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Sapine

Der Altverluste-Thread, Verlustpuffer, Altverluste Neuverluste, 2008 und 2009

Empfohlene Beiträge

vanity
· bearbeitet von vanity

dazu mal eine kurze Frage: Altverluste 2008 beim FA eingereicht und Verlustvortrag bekommen, nun habe ich aber bei der FFB (wo die Verluste entstanden sind) nicht !!!! den Antrag auf Verlustbescheinigung für das Jahr 2008 eingereicht - so das der Verlustrechnungstopf bei der FFB noch im Minus ist.

 

Falls ich in den nächsten Jahren Aktienfonds bei der FFB mit Gewinn verkaufe... rechnet die FFB das von dem Verlusttopf ab? Denn eigentlich ist ja alles vom FA schon anerkannt und könnte dann somit bei der Steuererklärung abgegeben werden...

Du wirfst da gerade etwas durcheinander! Geht es um 2008 oder 2009?

 

2008 gab es den Verlusttopf noch nicht, sondern eine Jahressteuerbescheinigung (automatisch, ohne Beantragung). Die hattest du offensichtlich, sondern hättest du dir keinen Verlustvortrag vom FA feststellen lassen können. Einen Verlustvortrag bei der Bank gab es 2008 oder früher nicht.

 

Wenn der Verlusttopf bei FFB negativ ist, können das nur Verluste aus 2009 sein. Die kannst du stehen lassen, dann werden sie irgendwann (hoffentlich) bankintern verrechnet . Du kannst sie dir aber auch bescheinigen lassen (Stichtag: 15.12., es geht also noch), dann solltest du sie über die Steuererklärung als Neuverlust feststellen lassen.

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Basti

also die Verluste sind aus 2008!!! Im Rahmen des Umbau´s zum Abgeltungssteuerdepot hab ich damals viele aktive rausgehauen und somit Verluste gemacht.

 

In diesem Jahr (2008) hab ich mir von der FFB keine Verlustbescheinigung geben lassen... (auf dem Formular von der FFB steht drauf, das danach der Verlusttopf der FFB auf 0 gesetzt wird) - sicherlich, weil die davon ausgehen, das man die Verlustbescheinigung beim FA geltend macht.

 

also diese Bescheinigung 2008 hatte ich nicht beantragt, sondern dem FA die Depotrechnungen Kauf und Verkauf als Kopie beigefügt samt Übersicht über die ganzen betroffenen Orders. Wurde so angenommen und der Verlust für 2008 anerkannt.

 

Daher jetzt meine Frage, wie sich das mit dem noch angezeigten Verlust im FFB Depot verhält... denn eigentlich hat das FA mir den Verlust ja schon bescheinigt - auch ohne so eine Verlustbescheinigung der Depotbank ;-)

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otto03

also die Verluste sind aus 2008!!! Im Rahmen des Umbau´s zum Abgeltungssteuerdepot hab ich damals viele aktive rausgehauen und somit Verluste gemacht.

 

In diesem Jahr (2008) hab ich mir von der FFB keine Verlustbescheinigung geben lassen... (auf dem Formular von der FFB steht drauf, das danach der Verlusttopf der FFB auf 0 gesetzt wird) - sicherlich, weil die davon ausgehen, das man die Verlustbescheinigung beim FA geltend macht.

 

also diese Bescheinigung 2008 hatte ich nicht beantragt, sondern dem FA die Depotrechnungen Kauf und Verkauf als Kopie beigefügt samt Übersicht über die ganzen betroffenen Orders. Wurde so angenommen und der Verlust für 2008 anerkannt.

 

Daher jetzt meine Frage, wie sich das mit dem noch angezeigten Verlust im FFB Depot verhält... denn eigentlich hat das FA mir den Verlust ja schon bescheinigt - auch ohne so eine Verlustbescheinigung der Depotbank ;-)

 

Falls es sich bei von FFB angezeigten Verlusten um Verluste aus 2008 handelt, dient dies wohl nur noch statistischen Zwecken, dies kann nicht der laufende Verrechnungstopf sein, den es erst seit 01.01.2009 gibt.

 

 

- Verluste aus 2008 per Anlage SO angezeigt und per Steuerbescheid dokumentiert = erledigt = Altverlust

- aktueller Verrechnungstopf dürfte nur ein Minus enthalten, wenn in 2009 neue Verluste entstanden wären, diese könnte man stehen lassen oder sich bescheinigen lassen für die Steuererklärung 2009

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Basti

ok, danke schön.

 

dann wird der angezeigte "bereits realisierte Verlust" noch der Übersichtlichkeit halber da stehen... 2009 wurden keine Verkäufe getätigt.

 

danke nochmal!!!

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grund8

Hallo zusammen,

 

ich bin neu hier und habe eine Frage. Aber kurz vorher meine Situation.

 

Ich habe Aktien bei Comdirect im Oktober 08 gekauft und im Februar 09 mit 1000Euro Verlust verkauft.

 

Freibetrag für 2009 = 1502 Euro wurde bis April09 aufgebraucht und ich musste danach Abgeltungssteuer bezahlen.

 

Im Juni habe ich das Depot bei Comdirect aufgelöst und bin zur DKB gewechselt (alle Aktien übertragen).

 

Comdirect hat abgerechnet.

 

Bei der DKB habe ich danach weitere Aktien gekauft und verkauft mit Abgeltungssteuer.

 

Was muss ich mit den 1000Euro Verlust von der Comdirect machen? Sie gehören ja nicht in den 09er Topf wie ich gelesen habe.

Habe von Comdirect für 08 eine Steuerbescheinigun ohne Eintrag, weil ich nichts verkauft habe.

 

Comdirect hat nichts mit den 1000Euro Verlust in 09 verrechnet.

 

Soll ich die Altlasten mit nach 2010 nehmen und mit der DKB verrechnen oder über die Steuererklärung mit 2009?

 

brauche ich von der Comdirekt und der DKB eine Steuerbescheinigung und eine Verlustbescheinigung?

 

Wobei die Verluste ja aus Aktienkäufen von 08 stammen. Die Bank meinte Verlustbescheinigung nur für 09 und da steht nix drin weil Aktien ja 08 gekauft.

 

Mir geht es nur darum was für Bescheide ich brauch um Verlust geltend zu machen, wegen der Frist bis 15.12.

 

Ich weiß das Thema nervt aber bitte helft mir.

 

Vielen Dank.

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vanity
· bearbeitet von vanity

@grund8:

Der Vorgang (Kauf 2008, Verkauf 2009 vor Ablauf der Spekulationsfrist) fällt noch in die Kategorie Private Veräußerungsgewinne/-verluste. Damit hat deine Bank nichts zu schaffen, es fällt auch nicht unter die Regelungen zur Abgeltungssteuer, sie darf auch nicht verrechnen. Diese Verluste musst du bei deiner Steuererklärung für 2009 deklarieren (Anlage SO), sie werden dann entweder zur Verrechnung mit späteren Aktiengewinnen vorgetragen oder können im Veranlagungsjahr sofort verrechnet werden (ist bei dir wohl der Fall, da du innerjährig 2009 Aktiengewinne erzielt hast?).

 

Die Frist 15.12 ist für diesen Vorgang nicht erheblich. Wenn du bereits mit Veranlagung 2009 verrechnen willst, brauchst du eine Bescheinigung der DKB über die abgeführte AGSt (für die die Frist 15.12.aber nicht gilt).

 

Der Nachweis erfolgt über die Kauf- und Verkaufsabrechnung des Vorgangs (von der CODI, den du bei Anforderung durch das FA vorlegen können solltest).

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grund8

Vielen Dank Vanity,

 

deine Antwort hilft mir sehr.

 

Nun brauch ich keine Panik mehr schieben.

 

Endlich mal Klarheit.

 

 

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BartS1975
· bearbeitet von BartS1975

Ich habe auch eine Frage zur Minderung der Steuerlast:

 

Wenn ich die Thematik richtig verstehe, kann ich also meine diesjährigen Einkünfte aus Tagesgeldzinsen mindern (ggf. unter 801 Euro), indem ich in ein paar Tagen einen Fonds kaufe, bei dem derzeit ein möglichst hoher Zwischengewinn vorhanden ist. Wenn ich richtig liege, ist das v.a. bei solchen Fonds der Fall, die ihren Abschluss möglichst früh im Jahr 2009 hatten und danach möglichst stark im Wert gestiegen sind, korrekt?

 

Hat zufällig jemand einen Tipp für einen entsprechenden, bei Cortal Consors ausgabeaufschlagfreien, Fonds? Anlageschwerpunkt ist egal, da ich ihn Anfang Januar wieder verkaufen würde...

 

Kommen auch andere Wertpapiere infrage (ich meine gehört zu haben, dass manche Zertifikate ebenfalls Zwischengewinne aufweisen)?

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Anleger Klein

Ich bin kein Spezialist für Steuersachen, aber du könntest im Unterforum Anleihen mit dem Begriff "Stückzinstrick" etwas finden.

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supertobs

Mal etwas anderes, praktisches. In der neuen Anlage KAp gibt es 2 Möglichkeiten Altverlustverrechnung zu beantragen:

post-7927-1262554802,09.jpg

 

Beide beziehen sich auf Rechtslage vor 2008.

 

Was müsste man mit Altverlusten die man sich noch in 2008 bescheinigen hat machen lassen? Zeile 59 oder Zeile 60 ankreuzen. Oder beide?

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vanity

Was müsste man mit Altverlusten die man sich noch in 2008 bescheinigen hat machen lassen? Zeile 59 oder Zeile 60 ankreuzen. Oder beide?

Versuch einer Antwort durch einen Steuerlaien (nicht aber -legastheniker):

 

Um den §22 geht's, hier: http://195.243.173.120/persoline/servlet/ContentResult?query=QryRangeDetail&requestid=byioid&queryparam.po_content.ioid=16354

 

Das ist der Anfang des referenzierten Absatz 3 bei der zweiten Ankreuzmöglichkeit, das Sonstige Einkünfte sind ... muss man sich am Anfang dazudenken

3. 1 Einkünfte aus Leistungen, soweit sie weder zu anderen Einkunftsarten (§ 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 6) noch zu den Einkünften im Sinne der Nummern 1, 1 a, 2 oder 4 gehören, z. B. Einkünfte aus gelegentlichen Vermittlungen und aus der Vermietung beweglicher Gegenstände. 2 Solche Einkünfte sind nicht einkommensteuerpflichtig, wenn sie weniger als 256 EUR im Kalenderjahr betragen haben. 3 Übersteigen die Werbungskosten die Einnahmen, so darf der übersteigende Betrag bei Ermittlung des Einkommens nicht ausgeglichen werden; er darf auch nicht nach § 10 d abgezogen werden ....

Das sind Einkünfte, die mit den forumstypischen nichts zu tun haben!

 

Das hingegen sind unsere (hier leider negativen) Einkünfte im Absatz 2 unmittelbar davor, mit Referenz auf §23, also Kreuz bei §23 (Zeile 59) und nicht bei §22 Abs. 3 (Zeile 60).

Auch hier: Sonstige Einkünfte sind ...

2. Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften im Sinne des § 23;

 

(weiteres, unabhängiges Urteil könnte nicht schaden <_< )

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otto03
· bearbeitet von otto03

Stimme Vanity als weiterer Laie zu.

 

Zu Paragraph 22 gehören so schöne Dinge wie zu versteuernde (bekommene) Bestechungsgelder.

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sparfux

Ich weiss nicht, ob das schon mal diskutiert wurde aber ich stehe vor folgendem Problem:

 

Altverluste dürfen bekanntlich ja nicht mit Zinserträgen und Dividenden verrechnet werden. Andererseits wird aber in den Verlustverrechnungstöpfen nicht mehr zwischen Nicht-Aktien-Kursgewinnen und Zinsen/Dividenden unterschieden.

 

Wo geschieht diese Abgrenzung? Wird bei den Steuerbescheinigungen zwischen Zinsen und Kursgewinnen unterschienden?

 

Wie kann man in einer Abrechnung erkennen, ob beispielsweise erhaltene Stückzinsen nun als "Zinsen" oder als "Kursgewinne" betrachtet werden?

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Sven82
· bearbeitet von Sven82
Wo geschieht diese Abgrenzung? Wird bei den Steuerbescheinigungen zwischen Zinsen und Kursgewinnen unterschienden?

Altverluste können neben den privaten Veräußerungsgeschäften nach § 23 EStG mit Einnahmen aus § 20 Abs. 2 EStG verrechnet werden. Daher werden die Einnahmen aus § 20 Abs. 2 EStG separat in der Steuerbescheinigung ausgewiesen und sind in der Anlage KAP in Zeile 8 zu erfassen ;)

Klick

Seite 20 ganz unten

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sparfux

Und wo sehe ich, dass erhaltenen Stückzinsen unter § 20 Abs. 2 EStG fallen?

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sparfux
· bearbeitet von sparfux

OK; wahrscheinlich bezieht man sich dabei auf Abs. 2 Ziffer 7.

 

Allerdings würde ich mich, wenn ich jetzt "der Staat" wäre, einfach auf den Standpunkt stellen, dass Abs. 2 Ziffer 7 einfach nur für die Veräußerung der Anleihe selber gilt und Stückzinsen, ob nun gezahlt oder erhalten, immer unter Abs. 1 Ziffer 7 fallen.

 

Woher nehmen viele die Sicherheit, dass man mittels Stückzinstrick Alterverluste verrechnen kann?

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Sven82
· bearbeitet von Sven82
Allerdings würde ich mich, wenn ich jetzt "der Staat" wäre, einfach auf den Standpunkt stellen, dass Abs. 2 Ziffer 7 einfach nur für die Veräußerung der Anleihe selber gilt und Stückzinsen, ob nun gezahlt oder erhalten, immer unter Abs. 1 Ziffer 7 fallen.

das macht er ja gerade nicht. Er sagt konsequent:

Stückzinsen bei Kauf: § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG

Stückzinsen bei Verkauf: § 20 Abs. 2 Nr. 7 EStG

 

Dazu BMF-Schreiben vom 22.12.2009 - Randziffer 49 bis 51

http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_92/DE/BMF__Startseite/Aktuelles/BMF__Schreiben/Veroffentlichungen__zu__Steuerarten/Abgeltungsteuer/233.html

 

Beispiel:

Kauf Anleihe im Dezember 2009 für 1000 EUR darin 100 EUR Stückzinsen

=> Stückzinsen werden als negative Kapitaleinnahmen i.S.v. § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG in den allgemeinen Verlustverrechnungstopf eingestellt und mit positiven Einnahmen aus 2009 verrechnet

Verkauf Anleihe im Januar 2010 für 2000 EUR darin 200 EUR Stückzinsen

=> Verkaufspreis 2000 EUR (Stückzinsen werden dem Verkaufspreis hinzugerechnet § 20 Abs. 2 Nr. 7 EStG)

 

Ermittlung steuerlicher Gewinn:

2.000 EUR

./.900 EUR (um Stückzinsen bereinigter Anschaffungsbetrag)

= 1.100 EUR Gewinn

 

Auszahlungsbetrag bei Bank: 2000 - 1000 = 1000

 

=> 100 EUR mehr Altverlustverrechnungspotential als man tatsächlich Gewinn gemacht hat.

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Torman

Randziffer 50 klingt unangenehm:

 

Der Veräußerer hat die besonders in Rechnung gestellten und vereinnahmten Stückzinsen als Einkünfte aus Kapitalvermögen i. S. des § 20 Absatz 2 Satz 1 Nummer 7 EStG zu versteuern. Dies gilt auch bei Wertpapieren, die vor dem 1. Januar 2009 angeschafft wurden. Soweit in diesen Fällen im Jahr 2009 im Rahmen des Kapitalertragsteuerabzugs § 20 Absatz 2 Satz 1 Nummer 7 EStG nicht angewandt wurde, ist dies nicht zu beanstanden. In diesen Fällen besteht jedoch eine Veranlagungspflicht nach § 32d Absatz 3 EStG.

 

A erwirbt zum 1. Dezember 2007 eine Anleihe mit Stückzinsausweis zu einem Kurs von 99,00 Euro (100 % Kapitalgarantie, 5 % laufender Kupon, keine Finanzinnovation). Nächster Zinszahlungstermin ist der 31. Dezember 2009. Er veräußert die Anleihe am 15. Dezember 2009 unter Stückzinsausweis zu einem Kurs von 101,00 Euro.

Lösung:

Die Stückzinsen sind gemäß § 20 Absatz 2 Satz 1 Nummer 7 EStG steuerpflichtig. Die Zinsen waren bereits nach § 20 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 EStG a. F. steuerverhaftet. Der Kursgewinn von 2 Euro ist nicht zu versteuern, vgl. § 52a Absatz 10 Satz 7 EStG.

 

Heißt das, die Steuerfreiheit der Stückzinsen bei Verkauf von Altanleihen wurde kassiert und diese Stückzinsen müssen nun nachträglich per Steuererklärung versteuert werden? :angry:

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vanity
· bearbeitet von vanity

Das hatten wir schon mal, hier:

 

Witzig, witzig, witzig

http://www.sis-tagesaktuell.de/archiv/1320...on-stueckzinsen

 

Hat aber auch was Positives: So werden Arbeitsplätze im Bereich der Jurisprudenz erhalten.

 

Angemerkt: Es handelt sich um einen Entwurf und nicht um das endgültige Schreiben.

 

bis Beitrag #22:

... ist kein Gesetz. Es ist ein Verwaltungsschreiben. Dieses ist bindend für die Finanzämter, aber nicht für andere Personen. Es ist lediglich die Finanzamtsmeinung.

Verstanden hab' ich das damals schon nicht, insbesondere nicht diesen sibyllinisch formulierten Interessenskonflikt. Wie gestaltet sich das denn, wenn mein FA anderer Ansicht ist als andere Personen in Form von mir? :-

 

(meine Bank ist jedenfalls meiner Ansicht und hat mir in diesen Fällen nie AgSt verrechnet. Ich hatte eigentlich auch nicht vor, mich für VJ 2009 ff mit der Anlage KAP herumzuschlagen)

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Torman

Danke, jetzt erinnere ich mich wieder. Also handelt es sich hier um ein gerichtlich noch zu klärenden Sachverhalt. Aber solange ich und meine Bank das Finanzamt nicht informieren, kann ich diesem Rechtsstreit auch aus dem Weg gehen.

Allerdings klingt dies so also würden die Banken für 2010 auch ihr Verfahren ändern müssen.

Soweit in diesen Fällen im Jahr 2009 im Rahmen des Kapitalertragsteuerabzugs § 20 Absatz 2 Satz 1 Nummer 7 EStG nicht angewandt wurde, ist dies nicht zu beanstanden.

Ab 2010 soll es also eine Beanstandung geben. Diese kann als steuerabführende Stelle doch nur die Bank betreffen oder? Gibt es also auch schon einen entsprechenden Erlass für die Finanzinstitute? Dann stände ich mit meiner Rechtsauffassung zumindest ab 2010 allein da und müsste doch den Rechtsweg beschreiten. :'(

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Sven82
Heißt das, die Steuerfreiheit der Stückzinsen bei Verkauf von Altanleihen wurde kassiert und diese Stückzinsen müssen nun nachträglich per Steuererklärung versteuert werden? :angry:

 

du sagst schon richtig "Alt"anleihen, die in 2008 erworben wurden und somit im Jahre 1 vor Abgeltungsteuer. Das betrifft den Stückzinstrick 2008/2009 wo man in 2008 die Stückzinsen als negativen Kapitalertrag angegeben hat und dann bei Veräußerung der Anleihe außerhalb der Spekulatiusfrist den kompletten Betrag inkl. Stückzinsen steuerfrei vereinnahmen konnte weil der Gesetzgeber den Fall nicht abgedeckt hat und gepennt hat. Die Verwaltung sagt nun: Ätsch bätsch, wolllen wir nicht.

 

Das was Sparfux meint betrifft jedoch nicht diesen Fall, der kümmert sich schon um den Stückzinstrick 2009/2010 :)

 

Verstanden hab' ich das damals schon nicht, insbesondere nicht diesen sibyllinisch formulierten Interessenskonflikt. Wie gestaltet sich das denn, wenn mein FA anderer Ansicht ist als andere Personen in Form von mir? :-

Einspruch einlege, der wird abgelehnt. Klage vor Finanzgericht (irgendwer bekommt Recht). Die Revision wird zugelassen und du befindest dich in München vor dem BFH.

 

Allerdings klingt dies so also würden die Banken für 2010 auch ihr Verfahren ändern müssen.
richtig, sie müssen dann auf die Stückzinsen, die dann nicht mehr steuerfrei sein sollen die Abgeltungsteuer abführen.

 

Gibt es also auch schon einen entsprechenden Erlass für die Finanzinstitute?
ja, genau dieses Schreiben. Damit werden die Banken angewiesen dieses Recht durchzuführen.

 

Dann stände ich mit meiner Rechtsauffassung zumindest ab 2010 allein da und müsste doch den Rechtsweg beschreiten.
du wirst sicherlich nicht alleine darstehen, da werden schon genug Leute klagen. Man kann die Abgabefristen ja ausnutzen und recht spät im Mai abgeben.

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vanity
· bearbeitet von vanity

Einspruch einlegen, der wird abgelehnt. Klage vor Finanzgericht (irgendwer bekommt Recht). Die Revision wird zugelassen und du befindest dich in München vor dem BFH.

Danke, da wollte ich schon immer mal hin!

 

Allerdings klingt dies so also würden die Banken für 2010 auch ihr Verfahren ändern müssen.

richtig, sie müssen dann auf die Stückzinsen, die dann nicht mehr steuerfrei sein sollen die Abgeltungsteuer abführen.

Gibt es also auch schon einen entsprechenden Erlass für die Finanzinstitute?
ja, genau dieses Schreiben. Damit werden die Banken angewiesen dieses Recht durchzuführen.

Ich probiere das jetzt aus und verhökere einen 2008er-Bestand. Vielleicht hat meine Bank es noch nicht mitbekommen. Wenn ich das früher ernst genommen hätte, dass 2009 anscheinend noch nicht bestandet wird und ab 2010 das Steuerrecht unbarmherzig zuschlägt, hätte ich mich allerdings schon letztes Jahr komplett von meinen Altbeständen getrennt. :angry:

 

Dann stände ich mit meiner Rechtsauffassung zumindest ab 2010 allein da und müsste doch den Rechtsweg beschreiten.

Ich bin bei dir, Torman! Wir treffen uns dann in München. B)

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Sven82
Ich probiere das jetzt aus und verhökere einen 2008er-Bestand. Vielleicht hat meine Bank es noch nicht mitbekommen. Wenn ich das früher ernst genommen hätte, dass 2009 anscheinend noch nicht bestandet wird und ab 2010 das Steuerrecht unbarmherzig zuschlägt, hätte ich mich allerdings schon letztes Jahr komplett von meinen Altbeständen getrennt. :angry:

Entscheidungen rein unter Steuergesichtspunkten waren noch nie gut.

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Torman

Danke Sven82.

 

Also ist das Ganze so wie von mir gedacht. Ich müsste auch für 2010 die Kapitalerträge in der Steuererklärung angeben, um die Steuer auf die Stückzinsen zurückzubekommen. Eigentlich wollte ich das nicht mehr tun, da meine Altverluste durch die Gewinne 2009 locker ausgeglichen werden. Meinen Traum von einer einfachen Steuererklärung muss ich noch etwas länger träumen ...

 

Ich probiere das jetzt aus und verhökere einen 2008er-Bestand. Vielleicht hat meine Bank es noch nicht mitbekommen.

Selbst wenn sie es technisch noch nicht umgesetzt hat, kann sie die Abrechnung doch irgendwann im Jahresverlauf noch ändern.

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Sven82

eigentlich ist das ziemlich einfach geworden mit den Kapitalertragsteuern nur diese blöde Verlust- und Quellensteuerverrechnung macht das ganze höllisch kompliziert.

 

Ich habe gerade die Abrechnung von meinem Lingohr gesehen und musste feststellen, dass keine Kapitalertragsteuer einbehalten wurde, dafür aber rund 50 Cent Solidaritätszuschlag. War die Bemessungsgrundlage für den Soli nicht die Kapitalertragsteuer habe ich mich dann gefragt. Grübel grübel, in Zeiten des Halbeinkünfteverfahrens wurde der steuerfreie Teil für die Bemessung der Steuer hinzugeschlagen, vielleicht gibt es sowas ja auch in Zeiten der Abgeltungsteuer und siehe da: im § 3 Abs. 2 Solidaritätszuschlagsgesetz steht doch tatsächlich drin, dass die ausländischen Quellensteuern unberücksichtigt bleiben. Also man wird immer wieder sehen wo es Ausnahmen von der Ausnahme und dessen Ausnahme gibt.

 

Ich warte jetzt bis ich alle meine Steuerunterlagen von den Banken bekommen habe und fange dann an zu rechnen. Das macht vorher echt keinen Sinn wegen dieser blöden Verlustverrechnung (Zwischengewinnverrechnung) und dabei habe ich gar nichts verkauft. Da lobe ich mal wieder meine ausländischen Thesaurierer.

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