Hans2011 Juli 12, 2011 Nach BFH gilt: NUR Emissionsrendite, keine Marktrendite. Die Bank wird nach Marktrendite abrechnen. Wenn die Differenz nicht zu groß bzw. Deine Altverluste hoch genug sind, würde ich auf den Nachweis der Emissionsrendite verzichten. Da es sich dabei um die "laufenden" thesaurierten Zinsen handelt, könnte sicher ein kundiger Sachbearbeiter (das ist sicher in 99% der Fälle nicht gegeben) eine Umgliederung in laufende Abs. 1-Erträge vornehmen, halte ich aber für falsch. Trotzdem muss Du den Sachbearbeiter überzeugen, dass der Sonderausweis gem. Steuerbescheinigung zu hoch ist, und dann auch noch den niedrigeren Wert verrechnen.... Ohne steuerlichen Sachverstand bzw. steuerlichen Berater sicher kaum möglich. Fakt ist bei mir, versteuern ist nach Emissionsrendite günstiger. Kannst du das mit der Gefahr der "Umgliederung ach Abs. 1 Erträge" noch mal präzisieren? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Taxadvisor Juli 12, 2011 · bearbeitet Juli 12, 2011 von Taxadvisor Nach BFH gilt: NUR Emissionsrendite, keine Marktrendite. Die Bank wird nach Marktrendite abrechnen. Wenn die Differenz nicht zu groß bzw. Deine Altverluste hoch genug sind, würde ich auf den Nachweis der Emissionsrendite verzichten. Da es sich dabei um die "laufenden" thesaurierten Zinsen handelt, könnte sicher ein kundiger Sachbearbeiter (das ist sicher in 99% der Fälle nicht gegeben) eine Umgliederung in laufende Abs. 1-Erträge vornehmen, halte ich aber für falsch. Trotzdem muss Du den Sachbearbeiter überzeugen, dass der Sonderausweis gem. Steuerbescheinigung zu hoch ist, und dann auch noch den niedrigeren Wert verrechnen.... Ohne steuerlichen Sachverstand bzw. steuerlichen Berater sicher kaum möglich. Fakt ist bei mir, versteuern ist nach Emissionsrendite günstiger. Kannst du das mit der Gefahr der "Umgliederung ach Abs. 1 Erträge" noch mal präzisieren? Marktrendite: Verkaufspreis abzgl. Einkaufspreis = Veräußerungsgewinn, damit unzweifelhaft Abs. 2 Emissionsrendite: Kaufpreis/Emissionskurs wird jährlich aufgezinst, damit gedanklich aufsummierte Zinsen = Zinsen sind aber Abs. 1-Erträge Verrechnung mit Altverlusten nur soweit Abs. 2 Erträge Gruß Taxadvisor P.S.: Da bei Finanzinnovationen die Übergangsregelung nicht gilt, müssten aber auch die Veräußerungsgewinne, die sich nach Abzug der Emissionsrendite ergeben, der AbgSt unterliegen!! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Hans2011 Juli 13, 2011 Marktrendite: Verkaufspreis abzgl. Einkaufspreis = Veräußerungsgewinn, damit unzweifelhaft Abs. 2 Emisionsrendite: Kaufpreis/Emissionskurs wird jährlich aufgezinst, damit gedanklich aufsummierte Zinsen = Zinsen sind aber Abs. 1-Erträge Verrechnung mit Altverlusten nur soweit Abs. 2 Erträge P.S.: Da bei Finanzinnovationen die Übergangsregelung nicht gilt, müssten aber auch die Veräußerungsgewinne, die sich nach Abzug der Emissionsrendite ergeben, der AbgSt unterliegen!! Das Thema scheint schwierig zu sein. Emisionsrendite kleiner als Marktrendite: Es bleibt nach den fiktiven "Zinsen" noch etwas Gewinn über. Es ist aber ein Uralt-Zero-Bond. Dieser Zusatz-Gewinn sollte demnach doch steuerfrei sein. Steuerfreien Gewinn mit Altverlusten zu Verrechnen ist nicht das was mir so auf Anhieb vorschwebt. Reicht es nicht, die Emissionsrendite mit den Altverlusten zu verrechnen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Taxadvisor Juli 13, 2011 Marktrendite: Verkaufspreis abzgl. Einkaufspreis = Veräußerungsgewinn, damit unzweifelhaft Abs. 2 Emisionsrendite: Kaufpreis/Emissionskurs wird jährlich aufgezinst, damit gedanklich aufsummierte Zinsen = Zinsen sind aber Abs. 1-Erträge Verrechnung mit Altverlusten nur soweit Abs. 2 Erträge P.S.: Da bei Finanzinnovationen die Übergangsregelung nicht gilt, müssten aber auch die Veräußerungsgewinne, die sich nach Abzug der Emissionsrendite ergeben, der AbgSt unterliegen!! Das Thema scheint schwierig zu sein. Emisionsrendite kleiner als Marktrendite: Es bleibt nach den fiktiven "Zinsen" noch etwas Gewinn über. Es ist aber ein Uralt-Zero-Bond. Dieser Zusatz-Gewinn sollte demnach doch steuerfrei sein. Steuerfreien Gewinn mit Altverlusten zu Verrechnen ist nicht das was mir so auf Anhieb vorschwebt. Reicht es nicht, die Emissionsrendite mit den Altverlusten zu verrechnen? Bei FI kommt es nicht auf das Anschaffungsdatum an, lediglich bei Zertifikaten ist der 15.03.2007 relevant. "Steuerfreie" Gewinne dürfte es somit bei Deinem Zerobond nicht mehr geben... Gruß Taxadvisor Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sparbuechse Juli 17, 2011 Hallo liebe Gemeinde, mein Steuerbescheid für 2009 ist endlich da - das Finanzamt hat einen Verlustvortrag nach §10d Absatz 4 EStG für die Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften i.S.d. §23 EStG in der bis 31.12.2008 anzuwendenden Fassung auf 5.500 Euro festgestellt. Der Verlust entstand durch den Verkauf von (aktiven) Aktienfonds-Anteilen, da ich komplett auf ETFs umgestellt habe. Ich habe mittlerweile verstanden, daß ich diesen Verlustvortrag bis spätestens 2013 einlösen muß. Würde das hier so funktionieren: Szenario 1: Ich nutze den Verlustvortrag, um Aktien gewinnbringend zu verkaufen (konkret die Mitarbeiteraktien meines Arbeitgebers). Hier muß ich aber erst noch checken, wieviel Stück noch vor der Einführung der Abgeltungssteuer gekauft wurden, blöderweise habe ich damals kein Zweitdepot angelegt... Szenario 2: Ich verkaufe im Dezember 2011 ETF-Anteile aus meinem Zweitdepot (das ich glücklicherweise rechtzeitig zur Abgeltungssteuer angelegt habe). Ich verkaufe genau soviele Anteile, daß ich einen Gewinn von 22.000 Euro realisiere, für die eigentlich die 25% Abgeltungssteuer anfallen würden (also die 5.500 Euro, für die ich den Verlustvortrag habe). In 2012 kaufe ich wieder für den Verkaufspreis die gleichen ETFs, allerdings bei einer anderen Bank. Mein Vorteil: Ich hätte den Gewinn von 22.000 Euro schonmal abgeltungssteuerfrei realisiert, spare also die 5.500 Euro an Steuern. Transaktionskosten hätte ich für den Neukauf natürlich keine. Gibt es sonst noch zur Zeit attraktive Alternativen zu Szenario 1 oder 2, wenn diese überhaupt funktionieren? Ich habe noch diesen Link hier gefunden: http://www.onlinepresse.info/node/192851 Abgezinste Sparbriefe halte ich bei einer Verzinsung von 2,8% bei zweijähriger Laufzeit nicht wirklich für attraktiv, das Stückzinsmodell von sparfux ist mir zu riskant. Was meint Ihr zu meinen Szenarien bzw. habt Ihr noch Ideen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Basti Juli 17, 2011 kann sein das ich jetzt was falsch verstanden habe im Text, aber: zu 1) bei deinen Mitarbeiteraktien wird sicherlich auch die FiFo-Methode angewand, d.h. die Aktien die du zuerst gekauft hast (vor der Abg.st.) werden auch zuerst verkauft - d.h. hier fällt dann sowieso keine Steuer an.., zu 2) wenn du die ETF´s rechtzeitig vor 2009 gekauft hast - würde hier auch keine Abg.st. anfallen... den Verlustvortrag mußt du also mit Verkäufen von Aktien, Fonds, ETFs verrechnen - die du nach 2009 gekauft hast Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sparbuechse Juli 17, 2011 kann sein das ich jetzt was falsch verstanden habe im Text, aber: zu 1) bei deinen Mitarbeiteraktien wird sicherlich auch die FiFo-Methode angewand, d.h. die Aktien die du zuerst gekauft hast (vor der Abg.st.) werden auch zuerst verkauft - d.h. hier fällt dann sowieso keine Steuer an.., zu 2) wenn du die ETF´s rechtzeitig vor 2009 gekauft hast - würde hier auch keine Abg.st. anfallen... den Verlustvortrag mußt du also mit Verkäufen von Aktien, Fonds, ETFs verrechnen - die du nach 2009 gekauft hast Hi Basti, ja, 1.) ist auch genau mein Verständnis. Ich muß nochmal checken, wieviel das war, was ich vor der Abgeltungssteuer gekauft habe. Wichtig ist mir: Ich kann den aus dem Verkauf von Fonds resultierenden Verlustvortrag für den Verkauf von "reinen" Aktien nutzen, richtig? zu 2.): Nein, die ETFs habe ich nach 2009 gekauft, d. h. mit der Abgeltungssteuer. Dann funktionierts aber so, wie ichs beschrieben habe, oder? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Taxadvisor Juli 17, 2011 Hallo liebe Gemeinde, mein Steuerbescheid für 2009 ist endlich da - das Finanzamt hat einen Verlustvortrag nach §10d Absatz 4 EStG für die Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften i.S.d. §23 EStG in der bis 31.12.2008 anzuwendenden Fassung auf 5.500 Euro festgestellt. Der Verlust entstand durch den Verkauf von (aktiven) Aktienfonds-Anteilen, da ich komplett auf ETFs umgestellt habe. Ich habe mittlerweile verstanden, daß ich diesen Verlustvortrag bis spätestens 2013 einlösen muß. Würde das hier so funktionieren: Szenario 1: Ich nutze den Verlustvortrag, um Aktien gewinnbringend zu verkaufen (konkret die Mitarbeiteraktien meines Arbeitgebers). Hier muß ich aber erst noch checken, wieviel Stück noch vor der Einführung der Abgeltungssteuer gekauft wurden, blöderweise habe ich damals kein Zweitdepot angelegt... Szenario 2: Ich verkaufe im Dezember 2011 ETF-Anteile aus meinem Zweitdepot (das ich glücklicherweise rechtzeitig zur Abgeltungssteuer angelegt habe). Ich verkaufe genau soviele Anteile, daß ich einen Gewinn von 22.000 Euro realisiere, für die eigentlich die 25% Abgeltungssteuer anfallen würden (also die 5.500 Euro, für die ich den Verlustvortrag habe). In 2012 kaufe ich wieder für den Verkaufspreis die gleichen ETFs, allerdings bei einer anderen Bank. Mein Vorteil: Ich hätte den Gewinn von 22.000 Euro schonmal abgeltungssteuerfrei realisiert, spare also die 5.500 Euro an Steuern. Transaktionskosten hätte ich für den Neukauf natürlich keine. Gibt es sonst noch zur Zeit attraktive Alternativen zu Szenario 1 oder 2, wenn diese überhaupt funktionieren? Ich habe noch diesen Link hier gefunden: http://www.onlinepre...nfo/node/192851 Abgezinste Sparbriefe halte ich bei einer Verzinsung von 2,8% bei zweijähriger Laufzeit nicht wirklich für attraktiv, das Stückzinsmodell von sparfux ist mir zu riskant. Was meint Ihr zu meinen Szenarien bzw. habt Ihr noch Ideen? Der Verlustvortrag wird mit Gewinnen verrechnet und nicht mit der Steuer. Du musst nur für EUR 5.500 Gewinne realisieren. Für die Mitarbeiteraktien gilt FiFo, kann man durch Depotübertrag natürlich umgehen, weil auch da FiFo gilt. Gruß Taxadvisor Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Basti Juli 17, 2011 kann sein das ich jetzt was falsch verstanden habe im Text, aber: zu 1) bei deinen Mitarbeiteraktien wird sicherlich auch die FiFo-Methode angewand, d.h. die Aktien die du zuerst gekauft hast (vor der Abg.st.) werden auch zuerst verkauft - d.h. hier fällt dann sowieso keine Steuer an.., zu 2) wenn du die ETF´s rechtzeitig vor 2009 gekauft hast - würde hier auch keine Abg.st. anfallen... den Verlustvortrag mußt du also mit Verkäufen von Aktien, Fonds, ETFs verrechnen - die du nach 2009 gekauft hast Hi Basti, ja, 1.) ist auch genau mein Verständnis. Ich muß nochmal checken, wieviel das war, was ich vor der Abgeltungssteuer gekauft habe. Wichtig ist mir: Ich kann den aus dem Verkauf von Fonds resultierenden Verlustvortrag für den Verkauf von "reinen" Aktien nutzen, richtig? zu 2.): Nein, die ETFs habe ich nach 2009 gekauft, d. h. mit der Abgeltungssteuer. Dann funktionierts aber so, wie ichs beschrieben habe, oder? dann würde ich mich an 2. halten... wenn deine MA-Aktien teilweise steuerfrei sind, würde ich sie behalten... so kannst du die ETFs erstmal zu Cash machen und den Verlustvortrag ausnutzen... wäre jetzt auch nicht unbedingt der schlechteste Zeitpunkt für Cash :- ansonsten ist es wie Taxadvisor geschrieben hat - für 5500 Euro Anteile verkaufen und gut ist... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
sparfux Juli 17, 2011 das Stückzinsmodell von sparfux ist mir zu riskant. Was ist denn da zu riskant? Ih denke Du meinst eher, es ist Dir zu aufwendig oder zu kompliziert. Ein sehr hohes Risiko sehe ich dabei eigentlich nicht, wenn man vernünftige Aktienanleihen mit großem Schwellenabstand auswählt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Taxadvisor Juli 18, 2011 das Stückzinsmodell von sparfux ist mir zu riskant. Was ist denn da zu riskant? Ih denke Du meinst eher, es ist Dir zu aufwendig oder zu kompliziert. Ein sehr hohes Risiko sehe ich dabei eigentlich nicht, wenn man vernünftige Aktienanleihen mit großem Schwellenabstand auswählt. Das Stückzinsmodell ist doch bereits praxiserprobt. Bei einer Haltedauer von max. vier Wochen ist das Risiko m.E. allemal überschaubarer als die Kursrisiken bei den ETF, wenn ich in 2011 verkaufe und in 2012 neu kaufe (Ich hoffe ja nicht, das Sparbüchse nach dem Motto investiert: Der Bezinpreis ist mir egal, ich tanke immer nur für EUR 20). Eine Anmerkung noch: Der Verlust wird erst auf Veranlagungsebene berücksichtig, d.h. um den Verkaufserlös (brutto) zu investieren, benötigt man für den Verkauf entweder ein Auslandsdepot oder zusätzliches Kapital. Gruß Taxadvisor Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
nyc123 Juli 18, 2011 "Stückzinsmodell von sparfux" wo finde ich den entspechenden thread hierzu? danke! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Taxadvisor Juli 18, 2011 "Stückzinsmodell von sparfux" wo finde ich den entspechenden thread hierzu? danke! Soll ich für Dich diesen Thread durchsuchen? Scroll' mal ein paar Seiten zurück. Gruß Taxadvisor Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
vanity Juli 18, 2011 "Stückzinsmodell von sparfux" wo finde ich den entspechenden thread hierzu? danke! Soll ich für Dich diesen Thread durchsuchen? Scroll' mal ein paar Seiten zurück. Gruß Taxadvisor Dann wollen wir mal nicht so sein: Sparfux' Stückzinstrick! (immerhin ist der Thread von mir, wenn auch mit einer anderen Intention) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
sparfux Juli 18, 2011 · bearbeitet Juli 18, 2011 von sparfux "Stückzinsmodell von sparfux" wo finde ich den entspechenden thread hierzu? Das Stückzinsmodell wurde an verschiedenen Stellen schon besprochen. Einige andere User und ich haben hier über unsere Erfahrungen berichtet. zu langsam ... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
nyc123 Juli 21, 2011 danke! ich hatte die beitraege von sparfux zwar durchsucht, aber wahrscheinlich nicht gruendlich genug. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
pummelchen September 23, 2011 Kurz gefragt Zeile 8 sind doch die Erträge die mit Altverlusten beim FA verrechnet werden können wenn in Zeile 9 auch ein Betrag ausgewiesen ist, dann ist dieser Betrag in Zeile 8 ja auch schon enthalten warum gibt man dann beim FA den Betrag in der Zeile 9 überhaupt extra an danke Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sven82 September 23, 2011 weil Veräußerungsverluste aus Aktien nur mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnet werden dürfen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner September 23, 2011 · bearbeitet September 23, 2011 von reckoner Hallo pummelchen, Zeile 8 dient speziell der Altverlustverrechnung (und wird ab 2014 auch nicht mehr enthalten sein, oder zumindest nicht mehr nötig sein - vielleicht bleibt die Zeile ja trotzdem drin, wer weiß). Wer keine Altverluste mehr hat, für den spielt die Zeile 8 auch keine Rolle mehr. In Zeile 9 stehen hingegen nur Gewinne und Verluste aus dem Aktienhandel, da es in diesem Punkt eine Sonderbehandlung gibt. Bleibt dort ein negativer Betrag stehen, so ist dieser nicht mit anderen Gewinnen verrechenbar (die Verluste würden nur vorgetragen, quasi ein Warten auf ebensolche Gewinne). Für die Altverlustverrechnung gilt diese besagte Sonderregel aber nicht. MfG Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
pummelchen September 26, 2011 Hallo pummelchen, Zeile 8 dient speziell der Altverlustverrechnung (und wird ab 2014 auch nicht mehr enthalten sein, oder zumindest nicht mehr nötig sein - vielleicht bleibt die Zeile ja trotzdem drin, wer weiß). Wer keine Altverluste mehr hat, für den spielt die Zeile 8 auch keine Rolle mehr. In Zeile 9 stehen hingegen nur Gewinne und Verluste aus dem Aktienhandel, da es in diesem Punkt eine Sonderbehandlung gibt. Bleibt dort ein negativer Betrag stehen, so ist dieser nicht mit anderen Gewinnen verrechenbar (die Verluste würden nur vorgetragen, quasi ein Warten auf ebensolche Gewinne). Für die Altverlustverrechnung gilt diese besagte Sonderregel aber nicht. MfG Stefan Danke für eure Hilfe konkret gefragt: wenn in Zeile 9 ein positiver Betrag steht, was bedeutet dies dann für mich? eigentlich doch gar nichts, denn der Betrag ist in Zeile 8 enthalten und kann mit meinen Altverlusten beim FA verrechnet werden richtig? in diesem Zusammenhang: was wäre, wenn man in Zeile 12 einen positiven Betrag hätte, mit was würde dies verrechnet? z.B. mit der Differenz aus Zeile 7 und 8 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner September 26, 2011 Hallo pummelchen, wenn in Zeile 9 ein positiver Betrag steht, was bedeutet dies dann für mich?eigentlich doch gar nichts, denn der Betrag ist in Zeile 8 enthalten und kann mit meinen Altverlusten beim FA verrechnet werden richtig? Ja, alles korrekt. Meine Aussage mit dem negativen Betrag war übrigens nicht richtig, in Zeile 9 kann es nur positive Werte geben, für Verluste gibt es extra die Zeile 13. Und damit würden Aktienverluste auch nicht automatisch mit in Zeile 8 rutschen (was falsch wäre, da sie ja gerade nicht verrechenbar sind). Für die Altverlustverrechnung spielen solche Neuverluste aber gar keine Rolle, Verluste kann man nicht mit Verlusten verrechnen, dazu braucht man schon Gewinne. in diesem Zusammenhang: was wäre, wenn man in Zeile 12 einen positiven Betrag hätte, mit was würde dies verrechnet?z.B. mit der Differenz aus Zeile 7 und 8 Dort kann es ausschließlich negative Beträge geben (man trägt sie zwar ohne Vorzeichen ein, aber trotzdem sind es ja Verluste).Verrechnet würde Zeile 12 aber mit Zeile 7 (indirekt dann auch mit Zeile 8, da in Zeile 7 enthalten), jedoch nachrangig zu Altverlusten. MfG Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
pummelchen September 26, 2011 Hallo pummelchen, wenn in Zeile 9 ein positiver Betrag steht, was bedeutet dies dann für mich?eigentlich doch gar nichts, denn der Betrag ist in Zeile 8 enthalten und kann mit meinen Altverlusten beim FA verrechnet werden richtig? Ja, alles korrekt. Meine Aussage mit dem negativen Betrag war übrigens nicht richtig, in Zeile 9 kann es nur positive Werte geben, für Verluste gibt es extra die Zeile 13. Und damit würden Aktienverluste auch nicht automatisch mit in Zeile 8 rutschen (was falsch wäre, da sie ja gerade nicht verrechenbar sind). Für die Altverlustverrechnung spielen solche Neuverluste aber gar keine Rolle, Verluste kann man nicht mit Verlusten verrechnen, dazu braucht man schon Gewinne. in diesem Zusammenhang: was wäre, wenn man in Zeile 12 einen positiven Betrag hätte, mit was würde dies verrechnet?z.B. mit der Differenz aus Zeile 7 und 8 Dort kann es ausschließlich negative Beträge geben (man trägt sie zwar ohne Vorzeichen ein, aber trotzdem sind es ja Verluste).Verrechnet würde Zeile 12 aber mit Zeile 7 (indirekt dann auch mit Zeile 8, da in Zeile 7 enthalten), jedoch nachrangig zu Altverlusten. MfG Stefan Danke für die ausführliche Antwort d.h. das FA müßte rechnen: Zeile 7 - Betrag Zeile 12 hoffentlich macht dies die Software auch aber dies 8Zeile 12 Betrag) wären keine Verlusten, die man von der Bank bestätigt bekommt, um sie aus dem Verlusttopf zu nehmen, sondern wie entstehen diese? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner September 26, 2011 Hallo pummelchen, aber dies 8Zeile 12 Betrag) wären keine Verlusten, die man von der Bank bestätigt bekommt, um sie aus dem Verlusttopf zu nehmen, sondernwie entstehen diese? Doch, in der Regel ist es ein ausgekehrter Verlusttopf.Eine weitere Möglichkeit ist, wenn man die Werte aus den Zeilen 7 und/oder 8 so weit korrigieren muss, dass sie negativ werden. In diesem Fall muss man imho auch über die Zeile 12 gehen; das dürfte aber eher ein Ausnahmefall sein. MfG Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
RichieRich Oktober 14, 2011 Hallo, ganz kurze (einfache) Frage (die Antwort hat sich mir nach intensiver Suche im Forum und diesem Thread bisher nicht erschlossen). DEKA Fonds gekauft im Jahr 2000. Seitdem geht es jährlich bergab. Also ein echter Geheimtipp zur Geldvernichtung - Dank an die Sparkasse. Jedenfalls habe ich vor, die Anteile demnächst zu verkaufen, sobald es der Kurs einigermaßen hergibt. Kann ich mit den dann entstehenden Verlusten (sagen wir in 2011/2012 - von Gewinnen gehe ich gar nicht mehr aus) irgendetwas steuerlich "rausholen"? Vielen Dank im Voraus! Grüße RichieRich Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
otto03 Oktober 14, 2011 Hallo, ganz kurze (einfache) Frage (die Antwort hat sich mir nach intensiver Suche im Forum und diesem Thread bisher nicht erschlossen). DEKA Fonds gekauft im Jahr 2000. Seitdem geht es jährlich bergab. Also ein echter Geheimtipp zur Geldvernichtung - Dank an die Sparkasse. Jedenfalls habe ich vor, die Anteile demnächst zu verkaufen, sobald es der Kurs einigermaßen hergibt. Kann ich mit den dann entstehenden Verlusten (sagen wir in 2011/2012 - von Gewinnen gehe ich gar nicht mehr aus) irgendetwas steuerlich "rausholen"? Vielen Dank im Voraus! Grüße RichieRich No Sir, Privatvergnügen Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag