sparfux August 2, 2010 Bei der Günstigerprüfung gilt: Verlustverrechnung vor Freibetragsverrechnung. Es kann einem so passieren, dass die Verluste mit den Gewinnen verrechnet werden, der Freibetrag dadurch wieder in voller Höhe auflebt und mangels weiterer Gewinne verfällt. Um das zu vermeiden, sollte man alle Gewinne die den Freistellungsbetrag gemindert haben nicht in Form einer Steuerbescheinigung einreichen, sondern nur den Freibetrag in 14a eingeben. Alle Gewinne auf Zinseinnahmen?! Falls der Freibetrag auf Kursgewinne verwendet wurden, kann die Angabe ja zur Verrechnung der Altverluste sinnvoll sein. Dann hat man den Freibetrag für andere Kapitaleinnahmen, die nicht mit den Altverlusten verrechenbar sind, wieder frei. Oder sehe ich das falsch? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
etherial August 3, 2010 Alle Gewinne auf Zinseinnahmen?! Falls der Freibetrag auf Kursgewinne verwendet wurden, kann die Angabe ja zur Verrechnung der Altverluste sinnvoll sein. Dann hat man den Freibetrag für andere Kapitaleinnahmen, die nicht mit den Altverlusten verrechenbar sind, wieder frei. Oder sehe ich das falsch? Ich kann selbst nur mutmaßen. Grundsätzlich denke ich, dass du mit deiner Schlussfolgerung recht hast. Aber - man sollte keine Neuverluste haben. Neuverluste sind mit Zinsgewinnen verrechenbar. D.h. wenn man versehentlich Kursgewinne mit Freibetrag verrechnet hat, kann man zwar erreichen, dass die Kursgewinne von den Altverlusten abgezogen werden (und damit steuerfrei bleiben), dummerweise ist dann der Freibetrag wieder frei und wenn verrechenbare Neuverluste existieren (z.B. durch den Stückzinstrick) bleibt er das auch. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
etherial August 30, 2010 Hat eigentlich schon jemand, der Altverluste verrechnen lassen hat, einen Steuerbescheid? Angeblich haben die Finanzämter ja ein kleines Software-Problem. Weiß jemand wie lange man dann auf den Bescheid warten muss? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner August 30, 2010 Hallo etherial, Steuerbescheid ja, aber ohne Altverlustverrechnung, Einspruch läuft. Hier (Mein Link) in Beitrag 350 berichtet seevogel, dass es nun bei ihm geklappt hat. Dann hoffen wir mal (bin auch aus NRW). MfG Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner September 1, 2010 Hallo, Nachtrag zu meinem letzten Posting: Mir liegt jetzt ein korrigierter Bescheid (mit Altverlustverrechnung!) vor, alles OK. Meine Hoffnung war also berechtigt. MfG Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
pummelchen September 3, 2010 · bearbeitet September 3, 2010 von pummelchen Was macht man eigentlich, wenn man von der Bank in der Steuerbescheinigung in Zeile 14 und 14a eine Null eingetragen wurde, man aber dort 801€ Freistellung hatte. Kann ich dann in Zeile 14 und 14a Null eintragen dann hätte ich ja noch 801€ Freibetrag gut Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Taxadvisor September 3, 2010 Was macht man eigentlich, wenn man von der Bank in der Steuerbescheinigung in Zeile 14 und 14a eine Null eingetragen wurde, man aber dort 801 Freistellung hatte. Kann ich dann in Zeile 14 und 14a Null eintragen dann hätte ich ja noch 801 Freibetrag gut In Zeile 14 und 14a sind nur die "ausgeschöpften" Freibeträge anzugeben, wenn keine Erträge da waren ist die Bankverbindung aber auch für die Erklärung irrelevant. Hast Du bei der Bank mit dem Freistellungsauftrag denn keine Erträge gehabt oder ist trotz Auftrag alles mit Steuer abgerechnet worden? Gruß Taxadvisor Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
pummelchen September 3, 2010 · bearbeitet September 3, 2010 von pummelchen Was macht man eigentlich, wenn man von der Bank in der Steuerbescheinigung in Zeile 14 und 14a eine Null eingetragen wurde, man aber dort 801 Freistellung hatte. Kann ich dann in Zeile 14 und 14a Null eintragen dann hätte ich ja noch 801 Freibetrag gut In Zeile 14 und 14a sind nur die "ausgeschöpften" Freibeträge anzugeben, wenn keine Erträge da waren ist die Bankverbindung aber auch für die Erklärung irrelevant. Hast Du bei der Bank mit dem Freistellungsauftrag denn keine Erträge gehabt oder ist trotz Auftrag alles mit Steuer abgerechnet worden? Gruß Taxadvisor dies ist ja das merkwürdige- ich hatte Zinseinnahmen, die aber unter dem Freibetrag waren und ohne Setuerabzug - warum dann aber Zeile 7 Null steht und Zeile 14 Null ist mir ein Rätsel? theoretisch hätte ich jetzt 801 Freibetrag für die Zinseinnahmen einer anderen Bank (ohne Freistellung frei ) und würde dafür die Steuer zurückbekommen, obwohl sie mir nicht zusteht Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Taxadvisor September 3, 2010 dies ist ja das merkwürdige- ich hatte Zinseinnahmen, die aber unter dem Freibetrag waren und ohne Setuerabzug - warum dann aber Zeile 7 Null steht und Zeile 14 Null ist mir ein Rätsel? theoretisch hätte ich jetzt 801 Freibetrag für die Zinseinnahmen einer anderen Bank (ohne Freistellung frei ) und würde dafür die Steuer zurückbekommen, obwohl sie mir nicht zusteht Wenn die Steuerbescheinigung Null ausweist, hat es wahrscheinlich eine Verrechnung mit Neuverlusten gegeben (Zertifikate?). Gruß Taxadvisor Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
pummelchen September 4, 2010 dies ist ja das merkwürdige- ich hatte Zinseinnahmen, die aber unter dem Freibetrag waren und ohne Setuerabzug - warum dann aber Zeile 7 Null steht und Zeile 14 Null ist mir ein Rätsel? theoretisch hätte ich jetzt 801 Freibetrag für die Zinseinnahmen einer anderen Bank (ohne Freistellung frei ) und würde dafür die Steuer zurückbekommen, obwohl sie mir nicht zusteht Wenn die Steuerbescheinigung Null ausweist, hat es wahrscheinlich eine Verrechnung mit Neuverlusten gegeben (Zertifikate?). Gruß Taxadvisor aber kann man neue Zertiverluste mit neuen Zinsgewinnen verrechnen, dachte nein und warum steht 0 bei Zeile 14 und 14a in der Steuerbescheinigung der Bank kann man dann in die KAP bei 14 oder 14a auch null eintragen Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sven82 September 4, 2010 aber kann man neue Zertiverluste mit neuen Zinsgewinnen verrechnen, dachte nein doch, geht. Wenn die Steuerbescheinigung Null ausweist, hat es wahrscheinlich eine Verrechnung mit Neuverlusten gegeben (Zertifikate?). Wenn dort "null" steht würde ich auf einen Programmfehler tippen ( http://de.wikipedia.org/wiki/Nullwert ). Spaß beiseite. Das dürfte die Erklärung sein. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Taxadvisor September 5, 2010 und warum steht 0 bei Zeile 14 und 14a in der Steuerbescheinigung der Bank kann man dann in die KAP bei 14 oder 14a auch null eintragen Wahrscheinlich sind die Neuverluste höher als die Zinseinnahmen. Ohne Antrag auf Verlustbescheinigung wird dann der Verlustüberhang ins nächste Jahr vorgetragen und Null ausgewiesen. Gruß Taxadvisor Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
pummelchen September 13, 2010 und warum steht 0 bei Zeile 14 und 14a in der Steuerbescheinigung der Bank kann man dann in die KAP bei 14 oder 14a auch null eintragen Wahrscheinlich sind die Neuverluste höher als die Zinseinnahmen. Ohne Antrag auf Verlustbescheinigung wird dann der Verlustüberhang ins nächste Jahr vorgetragen und Null ausgewiesen. Gruß Taxadvisor und beim ausfüllen der kap lasse ich 14 und 14a frei und mein freibetrag lebt für die andere Bank wieder auf (bei dieser habe ich keinen freibetrag gestellt) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner September 13, 2010 Hallo pummelchen, und beim ausfüllen der kap lasse ich 14 und 14a frei und mein freibetrag lebt für die andere Bank wieder auf (bei dieser habe ich keinen freibetrag gestellt)Ja, ich glaube du meinst das richtige. Ich gehe mal davon aus, dass du nur zwei Banken hast. Bei der einen wurde zwar ein Freistellungsauftrag gestellt, aber nicht ausgenutzt. Und bei der anderen gab es - wie gesagt - keinen Freistellungsauftrag. Dann könntest du: 1. Beide Banken erklären (incl. Zeile 4 oder 5) 2. Nur die andere Bank (mit Steuerabzug) erklären (nur mit Zeile 5 möglich) In beiden Fällen dürften die Zeilen 14 und 14a aber nicht freigelassen werden, sondern du musst Null eintragen. Die Steuern auf die ersten 801 Euro von der anderen Bank werden dann erstattet, daher musst du diese Erträge (und die Steuern in Zeile 49ff) unbedingt erklären. MfG Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
pummelchen September 13, 2010 Hallo pummelchen, und beim ausfüllen der kap lasse ich 14 und 14a frei und mein freibetrag lebt für die andere Bank wieder auf (bei dieser habe ich keinen freibetrag gestellt)Ja, ich glaube du meinst das richtige. Ich gehe mal davon aus, dass du nur zwei Banken hast. Bei der einen wurde zwar ein Freistellungsauftrag gestellt, aber nicht ausgenutzt. Und bei der anderen gab es - wie gesagt - keinen Freistellungsauftrag. Dann könntest du: 1. Beide Banken erklären (incl. Zeile 4 oder 5) 2. Nur die andere Bank (mit Steuerabzug) erklären (nur mit Zeile 5 möglich) In beiden Fällen dürften die Zeilen 14 und 14a aber nicht freigelassen werden, sondern du musst Null eintragen. Die Steuern auf die ersten 801 Euro von der anderen Bank werden dann erstattet, daher musst du diese Erträge (und die Steuern in Zeile 49ff) unbedingt erklären. MfG Stefan du hast auch geschrieben: Da man ja fälschlich einbehaltene Steuern überprüft und dann erstattet bekommen möchte, ist Zeile 5 zusammen mit den entsprechenden Erträgen in Zeile 7ff und 49/50 erforderlich. Die Günstigerprüfung (Zeile 4) schließt alle anderen Fälle mit ein, praktisch ist es dann wieder eine Erklärung wie in den vergangenen Jahren. MfG Stefan denke jetzt habe ich es begriffen in Zeile 4 : ja , da ich Altverluste verrechnen möchte in Zeiel 5: ja, da ich den offenen Freibetrag nützen möchte und Steuer zurückhaben möchte in Zeile 14 und 14 a: jeweils Null danke Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner September 13, 2010 Hallo pummelchen, in Zeile 4 : ja , da ich Altverluste verrechnen möchteDas stimmt nicht, und ich hoffe, dass ich es so auch nirgendwo geschrieben habe. Noch mal grundsätzlich: Zeile 4 nur für die Günstigerprüfung, weil der persönliche Steuersatz ziemlich niedrig ist (pauschal möchte ich dazu nicht viel mehr sagen, kommt immer auf den Einzelfall an). Wenn der persönliche Grenzsteuersatz bereits über 25% liegt, lohnt die Günstigerprüfung aber keinesfalls. Und Zeile 4 schließt alles andere mit ein, Zeile 5 und 6 ist dann nicht mehr nötig (Elster meckert dann sogar, bei schriftlicher Erklärung dürfte es aber egal sein). Zeile 5 für - Altverlustverrechnung - falsch verteilte, nicht ausrechend oder gar nicht gestellte Freistellungsaufträge - die Bank hat eine Ersatzbemessungsgrundlage angesetzt - die Bank hat nicht alle Nebenkosten berücksichtigt (etwa die Kaufspesen) - irgendetwas anderes ist bei der Bank falsch gelaufen In allen diesen Fällen bleibt es aber bei den 25% Steuern + Soli auf die Erträge oberhalb des Sparer-Pauschbetrages. MfG Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
pummelchen September 13, 2010 Hallo pummelchen, in Zeile 4 : ja , da ich Altverluste verrechnen möchteDas stimmt nicht, und ich hoffe, dass ich es so auch nirgendwo geschrieben habe. Noch mal grundsätzlich: Zeile 4 nur für die Günstigerprüfung, weil der persönliche Steuersatz ziemlich niedrig ist (pauschal möchte ich dazu nicht viel mehr sagen, kommt immer auf den Einzelfall an). Wenn der persönliche Grenzsteuersatz bereits über 25% liegt, lohnt die Günstigerprüfung aber keinesfalls. Und Zeile 4 schließt alles andere mit ein, Zeile 5 und 6 ist dann nicht mehr nötig (Elster meckert dann sogar, bei schriftlicher Erklärung dürfte es aber egal sein). Zeile 5 für - Altverlustverrechnung - falsch verteilte, nicht ausrechend oder gar nicht gestellte Freistellungsaufträge - die Bank hat eine Ersatzbemessungsgrundlage angesetzt - die Bank hat nicht alle Nebenkosten berücksichtigt (etwa die Kaufspesen) - irgendetwas anderes ist bei der Bank falsch gelaufen In allen diesen Fällen bleibt es aber bei den 25% Steuern + Soli auf die Erträge oberhalb des Sparer-Pauschbetrages. MfG Stefan danke, dann ist es nur Zeile 5: mit ja Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Taxadvisor September 13, 2010 Zeile 4 nur für die Günstigerprüfung, weil der persönliche Steuersatz ziemlich niedrig ist (pauschal möchte ich dazu nicht viel mehr sagen, kommt immer auf den Einzelfall an). Wenn der persönliche Grenzsteuersatz bereits über 25% liegt, lohnt die Günstigerprüfung aber keinesfalls. Und Zeile 4 schließt alles andere mit ein, Zeile 5 und 6 ist dann nicht mehr nötig (Elster meckert dann sogar, bei schriftlicher Erklärung dürfte es aber egal sein). Zeile 5 für - Altverlustverrechnung - falsch verteilte, nicht ausrechend oder gar nicht gestellte Freistellungsaufträge - die Bank hat eine Ersatzbemessungsgrundlage angesetzt - die Bank hat nicht alle Nebenkosten berücksichtigt (etwa die Kaufspesen) - irgendetwas anderes ist bei der Bank falsch gelaufen In allen diesen Fällen bleibt es aber bei den 25% Steuern + Soli auf die Erträge oberhalb des Sparer-Pauschbetrages. MfG Stefan Zur Ergänzung: der Grenzsteuersatz OHNE Kapitalerträge muss über 25% liegen,, aber das meinte Stefan wohl auch. Hinsichtlich der Kreuze in Zeilen 4 und 5 gibt Stefan die Meinung der Finanzverwaltung wieder, dort ist eine Erfassung mit zwei Kreuzen nicht möglich. M.E. und auch mit der Datev besteht ein Unterschied, so dass ich schon beide Kreuze setzen darf. Von der Logik müsste sonst nämlich bei positiver Günstigerprüfung im ersten Schritt alle weiteren Programmschritte abgebrochen werden und es findet keine Korrektur z.B. wegen Ersatzbemessungsgrundlage statt. Bleibt abzuwarten, wie das FA das sieht und vor allem berrechnet. Gruß Taxadvisor Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner September 13, 2010 Hallo, Hinsichtlich der Kreuze in Zeilen 4 und 5 gibt Stefan die Meinung der Finanzverwaltung wieder, dort ist eine Erfassung mit zwei Kreuzen nicht möglich.Ich gebe vor allem die Meinung von Elster wieder, dass ist nämlich hier meine Quelle. Von der Logik müsste sonst nämlich bei positiver Günstigerprüfung im ersten Schritt alle weiteren Programmschritte abgebrochen werden und es findet keine Korrektur z.B. wegen Ersatzbemessungsgrundlage statt.Sehe ich eigentlich nicht so, denn auch mit Günstigerprüfung müssen doch alle erklärten Daten berücksichtigt werden; praktisch ist es dann doch eine Erklärung wie früher. Aber ich will mich darüber absolut nicht streiten, ich persönlich hatte auch noch nicht beides zusammen, weiß also nicht, wie dann der Bescheid aussieht. @pummelchen: danke, dann ist es nur Zeile 5: mit jaDas kannst natürlich nur du wissen. Die Günstigerprüfung kann aber in der Regel nicht Schaden (von einigen seltenen Sonderfällen abgesehen), ich würde sie im Zweifel immer beantragen. MfG Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
etherial September 14, 2010 Die Günstigerprüfung kann aber in der Regel nicht Schaden (von einigen seltenen Sonderfällen abgesehen), ich würde sie im Zweifel immer beantragen. Naja ... bei mir tritt der Sonderfall im letzten, in diesem und im nächsten Jahr auf. Ich habe den Fall dass bei einer Bank Neugewinne und Zinsgewinne angefallen sind (zweitere wurden vom Freibetrag erfasst). Um die Neugewinne verrechnen zu können muss ich sie in der Steuererklärung angeben. Wenn ich das aber tue werden meine Zinsgewinne mit den "Neuverlusten" auf anderen Konten verrechnet. Der Fall ist sicher nicht der Normalfall, aber selten ist er sicherlich auch nicht, jeder der Altverluste per Stückzinstrick in Neuverluste konvertieren will, muss aufpassen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Taxadvisor September 14, 2010 Die Günstigerprüfung kann aber in der Regel nicht Schaden (von einigen seltenen Sonderfällen abgesehen), ich würde sie im Zweifel immer beantragen. Naja ... bei mir tritt der Sonderfall im letzten, in diesem und im nächsten Jahr auf. Ich habe den Fall dass bei einer Bank Neugewinne und Zinsgewinne angefallen sind (zweitere wurden vom Freibetrag erfasst). Um die Neugewinne verrechnen zu können muss ich sie in der Steuererklärung angeben. Wenn ich das aber tue werden meine Zinsgewinne mit den "Neuverlusten" auf anderen Konten verrechnet. Der Fall ist sicher nicht der Normalfall, aber selten ist er sicherlich auch nicht, jeder der Altverluste per Stückzinstrick in Neuverluste konvertieren will, muss aufpassen. Warum gibst Du denn die Neuverluste auf "anderen Konten" an bzw. warum hast Du Dir eine Verlustbescheinigung erstellen lassen? Es reicht doch aus, die Steuerbescheinigung mit den Neugewinnen zur Verlustverrechnung einzureichen... Gruß Taxadvisor Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
etherial September 14, 2010 Warum gibst Du denn die Neuverluste auf "anderen Konten" an bzw. warum hast Du Dir eine Verlustbescheinigung erstellen lassen? 1. Ganz allgemein: Weil ich ansonsten die Neuverluste auf dem Konto habe und im Folgejahr keinen Freibetrag mehr auf dieses Konto verwenden kann ... (weil auch beim Konto gilt: Verlustverrechnung vor Freibetrag). 2. Konkret wenn ich den Stückzinstrick verwende: Dann erzeuge ich erstmal Ende des Jahres einen großen Verlust. Das Geld bekomme ich als altverlustverrechenbaren Gewinn am Beginn des nächsten Jahres. Wenn der Verlust aber noch auf dem Konto ist, wird der Gewinn mit den Neuverlusten verrechnet (in der Regel kommt man da bei knapp unter 0 raus) und ich hab am Ende keinen Steuervorteil. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Taxadvisor September 14, 2010 Warum gibst Du denn die Neuverluste auf "anderen Konten" an bzw. warum hast Du Dir eine Verlustbescheinigung erstellen lassen? 1. Ganz allgemein: Weil ich ansonsten die Neuverluste auf dem Konto habe und im Folgejahr keinen Freibetrag mehr auf dieses Konto verwenden kann ... (weil auch beim Konto gilt: Verlustverrechnung vor Freibetrag). 2. Konkret wenn ich den Stückzinstrick verwende: Dann erzeuge ich erstmal Ende des Jahres einen großen Verlust. Das Geld bekomme ich als altverlustverrechenbaren Gewinn am Beginn des nächsten Jahres. Wenn der Verlust aber noch auf dem Konto ist, wird der Gewinn mit den Neuverlusten verrechnet (in der Regel kommt man da bei knapp unter 0 raus) und ich hab am Ende keinen Steuervorteil. Wenn man auf diese Weise versucht, die Altverluste zu retten, würde ich IMMER mit Depotüberträgen arbeiten. Ich verstehe auch leider immer noch nicht, wo das Problem liegt, dass ich mit Stefan (mehr theoretisch) erörtert habe. In Deiner Konstellation ist es m.E. egal ob Du Zeile 4 oder 5 oder beide ankreuzt, Du hast immer das Dilemma der Verlustbescheinigung. Gruß Taxadvisor Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
pummelchen September 14, 2010 Warum gibst Du denn die Neuverluste auf "anderen Konten" an bzw. warum hast Du Dir eine Verlustbescheinigung erstellen lassen? 1. Ganz allgemein: Weil ich ansonsten die Neuverluste auf dem Konto habe und im Folgejahr keinen Freibetrag mehr auf dieses Konto verwenden kann ... (weil auch beim Konto gilt: Verlustverrechnung vor Freibetrag). 2. Konkret wenn ich den Stückzinstrick verwende: Dann erzeuge ich erstmal Ende des Jahres einen großen Verlust. Das Geld bekomme ich als altverlustverrechenbaren Gewinn am Beginn des nächsten Jahres. Wenn der Verlust aber noch auf dem Konto ist, wird der Gewinn mit den Neuverlusten verrechnet (in der Regel kommt man da bei knapp unter 0 raus) und ich hab am Ende keinen Steuervorteil. Wenn man auf diese Weise versucht, die Altverluste zu retten, würde ich IMMER mit Depotüberträgen arbeiten. Ich verstehe auch leider immer noch nicht, wo das Problem liegt, dass ich mit Stefan (mehr theoretisch) erörtert habe. In Deiner Konstellation ist es m.E. egal ob Du Zeile 4 oder 5 oder beide ankreuzt, Du hast immer das Dilemma der Verlustbescheinigung. Gruß Taxadvisor Dieses Beispiel zeigt, dass man gar nicht mehr weiß, auf was man alles aufpassen muß aber ich denke, ich liege bei mir richtig, wenn ich bei 5: ja ankreuze und bei 14,14a jeweils 0 dann deklariere ich meine Gewinne und hoffe, dass man in Bayern mittleerweile diese mit Altverlusten verrechnen kann Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
etherial September 14, 2010 Wenn man auf diese Weise versucht, die Altverluste zu retten, würde ich IMMER mit Depotüberträgen arbeiten. Ich verstehe auch leider immer noch nicht, wo das Problem liegt, dass ich mit Stefan (mehr theoretisch) erörtert habe. In Deiner Konstellation ist es m.E. egal ob Du Zeile 4 oder 5 oder beide ankreuzt, Du hast immer das Dilemma der Verlustbescheinigung. Wenn ich Recht habe (mein Steuerprogramm rechnet auch so): - muss ich 5 ankreuzen - in 14a die Freibeträge angeben Dann werden Kursgewinne in folgener Reihenfolge verrechnet: - Altverluste - Neuverluste (spielt für mich keine Rolle) - Freibetrag Die Zinsgewinne wurden mit dem Freibetrag (in 14a) verrechnet. Muss nicht stimmen - auch Steuerprogramme täuschen sich: Es kann durchaus sein, dass in Gegenwart von bescheinigten Neuverlusten IMMER der Freibetrag verloren geht. Dann funktioniert der Stückzinstrick wirklich nur mit Depotübertrag. Dann würden aber bescheinigte Verluste und nichtbescheinigte Verluste ungleich behandelt - das mag die Politik eigentlich nicht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag