hemowe Dezember 23, 2008 Hallo, beim Kauf eines Fonds über die Börse enthält meine Abrechnung keine Infos über enthaltene Stückzinsen bzw. Zwischegewinne. Nach nur kurzer Haltedauer habe ich den Fonds an die Fondsgesellschaft zurückgegeben. Die Abrechnung meines online Brokers (diba) weist nun einen Zwischengewinn aus, der auf den Stückzinstopf angerechnet wird. Es handelt sich hierbei aber um die gesamten aufgelaufenen Zwischengewinne. Steuerpflichtig bin ich doch nur für die Differenz (Zwischengewinn Verkauf minus Zwischengewinn Kauf). Muss ich den Zwischengewinn beim Kauf selbst nachweisen (kaum möglich)? Ändert sich im nächsten Jahr mit der Abgeltungssteuer grundsätzlich die Zwischengewinnberechnung? Vielen Dank für die Hilfe der Steuerprofis hemowe Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sven82 Dezember 23, 2008 Muss ich den Zwischengewinn beim Kauf selbst nachweisen (kaum möglich)? ja, frag' mal bei der Fondsgesellschaft an wie hoch dieser am Abrechnungstag des Kaufs war. Die teilen dir das i.d.R. mit. Ändert sich im nächsten Jahr mit der Abgeltungssteuer grundsätzlich die Zwischengewinnberechnung? nein, bleibt gleich. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
hemowe Dezember 23, 2008 DAnke für den schnellen Tipp, ihr werdet es kaum glauben, aber die Fondsgesellschaft hat sogar am 23.12. innerhalb von 1 Std. mir die Dateb per Mail zugeschickt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
geheimflo Dezember 23, 2008 hi, gehts bei dir um den tausch des abn amro in den fortis? war bei mir ähnlich, beim einbuchen des fortis kein stückzinsvortrag, beim verkauf aber anrechnung des gesamten zwischengewinns auf den freistellungsauftrag. hab mit der diba telefoniert, die erste reaktion war ein standardbrief zum thema zwischengewinn. hab nochmal angerufen, jetzt haben sie das ganze anscheinend verstanden. nur, ob die da zum jahresende was hinbekommen, wage ich mal zu bezweifeln... wenn ich deswegen kap-ertr. steuer zahlen muss, werde ich den kollegen aber nochmal bescheid geben! gruß, flo Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag