Granini Dezember 21, 2008 Hallo, wenn ein gemeinsam veranlagtes Ehepaar beide einen Riester-Vertrag haben (unmittelbar gefördert), wird dann für jeden Vertrag einzeln die Günstigerprüfung durchgeführt wegen Sonderausgabenabzug oder Zulagen oder wird das für beide Verträge gleichzeitig berechnet? Ich denke da z.B. an den Fall, dass ein Ehepartner schon Riestert und der Sonderausgabenabzug günstiger wäre, beim zweiten Vertrag eigentllich auch aber durch den Sonderausgabenabzug durch den ersten Vertrag hat sich das Einkommen schon so verringert, dass gerade die Zulage besser geworden ist.... Wenn jetzt aber beide Verträge gleichzeitig abgeschlossen werden, wie wird das berechnet? (welcher wird sozusagen "zuerst" betrachtet, oder werden alle Möglichkeiten durchgegangen) Danke und Gruß Granini Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sven82 Dezember 21, 2008 es wird für jeden Ehegatten getrennt gerechnet, vgl. BMF-Schreiben vom 05.02.2008 Randziffer 73 - 79 http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_5...html?__nnn=true Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Granini Dezember 26, 2008 es wird für jeden Ehegatten getrennt gerechnet, vgl. BMF-Schreiben vom 05.02.2008 Randziffer 73 - 79http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_5...html?__nnn=true Hallo Sven und danke schonmal, aber ich habe das genau anders verstanden: Die Summe der Beiträge der Ehepartner wird für die Summe ihrer Einkünfte angerechnet, da wird also gerade nichts getrennt. Sei folgendes Beispiel gegeben: Ehefrau verdient wenig, er viel. Haben drei Kinder, die auf Ehefrau angerechnet werden, so dass sie nur extrem wenig zahlen muss, um die Förderung zu erhalten. Wenn der Ehemann jetzt auch riestern will, ist das sehr doof für ihn, dass das Ehepaar steuerlich gemeinsam veranlagt ist, da seine (potentielle) Steuerersparnis um die Zulagen für die Ehefrau (und seine) und die der drei Kinder gekürzt wird. Richtig? So hätte ich das jedenfalls aus der Beispielrechnung im BMF-Schreiben herausgelesen... Gruß Granini Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sven82 Dezember 26, 2008 jetzt verstehe ich gar nicht worauf du hinauswillst. Allerdings bin ich auch kein Riesterexperte und muss selbst jedes Mal ins Gesetz schauen wie das denn noch gleich war. Ich dachte es geht dir um die Berechnung des Sonderausgabenabzugs und ob da für beide Ehegatten eine getrennte Berechnung durchgeführt wird. Denn in dem Beispiel des BMF-Schreibens (Randziffer 78) zahlen die Eheleute 3.200 EUR ein (2.300 EUR Ehemann, 900 EUR Ehefrau), was insgesamt unter 3.892 EUR liegt - 2*(2100-154). Also werden die gesamten Beiträge gefördert. Dies ist aber nicht so, weil jeder Ehegatte getrennt betrachtet wird, so dass beim Ehemann 354 EUR (2300 - (2100-154)) verpuffen. Die Summe der Beiträge der Ehepartner wird für die Summe ihrer Einkünfte angerechnet, da wird also gerade nichts getrennt. Die Einkünfte der beiden spielen beim Sonderausgabenabzug überhaupt keine Rolle. Da kommt es nur auf die geleisteten Beiträge an. Wenn der Ehemann jetzt auch riestern will, ist das sehr doof für ihn, dass das Ehepaar steuerlich gemeinsam veranlagt ist, da seine (potentielle) Steuerersparnis um die Zulagen für die Ehefrau (und seine) und die der drei Kinder gekürzt wird. Richtig?So hätte ich das jedenfalls aus der Beispielrechnung im BMF-Schreiben herausgelesen... aus welchem Beispiel? Bei Randziffer 79 ist nur ein Ehepartner zulageberechtigt. Also dürfte für euch das Beispiel 78 gelten. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
D-Mark Dezember 26, 2008 Hallo, Riester ist im Gegensatz zur herkömmlichen Rente ein hochgradig individuelles Instrument! du kennst das mit gemeinsamer Veranlagung bei der Steuer und beste Klasse usw... - Stop, Cut, Schnitt - Bei Riester muß jeder aktive Teilnehmer 4% von seinem(!) Jahresbrutto einzahlen. Sonderausgabenabzug auch vom individuellen Einkommen... Für die Einzahlhöhe-max. Sonderausgabenabzug siehe die diversen Rechner, z.B. auf dws.de (die rechnen immer nach der gesetzl. Grundlage, hat nichts mit dem Produkt zu tun... wer bekommt die Kinderzulage? -> nach bundesdeutscher Rechtsauffassung immer die Mutter! => Die Zulage gibt´s obendrauf; kein Entweder-Oder bez. Sonderausgaben... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fleisch Dezember 26, 2008 Stopp2 ! Nicht Jahresbrutto, sondern vom Rentenversicherungspflichtigen Einkommen des Vorjahres ! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
kaik Dezember 29, 2008 · bearbeitet Dezember 29, 2008 von kaik => Die Zulage gibt´s obendrauf; kein Entweder-Oder bez. Sonderausgaben... Das ist so nicht richtig. Die Zulage wird später von der Steuererparnis durch den Sonderausgabenabzug wieder abgezogen. Falls man also vom Finanzamt Geld zurückbekommt, ergibt sich KEINE höhere Förderung durch höhere Zulagen. Hier haben wir das schon mal ausführlich diskutiert. EDIT (Ergänzung): Natürlich muss man trotzdem die Zulagen beantragen, da das FA diese von der Steuerersparnis abzieht - egal ob beantragt oder nicht! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
tom1978 Dezember 29, 2008 wer bekommt die Kinderzulage? -> nach bundesdeutscher Rechtsauffassung immer die Mutter! Nein, auf gemeinsamen Antrag hin kann auch der Vater die Zulage bekommen, und nach einer Trennung bekommt sie derjenige, der auch das Kindergeld bekommt. Deine Aussage gilt so allgemein nur für noch Verheiratete, die keinen anderslautenden Antrag gestellt haben. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag