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Telca

Frage zu Aktien und Steuern

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Telca

hallo,

 

ich lese mir schon seit einigen Tagen verschiedene Themen dazu durch, aber irgendwie habe ich das ganze immernoch nicht so richtig verstanden.

 

Ich bin zur Zeit Student und verdiene so gut wie nichts. Dennoch wollte ich etwas Geld an der Börse investieren. Nun habe ich aber eine Frage wie das Steuerlich abläuft.

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Angenommen ich investiere heute und mache in einer Woche einen Gewinn von 600. Ich entscheide mich alle Aktien gleich zu verkaufen.

Nun kommt doch die Spekulationssteuer ins Spiel. D.h. ich müsste 25%(?) Steuern vom Gesamtbetrag abziehen.

 

Ich habe doch aber einen sogenannten Freibetrag von 801 (oder sogar mehr, ab 2009 auf jeden Fall einen Sparerpauschbetrag von 801)

Bedeutet das also, dass ich dann den Gewinn nicht versteuern muss?

Da:

801-600=201

 

Ich hätte also noch 201 frei für Kapitalgewinne, die ich in einem Jahr machen könnte. Hätte ich ab 1.1.2009 dann also wieder 801 frei?

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Falls ich 900 Gewinn erzielen würde, müsste ich dann auf die 99 überschuss Steuern zahlen oder auf die Gesamten 900?

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Noch eine andere frage zu dem Steuerfreibetrag von 7664 im Jahr:

 

Dies bezieht sich ja auf den Verdienst, also z.B. durch 400 Jobs oder sonstigem, nicht aber auf Kapitalgewinne an den Börsen oder??

 

 

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teffi

Du hast insgesamt den Grundfreibetrag (7000irgendwas) PLUS Sparerfreibetrag (800) frei. Alles darüber müsstest Du versteuern.

Also zahlst Du bei 7800EUR Einkünften keine Steuern. Der Grundfreibetrag deckt auch Kapitaleinkünfte mit ab; der Sparerfreibetrag nur Kapitaleinkünfte.

Bei 8000 EUR Einkünften würdest Du dann alles über den Freibeträgen versteuern, also etwa 200EUR.

 

Die Freibeträge sind aber praktisch höher, weil Du auch noch Deine Aufwendungen bzw. Freibeträge von den Einkünften abziehen kannst. Du gehst am besten zum Finanzamt und beantragst eine NV-Bescheinigung, dann werden Dir von Zinsen etc. die Steuern erst gar nicht abgezogen.

 

Zu Deinem Beispiel: Die Freibeträge gelten jedes jahr neu, also im Prinzip könntest Du dieses Jahr noch verdienen und hättest dann nächstes Jahr den Freibetrag wieder neu. Praktisch wird es aber wohl kaum noch möglich sein, dieses Jahr noch durch Kauf und Verkauf Geld zu verdienen, weil für die Steuer das Datum gilt, zu dem die Wertpapiere in Deinem Depot eingetragen werden. Und das dauert 2-3 Tage.

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Otscho
Praktisch wird es aber wohl kaum noch möglich sein, dieses Jahr noch durch Kauf und Verkauf Geld zu verdienen, weil für die Steuer das Datum gilt, zu dem die Wertpapiere in Deinem Depot eingetragen werden. Und das dauert 2-3 Tage.

 

Es zählt das Datum, wann die Order ausgeführt ist, nicht das Zugangsdatum im Depot. :thumbsup:

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Sven82

für die Anwendung der Spekulationsfrist ist das Datum des Orderauftrags entscheidend. Für die Anwendung ob Abgeltungsteuer oder altes Recht der Zugang im Depot.

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Otscho
· bearbeitet von Otscho
für die Anwendung der Spekulationsfrist ist das Datum des Orderauftrags entscheidend. Für die Anwendung ob Abgeltungsteuer oder altes Recht der Zugang im Depot.

 

Hmmm, also hier steht es anders:

Der Kauf von Aktien, Fonds oder Optionsscheinen am letzten Börsentag 2008 reicht aus, um die anschließend erhofften Kursgewinne vor der Abgeltungsteuer zu retten. Maßgebend als Anschaffungstermin ist nämlich das Datum der Börsenorder ...

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Sven82

sorry, hab' mal nachgeschlagen. Datum der Börsenorder ist entscheidend.

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Dagobert
· bearbeitet von Dagobert
sorry, hab' mal nachgeschlagen. Datum der Börsenorder ist entscheidend.

 

und wenn direkt beim Emittent/KAG gekauft wird? Gilt speziell für Fonds!

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Sven82

es geht um das Verpflichtungsgeschäft - dürfte beim Fonds also auch die Auftragserteilung sein.

 

Sicher wäre ich mir da jedenfalls nicht.

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Dagobert
es geht um das Verpflichtungsgeschäft - dürfte beim Fonds also auch die Auftragserteilung sein.

 

Sicher wäre ich mir da jedenfalls nicht.

 

Danke für die schnelle Antwort. Wo könnte man eine verbindliche Info bekommen, FA oder beim SB?

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Nutzer
· bearbeitet von Nutzer

Wenn das nicht überholt ist, gibt es für Gewinne innerhalb der Spekulationsfrist eine Freigrenze (kein Freibetrag!!!) von 511,99€

 

siehe auch wertpapier-forum

oder google

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el galleta
es geht um das Verpflichtungsgeschäft - dürfte beim Fonds also auch die Auftragserteilung sein.

Glaube ich nicht. Manche Fonds sind nur 2x monatlich handelbar, die Order wird aber meist umgehend angenommen. Sollte also eine Order vom 30.12. abgeltungssteuerfrei sein, obwohl die Order erst am 15.1. tatsächlich ausgeführt wird?

 

Aber möglich ist freilich alles.

 

saludos,

el galleta

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