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Laser12

FFB Frankfurter Fondsbank (FIL Fondsbank)

Empfohlene Beiträge

chirlu
vor 5 Minuten von ghost_69:

Die Seiten der FFB funktionieren aktuell nicht.

 

Bei mir schon, aber sie laden stockend.

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ghost_69
· bearbeitet von ghost_69
vor 3 Minuten von chirlu:

 

Bei mir schon, aber sie laden stockend.

jetzt geht es wieder, komisch

habe gerade den Weltraumschrott (cookies) entsorgt

und bin in den Hyperraum,

danach lief es wieder.

 

Ghost_69 :-*

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Geldhaber
· bearbeitet von Geldhaber

Mit gewisser Verspätung komme ich auf das Thema der Posts #820 ff. zurück: 

Zitat

Preis- und Leistungsverzeichnis

Verwahrung von Fondsanteilsklassen ohne Abschlussfolgeprovision 

0,10 % vom durchschnittlichen Fondsbestand p. a. in der jeweiligen Fondsanteilsklasse (z. B. Clean-Share-Klassen, Indexfonds, ETFs)

Die Belastung erfolgt jeweils am Anfang des Quartals für das zurückliegende Quartal.

Zwar habe ich einen Fonds, der bei FFB die genannte Gebühr auslöst, in ein anderes Depot übertragen, aber das war erst im Mai 2021 und Bruchstücke sind zudem immer noch vorhanden. 

 

Am 15. Juli 2021 erfolgte eine Fondsabrechnung: 

"Entgeltbelastung 

Verwahrentgelt Fonds ohne Abschlussfolgeprovision 2021"

In der Abrechnung findet sich unten eine dürre Zeile: 

Zitat

Bitte beachten Sie unter www.fidelity.de/bgh2021 die Informationen zum BGH-Urteil vom 27. April 2021.

Andere Banken haben ausführlicher und "auffälliger" informiert, aber mal nachschauen, was auf der angegebenen Seite steht (nicht sehr viel): :news:

Zitat

Hinweis

Mit Urteil vom 27. April 2021 (XI ZR 26/20) hat der Bundesgerichtshof die Klauseln zum Vertragsänderungsmechanismus in Nr. 1 Abs. 2 und Nr. 12 Abs. 5 AGB-Banken bei Verträgen mit Verbrauchern für unzulässig bewertet. Die Bank wird sich daher auf die Ziffern 1.3 und 13.2 ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht mehr berufen.

 

Im Rahmen der Entgeltabrechnung für das zweite Quartal 2021 konnte das Urteil noch nicht berücksichtigt werden

[Hervorhebung des lapidaren (!) letzten Satzes durch mich. Der Punkt am Satzende fehlt auch im Original.] 

 

Aha. Soso. Konnte noch nicht berücksichtigt werden. Also einfach weiterhin kassieren. Kein Wort davon, ob später eine Erstattung erfolgen wird. 

Was im dritten Quartal passieren wird, kann nur indirekt dem "Hinweis" entnommen werden: Vermutlich keine Entgeltbelastung mehr. Wir werden sehen. 

 

Ich fand es schon verfehlt, wie das Verwahrentgelt seinerzeit eingeführt wurde (bereits gepostet) und auch den jetzigen Umgang mit dem BGH-Urteil finde ich wiederum verfehlt. Schade.

Ansonsten bin ich übrigens mit der FFB sehr zufrieden. Wirklich schade.

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Nachdenklich
Am 8.6.2021 um 08:05 von chirlu:

Nein. Einerseits lohnt der Aufwand im Verhältnis zur Gebührensumme nicht; andererseits kann ich auch nachvollziehen, daß die FFB ein bißchen Einnahmen von mir braucht, wo sonst fast alles kostenlos ist.

Da kann ich mich anschließen.

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Geldhaber

Im Anschluss an meinen letzten Post #828: 

 

Leider erhebt die FFB das Verwahrentgelt auch weiterhin (!), obwohl dafür keine Rechts-/Vertragsgrundlage besteht! - Sehr befremdlich. 

Eine Erstattung erfolgt (allenfalls) nach Aufforderung und nicht unaufgefordert, siehe https://www.ffb.de/bgh-urteil/ 

 

Der Umgang der FFB mit dem BGH-Urteil ist leider sehr kundenunfreundlich. 

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bmi
· bearbeitet von bmi
Am 18.12.2021 um 04:02 von Geldhaber:

Der Umgang der FFB mit dem BGH-Urteil ist leider sehr kundenunfreundlich. 

Kann ich unterschreiben, bei mir kam als Antwort:

Zitat

Nach eingehender Überprüfung Ihrer Anfrage bezogen auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 27.
April 2021, Aktenzeichen XXX teilen wir Ihnen folgendes mit.


In Ihrem Schreiben fordern Sie pauschal die Erstattung aller Entgelte.
Voraussetzung für eine Erstattung von Entgelten basierend auf dem BGH-Urteil ist die detaillierte
Angabe des Betrags, der Entgeltart und der Erstattungsperiode. Diese Angaben sind in Ihrem
Schreiben leider nicht enthalten.


Wir bitten Sie daher, uns eine detaillierte Aufstellung der zu erstattenden Beträge mit der Entgeltart
und der entsprechenden Erstattungsperiode mitzuteilen.


Nach Erhalt der geforderten Unterlagen werden wir Ihr Anliegen erneut prüfen und Sie im Anschluss
dieser Einzelfallprüfung umgehend über das Ergebnis informieren.


Für die entstandenen Unannehmlichkeit aus der geänderten Rechtsprechung bitten wir ausdrücklich
um Entschuldigung. Wir bedauern den durch das Urteil des Bundesgerichtshofs entstandenen
Aufwand.

 

Wir bitten Sie, dass Sie die aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und das aktuelle Preis- und
Leistungsverzeichnis akzeptieren.

 

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whister
vor 15 Stunden von Geldhaber:

Leider erhebt die FFB das Verwahrentgelt auch weiterhin (!), obwohl dafür keine Rechts-/Vertragsgrundlage besteht! - Sehr befremdlich. 

Eine Erstattung erfolgt (allenfalls) nach Aufforderung und nicht unaufgefordert, siehe https://www.ffb.de/bgh-urteil/ 

Ist es nicht Betrug wenn man wissentlich nicht vereinbarte Entgelte einfach berechnet?

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Geldhaber
· bearbeitet von Geldhaber

Wie das Vorgehen der FFB (FIL Fondsbank GmbH) strafrechtlich in Bezug auf die beiden Geschäftsführer oder weitere Personen zu bewerten ist, weiß ich nicht (ein Unternehmensstrafrecht gibt es in D nicht). 

Auf jeden Fall wandelt die FFB auf dünnem Eis: 

Das Verwahrentgelt auch weiterhin zu erheben, obwohl dafür keine vertragliche Grundlage besteht, wird früher oder später Verbraucherschützer auf den Plan rufen. Abmahnungen und Klagen drohen. (Der Ausgang ist nach dem BGH-Urteil v. 27.4.21 klar.) 

 

Ich verstehe absolut nicht, warum die FFB nicht dem Beispiel anderer Banken folgt und von allen Kunden eine aktive Zustimmung zu den aktuellen Konditionen einholt. 

 

Stattdessen wartet man ab, ob sich ein Kunde regt und handelt dann (Erstattung u. aktive Zustimmung auf Einzelfallbasis). 

Regt sich ein Kunde nicht, wird rechtswidrig einfach weiterhin kassiert. 

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bmi
vor 3 Stunden von Geldhaber:

Ich verstehe absolut nicht, warum die FFB nicht dem Beispiel anderer Banken folgt und von allen Kunden eine aktive Zustimmung zu den aktuellen Konditionen einholt. 

Die Bitte kam bei mit der erwähnten Reklamation aus Beitrag #831.

 

"Wir bitten Sie, dass Sie die aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und das aktuelle Preis- und Leistungsverzeichnis akzeptieren. Hierfür bitten wir Sie, das beigefügte Formular ausgefüllt und unterschrieben innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt dieses Schreibens zurückzusenden. Die aktuell gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und das Preis- und Leistungsverzeichnis legen wir diesem Scheiben bei."

 

Vermutlich gemäß dem Motto: Keine schlafenden Hunde wecken.

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Matthes2010

Gab wohl ein Update auf der BGH-Urteil-Seite der FFB https://www.ffb.de/bgh-urteil/:

 

Zitat

Die Abrechnung der jährlichen oder quartalsweisen Entgelte zum 31.12.2021 wird Anfang des Jahres 2022 erstellt. Die Höhe der berechneten Entgelte richtet sich danach, welchen Entgelten unsere Kundinnen und Kunden bei der Depoteröffnung ausdrücklich zugestimmt haben.

Verwahrentgelt sollte also zumindest für Q4/21 nicht mehr erhoben werden für ältere Depots.

 

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Geldhaber

Die Seite https://www.ffb.de/bgh-urteil/ wurde in der Tat stark aktualisiert. Es kommt jetzt richtig Bewegung in die Sache (!): 

Zitat

Wir werden Ihnen im ersten Quartal 2022 eine neue, wirksame vertragliche Grundlage zukommen lassen.

Die FFB hat sich nun doch dazu entschlossen, dem Beispiel anderer Banken zu folgen und eine aktive Zustimmung zu den aktuellen Konditionen einzuholen, statt einfach und ohne Vertragsgrundlage so weiterzumachen wie bisher. 

 

 

@bmiDu hast m.E., wie ich hier im "BGH/Banken-Thread" (Post #98) geschrieben habe, noch Zeit für die von der FFB geforderte "detaillierte Aufstellung der zu erstattenden Beträge mit der Entgeltart", wenn es bei Dir auch um das "Verwahrentgelt für Fonds ohne Abschlussfolgeprovision" geht. Du brauchst das also nicht mehr bis Jahresende zu machen. 

 

Besser wäre es gewesen, mit der Erstattungsforderung noch zu warten, da Du nun schon eher zur Zustimmung aufgefordert wurdest und danach das Verwahrentgelt bezahlen musst, während andere Kunden noch ein wenig Aufschub haben (gilt auch für @blaky). - Aber dass die FFB das so handhaben würde, konntet Ihr natürlich nicht ahnen. 

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Laser12
· bearbeitet von Laser12

Moin,

 

war das nicht so, dass man bei der FFB jedes Jahr im Dezember irgendwo einen Haken musste, damit man für 7,50€ eine Erträgnisaufstellung erhält?

 

In der Erträgnisaufstellung standen immer die Daten der Fonds drin, die in der Steuerbescheinigung fehlten.

 

Wo war der Haken noch?

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bondholder
vor 1 Minute von chirlu:

Außer eben wenn man Direktkunde ist. Als Nicht-Direktkunde dürfte man in der Tat keine 100% Rabatt bekommen.

Bei ebase erhalte ich als Privatkunde die besten Konditionen über Vermittler (Fondsdiscounter) und gerade nicht als Direktkunde (über die Marke finvesto). Ist das bei der FFB anders?

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chirlu
vor 3 Minuten von bondholder:

Bei ebase erhalte ich als Privatkunde die besten Konditionen über Vermittler (Fondsdiscounter) und gerade nicht als Direktkunde (über die Marke finvesto). Ist das bei der FFB anders?

 

Würde ich sagen, ja: keine Gebühren für den Kauf von klassischen Fonds (= 100% Rabatt), Kauf und Verkauf von ETFs 2 Euro, keine Depotgebühr, jedoch 0,1% p.a. auf Fonds/Anteilsklassen ohne Vertriebsfolgeprovision; teuer ist der Handel mit Fonds, die in Fremdwährung abgewickelt werden, da für den Devisenumtausch 0,6% berechnet werden.

 

Ich bin allerdings nicht detailliert informiert, was die Angebote der Vermittler angeht. Prinzipiell könnten sie nur in folgenden Punkten günstiger sein: Erstattung von Kickbacks, wenn es keine saubere Anteilsklasse gibt; geringere Gebühr als 0,1% p.a. für Fonds ohne Folgeprovision.

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Hans-Hubert
vor 18 Stunden von chirlu:

 

Ich bin allerdings nicht detailliert informiert, was die Angebote der Vermittler angeht. Prinzipiell könnten sie nur in folgenden Punkten günstiger sein: Erstattung von Kickbacks, wenn es keine saubere Anteilsklasse gibt; geringere Gebühr als 0,1% p.a. für Fonds ohne Folgeprovision.

Kickbacks werden bei manchen erstattet, die 0,1% für instis, Clean Shares oder etfs übernimmt keiner.  

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moonraker
Am 24.12.2021 um 01:30 von Geldhaber:

Die Seite https://www.ffb.de/bgh-urteil/ wurde in der Tat stark aktualisiert. Es kommt jetzt richtig Bewegung in die Sache (!): 

Die FFB hat sich nun doch dazu entschlossen, dem Beispiel anderer Banken zu folgen und eine aktive Zustimmung zu den aktuellen Konditionen einzuholen, statt einfach und ohne Vertragsgrundlage so weiterzumachen wie bisher. 

 

@bmiDu hast m.E., wie ich hier im "BGH/Banken-Thread" (Post #98) geschrieben habe, noch Zeit für die von der FFB geforderte "detaillierte Aufstellung der zu erstattenden Beträge mit der Entgeltart", wenn es bei Dir auch um das "Verwahrentgelt für Fonds ohne Abschlussfolgeprovision" geht. Du brauchst das also nicht mehr bis Jahresende zu machen. 

 

Besser wäre es gewesen, mit der Erstattungsforderung noch zu warten, da Du nun schon eher zur Zustimmung aufgefordert wurdest und danach das Verwahrentgelt bezahlen musst, während andere Kunden noch ein wenig Aufschub haben (gilt auch für @blaky). - Aber dass die FFB das so handhaben würde, konntet Ihr natürlich nicht ahnen. 

Beim Login wird jetzt die Zustimmung zu den neuen Vertragsbedingungen ab April gefordert - kann man aber noch überspringen, soll sich ja auch erst einmal die Unterlagen durchlesen.

 

Was ich aber stark finde ist, man mit dem Setzen des Häckchens auf die schon bezahlten Verwahrentgelte o.ä. aus Q2 und Q3 2021 verzichten soll.

Und zur Korrektur / Erstattung der Beträge aus 2020 und 2021 steht gar nichts.

Wahrscheinlich muss man die immer noch aktiv einfordern, wie auf der BGH-Seite der FFB geschrieben... :ermm:

 

Hat jemand schon die kompletten Entgelte bis Ende 2021 zurückgefordert?

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siza2503

Hi, ja und auch nach einer ca. zweiwöchigen Bearbeitungsdauer inklusive Verzugszinsen mit 5PP über dem Basiszins zurückerhalten. 

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Geldhaber
vor 15 Stunden von moonraker:

Beim Login wird jetzt die Zustimmung zu den neuen Vertragsbedingungen ab April gefordert - kann man aber noch überspringen, soll sich ja auch erst einmal die Unterlagen durchlesen.

 

Was ich aber stark finde ist, man mit dem Setzen des Häckchens auf die schon bezahlten Verwahrentgelte o.ä. aus Q2 und Q3 2021 verzichten soll.

Ich kenne solche Einblendungen beim Login bezüglich Zustimmung von Comdirect, ING und Targobank. 

Gerade bei FFB eingeloggt: Keine Einblendung / Aufforderung. Auch kein Dokument im Postfach (nur Fondsabrechnungen u. Steuerunterlagen; hoffentlich nichts übersehen). 

 

Dass von Dir ein Verzicht auf die Erstattungen der zu Unrecht gezahlten Verwahrentgelte verlangt wird, ist in der Tat ein starkes Stück! 

Kannst Du von der Einblendung ein Bildschirmfoto posten? 

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moonraker
vor 5 Stunden von Geldhaber:

Kannst Du von der Einblendung ein Bildschirmfoto posten? 

FFB_Login.png.d13787490953266ce34eaf7ebcbfa33d.png

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ramses2
· bearbeitet von ramses2
Am Thursday, March 24, 2022 um 06:49 von siza2503:

Hi, ja und auch nach einer ca. zweiwöchigen Bearbeitungsdauer inklusive Verzugszinsen mit 5PP über dem Basiszins zurückerhalten. 

Reicht für den Antrag auf Erstattung eine Mail an die FFB mit allen relevanten Angaben oder muss das per Brief gemacht werden?

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Geldhaber

@moonrakerdanke für das Bildschirmfoto! 

Der ganze Umgang der FFB mit dem BGH-Urteil ist einfach unterirdisch! Andere Banken erstatten freiwillig (unaufgefordert). Die FFB hingegen will sogar noch einen Teil der Beute behalten! 

 

Am 26.3.2022 um 19:25 von ramses2:
Am 24.3.2022 um 06:49 von siza2503:

Hi, ja und auch nach einer ca. zweiwöchigen Bearbeitungsdauer inklusive Verzugszinsen mit 5PP über dem Basiszins zurückerhalten. 

Reicht für den Antrag auf Erstattung eine Mail an die FFB mit allen relevanten Angaben oder muss das per Brief gemacht werden?

Würde mich auch interessieren.

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bmi
· bearbeitet von bmi
Am 28.3.2022 um 04:31 von Geldhaber:
Am 26.3.2022 um 19:25 von ramses2:

Reicht für den Antrag auf Erstattung eine Mail an die FFB mit allen relevanten Angaben oder muss das per Brief gemacht werden?

Würde mich auch interessieren.

Einfach per Mail die zu erstattenden Beiträge zusammenschreiben und etwas a la "gemäß Urteil des Bundesgerichtshofs vom 27. April 2021, Aktenzeichen XI ZR 26/20....." an beschwerden@ffb.de senden. Habe noch die PDFs in den Anhang. 

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siza2503

Also ich habe tatsächlich deutlich mehr Aufwand betrieben. Hinter den eingefügten Scans habe ich dann auch noch die Seiten der Kontoauszüge beigelegt, auf denen die Buchungen zu finden waren.

 

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Und dann hier die Antwort der FFB. Erstattet wurde im übrigen exakt der geforderte Betrag, inklusive Verzugszinsen.

 

 

image.thumb.png.66cfad7445faf0d21264f0654a3525fc.png

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moonraker
Am 29.3.2022 um 19:49 von bmi:

Einfach per Mail die zu erstattenden Beiträge zusammenschreiben und etwas a la "gemäß Urteil des Bundesgerichtshofs vom 27. April 2021, Aktenzeichen XI ZR 26/20....." an beschwerden@ffb.de senden. Habe noch die PDFs in den Anhang. 

Habe eine kurze E-Mail mit Auflistung, ohne Anhang, geschrieben. Keine Woche später wurde fast genau der gefordert Betrag erstattet (detaillierte Abrechung fehlt noch).

Insofern: Verfahren (man muss selbst aktiv werden) schlecht - Erstattungsgeschwindigkeit - top

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Wego

Ich bin ehrlich gesagt gar nicht auf die Idee gekommen, das "Verwahrentgeld Fonds ohne Folgeprovision" zurückzufordern. Durch den Hinweis beim Einloggen, daß man darauf im 2. und 3. Quartal 2021 verzichten soll, bin ich erst darauf aufmerksam geworden. Danke FFB :) Kurz ne Mail an die Beschwerdestelle geschrieben und die Rückerstattung war nach 3 Tagen auf meinem Konto.

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