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Sapine

Der Altverluste-Thread, Verlustpuffer, Altverluste Neuverluste, 2008 und 2009

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reckoner

Hallo Anett,

 

Hab ich denn jetzt noch eine Chance auf Verrechnung zu meinen Gunsten,zumal ja der Verlustvortrag vom FA zum 31.12.2009 genau die gleiche Höhe ausweist
Ja, natürlich. Die Einspruchsfrist beträgt 1 Monat und solange kannst du praktisch die gesamte Erklärung ändern. Der Feststellungsbescheid wird dann natürlich auch geändert, aber auch das ist kein Problem.

 

Um was für Geschäfte handelt es sich denn bei den Optionen, altes oder neues Recht? (entscheidend ist dabei der Kaufzeitpunkt)

 

MfG Stefan

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etherial

Dennoch sind meine Gewinne als Einkünfte, nach §32d Abs 1 EStG besteuert worden.

 

Was steht denn in der Steuerbescheinigung (von der Bank) für Zeile 7?

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anettontour
· bearbeitet von anettontour

In der Zeile 7 Steuerbescheinigung von der BAnk steht Gewinn aus KApitalerträgen im Sinne des § 20 Abs.2 EStG : 15 TSd

Kaufzeitraum war 2009 und Verkauf ebenso 2009.

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reckoner
· bearbeitet von reckoner

Hallo Anett,

 

Kaufzeitraum war 2009 und Verkauf ebenso 2009.

also ein klassisches Neugeschäft, diese Gewinne gehören dann keinesfalls in die Anlage SO.

 

In der Zeile 7 Steuerbescheinigung von der BAnk steht Gewinn aus KApitalerträgen im Sinne des § 20 Abs.2 EStG

Bist du dir sicher, dass es so dort steht? Denn so ganz korrekt ist das imho nicht.

In Zeile 7 gehören ALLE Kapitalerträge mit Steuereinbehalt, in Zeile 8 nur solche nach §20 EStG Abs.2 (Kursgewinn) und in Zeile 9 wiederum nur solche aus Aktiengeschäften (dabei sind die einzelnen Beträge jeweils in der darüberstehenden Zeile enthalten).

Um den 2. Absatz des §20 EStG geht es also speziell in Zeile 8 , nicht aber in Zeile 7. Dort sind diese Kursgewinne zwar auch enthalten, aber die Formulierung auf der Bankbescheinigung irritiert mich irgendwie.

 

Aber OK, ich möchte dich nicht weiter verwirren, ich würde an deiner Stelle Einspruch einlegen und dabei die doppelten Eintragungen auf der Anlage SO zurücknehmen; wenn das die einzigen Einträge dort waren, kannst du einfach die ganze Anlage SO widerrufen. Und in die Anlage KAP gehören - wie gesagt - in der Regel nur die Daten aus den Steuerbescheinigungen der Banken 1:1. Dann noch Zeile 5 und 59 sowie entsprechend hohe Erträge in Zeile 8 (Zeile 7, 14 und 14a nicht vergessen), und es klappt mit der Altverlustverrechnung.

 

Imho ist der Bescheid aber trotzdem falsch, denn die Altverluste hätten in jedem Fall verrechnet werden können; bei dir sogar doppelt, denn aktuelle SO-Gewinne wären natürlich auch verrechenbar, also dann steuerfrei.

Es wird vermutlich an dem von Sven82 genannte (bayrischen) Softwareproblem liegen.

 

MfG Stefan

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etherial

In Zeile 7 gehören ALLE Kapitalerträge mit Steuereinbehalt, in Zeile 8 nur solche nach §20 EStG Abs.2 (Kursgewinn) und in Zeile 9 wiederum nur solche aus Aktiengeschäften (dabei sind die einzelnen Beträge jeweils in der darüberstehenden Zeile enthalten).

Um den 2. Absatz des §20 EStG geht es also speziell in Zeile 8 , nicht aber in Zeile 7. Dort sind diese Kursgewinne zwar auch enthalten, aber die Formulierung auf der Bankbescheinigung irritiert mich irgendwie.

 

Stimmt, das war falsch von mir nachgefragt. Wichtig ist, ob die Bank für Zeile 8 einen Betrag ausgewiesen hat oder nicht. Wenn ja, dann reicht es vermutlich, wenn man die Angaben aus der Anlage SO zurücknimmt (die ja so auch nie korrekt waren).

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anettontour
· bearbeitet von anettontour

Ok morgen erfolgt erst mal das Telefonat mit dem FA danach schriftlicher Einspruch.

 

 

 

Dann danke zunächst für die vielen Tipps.

 

Gruß Anett

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pummelchen

wenn ich bei Bank A 1000e Gewinn hatte und 200 Sparerfreibetrag verbraucht wurde

dann muß in Zeile 14 200 und in Zeile 14 a bei Single: 801-200 eingetragen werden

richtig

 

wenn man nichts einträt, passiert was?

 

 

und bei Verlustverrechnungswunsch: immer ja bei Zeile 59

und bei Zeile 4 und 5 auch immer grundsätzlich ja?

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reckoner
· bearbeitet von reckoner

Hallo pummelchen,

 

wenn ich bei Bank A 1000e Gewinn hatte und 200 Sparerfreibetrag verbraucht wurde

dann muß in Zeile 14 200 und in Zeile 14 a bei Single: 801-200 eingetragen werden

Soweit die 601 Euro auch wirklich bei anderen Banken freigestellt waren. Grundsätzlich ist der in Anspruch genommene Sparerpauschbetrag anzugeben, und zwar aufgeteilt nach erklärten und NICHT erklärten Erträgen/Banken.

 

wenn man nichts einträt, passiert was?

Das Finanzamt erfährt sowieso von den in Anspruch genommenen Sparerpauschbeträgen durch eine unabhängige Meldung der Banken. Und die Zeile 14 geht schon aus der eingereichten Steuerbescheinigung hervor. Das bewusste nichtangeben dürfte irgendwas zwischen Ordnungswidrigkeit und Steuerhinterziehung sein. Imho kann das aber insbesondere im ersten Jahr nicht bestraft werden.

 

und bei Verlustverrechnungswunsch: immer ja bei Zeile 59

und bei Zeile 4 und 5 auch immer grundsätzlich ja?

Da man ja fälschlich einbehaltene Steuern überprüft und dann erstattet bekommen möchte, ist Zeile 5 zusammen mit den entsprechenden Erträgen in Zeile 7ff und 49/50 erforderlich.

Die Günstigerprüfung (Zeile 4) schließt alle anderen Fälle mit ein, praktisch ist es dann wieder eine Erklärung wie in den vergangenen Jahren.

 

MfG Stefan

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anettontour

HAllo miteinander,

also das Telefonat mit dem FA ergab folgendes:" die Gewinne (einschließlich2009) aus Kapitalerträgen im Sinne des

§20 Abs.2 EStG lassen sich nicht mit meinem Verlustvortrag mit den neg.Einkünften aus privaten Veräußerungsgeschäften i.S.d.§23 EStG

in der bis zum 31.12.2008 anzuwendenden Fassung verrechnen"

Sie räumten aber ein,Einspruch einzulegen,Günstigerprüfung zu beantragen.Das Steuerprogramm stößt sich am §20 wenn dort §23

gestanden hätte würden angeblich meine Gewinne aus 2009 verrechnen werden können.

Komisch---meine Bank meinte daraufhin ich sollte doch in Anlage SO die Kapitalerträge eintragen-sie schicken

mir die detaillierte Aufschlüsslung der Kau-u.Verkäufe-nur so lässt sich der Verlustvortrag minimieren.

Bin echt nicht viel schlauer--aber EInspruch werd ich trotzdem machen.

Gruß Anett

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pummelchen

HAllo miteinander,

also das Telefonat mit dem FA ergab folgendes:" die Gewinne (einschließlich2009) aus Kapitalerträgen im Sinne des

§20 Abs.2 EStG lassen sich nicht mit meinem Verlustvortrag mit den neg.Einkünften aus privaten Veräußerungsgeschäften i.S.d.§23 EStG

in der bis zum 31.12.2008 anzuwendenden Fassung verrechnen"

Sie räumten aber ein,Einspruch einzulegen,Günstigerprüfung zu beantragen.Das Steuerprogramm stößt sich am §20 wenn dort §23

gestanden hätte würden angeblich meine Gewinne aus 2009 verrechnen werden können.

Komisch---meine Bank meinte daraufhin ich sollte doch in Anlage SO die Kapitalerträge eintragen-sie schicken

mir die detaillierte Aufschlüsslung der Kau-u.Verkäufe-nur so lässt sich der Verlustvortrag minimieren.

Bin echt nicht viel schlauer--aber EInspruch werd ich trotzdem machen.

Gruß Anett

 

 

wie, dies blicke ich nicht mehr

 

ich habe einen Verlustvortrag beim FA, dann erziele ich Gewinne nach Zeile 8 der KAP, dann sind die doch miteinander verrechenbar

 

genauso wären Gewinne , die in die SO gehören und nicht in Zeile 8 der KAP, mit dem Altverlust verrechenbar

 

 

 

was meinen die Experten?

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reckoner

Hallo,

 

@anettontour: Dein Finanzamt hat imho keine Ahnung (:wallbash: :wallbash: :wallbash:) und verläßt sich nur auf die eigene Software, anstatt mal die Gesetze zu lesen und anzuwenden (speziell §23 EStG Abs.3 S.9).

Und das die Bank zur Anlage SO rät, finde ich auch ziemlich seltsam (wir hatten ja schon geklärt, dass es sich eindeutig um Neugeschäfte handelt). Die Günstigerprüfung kann natürlich nie schaden, und wenn es denn laut Finanzamt damit klappt, würde ich das auch machen. In dem Fall müssen allerdings ALLE Kapitalerträge ALLER Banken erklärt werden (fals nicht sowieso schon geschehen).

 

@pummelchen: Genaus so ist es (imho).

 

MfG Stefan

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etherial

Die Günstigerprüfung kann natürlich nie schaden, und wenn es denn laut Finanzamt damit klappt, würde ich das auch machen. In dem Fall müssen allerdings ALLE Kapitalerträge ALLER Banken erklärt werden (fals nicht sowieso schon geschehen).

 

Doch!

Bei der Günstigerprüfung gilt: Verlustverrechnung vor Freibetragsverrechnung. Es kann einem so passieren, dass die Verluste mit den Gewinnen verrechnet werden, der Freibetrag dadurch wieder in voller Höhe auflebt und mangels weiterer Gewinne verfällt. Um das zu vermeiden, sollte man alle Gewinne die den Freistellungsbetrag gemindert haben nicht in Form einer Steuerbescheinigung einreichen, sondern nur den Freibetrag in 14a eingeben.

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pummelchen

Hallo Stefan,

 

da kann einem ja Angst und Bange werden und ich warte lieber noch mit der Erklärung für 2009

 

also in Zeile 4 nur ja, wenn man alles deklariert

in Zeile 5 aber immer ja

 

 

 

wenn ich dich richtig verstehe, könnte man theoretisch einen versteuerten Gewinn, der nicht mit Altverlsut verrchenbar ist, außen vor lassen, dh. dann in Zeiel 4 nicht ja ankreuzen?

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anettontour

Dieses Gesetz (§23 EStG Abs.3)habe ich der Sachbearbeiterin im vollen Wortlaut vorgelesen,sie hätte das auch gern sofort im FA rechner auf mich

eingegeben nur ging das technisch angeblich nicht.Sie war sich auch nicht klar, ob sich meine Veräußerungsgeschäfte i.S.d.§23 EStG

in der bis zum 31.12.2008 anzuwendenden Fassung überhaupt verrechnen lassen mit den Gewinnen aus KApitalerträgen i.S.d.§20 Abs2

Naja damit wird sich dann im Einspruch jemand befassen müssen,der hoffentlich die Rechtslage versteht.

Ich überlege ob ich die detaillierte Aufschlüsslung der BAnk noch abwarte oder sofort den Brief ans FA fertigmache,denn die Anlage SO ist ja eigentlich schon

widerrufen worden.

Gruß Anett

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pummelchen

Die Günstigerprüfung kann natürlich nie schaden, und wenn es denn laut Finanzamt damit klappt, würde ich das auch machen. In dem Fall müssen allerdings ALLE Kapitalerträge ALLER Banken erklärt werden (fals nicht sowieso schon geschehen).

 

Doch!

Bei der Günstigerprüfung gilt: Verlustverrechnung vor Freibetragsverrechnung. Es kann einem so passieren, dass die Verluste mit den Gewinnen verrechnet werden, der Freibetrag dadurch wieder in voller Höhe auflebt und mangels weiterer Gewinne verfällt. Um das zu vermeiden, sollte man alle Gewinne die den Freistellungsbetrag gemindert haben nicht in Form einer Steuerbescheinigung einreichen, sondern nur den Freibetrag in 14a eingeben.

 

für die Blöden wie mich ein Beispiel parat? :rolleyes:

 

sagen wir ich habe 1000 Altverlust und 500 Gewinn Zeile 8 und 2000 Zinsgewinne bei mehren Banken (nach Abzug des gesamten Freibetrages) soll ich dann Zeile 4 ja ankreuzen und bei 14 den vollen Freibetrag eintragen

 

dann sollten doch die 500e mit den 1000 verrechnet werden und bei den Zinsgewinnen ändert sich ja nichts bei den Steuern, da ja Gewinne ja eh schon über den Freibetrag und daher der Freibetrag abgezogen wurde

 

Dieses Gesetz (§23 EStG Abs.3)habe ich der Sachbearbeiterin im vollen Wortlaut vorgelesen,sie hätte das auch gern sofort im FA rechner auf mich

eingegeben nur ging das technisch angeblich nicht.Sie war sich auch nicht klar, ob sich meine Veräußerungsgeschäfte i.S.d.§23 EStG

in der bis zum 31.12.2008 anzuwendenden Fassung überhaupt verrechnen lassen mit den Gewinnen aus KApitalerträgen i.S.d.§20 Abs2

Naja damit wird sich dann im Einspruch jemand befassen müssen,der hoffentlich die Rechtslage versteht.

Ich überlege ob ich die detaillierte Aufschlüsslung der BAnk noch abwarte oder sofort den Brief ans FA fertigmache,denn die Anlage SO ist ja eigentlich schon

widerrufen worden.

Gruß Anett

 

kaum zu glauben- welcher Ort bist du?

die müssen doch wissen, das man unterjährige Gewinne aus Optionsscheinen mit Altverlsuten verrechnen kann

aber es ist doch kaum zu glauben, dass man dies auch händisch nicht schafft

dann wäre ja von diesem FA wohl jede zweite KAP Abrechnung falsch

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reckoner
· bearbeitet von reckoner

Hallo pummelchen,

 

sagen wir ich habe 1000 Altverlust und 500 Gewinn Zeile 8 und 2000 Zinsgewinne bei mehren Banken (nach Abzug des gesamten Freibetrages) soll ich dann Zeile 4 ja ankreuzen und bei 14 den vollen Freibetrag eintragen

Dann würde der Sparerpauschbetrag auf die 2000 Euro Zinsen angerechnet (bleiben 1199 Euro zu versteuern, EDIT: oder 2000 Euro, ich weiß nicht genau was du mit nach Abzug des gesamten Freibetrages gemeint hast), die 500 Euro wären steuerfrei und es würde ein festgestellter Altverlust von weiteren 500 Euro vorgetragen (=neuer Feststellungsbescheid).

etherial meinte eine andere Konstellation, nämlich dass auch die neuen Gewinne gem §20 Abs.2 noch (zum Teil) unter den Freibetrag fielen, also sowieso steuerfrei wären und damit gar nicht verrechnet werden müssten. (@etherial: Richtig ?) Was nun wirklich vorgeht, kann ich auch nicht sagen. Da es aber ausdrücklich Günstigerprüfung heißt, kann ich mir eigentlich nicht vorstellen, dass diese auch ungünstig für den Steuerzahler sein kann.

 

MfG Stefan

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pummelchen
· bearbeitet von pummelchen

@stefan

ich denke , ich habe es dann zum teil richtig verstanden

 

1) die bank hat zunächst bei den gewinne den freibetrag berücksichtigt und dann den darübergehenden gewinn versteuert

 

2) blieben 500€ zertigewinne und 2000€ zinseinnahmen

 

3) beim FA wird mein altverlust um 500€ reduziert und ich bekomme die steuer von den 500€ zurück

 

4) aber eigentlich müßten dann doch auch 500€ freibetrag auch wieder aufleben und von den restlichen gewinnen die gezahlten steuern für 500€ gewinn zurückbezahlt werden

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reckoner
· bearbeitet von reckoner

Hallo pummelchen,

 

du bekommst die abgeführten Steuern von den 500 Euro Zertigewinnen natürlich nur einmal zurück, in deiner Aufzählung stehen sie aber zweimal (in Punkt 3 und 4).

 

MfG Stefan

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west263

pummelchen

 

Du hast im unteren Bereich deiner Tastatur die Taste "ALT GR".Das drücken der Taste und gleichzeitig das "e" erzeugen ein "". ;)

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pummelchen

pummelchen

 

Du hast im unteren Bereich deiner Tastatur die Taste "ALT GR".Das drücken der Taste und gleichzeitig das "e" erzeugen ein "". ;)

 

geändert :)

 

dies mit 2x Steuer zurück kam daher, weil es immer heißt , man muß darauf schauen, dass der Freibetrag wieder auflebt

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reckoner

Hallo pummelchen,

 

dies mit 2x Steuer zurück kam daher, weil es immer heißt , man muß darauf schauen, dass der Freibetrag wieder auflebt

Aber diese Gewinne waren doch gar nicht freigestellt, oder? Ich dachte, die freigestellten Erträge wären entweder in den 2000 Euro enthalten, oder aber noch zusätzlich vorhanden (siehe mein EDIT in #416).

Nur wenn die erklärten Erträge auch freigestellt waren (zumindest zum Teil), leben diese Freistellungsaufträge wieder auf, daher muss man sie auch in Zeile 14 angeben.

 

MfG Stefan

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etherial

für die Blöden wie mich ein Beispiel parat? :rolleyes:

 

1. Altverluste : 1000

2. Zinsgewinne bei einer Bank: 801 (komplett im Freibetrag)

3. Kursgewinne bei einer Bank: 1000 (komplett abgeltungsbesteuert)

4. Neuverluste bei einer Bank: 800 (bescheinigt)

 

Wer nun törichterweise Zeile 4 ankreuzt (der muss Bescheinigung 2,3 und 4 abgeben) bewirkt:

- der freie Freibetrag (801) lebt auf

- Altverluste werden erst verrechnet => Altverluste = 0, Steuer auf 1000 (Kursgewinne von 3.) gehen zurück

- Neuverluste werden dann verrechnet => Neuverluste = 0, Steuer auf 800 (Zinsgewinne von 2.) gehen zurück

- Freibetrag wird als letztes verrechnet => Freibetrag = 600, Zinsgewinne auf 1 (restliche Zinsgewinne von 2.) gehen zurück

- Fazit: Steuern: zurückerhalten auf sämtliche Gewinne, Altverlustkonto = 0, Neuverlustkonto = 0, Freibetrag = 800 (verfällt)

 

Wer hingegen Zeile 5 ankreuzt (und nur Bescheinigung 3. und 4. abgibt, sowie 801 in 14a einträgt):

- nur der freie Freibetrag lebt wieder auf (801 sind bereits in 14a, also 0)

- Altverluste werden erst verrechnet => Altverluste = 0, Steuer auf 1000 (Kursgewinne von 3.) gehen zurück

- Neuverluste werden dann verrechnet = Neuverlust = 800 (bleibt)

- Fazit: Steuern: zurückerhalten auf sämtliche Gewinne, altverlustkonto = 0, Neuverlustkonto = 800, Freibetrag = 0

 

Bei der ersten Alternative verfällt der Freibetrag, bei der Zeiten verbleibt der Neuverlust. Dass der Freibetrag erst ganz zum Schluss verrechnet wird kann man sich in Sven82s AG-Steuerübersicht anschauen (da gibts diverse Dokumente dazu).

 

Natürlich kann man auch noch hoffen, dass das Finanzamt jede Alternative berechnet, die entsteht, wenn man versch.Steuererbescheinigung nicht abgegeben hätte ... Ich riskiere das, aber nicht aus zwei Gründen:

- die aktuellen Steuerprogramme rechnen genauso wie ich oben (die meisten kriegen allerdings noch nichtmal die priorisierte Altverlustverrechnung hin)

- wenn das Finanzamt erstmal weiß, welche Gewinne du bei einer Bank gemacht hast, dann wird es schwierig Einspruch einzulegen und die Bescheinigung wieder zurückzuziehen (die liegt ja bereits vor).

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pummelchen
· bearbeitet von pummelchen

danke

wenn ich dies jetzt richtig verstehe,ist es eigentlich immer besser (wenn der Steuersatz über 25% liegt) keine Günstigerprüfung anzukreuzen und seine versteuerten Zins und Dividendengewinne nicht anzugeben.

 

in 14a muß man dann den Freibetrag eintragen, der für diese Zins und Dividendengewinne verbraucht wurde

 

bzw. wenn ich z.B. von 4 Banken die Bescheinigugn abgebe, dann zähle ich einfach die Zeile 14 der Bescheinigungen zusammen, wenn der Wert unter 801€ bleibt, dann kommt in 14a der Rest

 

 

 

was nur noch unklar ist:

 

sagen wir , man hatte 1000 Zertifikategewinne, 500 wurden davon versteuert, weil 500 Freibetrag noch übrig war

und man verrechnet jetzt die 500 Restgewinn mit den Altverlusten, dann bekommt man für die 500 die Steuer zurück, aber eigentlich hätte man 1000 verrechnen können und hätte noch 500 Freibetrag gut

und die könnte man dann für seine Zinsgewinne verwenden

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pummelchen

Sven82s AG-Steuerübersicht

 

welcher Link ist dies?

-bei der Suchfunktion über Sven kommen ganz viele Themen??

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etherial

Sven82s AG-Steuerübersicht

 

welcher Link ist dies?

-bei der Suchfunktion über Sven kommen ganz viele Themen??

 

https://www.wertpapier-forum.de/index.php?showtopic=15203

 

Solltest du was finden, was meinen Thesen widerspricht, würde ich es trotzdem gern hören.

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