Zinsen August 21, 2010 Ich käme auch nur sehr beschränkt auf die Idee, ernsthafte Werte bei einem Broker aufzubewahren (wobei IB wohl annehmliche Sicherungsmechanismen hat; nur hörensagen); aber diese Diskussion sollte man auslagern; der TO ist im Zweifel ziemlich genervt von dem Gespamme hier. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chart August 22, 2010 der einlagensicherungsfonds ist ja gut und schön und es wird auch immer mit garantie geworben. aber ihr wißt auch das man kein recht darauf hat? steht bei denen in den agb`s drinnen. zumindest vor ca. 2 jahren habe ich das da gelesen. wenn es nämlich mal richtig kracht, woher soll das geld auch her kommen, wenn nichts mehr da ist? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
xolgo August 22, 2010 der einlagensicherungsfonds ist ja gut und schön und es wird auch immer mit garantie geworben. aber ihr wißt auch das man kein recht darauf hat? steht bei denen in den agb`s drinnen. zumindest vor ca. 2 jahren habe ich das da gelesen. Das ist bei der freiwilligen Einlagensicherung der Fall, bei der gesetzlichen sieht es mW anders aus: http://www.edb-banken.de/faq.asp#16 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
CHX August 22, 2010 So ist es - bis 50.000,- sind durch die EdB gedeckt. Ab dem 31.12.2010 erhöht sich die Summe auf 100.000,- . Gruß Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ramstein August 23, 2010 Lesen bildet. Hier wird über das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (EAEG) diskutiert. Schauen wir doch mal, was da zum EdB drin steht: § 3 Entschädigungsanspruch(1) Der Gläubiger eines Instituts hat im Entschädigungsfall gegen die Entschädigungseinrichtung, der das Institut zugeordnet ist, einen Anspruch auf Entschädigung nach Maßgabe des § 4. § 4 Umfang des Entschädigungsanspruchs ... (2) Der Entschädigungsanspruch ist der Höhe nach begrenzt auf den Gegenwert von 50 000 Euro der Einlagen. Und dann kommt weiter unten der Nachtritt: § 8 Mittel der Entschädigungseinrichtungen... ... (10) Für die Erfüllung der Verpflichtungen nach § 3 Abs. 1 haftet die Entschädigungseinrichtung nur mit dem auf Grund der Beitragsleistungen nach Abzug der Kosten nach Absatz 1 Satz 3 zur Verfügung stehenden Vermögen. D.h. nach meinem Verständnis: Wenn es zur "finanziellen Kernschmelze" kommt, ist die ganze Garantie das Papier nicht wert. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Archimedes August 23, 2010 §8 war auch der Grund warum die Großbanken, allen voran die Deutsche Bank sich geweigert haben für die IKB größere Summen in den Entschädigungsfond einzuzahlen. Die Garantie ist also selbst bei normalen Ausfällen das Papier nicht wert auf dem sie gedruckt wurde. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
CHX August 23, 2010 ... dann also die Kohle doch lieber unters Kopfkissen ... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
BondWurzel August 23, 2010 ... dann also die Kohle doch lieber unters Kopfkissen ... Vorsicht - Motten- und Brandgefahr...ebenso, wenn Alzheimer droht... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
CHX August 25, 2010 · bearbeitet August 25, 2010 von lpj23 ... dann also die Kohle doch lieber unters Kopfkissen ... Vorsicht - Motten- und Brandgefahr...ebenso, wenn Alzheimer droht... Genau ... oder Münzgeld nehmen, das klimpert zumindest bei Amnesie Ich denke mal, dass man die Einlagen pro Institut einfach auf 50.000,- begrenzen sollte - so wären die Ausfallrisiken ggf. verteilt und die EdB nicht überschritten... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ramstein August 25, 2010 Ist die Einlagensicherung noch zu retten? Nach menschlichem Ermessen: Nein Vielen Dank für ihre Aufmerksamkeit Schönen Abend & Gute Heimreise Quelle: Präsentation der LBBW Wenn sie wirklich Sicherheit für Einlagen wollen... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
asche August 25, 2010 Ist die Einlagensicherung noch zu retten? Nach menschlichem Ermessen: Nein Quelle: Präsentation der LBBW Interessanter link - allerdings bezieht sich die Aussage auf die institutionelle Einlagensicherung / Einlagensicherung für nicht-Private Bankkunden (Unternehmen, Pensionsfonds, etc pp). Das sollte man vielleicht hinzufügen. Aber auch treffend die dortige Aussage: "Die Einlagensicherung der privaten Banken ist nur noch auf dem Papier existent. Der Fall des Lehman Bankhaus AG hat den vorhandenen Topf, welcher aus den Beiträgen der vergangenen Jahrzehnte gespeist war, mehr als verbraucht." Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Prospektständer August 25, 2010 Überrascht uns das? Nein... :- ....also next... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ramstein Dezember 7, 2010 · bearbeitet Dezember 7, 2010 von Ramstein Handelsblatt heute: Was die Einlagensicherung wirklich wert ist Ein Urteil des Landgerichts Berlin sorgt für Aufregung: Anleger können bei einer Bankpleite nur eine Entschädigung in Höhe der gesetzlichen Einlagensicherung gerichtlich einklagen. Auf die weit üppigeren Versprechen des freiwilligen Einlagenschutzes der Banken gibt es dagegen keinen Rechtsanspruch. Diese Rechtsmeinung ist unter Juristen zwar schon länger bekannt, eine aktuelle Urteilsbegründung des Landgerichts Berlin rückt sie aber erst jetzt der Öffentlichkeit ins Bewusstsein. ... Doch mit den Statuten des BdB hielt sich das Gericht (Aktienzeichen 10 O 360/09) gar nicht groß auf. "Das Gericht sagt vereinfacht gesprochen, selbst wenn ein Anleger nach den Statuten des Einlagensicherungsfonds einen Anspruch auf Entschädigung hätte, könnte er diesen nicht vor Gericht einklagen", sagt Axel Halfmeier, Professor für Privat- und Wirtschaftsrecht an der Frankfurt School of Finance. Das ist gravierend. Viele Banken werben mit dem freiwilligen Einlagenschutz, der viel höher ist als der gesetzliche. Das Problem: die Berliner Richter vertreten keine Exotenmeinung. "Diese Sichtweise entspricht im Übrigen der nahezu einhelligen Auffassung des Schrifttums, wonach vertragliche Ansprüche auf Leistungen des Entschädigungsfonds ausgeschlossen sind", so die Richter. Gemünzt ist das auf den BdB. Was die Sache für die gesamte Branche relevant macht, ist, dass alle freiwilligen Sicherungssysteme "einen Rechtsanspruch ausschließen", wie der BdB gegenüber dem Handelsblatt explizit anmerkte. Das schließt Sparkassen und Genossenschaftsbanken mit ein. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Apophis Dezember 7, 2010 Das noch in die richtige Ratgebersendung und wir haben einen: http://de.wikipedia.org/wiki/Bank_Run Weihnachten ist dann alles vorbei. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
DrNick Dezember 7, 2010 Na ja, für die meisten Menschen ist die freiwillige Einlagensicherung doch eh nicht so wichtig, und im Zweifelsfall wird man die Leute auch ohne Rechtsanspruch entschädigen, weil das für das Vertrauen gegenüber den Banken zentral ist. (Wenn mehrere große Banken in die Knie gehen, sieht es natürlich anders aus ...) P.S. beim Stichwort Bank Run: heute soll doch in Frankreich diese Cantona-Aktion laufen. Bislang anscheinend ohne Resulat, oder hat jemand irgendwas gehört? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Akaman September 23, 2011 Nicht etwa, dass ich glaube, es macht einen Unterschied. Trotzdem: Banken wollen Einlagengarantie deutlich senken Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
CHX Oktober 18, 2011 Bankenverband reformiert Einlagensicherungsfonds Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ramstein Oktober 18, 2011 Bankenverband reformiert Einlagensicherungsfonds Besser und kompletter im Handelsblatt. Die Mindestsicherung sinkt damit von derzeit 1,5 Millionen Euro auf 437.500 Euro pro Kunde. Bei größeren Banken liegen die geschützten Beträge deutlich höher, bei einer Pleite der Deutschen Bank etwa wären die Einlagen von deren Kunden nach den heutigen Regeln jeweils bis zu 11,5 Milliarden Euro geschützt. Regulär zahlen die Privatbanken mindestens 0,06 Prozent der Kundeneinlagen in den Fonds ein. Künftig sollen Institute, deren Kundeneinlagen das Eigenkapital um mehr als das 20-fache übersteigen, einen Strafzuschlag von zehn Prozent zahlen. Damit soll verhindert werden, dass ausländische Banken den Schutz des Einlagensicherungsfonds dazu nutzen, um deutsche Kundengelder einzusammeln und das Geld danach ins Ausland transferieren. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
vanity März 8, 2017 Die nächste Reform der frw. Einlagensicherung privater Banken steht an: BdB: Mit der Reform bündelt der Einlagensicherungsfonds nun seine Kräfte, um seine Finanzkraft für jene Kunden zu stärken, die tatsächlich Schutz bedürfen – die privaten Kunden. Private Anleger sind von den Maßnahmen nicht betroffen (die gesetzliche Einlagensicherung natürlich auch nicht). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag