Granini Dezember 26, 2008 Hallo, ich habe mal zwei Fragen, wie das mit dem Sonderausgabenabzug für Riester-Renten funktioniert: 1. Gebe ich die Summe, die in den Riester-Vertrag geflossen ist, in der Steuererklärung an, oder berechnet das der Staat sowieso für mich? Vielleicht darf ich die gar nicht angeben, da ja schließlich die Zulagenstelle ausrechnet, ob die Zulagen (154 etc.) oder die Steuerersparnis günstiger sind. (und das dann doppelte Steuerersparnis wäre, wenn man sie sozusagen selber nochmal absetzt) 2. Sind diese 2100 im Jahr ausschließlich für Riester? Es gibt ja z.B. noch Versicherungen, die man absetzen kann, zählen die in die gleiche Gruppe oder ist das "Riester-only"? Danke und Gruß Granini Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sven82 Dezember 26, 2008 1. Gebe ich die Summe, die in den Riester-Vertrag geflossen ist, in der Steuererklärung an, oder berechnet das der Staat sowieso für mich? Vielleicht darf ich die gar nicht angeben, da ja schließlich die Zulagenstelle ausrechnet, ob die Zulagen (154 etc.) oder die Steuerersparnis günstiger sind. (und das dann doppelte Steuerersparnis wäre, wenn man sie sozusagen selber nochmal absetzt) doch doch, die darfst du schon angeben. Wie soll das FA denn sonst die Günstigerprüfung vornehmen (das macht nicht die Zulagenstelle). Deshalb musst du die Anlage AV für Riester ausfüllen. 2. Sind diese 2100 im Jahr ausschließlich für Riester? Es gibt ja z.B. noch Versicherungen, die man absetzen kann, zählen die in die gleiche Gruppe oder ist das "Riester-only"? Riester-only Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag