Sapine Oktober 14, 2008 · bearbeitet Dezember 28, 2008 von Sapine Hier darf alles rein zu Fragen rund um die Verrechnung von Verlusten. Altverluste, Neuverluste, Aktien, Fonds und was es sonst noch geben mag, was steuerrelevant sein mag. Sofern noch jemand einen interessanten Thread weiß, der hier mit dran gehängt werden sollte, dann bitte Info. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
der_loser November 23, 2008 · bearbeitet Dezember 28, 2008 von Sapine Themenzusammenführung Wie kann ich die Fondsverluste jetzt noch optimal vor/nach der Abgeltungssteuer verrechnen? Wie erfolgt der Nachweis für d.Finanzamt u.wie weist dies die Bank aus Hallo Leute, In Bezug auf die Abgeltungssteuer bedeutet eine Verrechnung, dass so genannte Altverluste, also solche, die vor 2009 entstanden sind, bis zum Jahr 2013 auch dann mit künftigen Gewinnen verrechnet werden können, wenn diese aus einer anderen Einkunftsquelle stammen. Diese Möglichkeit ist allerdings limitiert, nach Ablauf der entsprechenden Frist sind Verluste nicht mehr einbeziehbar. In jedem Fall sollten Verluste, die vor dem 01.01.2009 realisiert wurden, vom Finanzamt dokumentiert werden, um diese mit späteren Gewinnen gegenzurechnen. Soviel zur Theorie................. Nach "first in first out" habe ich Einzahlungen aus 2007, dieses Jahr rechtzeitig in gleicher Höhe entnommen. Auf der Abrechnung steht jedoch lediglch die Verrechnung von 1,47Eur!? und keine weiteren Verluste die sicherlich höher als 1,47Eur sind. Bislang habe ich noch nie Verluste realisiert, doch dies biete sich ja vor 2008 und jetzigen Marktlage mit einem gewünschten Fondtausch ja gut an, aber was ist, wenn man ggf. den selben Fonds gerne behalten möchten? Worauf muss man zukünftig achten und wie und vor allem wo werden die Verluste ausgewiesen und wie werden/müssen diese zukünftig für das Finanzamt dokumentiert werden, um die Verluste aus Fondsverkäufen in 2008 gegen Zinszahlungen ab 2009 verrechnen zu können? Muss man da im Vorfeld auf etwas achten? Gruß Jens Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sven82 November 23, 2008 In Bezug auf die Abgeltungssteuer bedeutet eine Verrechnung, dass so genannte Altverluste, also solche, die vor 2009 entstanden sind, bis zum Jahr 2013 auch dann mit künftigen Gewinnen verrechnet werden können, wenn diese aus einer anderen Einkunftsquelle stammen. Das war noch nie so und wird auch nie so sein. Altverluste können mit Einnahmen aus § 20 Abs. 2 EStG verrechnet werden bis zum Jahr 2013. Zusätzlich können Sie unbegrenzt mit Einkünften aus § 23 EStG verrechnet werden. Zum Rückkauf innerhalb kurzer Zeit gibt es bereits anhängige Verfahren beim BFH - Az. IX R 55/07 und IX R 60/07 Worauf muss man zukünftig achten und wie und vor allem wo werden die Verluste ausgewiesen und wie werden/müssen diese zukünftig für das Finanzamt dokumentiert werden, um die Verluste aus Fondsverkäufen in 2008 gegen Zinszahlungen ab 2009 verrechnen zu können? das wird es nie geben. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
der_loser November 23, 2008 · bearbeitet November 23, 2008 von der_loser Das war noch nie so und wird auch nie so sein. Altverluste können mit Einnahmen aus § 20 Abs. 2 EStG verrechnet werden bis zum Jahr 2013. Zusätzlich können Sie unbegrenzt mit Einkünften aus § 23 EStG verrechnet werden. Zum Rückkauf innerhalb kurzer Zeit gibt es bereits anhängige Verfahren beim BFH - Az. IX R 55/07 und IX R 60/07 das wird es nie geben. "Die Anlage in Aktienfonds wird somit im Vergleich zu einer Aktienanlage attraktiver, da man eventuelle Verluste auch mit Zins- und Dividendenerträgen verrechnen kann." Bei der Abgeltungssteuer wird die allgemeine Verrechnungsmöglichkeit von Verlusten aus Kapitalvermögen mit allen anderen Einkunftsarten gestrichen siehe: http://www.fondsvermittlung24.de/abgeltung...rsverluste.html siehe: http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/...tungssteuer.htm Konkreter Fall. Ich habe im März und Juli Fondanteile gekauft und könnte die Verluste in 2008 oder 2009 realisieren. Demgegenüber steht eine Bonuszinszahlung bei Auflösung eines Bausparvertrages in 2008 oder 2009. Diesen Bonus darf ich schön versteuern, was dieses Jahr sicher teuerer als nächstes wird. Dies sind doch beides Verluste/Gewinne aus Kapitalanlagen!? Kann ich da, egal wie, überhaupt was steuerlich geltend machen, angeblich soll dies gehen meinte mein Bausparfritze der mir ständig und gerade in 2008 zur Auflösung und Fondanlage rät.... zumindest müßte die Verluste doch bei den zukünftigen Dividendenausschüttungen der Fonds später anrechenbar sein oder wo ist einschränkung bei Zinszahlungen aus Festgeld? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sven82 November 23, 2008 da geht es dann aber nicht um Altverluste, sondern um Verluste aus nach 2008 erworbenen Fondsanteilen. "Verluste aus anderen nach dem 01.01.2009 erworbenen Wertpapieren (z.B. Fondsverluste), können dagegen horizontal (in derselben Einkunftsart) mit Kursgewinnen, Zins- und Dividendenerträgen ohne Beschränkung ausgeglichen werden. Die Anlage in Aktienfonds wird somit im Vergleich zu einer Aktienanlage attraktiver, da man eventuelle Verluste auch mit Zins- und Dividendenerträgen verrechnen kann. " Die Aussage bezieht sich nämlich auf den Absatz davor. angeblich soll dies gehen meinet mein Bausparfritze der mir zur Auflösung rät.... dann soll er dir das schriftlich geben damit die Bank für die Falschberatung haftet. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Cyriaxx November 23, 2008 Zum Rückkauf innerhalb kurzer Zeit gibt es bereits anhängige Verfahren beim BFH - Az. IX R 55/07 und IX R 60/07 Um die Sache zu präzisieren: Misstrauisch werden die Finanzämter immer dann, wenn die Anleger Wertpapiere verkaufen und kurz danach wieder in gleicher Stückzahl kaufen. Der Verdacht liegt nahe, dass sie dies nur tun, um steuerliche Verluste zu produzieren und um den Fiskus nicht an den Gewinnen eines erfolgreichen Börsenjahres zu beteiligen. Die Finanzgerichte sehen darin aber keinen Gestaltungsmissbrauch: Wenn ein Anleger bei positiver Kursentwicklung Spekulationsteuer vermeiden kann, indem er die Papiere länger als ein Jahr hält, dann muss er auch durch einen vorzeitigen Verkauf Verluste produzieren dürfen. Außer den Bankspesen kostet diese Optimierung unter Steueraspekten nichts. Doch Vorsicht: Das Finanzamt ist von dieser Regelung nicht überzeugt und hat Revision eingelegt (Az.: IX R 55/07 und IX R 60/07). (Financial Times Deutschland) Ich würde es da drauf ankommen lassen. Kritisch wird es ohnehin nur, wenn Verkaufs- und Rückkaufpreis auf gleichem Level liegen, wenn man hingegen an einem der in letzter Zeit so zahlreichen Crashtage am Vormittag verkauft und am Nachmittag 4 % tiefer wieder kauft, hat man schon eine gute Argumentationsgrundlage. Und so nebenbei gibt es ja die Möglichkeit, ein anderes, aber ähnliches Papier zurückzukaufen (bei ETFs zum Beispiel Comstage statt dbx). Dann ist man sowieso aus dem Schneider. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Moneycruncher November 23, 2008 Und so nebenbei gibt es ja die Möglichkeit, ein anderes, aber ähnliches Papier zurückzukaufen (bei ETFs zum Beispiel Comstage statt dbx). Dann ist man sowieso aus dem Schneider. Genau das werde ich evtl. machen! Verlustrealisierung meiner dbx und Ersatz durch comstage. Aber ich hätte noch eine Anfängerfrage: Ich könnte Verluste von Aktienfonds realisieren, die ich dieses Jahr gekauft oder aber schon lange im Depot habe. Womit kann ich zukünftig die Verluste verrechnen? Auch mit Zinsen aus Anleihen/Festgeld? Das wäre ja eine feine Sache. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sven82 November 23, 2008 Womit kann ich zukünftig die Verluste verrechnen? Auch mit Zinsen aus Anleihen/Festgeld? Das wäre ja eine feine Sache. smile.gif mit Gewinnen aus Fondsverkäufen und Aktiengewinnen bis 2013 sowie mit Gewinnen aus Spekulationsgeschäften (Grundstücksverkauf, Verkauf von physischem Gold etc.) unbefristet. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Torman November 23, 2008 mit Gewinnen aus Fondsverkäufen und Aktiengewinnen bis 2013 sowie mit Gewinnen aus Spekulationsgeschäften (Grundstücksverkauf, Verkauf von physischem Gold etc.) unbefristet. Ist eine Verrechnung mit Kursgewinnen von Zertifikaten, Anleihen, Finanzinnovationen bis 2013 nicht möglich? Natürlich alles erst ab 2009 gekauft. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
otto03 November 23, 2008 Ist eine Verrechnung mit Kursgewinnen von Zertifikaten, Anleihen, Finanzinnovationen bis 2013 nicht möglich? Natürlich alles erst ab 2009 gekauft. Doch - ohne Begrenzung auf 2013 (Stichwort Verrechnungstöpfe ( Aktien , Sonstiges )) Sven bezog sich wohl auf Altverluste (Kauf bis Ende 2008)L Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Torman November 23, 2008 Doch - ohne Begrenzung auf 2013 (Stichwort Verrechnungstöpfe ( Aktien , Sonstiges )) Sven bezog sich wohl auf Altverluste (Kauf bis Ende 2008)L Ich meinte auch die Altverluste. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
otto03 November 23, 2008 Ich meinte auch die Altverluste. Missverständnis Soweit ich weiss, sind Altverluste mit Neugewinnen (dabei Aktien nur mit Aktien) bis 2013 per Steuererklärung verrechenbar (nicht mit Dividenden/Zinsen), sofern keine verrechenbaren Neuverluste (diese gehen vor) vorhanden sind. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sven82 November 23, 2008 · bearbeitet November 23, 2008 von Sven82 puh, das ist ja gar nicht mal so leicht nachzuvollziehen, was da im Gesetz steht. Bisher konnten ja negative Kapitaleinnahmen aus weiß der Geier ja noch mit anderen Einkünften wie zum Beispiel aus Arbeitnehmertätigkeit oder Vermietung und Verpachtung ausgeglichen werden - das entfällt in Zukunft, § 20 Abs. 6 S. 2 EStG. Eine Verrechnung kommt nur noch innerhalb der Einkünfte aus Kapitalvermögen in Betracht, wobei auch ein Verlustvortrag möglich ist, jedoch kein Rücktrag. Die Besonderheit ist, dass Aktienverluste bei Erwerb nach 2008 nur noch mit Aktiengewinnen verrechnet werden dürfen, § 20 Abs. 6 S. 5 EStG. Aus dem bisherigen Stückzinstopf wird ein Verlustverrechnungstopf (§ 43a Abs. 3 S. 2 EStG), worin alle Verluste gebunkert werden mit Ausnahme der Verluste von Neuaktien. In diesen Verlustverrechnungstopf fließen auch ausländische Quellensteuern ein, so dass diese bereits im Steuerabzugsverfahren berücksichtigt werden und somit nicht im Veranlagungsverfahren beantragt werden müssen, § 43a Abs. 3 S. 1 EStG. Nicht ausgeglichene Verluste können ins nächste Jahr vorgetragen werden oder es kann eine Bescheinigung über den Verlust ausgestellt werden, wobei der Verlustverrechnungstopf wieder auf 0 gesetzt wird. Der Verlust kann dann im Rahmen der Veranlagung berücksichtigt werden, § 43a Abs. 3 S. 3 + 4 EStG Bleibt nach der Verrechnung mit dem Verlustverrechnungstopf immer noch ein positiver Ertrag über erfolgt eine Verrechnung mit Altverlusten gem. § 20 Abs. 6 S. 1 EStG i.V.m. § 23 Abs. 3 S. 9 + 10 EStG bis letztmalig im Jahr 2013 nach § 52a Abs. 11 S. 11 EStG. Dabei können Altverluste (Aktienverluste oder Fondsverluste aus Wertpapiergeschäften, die vor 2009 erworben wurden und innerhalb der Spekulatiusfrist verkauft wurden) mit positiven Kapitalerträgen i.S.v. § 20 Abs. 2 EStG ausgeglichen werden. Eine Verrechnung kommt somit mit Gewinnen aus der Veräußerung von Aktien (§ 20 Abs. 2 Nr. 1 EStG), aus der Veräußerung von Zins- und Dividendenscheinen, Finanzinnovationen??? (§ 20 Abs. 2 Nr. 2 EStG), aus der Veräußerung von Termingeschäften (§ 20 Abs. 2 Nr. 3 EStG), aus der Veräußerung von partiarischen Darlehen (§ 20 Abs. 2 Nr. 4 EStG), der Veräußerung von sonstigen Darlehensschulden und Hypotheken (§ 20 Abs. 2 Nr. 5 EStG - stimmt das so??? ... bin kein Wertpapierkenner), der Veräußerung von Lebensversicherungen (§ 20 Abs. 2 Nr. 6 EStG), ... (§ 20 Abs. 2 Nr. 7 und 8 EStG kann ich nicht mehr deuten, ist schon zu lange her). Also insgesamt ein riesiger Katalog, mit dem Altverluste bis 2013 verrechnet werden können. Hier wird zum Schluss auch noch einiges zur Verlustverrechnung geschrieben, wobei ich es mir noch nicht angeschaut habe. http://www.axerpartnerschaft.de/uploads/tx...rlustabzug2.pdf Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Torman November 23, 2008 Hier wird zum Schluss auch noch einiges zur Verlustverrechnung geschrieben, wobei ich es mir noch nicht angeschaut habe.http://www.axerpartnerschaft.de/uploads/tx...rlustabzug2.pdf Aus dem PDF: Hinweis: Als Altverlust gilt auch ein 2009 innerhalb der Spekulationsfrist realisiertes Minus, soferndas Wertpapier bis Ende 2008 angeschafft oder das Termingeschäft eingegangen wurde. Die begrenzte Verlustverrechnung bei Aktien nach neuem Recht gilt nicht für diese Übergangslösung. Wenn ich das richtig verstehe, wären sogar Verluste aus Aktiengeschäften (nicht nur Fonds) mit Kursgewinnen aller Art verrechenbar. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
etherial November 23, 2008 Missverständnis Soweit ich weiss, sind Altverluste mit Neugewinnen (dabei Aktien nur mit Aktien) bis 2013 per Steuererklärung verrechenbar (nicht mit Dividenden/Zinsen), sofern keine verrechenbaren Neuverluste (diese gehen vor) vorhanden sind. Aktien gegen Aktien. Einmal ist das Teil der Neugewinnregelung. Zum zweiten gilt das nur für Aktienverluste (!): - du darfst Aktienverluste NUR mit Aktiengewinnen verrechnen - du darfst Aktiengewinne jedoch mit allem verrechnen Das steht in dem von Sven referenzierten Papier im Kapitel 7. Dort sind drei Beispiele zur Versteuerung! Die Gewinn/Verlustverrechnung von Altgewinnen ist genauso wie heute noch. Mag sein, dass Neugewinne Vorrang haben ... Svens Kommentar deutet darauf hin. Ich glaube ich komme nicht umhin, die Long/Short-Strategie mal ein Jahr lang auszuprobieren: - Kaufe gleiche Anteile ShortDAX und DAX - Am Ende des Jahres Verkaufe den Gewinner und verrechne die Steueraltverluste damit - Gewinn = Zinsen des ShortDAX + Steuerbonus aus Altverlusten + Gewinne/Verluste aus ShortDAX-Verkettung Auf die Art und Weise kann ich Altgewinne zu Neugewinnen machen. Wenns funktioniert, dann kann ich das ja auch drei jahre lang machen. Vielleicht geht das auch mit Zertifikaten ... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
der_loser November 26, 2008 · bearbeitet November 26, 2008 von der_loser puh, das ist ja gar nicht mal so leicht nachzuvollziehen, was da im Gesetz steht. Bisher konnten ja negative Kapitaleinnahmen aus weiß der Geier ja noch mit anderen Einkünften wie zum Beispiel aus Arbeitnehmertätigkeit oder Vermietung und Verpachtung ausgeglichen werden - das entfällt in Zukunft, § 20 Abs. 6 S. 2 EStG. Eine Verrechnung kommt nur noch innerhalb der Einkünfte aus Kapitalvermögen in Betracht, wobei auch ein Verlustvortrag möglich ist, jedoch kein Rücktrag. Die Besonderheit ist, dass Aktienverluste bei Erwerb nach 2008 nur noch mit Aktiengewinnen verrechnet werden dürfen, § 20 Abs. 6 S. 5 EStG. http://www.axerpartnerschaft.de/uploads/tx...rlustabzug2.pdf also nochmal: im link steht viel beschrieben, aber ich verstehe es zumindest nicht. bislang konnte ich verluste aus aktiengeschäfte mit Arbeitnehmertätigkeit verrechnen!? habe ich da was verpasst, ich dachte nur einkommensgleiche Dinge können verrechnet werden? mir geht es darum: ich bekomme wahlweise in 2008 oder 2009 ein zinsbonus und kann wahlweise in 2008 oder 2009 verluste aus aktiengeschäfte realisieren. kann ich den Zinsbonus gegen die Altverluste aus Aktien gegenrechnen? wenn ich den aktienverlust in 2009 realisiere sind dies zwar Altverluste aus 2008, aber scheinbar kann ich ab 2009 diese nur noch mit gewinnen aus aktienverkäufen gegenrechnen !? eine abwickung in 2008 wäre schlecht, weil die verluste nicht ausreichen und der grenzsteuersatz bei den zinsen zuschlägt, daher die frage..... hat hier jemand einen link mit Beispielen zu diversen Fällen an denen mein Beispiel plausibler wird? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sven82 November 26, 2008 bislang konnte ich verluste aus aktiengeschäfte mit Arbeitnehmertätigkeit verrechnen!? Aktiengeschäfte sind keine Kapitaleinnahmen (Einkünfte aus Kapitalvermögen) bisher gewesen, sondern sonstige Einkünfte. kann ich den Zinsbonus gegen die Altverluste aus Aktien gegenrechnen? Eine Verrechnung ist nicht möglich mit Zinsen. eine abwickung in 2008 wäre schlecht, weil die verluste nicht ausreichen und der grenzsteuersatz bei den zinsen zuschlägt, daher die frage..... hat hier jemand einen link mit Beispielen zu diversen Fällen an denen mein Beispiel plausibler wird? klingt eher nach typisch deutsch: 20 EUR ausgeben um 10 EUR Steuern zu sparen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Dagobert November 26, 2008 nur wie wird der ShortDAX ETF in Zukunft besteuert? Als swappender ETF, der zusätzlich Zinsgewinne erzeugt könnte das ein ziemlich unattraktives Investment werden, dessen Kursgewinne evt. ebenfalls Abgeltungssteuerrelevant (gibt's das Wort überhaupt?) werden könnten wenn ich den entsprechenden Text aus Sven82's gestrigen link bbzw. die folgenden Artikel im "Swap-Thread" richtige interpretiere (was durchaus falsch sein kann). Die zukünftige Besteuerung der diversen Strategie ETF's (short ETF's, oder leveraged ETF's etc) ist ein Buch mit 7 plus 7 Siegeln für mich :'( Und da es wohl eher runter als rauf geht in den nächsten Jahren.... Aktien gegen Aktien. Einmal ist das Teil der Neugewinnregelung. Zum zweiten gilt das nur für Aktienverluste (!): - du darfst Aktienverluste NUR mit Aktiengewinnen verrechnen - du darfst Aktiengewinne jedoch mit allem verrechnen Das steht in dem von Sven referenzierten Papier im Kapitel 7. Dort sind drei Beispiele zur Versteuerung! Die Gewinn/Verlustverrechnung von Altgewinnen ist genauso wie heute noch. Mag sein, dass Neugewinne Vorrang haben ... Svens Kommentar deutet darauf hin. Ich glaube ich komme nicht umhin, die Long/Short-Strategie mal ein Jahr lang auszuprobieren: - Kaufe gleiche Anteile ShortDAX und DAX - Am Ende des Jahres Verkaufe den Gewinner und verrechne die Steueraltverluste damit - Gewinn = Zinsen des ShortDAX + Steuerbonus aus Altverlusten + Gewinne/Verluste aus ShortDAX-Verkettung Auf die Art und Weise kann ich Altgewinne zu Neugewinnen machen. Wenns funktioniert, dann kann ich das ja auch drei jahre lang machen. Vielleicht geht das auch mit Zertifikaten ... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
etherial November 26, 2008 nur wie wird der ShortDAX ETF in Zukunft besteuert? Als swappender ETF, der zusätzlich Zinsgewinne erzeugt könnte das ein ziemlich unattraktives Investment werden, dessen Kursgewinne evt. ebenfalls Abgeltungssteuerrelevant (gibt's das Wort überhaupt?) werden könnten. Ich kaufe die DAX/ShortDAX nicht jetzt sondern nach 2009. Und dann werden alle Kursgewinne/Zinsgewinne besteuert. Der Trick ist, dass man bei der Kombin Immer einen Verlierer und einen Gewinner hat. Auf den Gewinner rechnet man die Altverluste an, den Verlierer läst man weiter laufen. Durch Gewinn/Verlustverrechnung mit den Altverlusten bekomme ich die Gewinne des Gewinners steuerfrei und die Verluste des Verlierers darf ich auch über 2013 hinaus vortragen, wenn ich den Verlust jemals realisiere. Außerdem erzeugt der ShortDAX keine Zinsgewinne => Er erzeugt Kursgewinne, die einem Zins entsprechen. Ist zumindest mein letzter Stand. Aber was ShortDAX angeht bist du eher der Experte. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
rastsi Dezember 1, 2008 · bearbeitet Dezember 28, 2008 von Sapine Themenzusammenführung Verrechnung von Altverlusten mit Nullkuponanleihen Ich habe jede Menge Altverluste aus Spekulationsverlusten. Die große Frage ist nun, wie man sie mit zukünftigen Gewinnen verrechnen kann. Da Zinseinkünfte und Dividenden zur Verrechnung ausscheiden stellt sich die Frage, ob Nullkuponanleihen geeignet sind. Rein formal sind ja die Kursgewinne von Nullkuponanleihen tatsächlich "Kursgewinne". Indirekt sind es aber "implizierte Zinsgewinne". Kennt sich jemand gut aus (also verbindlich), ob die Kursgewinne von Nullkuponanleihen vom Finanzamt als "Kursgewinn" oder als "Zinseinkünfte" eingestuft werden? Das eine ist mit Altverlusten verrechnbar, das andere nicht. Wäre nett, wenn Ihr helfen könnt Ecki Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
harryguenter Dezember 1, 2008 · bearbeitet Dezember 1, 2008 von harryguenter Kennt sich jemand gut aus (also verbindlich), ob die Kursgewinne von Nullkuponanleihen vom Finanzamt als "Kursgewinn" oder als "Zinseinkünfte" eingestuft werden? Mhh, vielleicht hast Du Dich nur ungeschickt ausgedrückt. Aber für verbindliche Auskünfte solltest Du zu jemandem gehen und Geld bezahlen - einem Steuerberater z.B. Für "umme" gibts nur unverbindliche Auskünfte - bin mal gespannt ob sich jemand aus der Deckung traut. Und nein, ich weiß es nicht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
rastsi Dezember 2, 2008 Aber für verbindliche Auskünfte solltest Du zu jemandem gehen und Geld bezahlen - einem Steuerberater z.B. In Foren wie diesem gibt es oft sehr gut unterrichtete Mitglieder, die als WP-Berater in einer Bank arbeiten oder auch sonst mit diesem Thema beruflich zu tun haben. Vielleicht ist ja da jemand bereit Auskunft zu geben. Ansonsten bleibt natürlich nur der von dir beschriebene Weg zum Steuerberater, ganz klar. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
otto03 Dezember 3, 2008 Er meint nein Ulrich Rieck: Wenn ich Sie richtig verstehe, möchten sie bestehende Altverluste nach Paragraph 23 EStG mit dem Zinsertrag bei der späteren Rückzahlung oder dem Verkauf des Zero-Bonds verrechnen. Das geht leider nicht. http://www.geldanlage-brief.de/steuern-und...bgeltungssteuer diese meinen ja aus der FAZ: Zero-Bonds Kann ich nach 2009 Zero-Bonds auch mit Verlusten, die ich bis Ende 2008 realisiert habe, verrechnen? Das Gesetz sieht in Paragraph 23 Absatz 3 Satz 9 Einkommensteuergesetz (EStG) ausdrücklich vor, dass für einen Übergangszeitraum von fünf Jahren (2009 bis 2013) eine Verrechnung von Spekulationsverlusten auch mit künftigen, der Abgeltungsteuer unterworfenen Veräußerungs- und Einlösungsgewinnen (§ 20 Abs. 2 EStG-neu) zulässig ist. Auf Anfrage der im Zentralen Kreditausschuss (ZKA) vertretenen Spitzenverbände der deutschen Kreditwirtschaft hat das Bundesfinanzministerium bestätigt, dass auch die Einlösung eines Zero-Bonds durch den Ersterwerber künftig unter § 20 Abs. 2 EStG fällt. http://www.faz.net/s/RubFDDF0D86B2804357BD...n~Scontent.html Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Moneycruncher Dezember 6, 2008 · bearbeitet Dezember 28, 2008 von Sapine Themenzusammenführung Verlustpuffer aus Fondsverkauf, Dokumentation, verrechenbare Gewinne Ich werde am Montag meinen im September gekauften dbx-tracker MSCI EM verkaufen und damit 4.000.- Verlustpuffer realisieren. Zwei Wochen später kaufe ich zurück. Wie dokumentiere ich denn den realisierten Verlust? Und womit kann ich bis 2013 diesen Betrag verrechnen? Meines Wissens geht das für Aktiengewinne (Kauf ab 2009, Verkauf bis 2013), Garantiezertifikate und besonders nett: Zero-Bonds. Stimmt das so und gibt es weitere Verrechnungsmöglichkeiten? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag