OMD Dezember 26, 2008 Hallo, ich habe den Kanam Immobilienfond, der bislang immer kapitalertragssteuerfrei ausschüttete, weil er im Ausland investiert. Wegen der Überschreitung der Freigrenze fülle ich jetzt zum ersten Mal die Anlage KAP zur Einkommenssteuererklärung aus und frage mich, ob ich diese Ausschüttung angeben muss, obwohl sie von vorneherein steuerfrei ist? Falls ja, woher weiß das Finanzamt, dass dieses Einkommen unabhängig von evtl. Freistellung/Freigrenze generell nicht steuerpflichtig ist? Wäre der Zinsertrag unter den inländischen oder ausländischen Einkommen einzutragen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sven82 Dezember 26, 2008 · bearbeitet Dezember 26, 2008 von Sven82 Wegen der Überschreitung der Freigrenze fülle ich jetzt zum ersten Mal die Anlage KAP zur Einkommenssteuererklärung aus und frage mich, ob ich diese Ausschüttung angeben muss, obwohl sie von vorneherein steuerfrei ist? nein, braucht nicht angegeben werden. Falls ja, woher weiß das Finanzamt, dass dieses Einkommen unabhängig von evtl. Freistellung/Freigrenze generell nicht steuerpflichtig ist? wären stpfl. Immobilienveräußerungsgewinne enthalten hätte die Bank einen Steuerabzug einbehalten müssen bzw. deinen Freistellungsauftrag belasten müssen. Wäre der Zinsertrag unter den inländischen oder ausländischen Einkommen einzutragen? wenn dann be inländischen Investmentfonds, da es auf das Domizil ankommt, was in Deutschland ist. Aber wie schon erwähnt. Es werden keine stpfl. Erträge ausgewiesen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
OMD Dezember 26, 2008 Alles klar Wenn es nicht anzugeben ist, wie ist dann der Satz in der Anleitung zur Anlage KAP gemeint (gerade entdeckt ): "Tragen Sie Ihre Einnahmen in voller Höhe ein, ohne Rücksicht darauf, ob sie dem Steuerabzug (Kapitalertragssteuer, Zinsabschlag) unterlegen haben, ..." Findet sich auf der 1. Seite links. Das klingt ja so, als ob wirklich alles zunächst mal einzutragen wäre, z.B. auch eine nicht steuerpflichtige Lebensversicherung usw. !? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sven82 Dezember 26, 2008 · bearbeitet Dezember 26, 2008 von Sven82 es scheint wohl immer noch in den Köpfen herumzuschwirren, dass der bisherige Steuerabzug (Rechtslage bis 31.12.08) abgeltende Wirkung hat. Das ist aber nicht der Fall, außerdem wird der Steuerabzug nicht auf alle Erträge vorgenommen, diese Erträge sind aber dennoch zu versteuern über den Veranlagungsweg (z.B. thesaurierte Erträge ausländischer Investmentfonds). Wenn eine Erklärung eingereicht wird, sind alle steuerpflichtigen Erträge anzugeben unabhängig davon ob bereits ein Steuerabzug erfolgte oder nicht, schließlich werden die bereits einbehaltenen Steuern auf die Einkommensteuer angerechnet. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fleisch Dezember 26, 2008 die Fragen hierzu werden auch in den kommenden Monaten nicht weniger, sondern eher mehr werden *Dem Titel mal noch ein "s" verpasst* Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
sekino Dezember 27, 2008 Alles klar Wenn es nicht anzugeben ist, wie ist dann der Satz in der Anleitung zur Anlage KAP gemeint (gerade entdeckt ): "Tragen Sie Ihre Einnahmen in voller Höhe ein, ohne Rücksicht darauf, ob sie dem Steuerabzug (Kapitalertragssteuer, Zinsabschlag) unterlegen haben, ..." Findet sich auf der 1. Seite links. Das klingt ja so, als ob wirklich alles zunächst mal einzutragen wäre, z.B. auch eine nicht steuerpflichtige Lebensversicherung usw. !? In die Anlage KAP sind ausnahmslos steuerpflichtige Kapitalerträge einzutragen, unabhängig davon, ob die Steuer anfällt oder nicht. Die Erträge des KanAm-Fonds waren im letzten Jahr steuerfrei, sie sind nicht einzutragen. Wenn Du aber z.B. jemandem ein privates Darlehen gewährt hast und von ihm Zinsen erhalten hast, so sind diese steuerpflichtig und Du musst sie angeben, auch wenn diese dem Steuerabzug noch nicht unterlegen waren. Hast Du eine Anleihe gekauft und Zinsen erhalten, so sind diese Zinsen auch anzugeben, auch wenn sie dem Steuerabzug schon unterlagen. Privatleute führen bei der Zahlung von Zinsen keine Zinsabschlagsteuern ab, Banken schon.... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
OMD Dezember 28, 2008 Ja, danke für die nochmalige Erläuterung. Habe es jetzt schon verstanden. Es sind einfach zwei versch. Ebenen bzw. Fragen: Ist ein Ertrag grundsätzlich steuerpflichtig? z.B. Tagesgeldzinsen ja, normaler Fonds ja, Kanam bislang nein Wenn ja, dann IMMER eintragen, unabhängig von der zweiten Frage: Wurde eine Steuer bereits einbehalten oder nicht (Freistellung ect.) ? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag