lytjes2 September 12, 2009 Ein Gewinn des lfd. Jahres, der bankintern mit einem Verlust des lfd. Jahres verrechnet wurde, ist für den Altverlusteabbau verloren. Naja, das ist ja genau das was ich im anderen Thread befürchtet habe.... Mit meinem Simpel-Beispiel: 1000.- Euro Kursgewinn und 1.000.- Euro Stückzinsverlust ergibt eben Null Euro Abg.Steuer und nix für die Altverluste zum Verrechnen. - In welcher Reihenfolge oder nach welchem Schema verrechnet die Bank innerjährig Gewinne/Verluste/FSA, um die Gewinnbescheinigung nach verrechenbar/nicht verrechenbar aufteilen zu können? Laut Diba gibt es dort keine Möglichkeit, mir die Gewinne zu bescheinigen und sozusagen zu stornieren. Mein Steuerberater arbeitet noch daran (und das zuständige Finanzamt wartet auf den Spezialisten der am Montag aus dem Urlaub kommt). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
vanity September 12, 2009 · bearbeitet September 12, 2009 von vanity Naja, das ist ja genau das was ich im anderen Thread befürchtet habe.... Mit meinem Simpel-Beispiel: 1000.- Euro Kursgewinn und 1.000.- Euro Stückzinsverlust ergibt eben Null Euro Abg.Steuer und nix für die Altverluste zum Verrechnen. Laut Diba gibt es dort keine Möglichkeit, mir die Gewinne zu bescheinigen und sozusagen zu stornieren. Das hätte mich auch gewundert. Aber so wie ich dich kenne, überlebt der ganze (Anleihen-)Gram bei dir ohnehin nicht die nächsten paar Wochen. Und dann hast du den Stückzinsverlust ja wieder getilgt. Und bei Neukäufen achtest du halt zusätzlich auf geringe aufgelaufene Stückzinsen (das hat obendrein den Vorteil, dass die Auswahl nicht so schwer fällt). Oder du verkaufst gegen Jahresende alles (aber vorher bitte zur Citibank wechseln - die Verrechnungstöpfe kannst du mitnehmen). Mein Steuerberater arbeitet noch daran (und das zuständige Finanzamt wartet auf den Spezialisten der am Montag aus dem Urlaub kommt). Der hatte die Erholung wahrscheinlich dringend nötig. @etherial: Im Novus-Paper (seite 19) wird erst mit den Altverlusten verrechnet und dann erst mit dem FSA. Positive Kapitalerträge 2009 3.000Abzüglich Verluste - 5.000 Verlustvortrag auf 2010 - 2.000 Kapitalerträge 2010 3.000 Abzüglich Verlustvortrag - 2.000 Abzüglich Sparer-Pauschbetrag - 801 Bemessungsgrundlage 199 Abgeltungsteuer 25 % 49,75 Abwandlung: Zinsen in 2009 von 7.000 €. Positive Kapitalerträge 7.000 Abzüglich Verluste - 5.000 Verbleiben 2.000 Abzüglich Sparer-Pauschbetrag - 801 Bemessungsgrundlage 1.199 Abgeltungsteuer 25 % 299,75 Bin mir aber nicht sicher, ob das alles so genau dargestellt ist. Wer auf Nummer sicher gehen will, muss es so machen:- FSA nur an Banken wo möglichst nur Zinsgewinne und keine Verluste anfallen - FSA bis Ende des Jahres vollständig aufbrauchen Genau so! Wenn ich mir alles so ansehe, ist es eigentlich höchst sinnvoll die Neuverluste bescheinigen zu lassen, denn:1. kann man so den Freibetrag vorrangig aufbrauchen 2. kann man so sicher stellen, dass nichts versehentlich mit Neuverlusten verrechnet wird Sehe ich auch so. Bescheinigte Neuverluste stehen der Verlustverrechnung im gleichen Veranlagungsjahr nicht im Weg und verhindern, dass im Folgejahr mit Neugewinnen bankintern verrechnet wird (oder der FSA nicht ausgeschöpft wird). (Techn. Anm.: Die Verwendung der Begriffe Freistellungsauftrag (FSA) und Sparerpauschbetrag wird von uns tw. durcheinander gewürfelt. Ich hoffe, dass trotzdem jeder weiß, was wann gemeint ist) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
lytjes2 September 17, 2009 Tja, meine Klärung mit dem Spezialisten beim zuständigen FA ergab Folgendes: Wenn -wie in meinem Bsp- Neugewinne mit Stückzinsverlusten bereits von der Bank verrechnet sind genügt es meinem FA eine Anlage Kap.Einküfte sowie eine Aufstellung der Kursgewinne zu liefern. Eine gesonderte Bankbescheinigung ist nicht erforderlich. Es erfolgt dann eine Rückabwicklung und Verrechnung mit den bereits dokumentierten Altverlusten. Sowohl ich als auch mein Steuerberater sind skeptisch. Es bleibt für mich derzeit aber nichts übrig als einen Gesprächsvermerk zu machen und diesen mit in die Steuer-Erklärung zu legen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Anleger Klein September 22, 2009 Hallo "Verlustspezialisten", eine kurze Frage die keinen eigenen Thread wert ist und schnell beantwortet werden kann: Wie der ein oder andere hier vielleicht auch habe ich mich vor einiger Zeit vom Sparkassenmensch bequatschen lassen und viel zu viel Un- und Halbwissen gehabt, wie auch immer. In meinem Deka-Depot liegen nun ein paar "Altlasten", die den Aufschwung seit März mitgemacht haben und nun teilweise die Möglichkeit bieten, mit einem statt mit zwei blauen Augen aus der Geschichte rauszukommen (Agst-Freiheit bei Verlust ja egal...). Im selben Depot liegt auch der Fonds aus dem Riestervertrag. Mir geht es jetzt darum: Trotz allem ist noch ein Verlust zu realisieren, den ich gerne im Verlustverrechnungstopf meines aktuellen Depots bei der AAB zur Verfügung hätte (wenn ich das richtig verstanden habe spare ich mir dann etwas Aufwand bei der Steuererklärung wenn es innerhalb desselben Depots verrechnet wird). Die Frage ist nun was tun: Im Wertpapierübertragsformular der AAB steht, das eine Mitnahme des Verrechnungstopfes nur bei kompletter Depotübertragung möglich ist - was aber nicht geht, weil dieses aufgrund von Riester bestehen bleiben muss. Muss ich dann vor dem Verkauf die Fondsanteile von der Deka zur AAB übertragen damit die Verlustverrechnung mit Neugewinnen reibungslos laufen kann? Oder habe ich irgendwas völlig übersehen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sven82 September 22, 2009 wenn die Fonds vor 2009 erworben wurden gilt erst einmal die 1jährige Spekulationsfrist. Ist diese abgelaufen ist ein Gewinn als auch ein Verlust Privatvergnügen. Muss ich dann vor dem Verkauf die Fondsanteile von der Deka zur AAB übertragen damit die Verlustverrechnung mit Neugewinnen reibungslos laufen kann? Oder habe ich irgendwas völlig übersehen? nein, das siehst du richtig. Ohne vorigem Übertrag bekommst du den Verlustverrechnungstopf nicht in das Depot der AAB. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Anleger Klein September 22, 2009 Die Fonds sind Ende 2007, Anfang 2008 erworben worden, keine Spekulationsfrist mehr und noch keine Agst. D.h. ein jetzt realisierter Verlust kann aufgrund des Kaufdatums nicht mit zukünftigen Gewinnen verrechnet werden, egal wie ich es anstelle? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sven82 September 22, 2009 · bearbeitet September 22, 2009 von Sven82 egal wie ich es anstelle? richtig, ein realisierter Verlust wird steuerlich nicht mehr berücksichtigt weil die Spekulatiusfrist abgelaufen ist. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Anleger Klein September 22, 2009 Okay...danke für die Hilfe! Dann werd ich wohl in den sauren Apfel beißen und das Geld abschreiben müssen, schade, dachte das ich dann wenigstens den Verlust irgendwo verwenden könnte. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
lytjes2 September 23, 2009 Es bleibt für mich derzeit aber nichts übrig als einen Gesprächsvermerk zu machen und diesen mit in die Steuer-Erklärung zu legen. Inzwischen wurde mir die Vorgehensweise in sehr freundlichem Tonfall vom zuständigen Abt.leiter "meines" Finanzamtes schriftlich bestätigt. Ein klein wenig sicherer fühle ich mich damit nun schon und harre gespannt auf die EKSt-Erkl. 2009 die wohl so in ca. 1 Jahr vom Steuerberater in Angriff genommen wird. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
P2k1 Oktober 24, 2009 · bearbeitet Oktober 24, 2009 von P2k1 Ein paar kurze Fragen zum Verständnis. Als Beispiel: Ich habe in 2008 einen Verlust durch Private Veräußerungsgeschäfte von 1000€. Alles steuerlich (Anlage SO) festgehalten und per Bescheid bestätigt. Diese 1000€ Verlust kann ich jetzt bis 2013 mit gewinnen aus "neuen" Privaten Veräußerungsgeschäften ausgleichen, richtig? z.B. durch eine Anleihe die jetzt unter pari (90%) gekauft und in 2012 zu 100% fällig und ausgezahlt wird. Der Kursgewinn (10%) ist dann verrechenbar mit den Altverlust aus vor 2008? Nicht gegengerechnet werden können hingegen Zinsen aus dem Kupon? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
otto03 Oktober 24, 2009 Ein paar kurze Fragen zum Verständnis. Als Beispiel: Ich habe in 2008 einen Verlust durch Private Veräußerungsgeschäfte von 1000. Alles steuerlich (Anlage SO) festgehalten und per Bescheid bestätigt. Diese 1000 Verlust kann ich jetzt bis 2013 mit gewinnen aus "neuen" Privaten Veräußerungsgeschäften ausgleichen, richtig? z.B. durch eine Anleihe die jetzt unter pari (90%) gekauft und in 2012 zu 100% fällig und ausgezahlt wird. Der Kursgewinn (10%) ist dann verrechenbar mit den Altverlust aus vor 2008? Nicht gegengerechnet werden können hingegen Zinsen aus dem Kupon? So ist es; fast, Du meintest sicher Altverlust vor 2009 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
P2k1 Oktober 24, 2009 Ja, danke. Meinte natürlich Verluste vor der Abgeltungsteuer (vor 2009). Wie sieht es bei einer Anleihe aus die am 31.12.2013 fällig ist, aber die Auszahlung erst in 2014 stattfindet? Fällig ist sie ja in 2013, somit sind Gewinne mit Altverlusten verrechenbar. Ausgezahlt wird erst Mitte 2014, wo Gewinne nicht mehr verrechenbar sind. Was zählt nun, Fälligkeit oder Auszahlung? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
otto03 Oktober 24, 2009 Ja, danke. Meinte natürlich Verluste vor der Abgeltungsteuer (vor 2009). Wie sieht es bei einer Anleihe aus die am 31.12.2013 fällig ist, aber die Auszahlung erst in 2014 stattfindet? Fällig ist sie ja in 2013, somit sind Gewinne mit Altverlusten verrechenbar. Ausgezahlt wird erst Mitte 2014, wo Gewinne nicht mehr verrechenbar sind. Was zählt nun, Fälligkeit oder Auszahlung? Meines Wissens gilt das Zuflußprinzip; Jahr des Zuflusses = Steuerjahr, also nicht verrechenbar Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
postguru Oktober 26, 2009 Ich habe mal eine etwas ander Frage. Ich habe persönlich ein Problem mit ausländisch thesaurierenden Fonds. Mich stört einfach, dass (wenn ich für meine Kinder solch einen Fonds über einen langen Zeitraum halte) ich oder meine Kinder zum Verkaufszeitpunkt unter Umständen eine umfangreiche Steuererklärung abgeben muß mit allen Unterlagen der thesaurierten Beträge für jedes Jahr. Ist es eine Möglichkeit: 1. jeweils alle Fonds vor dem Ende eines Geschäftsjahres zu verkaufen, die Zwischengewinne, welche während der Haltezeit aufgelaufen sind, sich auf den Freibetrag anrechnen zu lassen + eventuell vorhandene Kursgewinne. 2. Am ersten Tag des neuen Geschäftsjahres das ganze Geld wieder im gleichen Fonds anlegen. Zwischengewinn wäre dann auf 0 Euro. Ich sehe da keinen Gestaltungsmißbrauch, ich verlagere die Arbeit nur auf die depotführende Stelle. Meine Frage, was passiert mit einem Kursverlust (evtl. auch höher als die Erträge) werden die von der Bank vorgetragen auf das folgende Steuerjahr oder muss ich dann doch diesen Verlust über eine Steuererklärung feststellen lassen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
TurboTrader November 5, 2009 Hallo zusammen, hab mal ne Frage, hab mir Ende 2008 Aktien zugelegt, die ich jetzt (2009) verkauft habe, innerhalb der 1-jährigen Speku Frist. Hab mit dem Verkauf einen Verlust gemacht. Dieser Verlust wird ja auch nun Altverlust bezeichnet, heißt das für mich der Verlust kommt also nicht in den Verrechnungstopf, sondern ich muss ihn über die Steuererklärung ansetzen? Danke schon mal für die Antworten! MFG Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
otto03 November 5, 2009 Hallo zusammen, hab mal ne Frage, hab mir Ende 2008 Aktien zugelegt, die ich jetzt (2009) verkauft habe, innerhalb der 1-jährigen Speku Frist. Hab mit dem Verkauf einen Verlust gemacht. Dieser Verlust wird ja auch nun Altverlust bezeichnet, heißt das für mich der Verlust kommt also nicht in den Verrechnungstopf, sondern ich muss ihn über die Steuererklärung ansetzen? Danke schon mal für die Antworten! MFG So ist es; Anlage SO Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
saturday November 8, 2009 Guten Tag zusammen, ich habe eine konkrete Frage: Ich habe 2008 ein Zertifikat gekauft, welches ich 2009 mit Verlust verkauft habe. Ansonsten habe ich in 2009 nur Gewinne aus "normalen" Zinsgutschriften (z.B. Tagesgeld), d.h. keine Aktien-, Fonds- oder Zertifikateverkäufe, bei verschiedenen Banken. Zum Teil habe ich nun schon Steuern bezahlt, da ich über den 801 bin. Kann ich den Verlust des Zertifikats mit diesen Gewinnen via Verlustbescheinigung verrechnen lassen? Ich habe im Internet unterschiedliche und z.T. widersprüchlihce Aussagen gefunden. Wenn ja, wie läuft es genau ab, bekomme ich die bisher gezahlte Steuer auf die Zinserträge vom Finanzamt zurück? Vielen Dank vorab! mfg saturday Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
otto03 November 8, 2009 · bearbeitet November 8, 2009 von otto03 Guten Tag zusammen, ich habe eine konkrete Frage: Ich habe 2008 ein Zertifikat gekauft, welches ich 2009 mit Verlust verkauft habe. Ansonsten habe ich in 2009 nur Gewinne aus "normalen" Zinsgutschriften (z.B. Tagesgeld), d.h. keine Aktien-, Fonds- oder Zertifikateverkäufe, bei verschiedenen Banken. Zum Teil habe ich nun schon Steuern bezahlt, da ich über den 801€ bin. Kann ich den Verlust des Zertifikats mit diesen Gewinnen via Verlustbescheinigung verrechnen lassen? Ich habe im Internet unterschiedliche und z.T. widersprüchlihce Aussagen gefunden. Wenn ja, wie läuft es genau ab, bekomme ich die bisher gezahlte Steuer auf die Zinserträge vom Finanzamt zurück? Vielen Dank vorab! mfg saturday Thema: Altverlust Verlust über Anlage SO mit der Steuererklärung 2009 geltend machen und per Steuerbescheid 2009 dokumentieren lassen - sofern nicht noch 2009 verrechenbare Gewinne anfallen, Verrechnung ebenfalls nur über Steuererklärung. Verrechnen kannst Du dann nur über zukünftige Steuererklärungen mit zukünftigen Gewinnen bis einschließlich 2013. Verrechnung von Altverlusten mit Zinsen/Dividenden ist nicht möglich. Alles natürlich unter dem Vorbehalt: Zeitaum Kauf 2008 Verkauf 2009 < 1 Jahr Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
