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Sapine

Der Altverluste-Thread, Verlustpuffer, Altverluste Neuverluste, 2008 und 2009

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reckoner

Hallo,

 

@etherial:

Das musst du näher erklären. [gleich dein erster Absatz]

Ich meinte, dass du dir zwei Wertpapiere suchst, wo das eine genau das Gegenteil vom anderen macht (z.B. Futures, sollte aber auch mit Optionsscheinen gehen), diese beiden dann auf zwei Depots verteilen. Am Ende ist dann ziemlich sicher das eine Depot im Plus (wird erklärt und mit Altverlusten verrechnet) und das andere im Minus (wird bankintern vorgetragen); Ergebnis: Alt in Neu gewandelt.

Wenn das aber nun in einem Depot passiert, wird vorangig direkt miteinander verrechnet, also zuerst mit Neuverlusten, und nur was dann noch übrig bleibt via Steuererklärung mit Altverlusten (wohlgemerkt, Zinsen gibt es nicht, denn die kämen sicher zuerst dran); und das kann man auch über die Steuererklärung nicht wieder hinbiegen. Und ich glaube, dass das auch beim Finanzamt in dieser Reihenfolge geschieht.

Du hattest aber geschrieben, dass Altverluste immer vor Neuverlusten kommen, Zitat dazu: "Dem würde ich wiedersprechen. Altverlustverrechnung erfolgt direkt nach der Verrechnung der Aktiengewinne und damit vor der Verrechnung der Neuverluste (siehe oben angehängtem Link)."

 

Sicher bin ich mir aber auch nicht, auch da du nun auch Taxadvisor auf deiner Seite hast. Daher Frage ich auch mal etwas:

Es besteht ein Altverlust, ein Neugewinn und ein Neuverlust (alle modellhaft in gleicher Höhe, aus Optionsscheinen und bei verschiedenen Banken, es wird alles erklärt). Mit welchem Posten wird nun der Neugewinn verrechnet, bzw. was für ein Verlust wird vorgetragen (Alt oder Neu)?

 

Wiederaufleben bedeutet:

- Freibetrag wurde unterjährig beansprucht

- Bei Steuererklärung wird Verlust festgestellt

...

Wie ich schon schrieb, hat der Betrag aus Zeile 14 imho für die Steuerberechnung keine Bedeutung mehr. Und wenn ein bestimmter Betrag erklärt wird, gehört sein Freibetrag auch in Zeile 14, er steht also wieder zur Verfügung (nur der Wert aus Zeile 14a ist verbraucht). [ich frage mich übrigens, warum man Zeile 14 überhaupt angeben muss.]

Ob nun der Neuverlust oder der Sparer-Pauschbetrag vor geht, weiß ich auch nicht, in der Regel dürfte das aber egal sein (für den Steuerzahler ist es gleich, welcher Betrag verfällt). Neuverluste werden beim Finanzamt nur vorgetragen, wenn die gesamten Kapitaleinkünfte negativ sind (Aktienverlust mal außen vor gelassen).

 

Nach der Argumentation verfällt der Freibetrag immer dann, wenn der Verlustvortrag (zuzüglich unterjähriger bescheinigter Verluste) höher ist als der Freibetrag. Siehst du das so?

Ich glaube schon (bin aber auch schon etwas durcheinander). Daher hatte ich ja gesagt, dass der Antrag auf Altverlustverrechnung u.U. nicht gestellt werden darf (damit sind diese Verluste schon mal gesichert und verfallen* erst 2013). Über seine Altverluste hat der Steuerzahler etwas mehr Kontrolle als über die Neuverluste.

 

Ideal wäre übrigens, wenn jemand dazu mal ein Excelsheet erstellen würde, wo man so ziemlich alle Möglichkeiten eingeben kann (wäre aber in einem eigenen Thread besser aufgehoben), aber ich traue mir das nicht zu (und hab' auch ehrlich gesagt keine Lust dazu, ich habe meine Altverluste nämlich bereits komplett vernichtet, für mich ist die ganze Diskussion reiner Fun).

Die laufende Steuerberechnung von codi habe ich mir aber schon nach Excel übersetzt, ich komme da mittlerweile immer auf die selben Werte wie die Bank (außer das die dort sehr seltsam runden, das war aber auch im Finanzreport schon immer so).

 

@pummelchen:

sollte die Abgeltungssteuer nicht alles vereinfachen?

Wer hat denn das behauptet? :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol:

 

MfG Stefan

 

* ich weiß schon, dass sie nicht komplett verfallen, aber hier geht es ja in erster Linie um Kapitaleinkünfte, daher lasse ich die Immobilien etc. mal weg.

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etherial

Ich meinte, dass du dir zwei Wertpapiere suchst, wo das eine genau das Gegenteil vom anderen macht [...]

 

Verstanden. Stimme dem zu.

 

Es besteht ein Altverlust, ein Neugewinn und ein Neuverlust (alle modellhaft in gleicher Höhe, aus Optionsscheinen und bei verschiedenen Banken, es wird alles erklärt). Mit welchem Posten wird nun der Neugewinn verrechnet, bzw. was für ein Verlust wird vorgetragen (Alt oder Neu)?

 

- Neugewinn wird mit Altverlust verrechnet

- Neuverlust wird vorgetragen

- Freibetrag - keine Ahnung

 

Ob eine bankinterne Neuverlustverrechnung rückabgewickelt wird weiß ich nicht. Wenn der Freibetrag rückabgewickelt wird, dann wäre es nur fair, dass die kompletten Transaktionen neu verrechnet werden. Dagegen spricht aber, dass die Steuerbescheinigung nur die Differenz aus Gewinnen und Verlusten angibt und nicht die einzelnen Erträge/Verluste, die für eine Rückabwicklung nötig wären.

 

Wie ich schon schrieb, hat der Betrag aus Zeile 14 imho für die Steuerberechnung keine Bedeutung mehr. Und wenn ein bestimmter Betrag erklärt wird, gehört sein Freibetrag auch in Zeile 14, er steht also wieder zur Verfügung (nur der Wert aus Zeile 14a ist verbraucht). [ich frage mich übrigens, warum man Zeile 14 überhaupt angeben muss.]

 

Da bin ich auch bei dir.

 

Ob nun der Neuverlust oder der Sparer-Pauschbetrag vor geht, weiß ich auch nicht, in der Regel dürfte das aber egal sein (für den Steuerzahler ist es gleich, welcher Betrag verfällt). Neuverluste werden beim Finanzamt nur vorgetragen, wenn die gesamten Kapitaleinkünfte negativ sind (Aktienverlust mal außen vor gelassen).

 

Pauschbetrag wird definitiv nach Neuverlust verrechnet. Demnach verfällt immer der Freibetrag, wenn mehr Verluste als Gewinne da sind. Die Frage ist, ob man sich durch Nichterklärung den Freibetrag sichern kann obwohl die gesamten Kapitaleinkünfte negativ sind.

 

Ideal wäre übrigens, wenn jemand dazu mal ein Excelsheet erstellen würde, wo man so ziemlich alle Möglichkeiten eingeben kann (wäre aber in einem eigenen Thread besser aufgehoben),

 

Fände ich auch gut ... aber ich glaube für Excel ist das Problem zu kompliziert. Tatsächlich scheint es kein Steuerprogramm zu geben, dass den Gesetzestext richtig interpretiert. Wenn es in Excel nicht geht, dann mache ich mir irgendwann mal die Mühe und fasse das ganze zusammen. Allerdings erst wenn über alle Fragen Konsens besteht, bzw. wenn alle Möglichkeiten bekannt sind.

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Sven82
Da gibt es ganz andere Steuerregelungen, die schwerer zu programmieren wären.

wenn ich das richtig mitbekommen habe war das Hindernis die Frage, inwieweit Verluste mit Abgeltungsteuersatz mit Verlusten aus Kap, die dem progressiven Steuersatz unterliegen, verrechnet werden können - also eine reine fachliche Frage. Ausgang der Frage sollte klar sein: "Der Staat braucht Geld"

 

Den Programmablaufplan aus März habe ich hier liegen, steig' aber ehrlich gesagt nicht wirklich durch weil innerhalb des 612 Seiten starken Papiers (davon 211 Seiten UML-Diagramme) nur hin und her gesprungen wird und in den Diagrammen nur Abkürzungen von 8 Buchstaben (Großrechner halt) verwendet werden. Also alles recht kryptisch.

 

Mal schauen, vielleicht finde ich morgen mal ein paar Minuten mir das genauer anzuschauen.

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Taxadvisor
Da gibt es ganz andere Steuerregelungen, die schwerer zu programmieren wären.

wenn ich das richtig mitbekommen habe war das Hindernis die Frage, inwieweit Verluste mit Abgeltungsteuersatz mit Verlusten aus Kap, die dem progressiven Steuersatz unterliegen, verrechnet werden können - also eine reine fachliche Frage. Ausgang der Frage sollte klar sein: "Der Staat braucht Geld"

 

Den Programmablaufplan aus März habe ich hier liegen, steig' aber ehrlich gesagt nicht wirklich durch weil innerhalb des 612 Seiten starken Papiers (davon 211 Seiten UML-Diagramme) nur hin und her gesprungen wird und in den Diagrammen nur Abkürzungen von 8 Buchstaben (Großrechner halt) verwendet werden. Also alles recht kryptisch.

 

Mal schauen, vielleicht finde ich morgen mal ein paar Minuten mir das genauer anzuschauen.

 

:) Ich bin nur blöder StB und kein Programmierer. Wenn die AbgSt schon 612 Seiten Programm sind, möchte ich nicht wissen, wieviel man für den Rest braucht...

 

Mein Eindruck vom Gesetzestext ist nur: AbgSt verstehe ich, Schuldzinsabzug oder Thesaurierungsbesteuerung bei PersGes. muss ich mir aufschreiben, ersacheint mir daher schwieriger zu programmieren.

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Taxadvisor

Ob eine bankinterne Neuverlustverrechnung rückabgewickelt wird weiß ich nicht. Wenn der Freibetrag rückabgewickelt wird, dann wäre es nur fair, dass die kompletten Transaktionen neu verrechnet werden. Dagegen spricht aber, dass die Steuerbescheinigung nur die Differenz aus Gewinnen und Verlusten angibt und nicht die einzelnen Erträge/Verluste, die für eine Rückabwicklung nötig wären.

 

Pauschbetrag wird definitiv nach Neuverlust verrechnet. Demnach verfällt immer der Freibetrag, wenn mehr Verluste als Gewinne da sind. Die Frage ist, ob man sich durch Nichterklärung den Freibetrag sichern kann obwohl die gesamten Kapitaleinkünfte negativ sind.

 

 

Bankinterne Neuverlustverrechnung kann nicht zurück abgewickelt werden. Das geht schon technisch nicht, da die Verluste ja nicht bekannt werden bzw. aus der Steuerbescheinigung nicht ersichtlich sind (hast Du ja auch geschrieben).

 

Der Pauschbetrag kommt in jedem Fall nach der Neuverlustverrechnung desselben Jahres. In soweit besteht Klarheit. Gleiches gilt wohl auch bei Verlustvorträgen (Neu- und Alt), hier gibt der Gesetzestext aber m.E. noch Spielraum.

 

Bei der Nichterklärung wäre ich vorsichtig: Du hättest dann ja eine Verlustbescheinigung, die Du im jeweiligen Jahr nicht "erklärst". Nach der Rechtsprechung des BFH zu den Spekuverlusten und der Gesetzesänderung können diese dann in späteren Jahren nicht mehr geltend gemacht werden, wenn für das Ursprungsjahr keine Festsetzung mehr möglich ist. Wenn ich das übertrage auf Euren Fall, würde der Freibetrag gewährt aber der Neuverlust wäre weg...

 

Bei dem Fall mit den Optionsscheinen frage ich mich aber, wieso eine Verlustbescheinigung angefordert wurde (oder soll es sich um ein Auslandsdepot handeln?)

 

Gruß

Taxadvisor

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reckoner

Hallo Taxadvisor,

 

Bei dem Fall mit den Optionsscheinen frage ich mich aber, wieso eine Verlustbescheinigung angefordert wurde (oder soll es sich um ein Auslandsdepot handeln?)
Ich denke, du meinst meine Frage aus #476.

Dabei handelte es sich nur um ein Modell, es könnte aber trotzdem auch vorkommen. Ich fürchte z.B., dass einige die Verlustbescheinigung mit der normalen Steuerbescheinigung verwechselt und daher eigentlich falsch beantragt haben. Auch erinnere ich mich an das Gerücht, dass auch die normale Steuerbescheinigung bis zum 15. Dezember beantragt werden müsste; da kann dann schnell was schief gelaufen sein.

 

Können wir denn nun festhalten, dass man durch gegenteilige Geschäfte bei verschiedenen Banken Altverluste in Neuverluste wandeln kann (und zwar sogar unabhängig von einer Verlustbescheinigung)?

Solche Papiere sollten doch recht einfach zu finden sein, und stark gehebelt dürfte auch der Kapitaleinsatz nicht die Welt sein. Das wäre dann doch eine Lösung für alle, die es auch bis 2012 nicht geschafft haben, ihre Altverluste zu vernichten.

 

MfG Stefan

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Taxadvisor

Hallo Taxadvisor,

 

Können wir denn nun festhalten, dass man durch gegenteilige Geschäfte bei verschiedenen Banken Altverluste in Neuverluste wandeln kann (und zwar sogar unabhängig von einer Verlustbescheinigung)?

Solche Papiere sollten doch recht einfach zu finden sein, und stark gehebelt dürfte auch der Kapitaleinsatz nicht die Welt sein. Das wäre dann doch eine Lösung für alle, die es auch bis 2012 nicht geschafft haben, ihre Altverluste zu vernichten.

 

MfG Stefan

 

Jede Bank hat so etwas im Köcher und kann Dir ab TEUR 100 zwei gegenläufige Zertifikate mit Extrem-Hebel verkaufen. Das funktioniert und wird sicher auch praktiziert. Bei höheren Summen geht auch mehr ;-))

 

Gruß

Taxadvisor

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etherial

Bei der Nichterklärung wäre ich vorsichtig: Du hättest dann ja eine Verlustbescheinigung, die Du im jeweiligen Jahr nicht "erklärst".

 

Nichterklärung =

- Kreuze Zeile 5 an

- Gebe in 14a an welche Freibeträge auf nichterklärte Konten gehen

 

Verlustbescheinigungen werden natürlich alle abgegeben. die Hoffnung ist, dass Freibeträge in 14a nicht mehr aufleben werden (d.h. nicht in die vollständige Neuberechnung einfließen).

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etherial

Jede Bank hat so etwas im Köcher und kann Dir ab TEUR 100 zwei gegenläufige Zertifikate mit Extrem-Hebel verkaufen. Das funktioniert und wird sicher auch praktiziert. Bei höheren Summen geht auch mehr ;-))

 

Man braucht dazu keine 100.000. Das geht mit Waves/MiniFutures/Knockouts/CFDs/SFDs.

 

Bei Extremhebeln muss man unterjährig aufpassen, dass man kurz vor drohendem Knockout beide verkauft, denn nach dem Knockout läuft nichts mehr gegenläufig.

 

Ich halte Hebelzertifikate aber für einen falschen Weg. Für den Hebel zahlt man hohe Kosten, das ganze doppelt, wenn man zwei gegenläufige Papiere kauft. Und wenn sich in einem Jahr mal gar nichts tut (Kurs zu Beginn des Jahres = Kurs zum Ende des Jahres) hat man die Kosten aber nicht die geringste Steuerersparnis.

 

Für eine Transformation von Altverlusten in Neuverluste benötigt man Zertifikate, die fixe Erträge bei Eintreten/Nichteintreten eines Ereignisses generieren. Sowas gibt es derzeit nur bei Expresszertifikaten, da sind die Erträge jedoch Ausschüttungen (und damit vermutlich nicht mit Altverlusten verrechenbar und ungeeignet). Ich meine allerdings, dass ich hier schon einmal eine Randnotiz für Vermögensberater gelesen habe, in der Stand, dass es in Zukunft solche Produkte geben soll.

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Taxadvisor

Jede Bank hat so etwas im Köcher und kann Dir ab TEUR 100 zwei gegenläufige Zertifikate mit Extrem-Hebel verkaufen. Das funktioniert und wird sicher auch praktiziert. Bei höheren Summen geht auch mehr ;-))

 

Man braucht dazu keine 100.000. Das geht mit Waves/MiniFutures/Knockouts/CFDs/SFDs.

 

Bei Extremhebeln muss man unterjährig aufpassen, dass man kurz vor drohendem Knockout beide verkauft, denn nach dem Knockout läuft nichts mehr gegenläufig.

 

Ich halte Hebelzertifikate aber für einen falschen Weg. Für den Hebel zahlt man hohe Kosten, das ganze doppelt, wenn man zwei gegenläufige Papiere kauft. Und wenn sich in einem Jahr mal gar nichts tut (Kurs zu Beginn des Jahres = Kurs zum Ende des Jahres) hat man die Kosten aber nicht die geringste Steuerersparnis.

 

Für eine Transformation von Altverlusten in Neuverluste benötigt man Zertifikate, die fixe Erträge bei Eintreten/Nichteintreten eines Ereignisses generieren. Sowas gibt es derzeit nur bei Expresszertifikaten, da sind die Erträge jedoch Ausschüttungen (und damit vermutlich nicht mit Altverlusten verrechenbar und ungeeignet). Ich meine allerdings, dass ich hier schon einmal eine Randnotiz für Vermögensberater gelesen habe, in der Stand, dass es in Zukunft solche Produkte geben soll.

 

Wenn man es selber macht. Die TEUR 100 beziehen sich auf fertige Produkte, mit denen deine Kriterien erfüllt sind.

 

Gruß

Taxadvisor

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etherial

Wenn man es selber macht. Die TEUR 100 beziehen sich auf fertige Produkte, mit denen deine Kriterien erfüllt sind.

 

Du meinst also, dass bestimmte Banken "Produkte für Vermögende" haben, die nicht öffentlich sind und die nur auf Anfrage angeboten werden? Ich würde sagen, dass diesen Produkten die Standardisierung fehlt, d.h. dass kein Mensch entscheiden kann wieviel Risiko in solchen Spezialprodukten liegt (wenn es sie denn überhaupt gibt).

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Sven82

Der Pauschbetrag kommt in jedem Fall nach der Neuverlustverrechnung desselben Jahres. In soweit besteht Klarheit. Gleiches gilt wohl auch bei Verlustvorträgen (Neu- und Alt), hier gibt der Gesetzestext aber m.E. noch Spielraum.

Die komplette Verlustverrechnung inkl. Verlustfeststellung erfolgt vor der Berechnung des Sparerpauschbetrags wenn ich den Programmablaufplan (Stand: August 2010 mit 819 Seiten ) richtig lese.

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pummelchen

Besserung,aber

 

http://www.ftd.de/finanzen/:neue-software-hunderttausende-anleger-bekommen-kapitalsteuer-zurueck/50186488.html

 

Völlig fehlerfrei arbeitet die neue Software aber noch nicht: Weiterhin unmöglich ist die Verrechnung von 2009 entstandenen Spekulationsverlusten oder negativen Erträgen aus Stillhaltergeschäften. Diese Minusbeträge können weiterhin nicht zur Minderung von Gewinnen genutzt werden, die der Abgeltungssteuer unterliegen

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etherial

Völlig fehlerfrei arbeitet die neue Software aber noch nicht: Weiterhin unmöglich ist die Verrechnung von 2009 entstandenen Spekulationsverlusten oder negativen Erträgen aus Stillhaltergeschäften. Diese Minusbeträge können weiterhin nicht zur Minderung von Gewinnen genutzt werden, die der Abgeltungssteuer unterliegen

 

Unklar bleibt, ob die tatsächlich negative Spekulationsverluse meinen (d.h. Altverluste in 2009, die z.B. über Zertifikate oder Anleihen entstanden sind) oder ob damit auch sämtliche Neuverluste gemeint sind. Ich hoffe mal ersteres. Dann kriege ich bald den Bescheid.

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pummelchen

Interpretiere ich dies richtig?

 

Man hat Altverluste beim FA 5000 und in der Steuererklärung 2009 gibt man folgendes an:

 

SO

Spekuverluste 2009: -1000

 

KAP:

Zeile 7: 5000

Zeile 8: 2000

d.h. man hat 3000 Zinseinnahmen, die man nicht mit den Altverlusten verrechnen kann

 

die 2000 aus Zeile 8, werden mit den 5000 Altverlust verrechnet, d.h. es bleiben 3000 Altverlust beim FA stehen (dies kann die Software)

 

aber die 3000 Zinseinnahmen aus 2009 müßten mit den 1000 Spekuverlust verrechnet werden, d.h. man müßte nur 2000 Zinseinnahmen versteuern (dies kann die Software nicht,d.h. dies bleibt weiter unberücksichtigt und wird vom FA später verrechnet- bekommen wir dann auch Zinsen vom FA für den Verzug erstattet)

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Taxadvisor

Interpretiere ich dies richtig?

 

Man hat Altverluste beim FA 5000 und in der Steuererklärung 2009 gibt man folgendes an:

 

SO

Spekuverluste 2009: -1000

 

KAP:

Zeile 7: 5000

Zeile 8: 2000

d.h. man hat 3000 Zinseinnahmen, die man nicht mit den Altverlusten verrechnen kann

 

die 2000 aus Zeile 8, werden mit den 5000 Altverlust verrechnet, d.h. es bleiben 3000 Altverlust beim FA stehen (dies kann die Software)

 

aber die 3000 Zinseinnahmen aus 2009 müßten mit den 1000 Spekuverlust verrechnet werden, d.h. man müßte nur 2000 Zinseinnahmen versteuern (dies kann die Software nicht,d.h. dies bleibt weiter unberücksichtigt und wird vom FA später verrechnet- bekommen wir dann auch Zinsen vom FA für den Verzug erstattet)

 

Falsch, die 1000 Spekuverluste (=Altverluste) erhöhen den Verlustvortrag wieder auf 4.000, eine Verrechnung mit Zinsen geht nicht.

 

Was programmtechnisch nicht geht, ist Verlustvortrag 1.000, Spekuvverluste 2009 1.000 und KAP Deine Zahlen, da werden z.Zt. nur die 1.000 Verlustvortrag verrechnet, die 1.000 aus 2009 können wohl noch nicht verrechnet werden.

 

Zinsen für 2009 gibt es erst ab 01.04.2011 (Beginn des Zinslaufes)

 

Gruß

Taxadvisor

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pummelchen

 

 

Was programmtechnisch nicht geht, ist Verlustvortrag 1.000, Spekuvverluste 2009 1.000 und KAP Deine Zahlen, da werden z.Zt. nur die 1.000 Verlustvortrag verrechnet, die 1.000 aus 2009 können wohl noch nicht verrechnet werden.

 

 

Gruß

Taxadvisor

 

stehe noch auf der Leitung:

 

die Zeile 8 wird mit Altverlusten beim FA verrechnet, dies kann die Software

d.h. es bleiben 3000 Altverlust (5000-2000) stehen und die Steuer aus den 2000 Gewinn Zeile 8 werden erstattet

 

aber die Software kann nicht die neuen 1000e Spekuverlust aus 2009 , zu den Altverlusten beim FA dazurechnen

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Taxadvisor

Was programmtechnisch nicht geht, ist Verlustvortrag 1.000, Spekuvverluste 2009 1.000 und KAP Deine Zahlen, da werden z.Zt. nur die 1.000 Verlustvortrag verrechnet, die 1.000 aus 2009 können wohl noch nicht verrechnet werden.

 

 

Gruß

Taxadvisor

 

stehe noch auf der Leitung:

 

die Zeile 8 wird mit Altverlusten beim FA verrechnet, dies kann die Software

d.h. es bleiben 3000 Altverlust (5000-2000) stehen und die Steuer aus den 2000 Gewinn Zeile 8 werden erstattet

 

aber die Software kann nicht die neuen 1000e Spekuverlust aus 2009 , zu den Altverlusten beim FA dazurechnen

 

Ob das das (auch) eigentliche Problem ist, weiß ich nicht, es geht vorrangig wohl um die Fälle, in denen der Verlustvortrag nicht ausreicht und auch Verluste aus 2009 verrechnet werden können.

 

Gruß

Taxadvisor

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Sven82

EDV in Nds.

Ab sofort ist die Verarbeitung von Fällen mit negativen Eingaben zu den Kz 55.110 ff. möglich, bei denen gleichzeitig Anträge auf Verrechnung von Altverlusten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen vorliegen.

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sparfux

Na dann sollte das FA jetzt ja keine Ausrede mehr haben. Ich hatte mal angerufen und betont, dass ich zwar meine Kapitalerträge komlett erkläre und auch Altverluste habe, diese aber in 2009 nicht verrechnet werden können. Sie wollten das dann aber trotzdem nicht machen. Mal sehen, ob ich mein Geld dieses Jahr noch bekomme.

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Taxadvisor

[stehe noch auf der Leitung:

 

die Zeile 8 wird mit Altverlusten beim FA verrechnet, dies kann die Software

d.h. es bleiben 3000 Altverlust (5000-2000) stehen und die Steuer aus den 2000 Gewinn Zeile 8 werden erstattet

 

aber die Software kann nicht die neuen 1000e Spekuverlust aus 2009 , zu den Altverlusten beim FA dazurechnen

 

 

Ich habe die Zahlen verändert... Eine Verrechnung von Veräußerungsgeschäften mit Verlusten aus dem Jahr 2009 nach altem Recht soll noch nicht gehen. Die Verlustvorträge bis 2008 sollen jetzt verrechnet werden können. wenn die nicht ausreichen und zusätzlich noch Alt-Verluste aus 2009 verrechnet werden sollen, hakt es.

 

Gruß

Taxadvisor

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pummelchen

[stehe noch auf der Leitung:

 

die Zeile 8 wird mit Altverlusten beim FA verrechnet, dies kann die Software

d.h. es bleiben 3000 Altverlust (5000-2000) stehen und die Steuer aus den 2000 Gewinn Zeile 8 werden erstattet

 

aber die Software kann nicht die neuen 1000e Spekuverlust aus 2009 , zu den Altverlusten beim FA dazurechnen

 

 

Ich habe die Zahlen verändert... Eine Verrechnung von Veräußerungsgeschäften mit Verlusten aus dem Jahr 2009 nach altem Recht soll noch nicht gehen. Die Verlustvorträge bis 2008 sollen jetzt verrechnet werden können. wenn die nicht ausreichen und zusätzlich noch Alt-Verluste aus 2009 verrechnet werden sollen, hakt es.

 

Gruß

Taxadvisor

 

also müßte in meinem Fall alles klappen und die 1000 Verlust aus 2009 zu den verbleibenden Altverlusten beim FA hinzugerechnet werden können

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powerschwabe

Ich habe noch 2500 Spekulationsverlust aus dem Jahr 2008 zum ausgleichen.

 

Habe ein paar Fonds in 2009 bzw.2010 mit zurzeit schönen Gewinn, gelten bei diesen Fonds auch nur max. 1 Jahr Haltefrist damit ich den Spekuverlust ausgleichen kann, oder geht dies auch bei einer Haltedauer von z.B. 2 Jahren?

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Taxadvisor

 

Habe ein paar Fonds in 2009 bzw.2010 mit zurzeit schönen Gewinn,

 

Meinst Du damit in 2009 bzw. 2010 gekauft? Dann gilt die Einjahresfrist nicht und Gewinne können mit den festgestellten Verlsuten unabhängig von der Haltedaurer verrechnet werden.

 

Gruß

Taxadvisor

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powerschwabe

 

Habe ein paar Fonds in 2009 bzw.2010 mit zurzeit schönen Gewinn,

 

Meinst Du damit in 2009 bzw. 2010 gekauft? Dann gilt die Einjahresfrist nicht und Gewinne können mit den festgestellten Verlsuten unabhängig von der Haltedaurer verrechnet werden.

 

Gruß

Taxadvisor

 

Richtig gekauft in 2009 bzw. 2010, also kann ich Sie verkaufen wann ich will um meinen restlichen Verlustvortrag auszunutzen.

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