sparfux November 8, 2010 Ja das kann schon ein Problem sein. Wenn man z.B. mit Deiner 2-Bank-Methode seine Alt- in Neuverluste wandelt und dann irgendwann sich die Verluste bescheinigen lässt, kann es sein, dass Freibetrag und Härteausgleich futsch sind, bis die Verluste aufgebraucht sind. Deshalb habe ich bisher auch immer nur so viel Alt- in Neuverluste gewandelt, wie nötig sind, meine Kapitalerträge unter Freibetrag + Härteausgleich zu drücken. Aber nach 2013 ist ja auch Schluss damit. Dann bleibt nur noch das Wandeln aller verbleibender Alt- in Neuverluste auf einen Schlag zum Ende des Jahres 2013. Die Frage ist, ob es irgendeine Möglichkeit gibt, Neuverluste "häppchenweise" zu aktivieren. wie kann man nach 2013 Altverluste in Neuverluste verwandeln ich dachte: wenn ich es nicht schaffe, bis 2013 die Altverlsute abzubauen, sind sie futsch OK, hier noch mal klarer formuliert, wie ich das meinte. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
pummelchen November 9, 2010 Hinweis: in Bayern ist die Software immer noch nicht in der Lage Altverluste zu verrechnen 1) Zeile 8 konnte nicht mit Altverlusten=Verlustvortrag 2008 verrechnet werden 2) neue Gewinne bzw. Verluste in SO 2009 konnten nicht mit Verlustvortrag 2008 verrechnet werden, d.h. Verlustvortrag ist immer noch wie in 2008 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
pummelchen November 25, 2010 nochmals nachgefragt: Zeile 8 KAP kann mit Altverlusten verrechnet werden? denn das FA hat es bisher nicht berücksichtigt- die Gewinne sind ausgewiesen und trotz Verlustvortrag aus 2008 nicht mit diesem verrechnet aber auch kein Hinweis, dass es noch erfolgt! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Taxadvisor November 25, 2010 nochmals nachgefragt: Zeile 8 KAP kann mit Altverlusten verrechnet werden? denn das FA hat es bisher nicht berücksichtigt- die Gewinne sind ausgewiesen und trotz Verlustvortrag aus 2008 nicht mit diesem verrechnet aber auch kein Hinweis, dass es noch erfolgt! Ja, muss aber beantragt werden! Gruß Taxadvisor Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
pummelchen November 25, 2010 nochmals nachgefragt: Zeile 8 KAP kann mit Altverlusten verrechnet werden? denn das FA hat es bisher nicht berücksichtigt- die Gewinne sind ausgewiesen und trotz Verlustvortrag aus 2008 nicht mit diesem verrechnet aber auch kein Hinweis, dass es noch erfolgt! Ja, muss aber beantragt werden! Gruß Taxadvisor hab eich Zeile 59 KAP: 1 = ja eingetragen dafür haben sie Günstigerprüfung gemacht, die ich nicht angekreuzt habe Zeile 4 KAP: leer Zeile 5 KAP: 1= ja Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Taxadvisor November 25, 2010 Ja, muss aber beantragt werden! Gruß Taxadvisor hab eich Zeile 59 KAP: 1 = ja eingetragen dafür haben sie Günstigerprüfung gemacht, die ich nicht angekreuzt habe Zeile 4 KAP: leer Zeile 5 KAP: 1= ja Bleiben so überhaupt Steuern auf Kapitalerträge nach Günstigerprüfung? Gruß Taxadvisor Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
pummelchen November 25, 2010 hab eich Zeile 59 KAP: 1 = ja eingetragen dafür haben sie Günstigerprüfung gemacht, die ich nicht angekreuzt habe Zeile 4 KAP: leer Zeile 5 KAP: 1= ja Bleiben so überhaupt Steuern auf Kapitalerträge nach Günstigerprüfung? Gruß Taxadvisor ja bleiben Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
pummelchen Dezember 15, 2010 Es ist wie verhext, trotz zweimaligem Nachhaken und einem wirklich zugänglichen Finanzbeamten,ist es dem FA nicht möglich den Gewinn von Zeile 8 mit den Altverlusten, trotz Häkchen im Zeile 59 zu verrechnen. Lt. FA wäre alles richtig eingegeben, aber der Computer verrechnet die Altverluste nicht und außerdem erhöht er ständig die Bemessungsgrundlage der Kirchensteuer um steuerfreie Teileinkünfte des Ehemanns aus der SO, obwohl die SO negativ ist KZ 126: 1897 im HEV KZ 114: minus 5028 im nicht HEV ergibt neuen Verlust von 4079, der auch zum Altverlust hinzugerechnet wurde das FA erhöht aber die Bemessungsgrundlage der Kirchensteuer um 1/2 von 1897 = 949 dies ist doch auch falsch Jetzt habe ich nochmals gebeten, es zu überprüfen mal sehen, was jetzt passiert lt. FB versteht er zwar meine Gedanken, aber der PC spuckt es nicht aus Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Goldschatz Dezember 15, 2010 Ausgewiesene Stückzinsen beim Verkauf: 5304 Euro Das sind zwar Stückzinsen, da es sich aber um einen Fondsmantel handelt nennen sich diese Zwischengewinne und für diese gilt diese Übergangslücke nicht. Hallo, in meinem Fall (Investmentfonds) hatte ich Widerspruch eingelegt wegen der ausgewiesenen Zwischengewinne der Bank in Zeile 7 und beim Finanzamt beantragt, diese der Zeile 8 zuzuordnen. Nach der Antwort, dass dies nur die Bank ändern kann und nicht das Finanzamt habe ich folgende Antwort verfasst und es wurde meinem Antrag in vollem Umfang entsprochen: Bezüglich einer Änderung der Steuerbescheinigung wurde jedoch von meiner Bank auf ein Schreiben des BMF vom 22.12.2009 verwiesen, dass einige geänderte Regelungen erhält, die von den Kreditinstituten nicht mehr rückwirkend für 2009 berücksichtigt werden müssen. Insoweit sind betroffene Anleger aufgefordert, diese Korrekturen selbst über die Steuererklärung zu beantragen. In der Anlage füge ich eine Kopie der Verwaltungsanweisung des BMF vom 22.12.2009 zu Einzelfragen bezüglich der Abgeltungssteuer bei. Dort stehen bei Randziffer 49 + 50 die relevanten Stellen, wonach die vereinnahmten Stückzinsen als Kapitalvermögen i. S. des §20 Absatz 2 Satz 1 Nummer 7 EStG zu versteuern sind. Toll was Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
pummelchen Dezember 20, 2010 Es ist wie verhext, trotz zweimaligem Nachhaken und einem wirklich zugänglichen Finanzbeamten,ist es dem FA nicht möglich den Gewinn von Zeile 8 mit den Altverlusten, trotz Häkchen im Zeile 59 zu verrechnen. Lt. FA wäre alles richtig eingegeben, aber der Computer verrechnet die Altverluste nicht und außerdem erhöht er ständig die Bemessungsgrundlage der Kirchensteuer um steuerfreie Teileinkünfte des Ehemanns aus der SO, obwohl die SO negativ ist KZ 126: 1897 im HEV KZ 114: minus 5028 im nicht HEV ergibt neuen Verlust von 4079, der auch zum Altverlust hinzugerechnet wurde das FA erhöht aber die Bemessungsgrundlage der Kirchensteuer um 1/2 von 1897 = 949 dies ist doch auch falsch Jetzt habe ich nochmals gebeten, es zu überprüfen mal sehen, was jetzt passiert lt. FB versteht er zwar meine Gedanken, aber der PC spuckt es nicht aus 1) der Altverlust ist jetzt endlich berücksichtigt worden- lt. FA war es ein Programmierfehler 2) aber zur Bemessmungsgrundlage Kirchensteuer kann es sein, dass obwohl die SO gesamt negativ ist, sich die Bemessungsgrundlage Kirchensteuer doch um die 949 aus dem Halbeinkünfteanteil der SO erhöht? da nur der Teil Halbeinkünfte berücksichtigt wird Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner Dezember 20, 2010 · bearbeitet Dezember 20, 2010 von reckoner Hallo pummelchen, kann es sein, dass obwohl die SO gesamt negativ ist, sich die Bemessungsgrundlage Kirchensteuer doch um die 949 aus dem Halbeinkünfteanteil der SO erhöht? da nur der Teil Halbeinkünfte berücksichtigt wird Eigentlich war es schon immer* so, dass für die Bemessungsgrundlage der Kirchensteuer die vollen Kapitalerträge galten (da Unternehmen - welche ja die andere Hälfte zahlen sollten - selten Kirchenmitglied sind ). Wenn du noch Verlustvortrag übrig hast, so sollte der dann rein logisch auch noch verrechnet werden. Die Folge wären aber unterschiedliche Verlustvorträge bei Einkommen- und Kirchensteuer, imho gäbe das wieder ein schönes Durcheinander. Daher gibt es wahrscheinlich ein Gesetz, dass das (indirekt) ausschließt (hab' jetzt keine Lust nachzuschauen). Im Endeffekt sollte (fast) das selbe rauskommen. MfG Stefan * in der Zeit, in der es das Halbeinkünfteverfahren gab, also doch nicht so lang Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
pummelchen Dezember 20, 2010 Hallo pummelchen, kann es sein, dass obwohl die SO gesamt negativ ist, sich die Bemessungsgrundlage Kirchensteuer doch um die 949 aus dem Halbeinkünfteanteil der SO erhöht? da nur der Teil Halbeinkünfte berücksichtigt wird Eigentlich war es schon immer* so, dass für die Bemessungsgrundlage der Kirchensteuer die vollen Kapitalerträge galten (da Unternehmen - welche ja die andere Hälfte zahlen sollten - selten Kirchenmitglied sind ). Wenn du noch Verlustvortrag übrig hast, so sollte der dann rein logisch auch noch verrechnet werden. Die Folge wären aber unterschiedliche Verlustvorträge bei Einkommen- und Kirchensteuer, imho gäbe das wieder ein schönes Durcheinander. Daher gibt es wahrscheinlich ein Gesetz, dass das (indirekt) ausschließt (hab' jetzt keine Lust nachzuschauen). Im Endeffekt sollte (fast) das selbe rauskommen. MfG Stefan * in der Zeit, in der es das Halbeinkünfteverfahren gab, also doch nicht so lang danke im Endeffekt kommt fast dasselbe raus, aber eben die Kirche bekommt für 949 mehr Steuern ich hätte eben gedacht, die minus bei nicht HEKV werden gegengerechent Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner Dezember 20, 2010 · bearbeitet Dezember 20, 2010 von reckoner Hallo pummelchen, im Endeffekt kommt fast dasselbe raus, aber eben die Kirche bekommt für 949 mehr SteuernJa, ich meinte das aber langfristig. Wenn der Verlustvortrag beispielsweise im nächsten Jahr komplett genutzt verbraucht wird, wäre er bei der Kirchensteuerbemessungsgrundlage schon früher aufgebraucht. Aber wie gesagt, mir ist nicht bekannt, dass es in diesem Punkt unterschiedliche Verlustvorträge gibt. ich hätte eben gedacht, die minus bei nicht HEKV werden gegengerechentNein, auch diese Verluste fließen ja in den normalen Verlusttopf. Du hast sie also noch für die Zukunft, und zwar auch für die Kirchensteuer. MfG Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
etherial Dezember 26, 2010 In den Diskussionen war bisher nicht allen klar inwieweit ein Sparer-Pauschbetrag vor oder nach Verlustverrechnung angewendet wird. Für alle die da Gewissheit wünschen: Einzelfragen zur Abgeltungsteuer von offizieller Stelle. Ein erteilter Freistellungsauftrag (vgl. Rz. 257ff.) ist erst auf den nach Verlustverrechnung verbleibenden abzugspflichtigen Ertrag anzuwenden. Ein Freistellungsauftrag wird somit erst nach Berücksichtigung des Verlustverrechnungstopfes angewendet (verbraucht). Je nach Reihenfolge der Geschäfte kann diese Betrachtung dazu führen, dass ein ausgeführter Freistellungsauftrag bzw. der Freistellungsbetrag wieder auflebt, weil eine vorrangige Verrechnung von Verlusten die Ausführung des Freistellungsauftrages insoweit verhindert. Das sieht zunächst mal nur nach einer bankinternen Verrechnungsvorschrift aus, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass es bei der Steuererklärung dann anders funktioniert. D.h. konsequenterweise gilt auch bei der Steuererklärung, dass der Sparerpauschbetrag erst nach Verlustverrechnung wirkt (und bereits wirkende Freistellungen in Gegenwart von Verlusten wiederaufleben). Die kritische Frage, ob genutzte Freibeträge in Zeile 14a ebenfalls betroffen sind habe ich leider bisher nicht ermitteln können. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
etherial Februar 22, 2011 Ich hab meine Steuererklärung zurück . Aber meine Befürchtungen haben sich bestätigt :'(.Wer in einem Jahr mehr als 801 Verlust macht, dessen Freibetrag verfällt, selbst wenn er ihn unterjährig bereits verwendet hat. Das betrifft insbesondere diejenigen, die am Ende des Jahres viele Stückzinsen gezahlt haben, um im nächsten Jahr viele altverlustverrechnungsfähige Gewinne zu realisieren (Umwandlung Alt->Neuverluste). Wer also Stückzinsen umwandeln möchte, sollte den Unterjährigen Stückzinstrick verwenden, der im Thread bereits erwähnt wurde. Dadurch, dass die Verluste das Finanzamt nie erreichen wird einem auch nicht der Freibetrag gestrichen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
sparfux März 13, 2011 Folgende Frage: Sind eigentlich Ausschüttungen aus Immobilienfonds, beispielsweise die des DEGI Europa Anfang diesen Jahres mit Altverlusten verrechenbar oder nicht? Aus den Belegen, die ich bei der Ausschüttung erhalten habe, geht leider nie hervor, ob es sich um "Zeile 8" Gewinne handelt oder nicht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Taxadvisor März 13, 2011 Folgende Frage: Sind eigentlich Ausschüttungen aus Immobilienfonds, beispielsweise die des DEGI Europa Anfang diesen Jahres mit Altverlusten verrechenbar oder nicht? Aus den Belegen, die ich bei der Ausschüttung erhalten habe, geht leider nie hervor, ob es sich um "Zeile 8" Gewinne handelt oder nicht. Nein, das gilt aber für alle Ausschüttungen, Zinsen, Dividenden.... Gruß Taxadvisor Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
alex2003a April 1, 2011 Hallo, ich habe seit längerer Zeit einen Corporate Bonds Dieser steht im Minus. Nun möchte ich ihn gerne verkaufen und Verluste mit Aktien Gewinnen vergleichen. Meine Frage ist ob man den Verlust des Bonds mit der Aktiengewinne abgleichen kann? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
boll April 1, 2011 Hallo, ich habe seit längerer Zeit einen Corporate Bonds Dieser steht im Minus. Nun möchte ich ihn gerne verkaufen und Verluste mit Aktien Gewinnen vergleichen. Meine Frage ist ob man den Verlust des Bonds mit der Aktiengewinne abgleichen kann? Was heißt "seit längerer Zeit"? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner April 1, 2011 Hallo alex2003a, und um was für einen Corporate Bonds handelt es sich? Genauer wäre interessant, ob es eine FI ist (wenn du mit dem Begriff FI nichts anfangen kannst, nenn' uns einfach die WKN, ich/wir überpüfe/n das dann). MfG Stefan PS: FI=Finanzinnovation Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
HerbertP April 20, 2011 Abgeltungsteuer - Verrechnen Altverluste mit Gewinnen ab 2009 übernommen von:http://www.finanzfrage.net/frage/abgeltungsteuer-verrechnen-altverluste-mit-gewinnen-ab-2009 Betrifft steuerlich festgestellte Aktienverluste vor 2009 und Gewinne ab 2009. "Der Gesetzgeber hat jetzt altes mit neuen Recht vermischt. Wenn du ab 2009 alte verlustvorträge mit neuen Gewinnen verrechnen willst, dann ist das verhältnis 0,5 : 1,0 und nicht mehr 1 : 1!! Der Steinbrück hat von dir also die Hälfte der Verluste eingestrichen!!! Ich meine das ist verfassungswidrig."=>Gibt es dagegen Klagen etc., auf die man bei der Steuererklärung Bezug nehmen könnte? Danke! Hat hier vielleicht jemand eine Idee, ob bei der offensichtlich ungleichen Behandlung von Altverlusten und Verlusten aus Neugeschäften ab 2009 zur Verrechnung mit Gewinnen eine Chance auf Nachbesserung (der mit nur 50% festgestellten Altverluste auf die tatsächliche Höhe) besteht??? Wie sollte man vorgehen? Vielen Dank bereits im voraus. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Taxadvisor April 20, 2011 Abgeltungsteuer - Verrechnen Altverluste mit Gewinnen ab 2009 übernommen von:http://www.finanzfrage.net/frage/abgeltungsteuer-verrechnen-altverluste-mit-gewinnen-ab-2009 Betrifft steuerlich festgestellte Aktienverluste vor 2009 und Gewinne ab 2009. "Der Gesetzgeber hat jetzt altes mit neuen Recht vermischt. Wenn du ab 2009 alte verlustvorträge mit neuen Gewinnen verrechnen willst, dann ist das verhältnis 0,5 : 1,0 und nicht mehr 1 : 1!! Der Steinbrück hat von dir also die Hälfte der Verluste eingestrichen!!! Ich meine das ist verfassungswidrig."=>Gibt es dagegen Klagen etc., auf die man bei der Steuererklärung Bezug nehmen könnte? Danke! Hat hier vielleicht jemand eine Idee, ob bei der offensichtlich ungleichen Behandlung von Altverlusten und Verlusten aus Neugeschäften ab 2009 zur Verrechnung mit Gewinnen eine Chance auf Nachbesserung (der mit nur 50% festgestellten Altverluste auf die tatsächliche Höhe) besteht??? Wie sollte man vorgehen? Vielen Dank bereits im voraus. Das betrifft nur Altverluste aus Aktien. Technisch ist gar nicht feststellbar, woher Deine festgestellten Verluste stammen (ob aus Aktien oder sonstigen Wertpapieren). Die volle Nutzung der Aktienverluste würde auch diejenigen "besser" stellen, die Ihre Verluste erst ab 2009 verbrauchen. Zudem waren ja auch bis 2008 Aktiengewinne nur zur Hälfte steuerpflichtig...Einer der Punkte bei denen ich wenig Chancen sehe. Da hätte man in 2002 bereits Einspruch gegen das HEV und die Verlustfeststellung einlegen müssen, verfahrensrechtlich müsste man da gegen die jeweilige Verlustfeststellung in den Jahren bis 2008 vorgehen, das HEV-Verfahren ist ja aber als zulässig erkannt worden. Gruß Taxadvisor Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
HerbertP April 20, 2011 · bearbeitet April 20, 2011 von HerbertP http://www.finanzfra...ewinnen-ab-2009 (noch ergänzt) @Taxadvisor: Danke für die Einschätzung! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Basti Mai 3, 2011 Hallo zus. kurze Frage zur Reihenfolge der Gewinne hinsichtlich des Freibetrags-Aufbrauch: -> ich habe noch Altverluste zum Verrechnen Frage: wenn ich Anfang des Jahres, nach 2009 erworbene Fonds, mit Gewinn verkaufe und damit meinen Freibetrag reduziere (kann die Altverluste ja erst zur Steuererklärung verrechnen lassen) - fehlt mir der Freibetrag dann für die Zinsgewinne aus Anleihen im weiteren Verlauf des Jahres... d.h. eigentlich schmälert der Fondsgewinn meinen Freibetrag ja nicht (Verrechnung Altverluste) Bsp: Jan: 801 Euro Freibetrag Juni: 451 Euro Kursgewinn (-> bleiben noch 350 Euro Freibetrag) -> hier Verrechnung am Jahresende mit Altverlusten Sept: 450 Euro Zinsen aus Anleihen (Freibetrag mit 100 Euro zu diesem Zeitpunkt überschritten) Dez: Steuererklärung mit Verrechnung Altverluste (wird der Freibetrag jetzt rückwirkend wieder geändert?) Vielen Dank Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
etherial Mai 3, 2011 Frage: wenn ich Anfang des Jahres, nach 2009 erworbene Fonds, mit Gewinn verkaufe und damit meinen Freibetrag reduziere (kann die Altverluste ja erst zur Steuererklärung verrechnen lassen) - fehlt mir der Freibetrag dann für die Zinsgewinne aus Anleihen im weiteren Verlauf des Jahres... Sofern du eine Steuerbescheinigung abgibst steht da ja drin: - welcher Gewinn entstanden ist - welcher Gewinn mit Altverlusten verrechenbar ist - wie hoch der genutzte Sparer-Freibetrag ist So kann das Finanzamt eine Verrechnung mit Altverlusten durchführen - bei mir hat es das auch gemacht. Das bedeutet aber auch, dass man auf jeden Fall mindestens 801 Zins/Dividendengewinne (und das nach Verrechnung alle Neuverluste) machen muss um den vollen Freibetrag nutzen zu können. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag