir die Transaktionskosten bei Comdirect und Maxblue zu hoch, zum anderen hat Maxblue meinen Antrag für eine Verlustbescheinigung nicht angenommen. Hab da extra angerufen, obs auch per Fax geht - was bejaht wurde - aber jetzt kam ein Schreiben, es hätte einen Formfehler gegeben (man sagt aber nicht, welcher, war wohl zu viel Arbeit) und bittet mich, das Formular nochmal neu einzureichen. Das Schreiben kam am 15.12. an - aber hat sich aufgrund der Kostenthematik eh erledigt.

 

Nächstes Jahr mache ich V1 von sparfuxx, aber mit einem günstigeren Depot, (taste mich also mit dem Stückzinstrick durch den Kauf von ganz gewöhnlichen Anleihen an den Freibetrag + Freigrenze ran). 2013 nochmal V1, und danach ebenfalls in 2013 V3 (verwandle die Altverluste also in Neuverluste). In 2014 verkaufe ich am Jahresende ETFs und realisiere Gewinne, bevor ich die gleichen ETFs in 2015 wieder kaufe.

 

Wird da aus Eurer Sicht ein Schuh draus oder mach ich einen Denkfehler/übersehe eine bessere Möglichkeit?

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Ramstein

Sind von den 1900 Euro auch Teile Veräußerungsgewinne nach §20 2? Dann werden die schon gegen die Altverluste verrechnet und die gezahlte Abgeltungssteuer erstattet.

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Sparbuechse
· bearbeitet von Sparbuechse

Valider Punkt, habe ich nicht deutlich dargestellt. Bei den 1900 Euro handelt es sich nur um Kapitalerträge (= Zinsen), keine Veräußerungsgewinne.

 

Paßt dann mein Plan soweit?

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Sparbuechse

Silence of the lambs? :rolleyes:

 

Oder war meine Idee inkl. Frage so blöd?

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otto03

Bei den 1900 Euro handelt es sich nur um Kapitalertragssteuern (= Zinsen), keine Veräußerungsgewinne.

 

 

 

?

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Sparbuechse

Bei den 1900 Euro handelt es sich nur um Kapitalertragssteuern (= Zinsen), keine Veräußerungsgewinne.

 

 

 

?

 

Ich meine natürlich Kapitalerträge - habe den Post auch korrigiert. Sorry...

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MaikR72

Guten Abend,

 

eine Frage habe ich dazu auch noch. Wenn ich momentan noch Aktien aus 2007 besitze die im Minus sind, kann ich das Minus mit meinen Gewinnen aus 2011 verrechnen?

 

Danke!

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otto03

Guten Abend,

 

eine Frage habe ich dazu auch noch. Wenn ich momentan noch Aktien aus 2007 besitze die im Minus sind, kann ich das Minus mit meinen Gewinnen aus 2011 verrechnen?

 

Danke!

 

Aktiengewinne/-verluste mit Aktien, die 2007 gekauft wurden, sind inzwischen Privatvergnügen (damals noch gültige Spekulationsfrist abgelaufen).

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etherial
· bearbeitet von etherial

Ich habe jetzt auch mal eine knifflige Frage:

 

Gewinne bei einem ausländischen Broker muss man selbst in der Steuererklärung angeben - die werden dann versteuert. Wie sieht das aus, wenn man beim ausländischen Broker Verluste hat.

 

Ich vermute dass man die schon geltend machen kann, nur wie ist da das Verfahren? Ich wüsste da zwei Alternativen:

 

1. Eine Verlustbescheinigung erhält man ja nicht, somit müssten die Verluste bei dem Broker verbleiben. Dann müsste ich die Verluste bei späteren Gewinnen noch einmal beilegen und erst dann geltend machen. In dem Fall müsste ich gar kein Papier abgeben.

 

2. Wer einfach den Jahreskontoauszug abgibt, hat eben statt Gewinne Verluste produziert. Die könnten dann genauso wie bescheinigte Verluste in die Steuererklärung eingehen.

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reckoner

Hallo etherial,

 

im Ausland getätigte Verluste gehören in KAP Zeile 18 oder 19, und zwar im betreffenden Jahr. Falls dann insgesamt ein Verlust herauskommt, gibt es einen Verlustvortrag vom Finanzamt.

 

Dein Punkt 1 ist doch quasi ein selbstgeführter Verlusttopf (oder verstehe ich dich falsch?). Das geht aber nicht, nur Banken dürfen Verluste sammeln (vortragen).

 

Dein 2. Punkt ist auch nicht korrekt, was willst du den mit einem Jahreskontoauszug? Dort stehen doch auch die Wertpapiere, die noch nicht verkauft wurden.

 

MfG Stefan

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etherial

Dein 2. Punkt ist auch nicht korrekt, was willst du den mit einem Jahreskontoauszug? Dort stehen doch auch die Wertpapiere, die noch nicht verkauft wurden.

 

Von einem ausländischen Broker bekommt man nunmal keine Steuerbescheinigung und auch keine Verlustbescheinigung. D.h. man muss das ganze mit einem anderen Papier nachweisen. Aus meiner Sicht ist die Alternative 2. gleich mit deiner. Die Wertpapiere, die noch nicht veräußert wurden, interessiert das Finanzamt nicht. Kann man das auch irgendwo nachlesen?

 

Dein Punkt 1 ist doch quasi ein selbstgeführter Verlusttopf (oder verstehe ich dich falsch?). Das geht aber nicht, nur Banken dürfen Verluste sammeln (vortragen).

 

Das andere entspräche einer selbstgeführten Verlustbescheinigung, das dürfen auch nur Banken machen. Ich stimme dir aber zu, dass mir Variante 2 auch wahrscheinlicher vorkommt.

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