saturday November 8, 2009 Thema: Altverlust Verlust über Anlage SO mit der Steuererklärung 2009 geltend machen und per Steuerbescheid 2009 dokumentieren lassen - sofern nicht noch 2009 verrechenbare Gewinne anfallen, Verrechnung ebenfalls nur über Steuererklärung. Verrechnen kannst Du dann nur über zukünftige Steuererklärungen mit zukünftigen Gewinnen bis einschließlich 2013. Verrechnung von Altverlusten mit Zinsen/Dividenden ist nicht möglich. Alles natürlich unter dem Vorbehalt: Zeitaum Kauf 2008 Verkauf 2009 < 1 Jahr Hi, vielen Dank schonmal für die schnelle Antwort. Ich bin noch recht neu im Thema (nächstes Jahr erste Steuererklärung...). Also am besten auf jeden Fall per Verlustbescheinigung in Anlage SO geltend machen und ggf. mit zukünftigen Gewinnen verrechnen lassen. In diesem Fall habe ich innerhalb der Spekulationsfrist verkauft. Ich dachte aber, dass es diese mit der Abgeltungssteuer nicht mehr gibt?! Irgendwo im Internet hatte ich gelesen, dass man Verluste aus Zertifikaten (und anderen Finanzprodukten) mit Zinsen/Dividenden verrechnen kann?! Oder war das nur bei nach dem 31.12.2008 erworbenen Papieren? mfg saturday Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
otto03 November 8, 2009 · bearbeitet November 8, 2009 von otto03 Oder war das nur bei nach dem 31.12.2008 erworbenen Papieren? korrekt, daher in Deinem Fall: Altverlust Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
TurboTrader November 9, 2009 So ist es; Anlage SO Ok vielen Dank für die Hilfe! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Third Dezember 7, 2009 Hallo zusammen Auch auf die Gefahr hin, dass diese Antworten schon gepostet worden sind, habe ich zwei recht spezielle Fragen: 1.) Verlustvortrag aus 2008: 5.000 EUR, Verlust in 2009: 3.000 EUR, Gewinn in 2010: 2.000 EUR: Wird in 2010 zuerst der Altverlust aus 2008 verrechnet oder vorrangig der Neuverlust aus 2009? Aus § 20 (6) S. 1 EStG geht es nicht eindeutig hervor. 2.) Es wurde für 2009 eine Verlustbescheinigung für Aktienverluste in Höhe von 3.000 EUR beantragt und ausgestellt. Es gibt keine Aktiengewinne 2009 von anderen Depots, die in der Steuererklärung verrechnet werden können. Wird der Aktienverlust 2009 nach § 10d EStG gesondert festgestellt? Vielen Dank im Voraus! Gruß, Third Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
vanity Dezember 7, 2009 1.) Verlustvortrag aus 2008: 5.000 EUR, Verlust in 2009: 3.000 EUR, Gewinn in 2010: 2.000 EUR: Wird in 2010 zuerst der Altverlust aus 2008 verrechnet oder vorrangig der Neuverlust aus 2009? Aus § 20 (6) S. 1 EStG geht es nicht eindeutig hervor. Altverluste werden vor Neuverlusten verrechnet, siehe z. B. Beitrag #198 (und drum herum) 2.) Es wurde für 2009 eine Verlustbescheinigung für Aktienverluste in Höhe von 3.000 EUR beantragt und ausgestellt. Es gibt keine Aktiengewinne 2009 von anderen Depots, die in der Steuererklärung verrechnet werden können. Wird der Aktienverlust 2009 nach § 10d EStG gesondert festgestellt? ... weiß ich nicht. Ich reiche die Frage weiter. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sven82 Dezember 7, 2009 2.) Es wurde für 2009 eine Verlustbescheinigung für Aktienverluste in Höhe von 3.000 EUR beantragt und ausgestellt. Es gibt keine Aktiengewinne 2009 von anderen Depots, die in der Steuererklärung verrechnet werden können. Wird der Aktienverlust 2009 nach § 10d EStG gesondert festgestellt? ja, 10d findet sinngemäß Anwendung Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Basti Dezember 9, 2009 Hallo! dazu mal eine kurze Frage: Altverluste 2008 beim FA eingereicht und Verlustvortrag bekommen, nun habe ich aber bei der FFB (wo die Verluste entstanden sind) nicht !!!! den Antrag auf Verlustbescheinigung für das Jahr 2008 eingereicht - so das der Verlustrechnungstopf bei der FFB noch im Minus ist. Falls ich in den nächsten Jahren Aktienfonds bei der FFB mit Gewinn verkaufe... rechnet die FFB das von dem Verlusttopf ab? Denn eigentlich ist ja alles vom FA schon anerkannt und könnte dann somit bei der Steuererklärung abgegeben werden... doppelt abrechnen geht ja schließlich nicht... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag