chirlu Juni 29, 2021 vor 5 Minuten von ghost_69: Die Seiten der FFB funktionieren aktuell nicht. Bei mir schon, aber sie laden stockend. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ghost_69 Juni 29, 2021 · bearbeitet Juni 29, 2021 von ghost_69 vor 3 Minuten von chirlu: Bei mir schon, aber sie laden stockend. jetzt geht es wieder, komisch habe gerade den Weltraumschrott (cookies) entsorgt und bin in den Hyperraum, danach lief es wieder. Ghost_69 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Geldhaber Juli 28, 2021 · bearbeitet Juli 28, 2021 von Geldhaber Mit gewisser Verspätung komme ich auf das Thema der Posts #820 ff. zurück: Zitat Preis- und Leistungsverzeichnis Verwahrung von Fondsanteilsklassen ohne Abschlussfolgeprovision 0,10 % vom durchschnittlichen Fondsbestand p. a. in der jeweiligen Fondsanteilsklasse (z. B. Clean-Share-Klassen, Indexfonds, ETFs) Die Belastung erfolgt jeweils am Anfang des Quartals für das zurückliegende Quartal. Zwar habe ich einen Fonds, der bei FFB die genannte Gebühr auslöst, in ein anderes Depot übertragen, aber das war erst im Mai 2021 und Bruchstücke sind zudem immer noch vorhanden. Am 15. Juli 2021 erfolgte eine Fondsabrechnung: "Entgeltbelastung Verwahrentgelt Fonds ohne Abschlussfolgeprovision 2021" In der Abrechnung findet sich unten eine dürre Zeile: Zitat Bitte beachten Sie unter www.fidelity.de/bgh2021 die Informationen zum BGH-Urteil vom 27. April 2021. Andere Banken haben ausführlicher und "auffälliger" informiert, aber mal nachschauen, was auf der angegebenen Seite steht (nicht sehr viel): Zitat Hinweis Mit Urteil vom 27. April 2021 (XI ZR 26/20) hat der Bundesgerichtshof die Klauseln zum Vertragsänderungsmechanismus in Nr. 1 Abs. 2 und Nr. 12 Abs. 5 AGB-Banken bei Verträgen mit Verbrauchern für unzulässig bewertet. Die Bank wird sich daher auf die Ziffern 1.3 und 13.2 ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht mehr berufen. Im Rahmen der Entgeltabrechnung für das zweite Quartal 2021 konnte das Urteil noch nicht berücksichtigt werden [Hervorhebung des lapidaren (!) letzten Satzes durch mich. Der Punkt am Satzende fehlt auch im Original.] Aha. Soso. Konnte noch nicht berücksichtigt werden. Also einfach weiterhin kassieren. Kein Wort davon, ob später eine Erstattung erfolgen wird. Was im dritten Quartal passieren wird, kann nur indirekt dem "Hinweis" entnommen werden: Vermutlich keine Entgeltbelastung mehr. Wir werden sehen. Ich fand es schon verfehlt, wie das Verwahrentgelt seinerzeit eingeführt wurde (bereits gepostet) und auch den jetzigen Umgang mit dem BGH-Urteil finde ich wiederum verfehlt. Schade. Ansonsten bin ich übrigens mit der FFB sehr zufrieden. Wirklich schade. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Nachdenklich Juli 28, 2021 Am 8.6.2021 um 08:05 von chirlu: Nein. Einerseits lohnt der Aufwand im Verhältnis zur Gebührensumme nicht; andererseits kann ich auch nachvollziehen, daß die FFB ein bißchen Einnahmen von mir braucht, wo sonst fast alles kostenlos ist. Da kann ich mich anschließen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Geldhaber Dezember 18, 2021 Im Anschluss an meinen letzten Post #828: Leider erhebt die FFB das Verwahrentgelt auch weiterhin (!), obwohl dafür keine Rechts-/Vertragsgrundlage besteht! - Sehr befremdlich. Eine Erstattung erfolgt (allenfalls) nach Aufforderung und nicht unaufgefordert, siehe https://www.ffb.de/bgh-urteil/ Der Umgang der FFB mit dem BGH-Urteil ist leider sehr kundenunfreundlich. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
bmi Dezember 18, 2021 · bearbeitet Dezember 20, 2021 von bmi Am 18.12.2021 um 04:02 von Geldhaber: Der Umgang der FFB mit dem BGH-Urteil ist leider sehr kundenunfreundlich. Kann ich unterschreiben, bei mir kam als Antwort: Zitat Nach eingehender Überprüfung Ihrer Anfrage bezogen auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 27. April 2021, Aktenzeichen XXX teilen wir Ihnen folgendes mit. In Ihrem Schreiben fordern Sie pauschal die Erstattung aller Entgelte. Voraussetzung für eine Erstattung von Entgelten basierend auf dem BGH-Urteil ist die detaillierte Angabe des Betrags, der Entgeltart und der Erstattungsperiode. Diese Angaben sind in Ihrem Schreiben leider nicht enthalten. Wir bitten Sie daher, uns eine detaillierte Aufstellung der zu erstattenden Beträge mit der Entgeltart und der entsprechenden Erstattungsperiode mitzuteilen. Nach Erhalt der geforderten Unterlagen werden wir Ihr Anliegen erneut prüfen und Sie im Anschluss dieser Einzelfallprüfung umgehend über das Ergebnis informieren. Für die entstandenen Unannehmlichkeit aus der geänderten Rechtsprechung bitten wir ausdrücklich um Entschuldigung. Wir bedauern den durch das Urteil des Bundesgerichtshofs entstandenen Aufwand. Wir bitten Sie, dass Sie die aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und das aktuelle Preis- und Leistungsverzeichnis akzeptieren. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
whister Dezember 18, 2021 vor 15 Stunden von Geldhaber: Leider erhebt die FFB das Verwahrentgelt auch weiterhin (!), obwohl dafür keine Rechts-/Vertragsgrundlage besteht! - Sehr befremdlich. Eine Erstattung erfolgt (allenfalls) nach Aufforderung und nicht unaufgefordert, siehe https://www.ffb.de/bgh-urteil/ Ist es nicht Betrug wenn man wissentlich nicht vereinbarte Entgelte einfach berechnet? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Geldhaber Dezember 20, 2021 · bearbeitet Dezember 24, 2021 von Geldhaber Wie das Vorgehen der FFB (FIL Fondsbank GmbH) strafrechtlich in Bezug auf die beiden Geschäftsführer oder weitere Personen zu bewerten ist, weiß ich nicht (ein Unternehmensstrafrecht gibt es in D nicht). Auf jeden Fall wandelt die FFB auf dünnem Eis: Das Verwahrentgelt auch weiterhin zu erheben, obwohl dafür keine vertragliche Grundlage besteht, wird früher oder später Verbraucherschützer auf den Plan rufen. Abmahnungen und Klagen drohen. (Der Ausgang ist nach dem BGH-Urteil v. 27.4.21 klar.) Ich verstehe absolut nicht, warum die FFB nicht dem Beispiel anderer Banken folgt und von allen Kunden eine aktive Zustimmung zu den aktuellen Konditionen einholt. Stattdessen wartet man ab, ob sich ein Kunde regt und handelt dann (Erstattung u. aktive Zustimmung auf Einzelfallbasis). Regt sich ein Kunde nicht, wird rechtswidrig einfach weiterhin kassiert. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
bmi Dezember 20, 2021 vor 3 Stunden von Geldhaber: Ich verstehe absolut nicht, warum die FFB nicht dem Beispiel anderer Banken folgt und von allen Kunden eine aktive Zustimmung zu den aktuellen Konditionen einholt. Die Bitte kam bei mit der erwähnten Reklamation aus Beitrag #831. "Wir bitten Sie, dass Sie die aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und das aktuelle Preis- und Leistungsverzeichnis akzeptieren. Hierfür bitten wir Sie, das beigefügte Formular ausgefüllt und unterschrieben innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt dieses Schreibens zurückzusenden. Die aktuell gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und das Preis- und Leistungsverzeichnis legen wir diesem Scheiben bei." Vermutlich gemäß dem Motto: Keine schlafenden Hunde wecken. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthes2010 Dezember 23, 2021 Gab wohl ein Update auf der BGH-Urteil-Seite der FFB https://www.ffb.de/bgh-urteil/: Zitat Die Abrechnung der jährlichen oder quartalsweisen Entgelte zum 31.12.2021 wird Anfang des Jahres 2022 erstellt. Die Höhe der berechneten Entgelte richtet sich danach, welchen Entgelten unsere Kundinnen und Kunden bei der Depoteröffnung ausdrücklich zugestimmt haben. Verwahrentgelt sollte also zumindest für Q4/21 nicht mehr erhoben werden für ältere Depots. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Geldhaber Dezember 24, 2021 Die Seite https://www.ffb.de/bgh-urteil/ wurde in der Tat stark aktualisiert. Es kommt jetzt richtig Bewegung in die Sache (!): Zitat Wir werden Ihnen im ersten Quartal 2022 eine neue, wirksame vertragliche Grundlage zukommen lassen. Die FFB hat sich nun doch dazu entschlossen, dem Beispiel anderer Banken zu folgen und eine aktive Zustimmung zu den aktuellen Konditionen einzuholen, statt einfach und ohne Vertragsgrundlage so weiterzumachen wie bisher. @bmiDu hast m.E., wie ich hier im "BGH/Banken-Thread" (Post #98) geschrieben habe, noch Zeit für die von der FFB geforderte "detaillierte Aufstellung der zu erstattenden Beträge mit der Entgeltart", wenn es bei Dir auch um das "Verwahrentgelt für Fonds ohne Abschlussfolgeprovision" geht. Du brauchst das also nicht mehr bis Jahresende zu machen. Besser wäre es gewesen, mit der Erstattungsforderung noch zu warten, da Du nun schon eher zur Zustimmung aufgefordert wurdest und danach das Verwahrentgelt bezahlen musst, während andere Kunden noch ein wenig Aufschub haben (gilt auch für @blaky). - Aber dass die FFB das so handhaben würde, konntet Ihr natürlich nicht ahnen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Laser12 Dezember 29, 2021 · bearbeitet Dezember 29, 2021 von Laser12 Moin, war das nicht so, dass man bei der FFB jedes Jahr im Dezember irgendwo einen Haken musste, damit man für 7,50€ eine Erträgnisaufstellung erhält? In der Erträgnisaufstellung standen immer die Daten der Fonds drin, die in der Steuerbescheinigung fehlten. Wo war der Haken noch? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
bondholder März 22, 2022 vor 1 Minute von chirlu: Außer eben wenn man Direktkunde ist. Als Nicht-Direktkunde dürfte man in der Tat keine 100% Rabatt bekommen. Bei ebase erhalte ich als Privatkunde die besten Konditionen über Vermittler (Fondsdiscounter) und gerade nicht als Direktkunde (über die Marke finvesto). Ist das bei der FFB anders? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu März 22, 2022 vor 3 Minuten von bondholder: Bei ebase erhalte ich als Privatkunde die besten Konditionen über Vermittler (Fondsdiscounter) und gerade nicht als Direktkunde (über die Marke finvesto). Ist das bei der FFB anders? Würde ich sagen, ja: keine Gebühren für den Kauf von klassischen Fonds (= 100% Rabatt), Kauf und Verkauf von ETFs 2 Euro, keine Depotgebühr, jedoch 0,1% p.a. auf Fonds/Anteilsklassen ohne Vertriebsfolgeprovision; teuer ist der Handel mit Fonds, die in Fremdwährung abgewickelt werden, da für den Devisenumtausch 0,6% berechnet werden. Ich bin allerdings nicht detailliert informiert, was die Angebote der Vermittler angeht. Prinzipiell könnten sie nur in folgenden Punkten günstiger sein: Erstattung von Kickbacks, wenn es keine saubere Anteilsklasse gibt; geringere Gebühr als 0,1% p.a. für Fonds ohne Folgeprovision. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Hans-Hubert März 23, 2022 vor 18 Stunden von chirlu: Ich bin allerdings nicht detailliert informiert, was die Angebote der Vermittler angeht. Prinzipiell könnten sie nur in folgenden Punkten günstiger sein: Erstattung von Kickbacks, wenn es keine saubere Anteilsklasse gibt; geringere Gebühr als 0,1% p.a. für Fonds ohne Folgeprovision. Kickbacks werden bei manchen erstattet, die 0,1% für instis, Clean Shares oder etfs übernimmt keiner. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
moonraker März 23, 2022 Am 24.12.2021 um 01:30 von Geldhaber: Die Seite https://www.ffb.de/bgh-urteil/ wurde in der Tat stark aktualisiert. Es kommt jetzt richtig Bewegung in die Sache (!): Die FFB hat sich nun doch dazu entschlossen, dem Beispiel anderer Banken zu folgen und eine aktive Zustimmung zu den aktuellen Konditionen einzuholen, statt einfach und ohne Vertragsgrundlage so weiterzumachen wie bisher. @bmiDu hast m.E., wie ich hier im "BGH/Banken-Thread" (Post #98) geschrieben habe, noch Zeit für die von der FFB geforderte "detaillierte Aufstellung der zu erstattenden Beträge mit der Entgeltart", wenn es bei Dir auch um das "Verwahrentgelt für Fonds ohne Abschlussfolgeprovision" geht. Du brauchst das also nicht mehr bis Jahresende zu machen. Besser wäre es gewesen, mit der Erstattungsforderung noch zu warten, da Du nun schon eher zur Zustimmung aufgefordert wurdest und danach das Verwahrentgelt bezahlen musst, während andere Kunden noch ein wenig Aufschub haben (gilt auch für @blaky). - Aber dass die FFB das so handhaben würde, konntet Ihr natürlich nicht ahnen. Beim Login wird jetzt die Zustimmung zu den neuen Vertragsbedingungen ab April gefordert - kann man aber noch überspringen, soll sich ja auch erst einmal die Unterlagen durchlesen. Was ich aber stark finde ist, man mit dem Setzen des Häckchens auf die schon bezahlten Verwahrentgelte o.ä. aus Q2 und Q3 2021 verzichten soll. Und zur Korrektur / Erstattung der Beträge aus 2020 und 2021 steht gar nichts. Wahrscheinlich muss man die immer noch aktiv einfordern, wie auf der BGH-Seite der FFB geschrieben... Hat jemand schon die kompletten Entgelte bis Ende 2021 zurückgefordert? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
siza2503 März 24, 2022 Hi, ja und auch nach einer ca. zweiwöchigen Bearbeitungsdauer inklusive Verzugszinsen mit 5PP über dem Basiszins zurückerhalten. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Geldhaber März 24, 2022 vor 15 Stunden von moonraker: Beim Login wird jetzt die Zustimmung zu den neuen Vertragsbedingungen ab April gefordert - kann man aber noch überspringen, soll sich ja auch erst einmal die Unterlagen durchlesen. Was ich aber stark finde ist, man mit dem Setzen des Häckchens auf die schon bezahlten Verwahrentgelte o.ä. aus Q2 und Q3 2021 verzichten soll. Ich kenne solche Einblendungen beim Login bezüglich Zustimmung von Comdirect, ING und Targobank. Gerade bei FFB eingeloggt: Keine Einblendung / Aufforderung. Auch kein Dokument im Postfach (nur Fondsabrechnungen u. Steuerunterlagen; hoffentlich nichts übersehen). Dass von Dir ein Verzicht auf die Erstattungen der zu Unrecht gezahlten Verwahrentgelte verlangt wird, ist in der Tat ein starkes Stück! Kannst Du von der Einblendung ein Bildschirmfoto posten? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
moonraker März 24, 2022 vor 5 Stunden von Geldhaber: Kannst Du von der Einblendung ein Bildschirmfoto posten? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ramses2 März 26, 2022 · bearbeitet März 27, 2022 von ramses2 Am Thursday, March 24, 2022 um 06:49 von siza2503: Hi, ja und auch nach einer ca. zweiwöchigen Bearbeitungsdauer inklusive Verzugszinsen mit 5PP über dem Basiszins zurückerhalten. Reicht für den Antrag auf Erstattung eine Mail an die FFB mit allen relevanten Angaben oder muss das per Brief gemacht werden? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Geldhaber März 28, 2022 @moonrakerdanke für das Bildschirmfoto! Der ganze Umgang der FFB mit dem BGH-Urteil ist einfach unterirdisch! Andere Banken erstatten freiwillig (unaufgefordert). Die FFB hingegen will sogar noch einen Teil der Beute behalten! Am 26.3.2022 um 19:25 von ramses2: Am 24.3.2022 um 06:49 von siza2503: Hi, ja und auch nach einer ca. zweiwöchigen Bearbeitungsdauer inklusive Verzugszinsen mit 5PP über dem Basiszins zurückerhalten. Reicht für den Antrag auf Erstattung eine Mail an die FFB mit allen relevanten Angaben oder muss das per Brief gemacht werden? Würde mich auch interessieren. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
bmi März 29, 2022 · bearbeitet März 29, 2022 von bmi Am 28.3.2022 um 04:31 von Geldhaber: Am 26.3.2022 um 19:25 von ramses2: Reicht für den Antrag auf Erstattung eine Mail an die FFB mit allen relevanten Angaben oder muss das per Brief gemacht werden? Würde mich auch interessieren. Einfach per Mail die zu erstattenden Beiträge zusammenschreiben und etwas a la "gemäß Urteil des Bundesgerichtshofs vom 27. April 2021, Aktenzeichen XI ZR 26/20....." an beschwerden@ffb.de senden. Habe noch die PDFs in den Anhang. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
siza2503 März 29, 2022 Also ich habe tatsächlich deutlich mehr Aufwand betrieben. Hinter den eingefügten Scans habe ich dann auch noch die Seiten der Kontoauszüge beigelegt, auf denen die Buchungen zu finden waren. Und dann hier die Antwort der FFB. Erstattet wurde im übrigen exakt der geforderte Betrag, inklusive Verzugszinsen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
moonraker April 1, 2022 Am 29.3.2022 um 19:49 von bmi: Einfach per Mail die zu erstattenden Beiträge zusammenschreiben und etwas a la "gemäß Urteil des Bundesgerichtshofs vom 27. April 2021, Aktenzeichen XI ZR 26/20....." an beschwerden@ffb.de senden. Habe noch die PDFs in den Anhang. Habe eine kurze E-Mail mit Auflistung, ohne Anhang, geschrieben. Keine Woche später wurde fast genau der gefordert Betrag erstattet (detaillierte Abrechung fehlt noch). Insofern: Verfahren (man muss selbst aktiv werden) schlecht - Erstattungsgeschwindigkeit - top Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Wego April 2, 2022 Ich bin ehrlich gesagt gar nicht auf die Idee gekommen, das "Verwahrentgeld Fonds ohne Folgeprovision" zurückzufordern. Durch den Hinweis beim Einloggen, daß man darauf im 2. und 3. Quartal 2021 verzichten soll, bin ich erst darauf aufmerksam geworden. Danke FFB Kurz ne Mail an die Beschwerdestelle geschrieben und die Rückerstattung war nach 3 Tagen auf meinem Konto. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag