Zum Inhalt springen
Sapine

Der Altverluste-Thread, Verlustpuffer, Altverluste Neuverluste, 2008 und 2009

Empfohlene Beiträge

reckoner

Hallo pummelchen,

 

aber wäre sehr pingelig, wenn sie nur auf Einspruch ändern

ich bat um Überpüfugn und falls ich recht hätte, um Änderung

Naja, es mag Finanzämter oder auch Sachbearbeiter geben, die das nicht so überblicken. Ich würde jedenfalls eine ausdrückliche Bestätigung verlangen, dass alle Kapitalerträge erklärt wurden (das kann wohl auch ohne Einspruch geschehen - sprich: Antrag auf Änderung, aber schriftlich sollte es imho schon sein).

 

Mal beispielhaft ein Szenario: Jemand macht eine Erklärung wie von dir beschrieben, jedoch mit den Angaben nur einer Bank (er hat noch mehrere, und bei den anderen gab es auch keine Freistellungsaufträge); grundsätzlich ist das ja zulässig.

Nach dem er den Bescheid bekommen hat, ruft er beim Finanzamt an und verlangt die Günstigerprüfung, dem Verlangen wird entsprochen, wohlgemerkt nicht mit den kompletten Angaben.

Etwas später kommt es dann zufällig zu einer Überprüfung und dem Steuerzahler wird eine Hinterziehung vorgeworfen, da er eben nicht alle Kapitalerträge erklärt hat (was ja bekanntlich bei der Günstigerprüfung Pflicht ist).

Der Steuerzahler entgegnet nun aber, er hätte niemals einen solchen Antrag gestellt. Somit hätte das Finanzamt ein Beweisproblem (das Telefongespräch als solches ließe sich zwar belegen, aber der Gesprächsinhalt wahrscheinlich nicht).

 

MfG Stefan

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
pummelchen

Hallo pummelchen,

 

aber wäre sehr pingelig, wenn sie nur auf Einspruch ändern

ich bat um Überpüfugn und falls ich recht hätte, um Änderung

Naja, es mag Finanzämter oder auch Sachbearbeiter geben, die das nicht so überblicken. Ich würde jedenfalls eine ausdrückliche Bestätigung verlangen, dass alle Kapitalerträge erklärt wurden (das kann wohl auch ohne Einspruch geschehen - sprich: Antrag auf Änderung, aber schriftlich sollte es imho schon sein).

 

Mal beispielhaft ein Szenario: Jemand macht eine Erklärung wie von dir beschrieben, jedoch mit den Angaben nur einer Bank (er hat noch mehrere, und bei den anderen gab es auch keine Freistellungsaufträge); grundsätzlich ist das ja zulässig.

Nach dem er den Bescheid bekommen hat, ruft er beim Finanzamt an und verlangt die Günstigerprüfung, dem Verlangen wird entsprochen, wohlgemerkt nicht mit den kompletten Angaben.

Etwas später kommt es dann zufällig zu einer Überprüfung und dem Steuerzahler wird eine Hinterziehung vorgeworfen, da er eben nicht alle Kapitalerträge erklärt hat (was ja bekanntlich bei der Günstigerprüfung Pflicht ist).

Der Steuerzahler entgegnet nun aber, er hätte niemals einen solchen Antrag gestellt. Somit hätte das Finanzamt ein Beweisproblem (das Telefongespräch als solches ließe sich zwar belegen, aber der Gesprächsinhalt wahrscheinlich nicht).

 

MfG Stefan

 

verstanden

war aber schriftlich

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
pummelchen

soben kam die Antwort vom FA

 

es kam kein A.zum Ansatz, weil 2009 keine Kapitaleinkünfte erklärt wurden.

 

 

????????????

 

aber die wurden erklärt und vom FA wurde sogar eine Altverlustverrechung vorgenommen, die trotzdem noch ein Plus ergeben hat

 

 

???????????

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Taxadvisor

soben kam die Antwort vom FA

 

es kam kein A.zum Ansatz, weil 2009 keine Kapitaleinkünfte erklärt wurden.

 

 

????????????

 

aber die wurden erklärt und vom FA wurde sogar eine Altverlustverrechung vorgenommen, die trotzdem noch ein Plus ergeben hat

 

 

???????????

 

Lt. Auffassung der FV ist der Antrag auf Günstigerprüfung fristgebunden, d.h. er kann nur im Rahmen der erstmaligen Erklärung bzw. bis zum Ende des Rechtsbehelfsverfahren auf den ersten Steuerbescheid gestellt werden (ist nicht unbestritten). Und für die Steuererklärung gilt die Schriftform, wenn Du dem FA erklärst, es möchte die Günstigerprüfung vornehmen und es wurden alle Erträge eingetragen ("erklären" setzt Günstigerprüfung voraus), wird dem Einspruch sicher statt gegeben.

 

Gruß

Taxadvisor

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
reckoner
· bearbeitet von reckoner

Hallo pummelchen,

 

es kam kein A.zum Ansatz, weil 2009 keine Kapitaleinkünfte erklärt wurden.
Diese Antwort ist eigentlich wie von mir erwartet.

 

aber die wurden erklärt ...
Nein, die wurden eben nicht erklärt, die Abgeltungsteuer wurde erstmal grundsätzlich akzeptiert.

Es wurde nur beantragt, den Steuereinbehalt der Bank(en) im Detail zu überprüfen bzw. zu korrigieren. Damit bleiben die Kapitalerträge aber weiterhin abseits von der normalen Einkommensteuererklärung (und nur dort gibt es u.U. den Altersentlastungsbetrag).

 

MfG Stefan

 

PS: Ich möchte mich nochmals für meine nicht ganz korrekt Aussage von weiter oben entschuldigen, zum Glück ist der Bescheid ja noch offen. :boxed:

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
pummelchen

Hallo pummelchen,

 

es kam kein A.zum Ansatz, weil 2009 keine Kapitaleinkünfte erklärt wurden.
Diese Antwort ist eigentlich wie von mir erwartet.

 

aber die wurden erklärt ...
Nein, die wurden eben nicht erklärt, die Abgeltungsteuer wurde erstmal grundsätzlich akzeptiert.

Es wurde nur beantragt, den Steuereinbehalt der Bank(en) im Detail zu überprüfen bzw. zu korrigieren. Damit bleiben die Kapitalerträge aber weiterhin abseits von der normalen Einkommensteuererklärung (und nur dort gibt es u.U. den Altersentlastungsbetrag).

 

MfG Stefan

 

PS: Ich möchte mich nochmals für meine nicht ganz korrekt Aussage von weiter oben entschuldigen, zum Glück ist der Bescheid ja noch offen. :boxed:

 

also muß ich ihm schreiben

 

ich lege Einspruch gegen den Bescheid ein , bitte um Günstigerprüfung und bestätige alle Kapüitaleinkünfte erklärt zu haben

und für 2010 kreuze ich Zeile 4 an und 5 und 6 lasse ich frei

 

oder ich rufe an

 

Nein, die wurden eben nicht erklärt, die Abgeltungsteuer wurde erstmal grundsätzlich akzeptiert.

Es wurde nur beantragt, den Steuereinbehalt der Bank(en) im Detail zu überprüfen bzw. zu korrigieren. Damit bleiben die Kapitalerträge aber weiterhin abseits von der normalen Einkommensteuererklärung (und nur dort gibt es u.U. den Altersentlastungsbetrag).

 

 

und wie soll man die dann richtig erklären?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
reckoner

Hallo pummelchen,

 

also muß ich ihm schreiben

 

ich lege Einspruch gegen den Bescheid ein , bitte um Günstigerprüfung und bestätige alle Kapüitaleinkünfte erklärt zu haben

und für 2010 kreuze ich Zeile 4 an und 5 und 6 lasse ich frei

 

oder ich rufe an

Ich hatte ja schon geschrieben, dass mir eine Anruf nicht genügen würde. Den Einspruch kannst du wie geschrieben formulieren, das sollte ausreichen.

 

und wie soll man die dann richtig erklären?
KAP Zeile 4 auswählen (und dann natürlich alle Erträge aller Banken angeben - nur der Vollständigkeit halber, du hast das ja schon gemacht).

 

MfG Stefan

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
pummelchen

wenn ich euch nicht hätte oder meine Mutter mich

dann wäre alles untergegangen

diese Antwort des FA versteht doch kaum einer?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
pummelchen

wieso schreibt er aber , es wurden keine kapitaleinkünfte angegeben

Kap wurde doch abgegeben

nur weil 4 nicht angekreuzt wurde?

außerdem hätte er dies mir in der Antwort doch auch schreiben können

oder?

 

die Verlustverrechung und die 801 belbien aber beim Einspruch weiter bestehen?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
pummelchen

paßt dies?

 

.....

 

vielen Dank für Ihre Antwort. Meine Mutter hat in der Steuererklärung doch sämtliche Kapitaleinkünfte in der Anlage KAP erklärt und daher m.E Anspruch auf den Altersentlastungsbetrag.

Anscheinend kam er aber nicht zum Ansatz, da es rechtlich einen Unterschied zwischen Kapitaleinkünften und Einkünften, die der Abgeltungssteuer unterliegen gibt.

 

Daher möchte meine Mutter hiermit Einspruch zum Bescheid von 2009 einlegen, nachträglich die Zeile 4 der KAP mit ja beantworten und sie bitten, den Bescheid bzgl. des Altersentlastungsbetrag abzuändern, da alle Kapitaleinkünfte erklärt wurden.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
reckoner
· bearbeitet von reckoner

Hallo pummelchen,

 

die Verlustverrechung und die 801 belbien aber beim Einspruch weiter bestehen?
Ja, natürlich. Kontrollieren solltest du es aber - wie immer - trotzdem.

 

paßt dies? ...
Ich würde nur den letzten Satz schreiben, das reich völlig aus. Es sollte aber schon deine Mutter im eigenen Namen schreiben (und die Unterschrift nicht vergessen). Den Altersentlastungsbetrag braucht man nicht zu beantragen, er wird automatisch berücksichtigt, sobald die Voraussetzungen erfüllt sind.

 

Mein Formulierungsvorschlag:

 

Hiermit lege ich Einspruch gegen den Bescheid zur Einkommensteuererklärung 2009 ein. Ich möchte nun doch - abweichend von meiner Erklärung - eine Günstigerprüfung für die Kapitalerträge beantragen (Anlage KAP, Zeile 4), um in den Genuss des Altersentlastungsbetrages zu kommen.

Bereits in der ursprünglichen Erklärung habe ich sämtliche Kapitalerträge angegeben, was ich hiermit nochmals ausdrücklich bestätige.

 

MfG Stefan

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
pummelchen

Hallo pummelchen,

 

die Verlustverrechung und die 801 belbien aber beim Einspruch weiter bestehen?
Ja, natürlich. Kontrollieren solltest du es aber - wie immer - trotzdem.

 

paßt dies? ...
Ich würde nur den letzten Satz schreiben, das reich völlig aus. Es sollte aber schon deine Mutter im eigenen Namen schreiben (und die Unterschrift nicht vergessen). Den Altersentlastungsbetrag braucht man nicht zu beantragen, er wird automatisch berücksichtigt, sobald die Voraussetzungen erfüllt sind.

 

Mein Formulierungsvorschlag:

 

Hiermit lege ich Einspruch gegen den Bescheid zur Einkommensteuererklärung 2009 ein. Ich möchte nun doch - abweichend von meiner Erklärung - eine Günstigerprüfung für die Kapitalerträge beantragen (Anlage KAP, Zeile 4), um in den Genuss des Altersentlastungsbetrages zu kommen.

Bereits in der ursprünglichen Erklärung habe ich sämtliche Kapitalerträge angegeben, was ich hiermit nochmals ausdrücklich bestätige.

 

MfG Stefan

danke-wahnsinn

wie soll dies eine alte Dame stemmen?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
pummelchen

Hallo pummelchen,

 

die Verlustverrechung und die 801 belbien aber beim Einspruch weiter bestehen?
Ja, natürlich. Kontrollieren solltest du es aber - wie immer - trotzdem.

 

paßt dies? ...
Ich würde nur den letzten Satz schreiben, das reich völlig aus. Es sollte aber schon deine Mutter im eigenen Namen schreiben (und die Unterschrift nicht vergessen). Den Altersentlastungsbetrag braucht man nicht zu beantragen, er wird automatisch berücksichtigt, sobald die Voraussetzungen erfüllt sind.

 

Mein Formulierungsvorschlag:

 

Hiermit lege ich Einspruch gegen den Bescheid zur Einkommensteuererklärung 2009 ein. Ich möchte nun doch - abweichend von meiner Erklärung - eine Günstigerprüfung für die Kapitalerträge beantragen (Anlage KAP, Zeile 4), um in den Genuss des Altersentlastungsbetrages zu kommen.

Bereits in der ursprünglichen Erklärung habe ich sämtliche Kapitalerträge angegeben, was ich hiermit nochmals ausdrücklich bestätige.

 

MfG Stefan

 

Hallo Stefan

wir haben den Einspruch genau, wie vorgeschalgen durchgeführt. Heute kam die Antwort vom FA

 

Ein Einspruch sei nicht mehr möglich, da am 11.1 2011 verjährt. Eine Wiedereinsetzung ist nur in Ausnahmefällen möglich

typisch Beamte

 

1) was sollen wir jetzt tun?

 

2) es heißt doch im Vorlaut: Der Bescheid ist nach § 165 ... teilweise vorläufig

 

3) wie soll eine 85 jährige Frau oder ein Fastlaie , wie ich wissen, dass man nur weil man statt Zeile 4 , Zeile 5 in der KAP angekreuzt hatte, keinen Anspruch auf Altersentlastungsbetrag hat

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
reckoner
· bearbeitet von reckoner

Hallo pummelchen,

 

der Bescheid war also doch nicht mehr offen (Vorläufigkeit nach §165 AO zählt nicht grundsätzlich dazu, es hätte schon der §164 AO sein müssen - ich war aber sogar von einem in der Einspruchsfrist liegenden Bescheid ausgegangen).

 

Dann sehe ich leider keine Chance mehr.

 

Bist du dir denn sicher, dass die Steuer mit Günstigerprüfung und Altersentlastungsbetrag überhaupt niedriger wäre?

Das ist nämlich auch nur entweder im Grenzbereich der Fall, also wenn der Grenzsteuersatz nur ganz leicht über den 25% liegt, oder wenn die Kapitalerträge nur leicht über dem Sparer-Pauschbetrag lagen. EDIT: Das gestrichene war wohl wieder zu pauschal. Denn bei hohen Kapitalerträgen ist natürlich auch der Altersentlastungsbetrag höher, gleichzeitig erhöht sich aber auch wieder das steuerpflichtige Einkommen. Ich glaube, man müsste in jedem Einzelfall nachrechnen.

 

Wenn du Elster benutzt (ich kann mich nicht mehr genau erinnern, ob du dazu schon mal was geschrieben hattest), dann kannst du es doch mal schnell durchrechnen (lassen).

 

MfG Stefan

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
pummelchen
· bearbeitet von pummelchen

Hallo pummelchen,

 

der Bescheid war also doch nicht mehr offen (Vorläufigkeit nach §165 AO zählt nicht grundsätzlich dazu, es hätte schon der §164 AO sein müssen - ich war aber sogar von einem in der Einspruchsfrist liegenden Bescheid ausgegangen).

 

Dann sehe ich leider keine Chance mehr.

 

Bist du dir denn sicher, dass die Steuer mit Günstigerprüfung und Altersentlastungsbetrag überhaupt niedriger wäre?

Das ist nämlich auch nur entweder im Grenzbereich der Fall, also wenn der Grenzsteuersatz nur ganz leicht über den 25% liegt, oder wenn die Kapitalerträge nur leicht über dem Sparer-Pauschbetrag lagen.

 

Wenn du Elster benutzt (ich kann mich nicht mehr genau erinnern, ob du dazu schon mal was geschrieben hattest), dann kannst du es doch mal schnell durchrechnen (lassen).

 

MfG Stefan

 

nein ohne Elster

 

jetzt wird mir etwas klar:

 

Zeile 5 bedeutet: Kapitalerträge werden mit 25% versteuert

Zeile 4 bedeutet: es wird dies angewandt , was günstiger ist, aber Altersentlastungsbetrag gibt es nur ohne 25% AgSteuer und somit nur mit normalem Steuersatz ich dachte man bekommt 25% un die Altersentlastung

 

der Grenzsteuersatz ist 30,7%, daher käme sie schlechter weg

danke

 

aber für 2010 kreuze ich dann trotzdem Zeile 4 und 5 an

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
reckoner
· bearbeitet von reckoner

Hallo pummelchen,

 

ja, du hast es wohl verstanden.

 

der Grenzsteuersatz ist 30,7%, daher käme sie schlechter weg
Eventuell. Es lohnt aber wohl nicht, das genauer zu ergründen.

 

aber für 2010 kreuze ich dann trotzdem Zeile 4 und 5 an
Zeile 5 ist in 4 enthalten. Aber richtig, grundsätzlich kann die Günstiegerprüfung nur in seltenen Fällen schlechter sein, also zur Sicherheit (fast) immer beantragen.

 

MfG Stefan

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
powerschwabe

Ich habe auch noch ca. 2000 übrig aus einem Verlustvortrag von vor 2008. Diese kann ich doch nur verrechnen mit z.B. einem Fonds der nach 2009 gekauft wurde und vor 2013 verkauft wird. Beziehen sich diese 2000 auf den Gewinn oder kann man damit 2000 Steuern sparen?

 

Belasten Fonds gewinne eigentlich den Freistellungsauftrag oder werden diese immer besteuert?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
reckoner
· bearbeitet von reckoner

Hallo powerschwabe,

 

Ich habe auch noch ca. 2000 übrig aus einem Verlustvortrag von vor 2008. Diese kann ich doch nur verrechnen mit z.B. einem Fonds der nach 2009 gekauft wurde und vor 2013 verkauft wird. Beziehen sich diese 2000 auf den Gewinn oder kann man damit 2000 Steuern sparen?
Wenn du mal deine Steuererklärungen von damals anschaust, wirst du feststellen können, dass es die Verluste sind. Praktisch hast du in der Zukunft (nur bis 2013 natürlich) Kursgewinne in genau der bescheinigten Höhe steuerfrei.

 

Belasten Fonds gewinne eigentlich den Freistellungsauftrag oder werden diese immer besteuert?
Ja, sicher, es gibt keinen Unterschied zwischen den einzelnen Anlagemöglichkeiten (von Stillhalterprämien jetzt mal abgesehen EDIT: Das war jetzt vielleicht etwas mißverständlich, denn der Sparer-Pauschbetrag gilt sogar für Stillhalterprämien, nur die Verlustverrechnung läuft da ein wenig anders). Also gilt der Sparer-Pauschbetrag auch für Fonds.

 

MfG Stefan

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
powerschwabe

Ich habe noch Altverluste aus Fonds Verlusten von vor 2008. Nun hatte 2 Fonds in 2010 verkauft die 2009 gekauft wurden. Bei beiden habe ich einen Gewinn gemacht.

 

Bei Verkauf wurden laut Depotauszug keine Steuern fällig, allerdings hatte ich auf dem Freistellungsauftrag noch ein wenig Luft. Bei einer anderen Bank reichte der Freistellungsauftrag nicht aus. Kann ich diese Verluste nun in der Steuererklärung verrechnen. Oder geht dies nur wenn ich bei einem Verkauf auch Steuern bezahlte habe?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Taxadvisor

Ich habe noch Altverluste aus Fonds Verlusten von vor 2008. Nun hatte 2 Fonds in 2010 verkauft die 2009 gekauft wurden. Bei beiden habe ich einen Gewinn gemacht.

 

Bei Verkauf wurden laut Depotauszug keine Steuern fällig, allerdings hatte ich auf dem Freistellungsauftrag noch ein wenig Luft. Bei einer anderen Bank reichte der Freistellungsauftrag nicht aus. Kann ich diese Verluste nun in der Steuererklärung verrechnen. Oder geht dies nur wenn ich bei einem Verkauf auch Steuern bezahlte habe?

 

Wenn Du alle Erträge angibst, funktioniert das. Allerdings erfolgt die Verlustverrechnung vor der Freibetragsverrechnung. Das kann also auch nachteilig sein.

 

Gruß

Taxadvisor

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
reckoner

Hallo powerschwabe,

 

ja, du kannst via Einkommensteuer verrechnen.

 

Nur wenn du Gewinne und Verluste bei einer Bank hattest, werden diese unwiederbringleich gleich bankintern verrechnet (das ist die einzige Sache wo man ggf. wirklich aufpassen muss). Die Belastung des Sparer-Pauschbetrages kannst du hingegen korrigieren.

 

MfG Stefan

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
powerschwabe

Hallo powerschwabe,

 

ja, du kannst via Einkommensteuer verrechnen.

 

Nur wenn du Gewinne und Verluste bei einer Bank hattest, werden diese unwiederbringleich gleich bankintern verrechnet (das ist die einzige Sache wo man ggf. wirklich aufpassen muss). Die Belastung des Sparer-Pauschbetrages kannst du hingegen korrigieren.

 

MfG Stefan

 

Wird dann ganze auch schon über die Steuerbescheinigungen verrechnet? Weil laut meinem Steuerprogramm 257,99 Verlust aus Veräußerungen verrechnet werden.

 

Habe jetzt folgendes herausgefunden. Laut ebase Bescheinigung habe ich für Zeile 8 (davon Gewinn aus Kapitalerträgen im Sinne $20...) 284,12 und bei der comdirect für Zeile 12 (Höhe des nicht ausgeglichen Verluste ... ) 26,13.

 

Ergibt 257,99, muß ich die einzelenen Verkäufe nicht mehr gesondert Angeben so wie früher? Sondern einfach die Daten aus der Steuerbescheinigung übernehmen reicht oder?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
reckoner
· bearbeitet von reckoner

Hallo powerschwabe,

 

Wird dann ganze auch schon über die Steuerbescheinigungen verrechnet?
Nein, sowohl für die Altverluste als auch für die Verrechnung von aktuellen Geschäften bei verschiedenen Banken brauchst du natürlich die Steuererklärung, wie soll das die Bank bescheinigen - mangels Kenntnis?

 

Habe jetzt folgendes herausgefunden. Laut ebase Bescheinigung habe ich für Zeile 8 (davon Gewinn aus Kapitalerträgen im Sinne $20...) 284,12 und bei der comdirect für Zeile 12 (Höhe des nicht ausgeglichen Verluste ... ) 26,13. Ergibt 257,99,
Halt, es ist noch besser, du hast doch auch noch Altverluste (ich hoffe doch, bereits vom Finanzamt festgestellte?). Und diese gehen vor, also zuerst 284,12 Euro minus Altverluste. Nur wenn das Ergebnis dann nicht negativ wird, werden auch noch die 26,13 Euro dagegengerechnet, im anderen Fall bekommst du auch noch einen Neuverlustvortrag (verfällt nicht 2013).

 

muß ich die einzelenen Verkäufe nicht mehr gesondert Angeben so wie früher? Sondern einfach die Daten aus der Steuerbescheinigung übernehmen reicht oder?

Für Neugeschäfte reicht die Steuerbescheinigung, nur Altgeschäfte müssen noch einzeln angegeben werden (Anlage SO); das ist aber eigentlich nur noch für 2009 möglich (eventuell in einer ganz besonderen Kostellation auch noch 2010).

 

MfG Stefan

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Hans2011

Klappt das nun mit der Verrechnung von Zerobonds?

 

Ich habe letzthin einen solchen verkauft und frage mich nun, ob ich die Erträge daraus mit meinen Altverlusten vor 2009 verrechnen kann?

 

Falls möglich bitte angeben wo das beim Gesetzgeber geschrieben steht.

 

 

Falls Ja:

Man kann glaube bei Verlauf des Zerobonds wählen ob man "Besitzanteilige Emissionsrendite" oder lieber nach "Marktrendite" rechnet.

Ich hoffe ich bin, falls ich verrechnen kann nicht auf die Ertragsermittlung per Marktrendite angewiesen, das wäre in meinem Falle ungünstiger.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Taxadvisor

Klappt das nun mit der Verrechnung von Zerobonds?

 

Ich habe letzthin einen solchen verkauft und frage mich nun, ob ich die Erträge daraus mit meinen Altverlusten vor 2009 verrechnen kann?

 

Falls möglich bitte angeben wo das beim Gesetzgeber geschrieben steht.

 

 

Falls Ja:

Man kann glaube bei Verlauf des Zerobonds wählen ob man "Besitzanteilige Emissionsrendite" oder lieber nach "Marktrendite" rechnet.

Ich hoffe ich bin, falls ich verrechnen kann nicht auf die Ertragsermittlung per Marktrendite angewiesen, das wäre in meinem Falle ungünstiger.

 

Hallo Jens/Hans,

 

Ja; das steht so nicht im Gesetz, das ergibt sich aus dem Gesetz. Das EStG ist ja schließlich keine Bedienungsanleitung für die Einkommensteuererklärung.

 

Nach BFH gilt: NUR Emissionsrendite, keine Marktrendite. Die Bank wird nach Marktrendite abrechnen. Wenn die Differenz nicht zu groß bzw. Deine Altverluste hoch genug sind, würde ich auf den Nachweis der Emissionsrendite verzichten. Da es sich dabei um die "laufenden" thesaurierten Zinsen handelt, könnte sicher ein kundiger Sachbearbeiter (das ist sicher in 99% der Fälle nicht gegeben) eine Umgliederung in laufende Abs. 1-Erträge vornehmen, halte ich aber für falsch. Trotzdem muss Du den Sachbearbeiter überzeugen, dass der Sonderausweis gem. Steuerbescheinigung zu hoch ist, und dann auch noch den niedrigeren Wert verrechnen.... Ohne steuerlichen Sachverstand bzw. steuerlichen Berater sicher kaum möglich.

 

Gruß

Taxadvisor

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden

×
×
  • Neu erstellen...