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Fred_Ferkel

Full-Replication VS. Thesaurierende Swapper AB 2009

Empfohlene Beiträge

Fred_Ferkel
· bearbeitet von Fred_Ferkel

Hallo an alle!

 

Es gab unzählige ellenlange Threads über Swappende ETFs, jedoch bezog sich das in den allermeisten Fällen auf die kommende Abgeltungssteuer.

Da ich noch Bedenkzeit brauchte bin ich nicht mehr auf den "allgemeinen Zug zur Abgeltungssteuervermeidung" aufgesprungen und mache mir derzeit noch Gedanken über die Zusammensetzung meines Portfolios.

Doch auch diejenigen, die ihr Geld bereits 2008 angelegt haben, müssen bzw. sollten sich ja Gedanken machen, mit welchen ETFs sie Rebalancing betreiben (sofern sie das vorhaben).

Mich würde einfach mal interessieren, wo ihr die Stärken und Schwächen von Full-Replication-ETFs, sowie swappenden, thesaurierenden ETFs bei einem Kauf ab dem Jahr 2009 seht.

Ich fange einfach mal an mit meinen bescheidenen Eindrücken:

 

Thesaurierende Swapper:

 

Vorteile:

- niedrige Kosten (TER)

- niedriger Tracking-Error

 

Nachteile:

- Risiko durch Ausfall des Swap-Vertragspartners

- mühsame Arbeit bei Erstellung der Steuererklärung

 

Full-Replication:

 

Vorteile:

- kein Risiko durch evtl. Insolvenz eines Swap-Partners

 

Nachteile:

- relativ hohe Kosten (TER)

- teils recht hoher Tracking-Error, speziell bei exotischen Märkten (kann bei positiver Abweichung vom Index auch als Vorteil gewertet werden)

 

 

Ich würde mich über eine rege Diskussion freuen, die genannten Punkte werden dann jeweils im ersten Post aktualisiert!

 

Frohe Weihnachten! :D

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etherial
Thesaurierende Swapper:

 

Vorteile:

- niedrige Kosten (TER)

- niedriger Tracking-Error

 

Nachteile:

- Risiko durch Ausfall des Swap-Vertragspartners

- mühsame Arbeit bei Erstellung der Steuererklärung

 

Keine Ausschüttungsgleichen erträge, nur Kursgewinne. Kursgewinne fallen ganz normal unter die Abgeltungssteuer.

 

Es ist noch nichtmal gesagt, ob diese Steuererklärungsmisere nicht bald abgeschafft wird, zumal es den Finanzämtern und den Steuerpflichtigen viel Arbeit bringt und wenig nutzt.

 

Full-Replication:

 

Vorteile:

- kein Risiko durch evtl. Insolvenz eines Swap-Partners

 

Nachteile:

- relativ hohe Kosten (TER)

- teils recht hoher Tracking-Error, speziell bei exotischen Märkten

 

Der Tracking Error muss nicht negativ sein. Bei Ishares ist er derzeit sogar positiv. Insofern ist das nicht unbedingt ein Nachteil.

 

Weiterhin ist zwar kein Swap-Risiko da, aber auch in fullreplication ETFs werden zuweilen Nebengeschäfte gemacht (z.b. Aktienleihe) deren Risiko wir nicht kennen.

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bluechip3000
Hallo an alle!

 

Es gab unzählige ellenlange Threads über Swappende ETFs, jedoch bezog sich das in den allermeisten Fällen auf die kommende Abgeltungssteuer.

Da ich noch Bedenkzeit brauchte bin ich nicht mehr auf den "allgemeinen Zug zur Abgeltungssteuervermeidung" aufgesprungen und mache mir derzeit noch Gedanken über die Zusammensetzung meines Portfolios.

Doch auch diejenigen, die ihr Geld bereits 2008 angelegt haben, müssen bzw. sollten sich ja Gedanken machen, mit welchen ETFs sie Rebalancing betreiben (sofern sie das vorhaben).

Mich würde einfach mal interessieren, wo ihr die Stärken und Schwächen von Full-Replication-ETFs, sowie swappenden, thesaurierenden ETFs bei einem Kauf ab dem Jahr 2009 seht.

Ich fange einfach mal an mit meinen bescheidenen Eindrücken:

 

Thesaurierende Swapper:

 

Vorteile:

- niedrige Kosten (TER)

- niedriger Tracking-Error

 

Nachteile:

- Risiko durch Ausfall des Swap-Vertragspartners

- mühsame Arbeit bei Erstellung der Steuererklärung

 

Full-Replication:

 

Vorteile:

- kein Risiko durch evtl. Insolvenz eines Swap-Partners

 

Nachteile:

- relativ hohe Kosten (TER)

- teils recht hoher Tracking-Error, speziell bei exotischen Märkten (kann bei positiver Abweichung vom Index auch als Vorteil gewertet werden)

 

 

Ich würde mich über eine rege Diskussion freuen, die genannten Punkte werden dann jeweils im ersten Post aktualisiert!

 

Frohe Weihnachten! :D

 

Hallo Fred Du Ferkel,

 

willst Du vielleicht mal bitte bis 2009 warten, bevor Du solche Fragen stellst??? :)

 

Oder willst Du die Fonds ab 2009 eventuell schon 2008 kaufen?

 

bluechip

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supertobs

SWAP vs. Full-Replikation ist nach 2009 eine Diskussion für Extremisten auf der Suche nach der reinen Lehre. Primär wird der gewünschte Index zur niedrigsten TER gesucht. Da liegt ComStage bei vielem vorne. Vermutlich auch gerade wegen der kostengünstigen Replikationsmethode.

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Fred_Ferkel
· bearbeitet von Fred_Ferkel

Ok, ok, sorry! :D

Ich bin nur so unentschlossen, weil ich noch so viele unbeantwortete Fragen zu dem Thema habe, speziell zur Besteuerung... :(

 

Gruß Fred

 

EDIT: Ich stell sie einfach mal, vielleicht erbarmt sich ja jemand..;)

 

Thema ausländische, thesaurierende Swapper:

Wann genau fällt die Besteuerung der Thesaurierungen des ETFs an? Ich habe zwei widersprüchliche Informationen erhalten:

 

a.) jährlich, da die Thesaurierungen in der Steuererklärung angegeben werden müssen

 

b.) erst bei der Veräußerung des Fonds, da keine Thesaurierungen anfallen, sondern diese in Kursgewinne umgewandelt werden; bis dahin profitiere ich vom Zinseszins-Effekt

 

Zudem ist für mich noch nicht geklärt, ob die Thesaurierungen direkt durch die Depotbank von meinem Freistellungsauftrag "abgezogen" werden (ausländische ETFs und natürlich sofern der Sparerpauschbetrag noch nicht aufgebraucht ist), oder dieser per Hand in der Steuererklärung angegeben werden muss.

 

Alle Fragen beziehen sich auf 2009!

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harryguenter
· bearbeitet von harryguenter
Thema ausländische, thesaurierende Swapper:

Wann genau fällt die Besteuerung der Thesaurierungen des ETFs an? Ich habe zwei widersprüchliche Informationen erhalten:

a.) jährlich, da die Thesaurierungen in der Steuererklärung angegeben werden müssen

b.) erst bei der Veräußerung des Fonds, da keine Thesaurierungen anfallen, sondern diese in Kursgewinne umgewandelt werden; bis dahin profitiere ich vom Zinseszins-Effekt

Falls ausschüttungsgleiche Gewinne anfallen sind diese in den jährlichen Steuererklärungen anzugeben unbd zu versteuern. Ob die dauerhaft weggeswappt werden könne weiss derzeit niemand so recht. Für Fondskäufe ab 2009 wird auf jedem Fall bei Verkauf der gesamte Kursgewinn besteuert. Wenn zwischenzeitlich ausschüttungsgleiche Erträge jährlich versteuert wurden, so werden diese ein zweites mal versteuert, und müssen dann zuviel bezahlte Steuern über die Steuererklärung zurückgeholt werden.

 

Zudem ist für mich noch nicht geklärt, ob die Thesaurierungen direkt durch die Depotbank von meinem Freistellungsauftrag "abgezogen" werden (ausländische ETFs und natürlich sofern der Sparerpauschbetrag noch nicht aufgebraucht ist), oder dieser per Hand in der Steuererklärung angegeben werden muss.

Nein, ausländische Fonds nehmen Dir die Arbeit meines Wissens nach nicht ab. Fallen ausschüttungsgleiche Erträge an, mußt Du die in der Steuererklärung selbst angeben und die Steuern entweder aus frischen Geld bezahlen oder Fondsanteile verkaufen.Auch bei inländischen Thesaurierern wird Dir das nicht erspart bleiben, sofern Du kirchensteuerpflichtig bist. Nur bei ausschüttenden Fonds (In- und Ausländisch) werden die notwendigen Steuern durch Deine Depotbank einbehalten.

 

Alle Fragen beziehen sich auf 2009!
Alle Antworten auch!

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Sven82

soweit mir bekannt sind auch ausschüttende Fonds in der Steuererklärung anzugeben, denn bei inländischen ausschüttenden Aktienfonds erfolgt kein Steuerabzug auf die ausländischen Dividenden und bei ausländischen ausschüttenden Aktienfonds erfolgt generell kein Steuerabzug auf die Dividenden.

 

Auch Immobilienfonds, denn die thesaurieren neben ihrer Ausschüttung auch einen nicht unerheblichen Teil der Erträge und folglich ist aufgrund der Kirchensteuer eine Erklärung fällig.

 

Nahezu jede Anlage führt dazu eine Steuererklärung abzugeben und so schwer ist es nicht sich einmal im Jahr ein oder 2 Stunden hinzusetzen und die Zahlen einzutragen. Wenn man die Zeit ins Verhältnis zur Forenanwesenheitszeit setzt ist das quasi nix. Daher kann ich diesen ganzen Rummel auch nicht nachvollziehen, zumal gerade in den letzten Tagen wieder Threads gestartet wurden, wo es um 2,30 EUR Steuerersparnis bei 4stelligen Anlagesummen geht oder um die rechtzeitige Anlage des letzten Gehalts vor dem neuen Jahr.

 

Die Frage ist nur, was einem die Bank an Daten bescheinigt - sprich: welchen Aufwand nimmt sie einem ab und da könnte es nur Probleme bei ausländischen Thesaurierern geben mit Geschäftsjahresende nach dem 31.08. Diese könnten evtl. nicht aufgeführt sein, da die Fondsgesellschaften 4 Monate Zeit haben die ausschüttungsgleichen Erträge im eBundesanzeiger zu veröffentlichen und die Banken nicht verpflichtet sind so lange zu warten.

 

Frohe Weihnachten euch allen

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sparfux
Thesaurierende Swapper:

 

Vorteile:

- niedrige Kosten (TER)

- niedriger Tracking-Error

 

Nachteile:

- Risiko durch Ausfall des Swap-Vertragspartners

- mühsame Arbeit bei Erstellung der Steuererklärung

 

Full-Replication:

 

Vorteile:

- kein Risiko durch evtl. Insolvenz eines Swap-Partners

 

Nachteile:

- relativ hohe Kosten (TER)

- teils recht hoher Tracking-Error, speziell bei exotischen Märkten (kann bei positiver Abweichung vom Index auch als Vorteil gewertet werden)

Der Hauptnachteil von Swappern ab 2009 (eigentlich ja auch schon 2008) ist die fehelende Anrechnung der Quellensteuern. Siehe meine Berechnungen hier. Swap-Fonds könnten aber theoretisch auch eine bessere Vorsteuerrendite erzielen als Full-Replication Fonds, wenn der Swap-Partner die Quellensteuer nicht zahlen braucht und die Gewinne an die Anleger weitergibt. Indizien dass das geht, gibt es, aber ganrantieren tut es einem keiner.

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otto03
· bearbeitet von otto03

Sofern weiterhin keine steuerpflichtigen Ertraege p.a. bei thesaurierenden Swap-ETFs generiert werden, bleibt auf jeden fall der Vorteil des Zinseszinseffektes durch die Besteuerung erst beim Verkauf.

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Gnorf
Der Hauptnachteil von Swappern ab 2009 (eigentlich ja auch schon 2008) ist die fehelende Anrechnung der Quellensteuern. Siehe meine Berechnungen hier. Swap-Fonds könnten aber theoretisch auch eine bessere Vorsteuerrendite erzielen als Full-Replication Fonds, wenn der Swap-Partner die Quellensteuer nicht zahlen braucht und die Gewinne an die Anleger weitergibt. Indizien dass das geht, gibt es, aber ganrantieren tut es einem keiner.

 

Hi Sparfux! :)

 

Das kann man so allgemein nicht sagen, da gem. § 4, Abs. 4 Investmentsteuergesetz die Fondsgesellschaft die Quellensteuern bereits auf Fondsebene als Werbungskosten abziehen kann, was für einen Anleger in Deutschland eigentlich immer vorteilhaft sein müsste: Hier der Gesetzestext:

 

Das Investmentvermögen kann die nach Absatz 2 beim Anleger anrechenbaren

oder abziehbaren ausländischen Steuern bei der Ermittlung der Erträge (§ 3) als

Werbungskosten abziehen. In diesem Fall hat der Anleger keinen Anspruch auf Anrechnung

oder Abzug dieser Steuern nach Absatz 2.

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harryguenter
· bearbeitet von harryguenter
soweit mir bekannt sind auch ausschüttende Fonds in der Steuererklärung anzugeben, denn bei inländischen ausschüttenden Aktienfonds erfolgt kein Steuerabzug auf die ausländischen Dividenden und bei ausländischen ausschüttenden Aktienfonds erfolgt generell kein Steuerabzug auf die Dividenden.

Kann ich mir nicht vorstellen - denn vom Ausschüttungsbetrag wird die inländische Depotbank die Abgeltungssteuer einbehalten. Andere (ausschüttungsgleiche) Erträge fließen dem Anteilsinhaber doch nicht zu, also wo sollte er Steuern schuldig bleiben?

Es könnte höchstens sein, dass man noch ausländische Steuern in der Steuererklärung in Anrechnung bringen kann - aber dann bestimmt nicht muß.

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Fred_Ferkel

Ein Thread und so viele verschiedene Meinungen...jetzt weiss ich wenigstens, dass ich mit meiner Unwissenheit nicht allein bin. ;)

Danke auf jeden Fall schonmal für eure Antworten, ich denke ich werde nun wie geplant den Emerging Markets ETF von dbx wählen, beim Rest werde ich wohl weiterhin auf Lyxor setzen.

Diskutiert aber ruhig noch fleißig weiter! :thumbsup:

 

Gruß Fred

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Sven82
· bearbeitet von Sven82

@ harryguenter

 

Kann ich mir nicht vorstellen - denn vom Ausschüttungsbetrag wird die inländische Depotbank die Abgeltungssteuer einbehalten. Andere (ausschüttungsgleiche) Erträge fließen dem Anteilsinhaber doch nicht zu, also wo sollte er Steuern schuldig bleiben?

Es könnte höchstens sein, dass man noch ausländische Steuern in der Steuererklärung in Anrechnung bringen kann - aber dann

bestimmt nicht muß.

Leider habe ich keinen inländischen ausschüttenden Aktienfonds im Depot, bei dem ich dir eine Ausschüttungsmitteilung zeigen könnte. Daher muss die Erklärung anhand des Gesetz reichen.

 

§ 7 InvStG alte Fassung bis 31.12.08

(1) Ein Steuerabzug vom Kapitalertrag wird erhoben von

1. ausgeschütteten Erträgen im Sinne des § 2 Abs. 1, soweit sie nicht enthalten:

a ) inländische und ausländische Kapitalerträge im Sinne des § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 sowie Satz 2 des EStG; Absatz 3 bleibt unberührt;

b ) Gewinne aus der Veräußerung von Wertpapieren und ...

Steuerabzug auf alle Erträge, soweit sie nicht enthalten:

a) inländische und ausländische Dividenden (§ 43 Abs. 1 Nr. 1 EStG); Absatz 3 bleibt unberührt.

 

Also kein Steuerabzug auf Dividenden egal ob die Erträge aus einer Ausschüttung eines inländischen oder ausländischen Unternehmens stammen.

 

§ 7 InvStG alte Fassung bis 31.12.08

(3) 1 Von den ausgeschütteten und ausschüttungsgleichen Erträgen eines inländischen Investmentvermögens wird ein Steuerabzug in Höhe von 20 Prozent vorgenommen, soweit inländische Erträge im Sinne des § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 sowie Satz 2 des Einkommensteuergesetzes enthalten sind. 2 Die für den Steuerabzug von Kapitalerträgen im Sinne des § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Satz 2 des Einkommensteuergesetzes geltenden Vorschriften des Einkommensteuergesetzes sind entsprechend anzuwenden. 3 Absatz 4 Satz 4 und 5 gilt entsprechend.

Steuerabzug i.H.v. 20 % bei einem inländischen ausschüttenden Investmentvermögen, soweit inländische Dividenden enthalten sind. Dividenden, die ein ausländisches Unternehmen ausschüttet sind also nicht erfasst.

 

Da der Absatz auch für inländische Thesaurierer gilt könnte ich dir als Beispiel eine Abrechnung vom DWS Top 50 Asien zeigen, oder auch vom Lingohr. Auf die Zinserträge der Thesaurierung wurde Kapitalertragsteuer abgeführt (bzw. mit dem Stückzinstopf verrechnet), auch auf die Inlandsdividenden wurde ein Steuerabzug erhoben (beim DWS Top 50 Asien natürlich nicht, da keine Inlandsaktien), während auf die Auslandsividenden keine Steuern einbehalten wurden.

 

Also, es erfolgt nur ein Steuerabzug auf inländische Dividenden, nicht jedoch auf ausländische Dividenden. Steht auch in dieser Übersicht:

http://www.finanztip.de/recht/bank/investm...besteuerung.htm

 

Für die ausländischen Dividenden sind die Erträge nachzuerklären im Rahmen der Steuererklärung, soweit diese Auslandsdividenden nach § 4 Abs. 1 InvStG (Doppelbesteuerungsabkommen) nicht steuerfrei sind. Dies geht aber aus den Angaben im eBundesanzeiger hervor. So zumindest die Theorie.

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sparfux
Das kann man so allgemein nicht sagen, da gem. § 4, Abs. 4 Investmentsteuergesetz die Fondsgesellschaft die Quellensteuern bereits auf Fondsebene als Werbungskosten abziehen kann, was für einen Anleger in Deutschland eigentlich immer vorteilhaft sein müsste: Hier der Gesetzestext:

Hi Gnorf,

 

ich bin jetzt kein Gesetzestextinterpretationsexperte, aber wenn ich bei Axer lese:

 

Quellensteuer

 

Nach der bisherigen Fassung des § 4 Abs. 2 InvStG erfolgt die Anrechnung ausländischer Steuer

beim Anleger im Rahmen der Veranlagung. Soweit Erträge aus Investmentanteilen zu den

Einkünften aus Kapitalvermögen zählen, soll im Rahmen der Abgeltungsteuer die ausländische

Steuer wie bei der Direktanlage möglichst schon beim Steuerabzug angerechnet werden. Die

Vorschrift wird daher in Satz 7 um eine Verweisung auf die entsprechenden Regelungen im Einkommensteuergesetz

ergänzt. Die bisherige Regelung zur Anrechnung ausländischer Steuer in

den Sätzen 1 bis 6 gilt auch zukünftig für Erträge aus Investmentanteilen, die zu anderen Einkunftsarten

als Einkünften aus Kapitalvermögen zählen.

 

Anwendung: Der neue Satz 7 ist in allen Fällen der Anrechnung ausländischer Steuern anzuwenden.

 

Die Regelung in § 7 Abs. 1 S. 3 InvStG dient der Anpassung des Kapitalertragsteuerabzugs bei

Investmentvermögen an die Vorgaben der Abgeltungsteuer. Nach § 4 Abs. 2 Satz 8 InvStG ist

ausländische Steuer bis zur Höhe von 25 Prozent auf inländische Steuer anzurechnen. Die Anrechnung

hat die zum Einbehalt deutscher Kapitalertragsteuer verpflichtete auszahlende Stelle

vorzunehmen (§ 43a Abs. 3 Satz 1 EStG). Diese Regelung wird auf Ausschüttungen von Investmentvermögen

übertragen.

Link

 

scheint es so zu sein, dass auch bei Fonds die zu zahlende Abgeltungssteuer um die ausländische Quellensteuer (bis max. 25%) gemindert wird.

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Sven82
Leider habe ich keinen inländischen ausschüttenden Aktienfonds im Depot, bei dem ich dir eine Ausschüttungsmitteilung zeigen könnte. Daher muss die Erklärung anhand des Gesetz reichen.

sorry, hab' ja doch einen inländischen ausschüttenden Fonds im Depot: iShares DJ Euro Stoxx (WKN: A0D8Q0)

 

Der hatte im Juni ausgeschüttet. Als Anhang die Ertragsmitteilung der Diba.

 

post-5548-1230298513_thumb.jpg

 

Dort steht: Dividendenanteil HEV per Stück 0,2498381 EUR

Zudem steht ganz unten: Steuerpfl. Privatvermögen HEV EUR 0,4097207

 

Es sind also Dividendenerträge enthalten, die nicht dem Steuerabzug unterlagen. Dies sind die ausländischen Dividenden. Die Diba wird mir also Dividendenerträge aus diesem Fonds i.H.v. 0,4097207 EUR je Anteil in meiner Steuerbescheinigung 2008 bescheinigen.

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tasche_leer
· bearbeitet von tasche_leer
Es sind also Dividendenerträge enthalten, die nicht dem Steuerabzug unterlagen. Dies sind die ausländischen Dividenden. Die Diba wird mir also Dividendenerträge aus diesem Fonds i.H.v. 0,4097207 EUR je Anteil in meiner Steuerbescheinigung 2008 bescheinigen.

 

 

:o

 

Hm, aber das würde dann ja bedeuten, dass eine in Dutzenden von Beiträgen hier im Forum vertretene Ansicht schlicht falsch ist:

 

Nämlich dass sich ausschüttende Fonds u.a. gerade dadurch von ihren thesaurierenden Kollegen unterscheiden, dass sie im Idealfall im Wortsinne einer "Abgeltungssteuer" keinen Aufwand bei der Steuererklärung erfordern.

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Sven82
· bearbeitet von Sven82
Nämlich dass sich ausschüttende Fonds u.a. gerade dadurch von ihren thesaurierenden Kollegen unterscheiden, dass sie im Idealfall im Wortsinne einer "Abgeltungssteuer" keinen Aufwand bei der Steuererklärung erfordern.
schlicht falsch würde ich nicht sagen, einfach Zahlen abzupinseln kann man doch nicht als Aufwand bezeichnen oder?

Die Bank gibt die Daten in der Steuerbescheinigung an, die man nur noch abschreiben muss.

 

Außerdem gilt "der Aufwand" nur noch für 2008, ab 2009 führt die depotführende Stelle bzw. die KAG die Abgeltungsteuer automatisch ab.

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Gnorf
Hi Gnorf,

 

ich bin jetzt kein Gesetzestextinterpretationsexperte, aber wenn ich bei Axer lese:

 

 

Link

 

scheint es so zu sein, dass auch bei Fonds die zu zahlende Abgeltungssteuer um die ausländische Quellensteuer (bis max. 25%) gemindert wird.

 

 

Ja, damit könntest du recht haben. Allerdings dürfte dies nur Fonds betreffen, die ihren Sitz in Deutschland haben. Außerdem wird auch unter der Abgeltungssteuer nur der Höchstbetrag gemäß Doppelbesteuerungsabkommen bei der Abgeltungsteuer angerechnet, und dies sind nach meinem Kenntnisstand fast immer max. 15%. Die Differenz zwischen Abgeltungssteuer von ca. 27% und Anrechnungshöchstbetrag gemäß DBA von 15% ist demzufolge weg. Rein rechtlich hat man zwar einen Anspruch auf Erstattung bei der jeweiligen ausländischen Steuerbehörde, für einen durchschnittlichen Privatanleger dürfte der damit verbunden Aufwand jedoch in keinem angemessenem Verhältnis zu dem zu erstattenden Betrag stehen.

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harryguenter
schlicht falsch würde ich nicht sagen, einfach Zahlen abzupinseln kann man doch nicht als Aufwand bezeichnen oder?

Die Bank gibt die Daten in der Steuerbescheinigung an, die man nur noch abschreiben muss.

Meine Aussagen bezogen sich auf 2009 und die Abgeltungssteuer.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Depotbank nicht in der Lage sein soll die Abgeltungssteuer auf die steuerpflichtigen Erträge einzubehalten, wenn Sie die Höhe der Steuerpflichtigen Erträge kennt. Damit müßte die Steuerschuld in meinen Augen im wahrsten Sinne des Wortes "abgegolten" sein. Im Zweifel würde die Depotbank doch vermutlich auf den gesamten Ausschüttungsbetrag die Steuer einbehalten (müssen) - damit hat sie eher zuviel als zuwenig abgezogen. Man sollte sich das dann ggfs. über die Steuererklärung zurückholen muss es aber meines Erachtens nach nicht.

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Sven82
Meine Aussagen bezogen sich auf 2009 und die Abgeltungssteuer.
:)

jetzt habe ich den Beitrag doch gerade geändert als du deinen geschrieben hast. Ab 2009 erfolgt der Steuerabzug auch auf die Dividenden vollautomatisch.

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Anubis
:)

jetzt habe ich den Beitrag doch gerade geändert als du deinen geschrieben hast. Ab 2009 erfolgt der Steuerabzug auch auf die Dividenden vollautomatisch.

 

Dann kann man also zusammenfassend formulieren:

 

-Ausschüttungen sind ab 2009 über die Abgeltungssteuer erledigt, unabhängig ob inländischer oder ausländischer Fonds, bei bestehender Kirchensteuerpflicht natürlich nur dann, wenn die Depotbank auch zur Abführung der Kirchensteuer beauftragt wurde

 

-Thesaurierungen machen bei bestehender Kirchensteuerpflicht stets eine Steuererklärung erforderlich, dies wiederum unabhängig vom Fondsdomizil, für nicht Kirchensteuerpflichtige dagegen nur bei ausländischen Thesaurierern

 

Dies dürfte - hoffentlich - so richtig sein. :-

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Sven82

sollte so stimmen

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sTisTi
· bearbeitet von sTisTi
-Thesaurierungen machen bei bestehender Kirchensteuerpflicht stets eine Steuererklärung erforderlich, dies wiederum unabhängig vom Fondsdomizil, für nicht Kirchensteuerpflichtige dagegen nur bei ausländischen Thesaurierern

Dies dürfte - hoffentlich - so richtig sein. :-

Nein, da die SWAP-ETFs keine ausschüttungsgleichen Erträge generieren. Daher sollten auch zukünftig nur 0,00 € Erträge pro Jahr anfallen, die dann natürlich keine jährliche Steuererklärung erfordern. Die thesaurierten Kursgewinne müssen dann natürlich bei Verkauf versteuert werden...

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Sven82
Nein, da die SWAP-ETFs keine ausschüttungsgleichen Erträge generieren.

wie erklärst du dir dann diesen Beitrag von Pascal bzgl. des Zwischengewinns?

https://www.wertpapier-forum.de/index.php?s...mp;#entry403665

 

verstehe mich jetzt nicht falsch, wegen den Centbeträgen würde ich garantiert keine Steuererklärung einreichen wenn ich nicht bereits aus anderen Gründen dazu verpflichtet wäre, aber ordentliche Erträge generieren die anscheinend auch, so dass du theoretisch eine einreichen müsstest.

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