artikulator Dezember 20, 2008 weiß jemand, wie die Banken bzw. ebase oder andere Institute Depotwechsel ab 2009 handhaben? Beispiel: Fonds im Depot von Bank X (alle Käufe 2008) werden in 2009 zu Bank Y verschoben. Da Bank Y das Datum der Fondskäufe nicht kennt, muß es diese Fonds doch wohl "nichtabgeltungssteuerbefreit" betrachten, wird also in den Folgejahren immer schön Abgeltungssteuer abführen. Das heißt, der Anleger kann dies nur über die Ekst.-Erklärung wieder korrigieren. Liege ich richtig? artikulator Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sapine Dezember 20, 2008 Beim Übertrag ab 2009 ist die abgebende Bank verpflichtet, die Daten zum Kauf der Wertpapiere zu übermitteln. Die empfangende Bank darf und muss sie ab diesem Zeitpunkt berücksichtigen. Die Notwendigkeit einer Korrektur durch die Steuererklärung dürfte eigentlich nur dann eintreten, wenn Deine bisherige Depotbank diese Daten bereits nicht hat. D.h. die Situation tritt insbesondere dann auf, wenn Positionen vor 2009 in ein anderes Depot übertragen wurden. Ab 2009 könnte es vielleicht auch ein Thema beim Übertrag aus einem ausländischen Depot sein. Sollte die depotführende Bank aus welchen Gründen auch immer den Kaufzeitpunkt nicht kennen, kann es nach meinem Verständnis nur zu überhöhten Steuerabschlägen kommen, wenn Du Verkäufe tätigst und damit Kursgewinne oder -verluste realisierst. In dem Fall kannst Du zu viel gezahlte Steuer über die Steuererklärung zurück holen. Kann sich jemand noch einen anderen Fall vorstellen, in dem es relevant ist? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
otto03 Dezember 20, 2008 Beim Übertrag ab 2009 ist die abgebende Bank verpflichtet, die Daten zum Kauf der Wertpapiere zu übermitteln. Die empfangende Bank darf und muss sie ab diesem Zeitpunkt berücksichtigen. Die Notwendigkeit einer Korrektur durch die Steuererklärung dürfte eigentlich nur dann eintreten, wenn Deine bisherige Depotbank diese Daten bereits nicht hat. D.h. die Situation tritt insbesondere dann auf, wenn Positionen vor 2009 in ein anderes Depot übertragen wurden. Ab 2009 könnte es vielleicht auch ein Thema beim Übertrag aus einem ausländischen Depot sein. Sollte die depotführende Bank aus welchen Gründen auch immer den Kaufzeitpunkt nicht kennen, kann es nach meinem Verständnis nur zu überhöhten Steuerabschlägen kommen, wenn Du Verkäufe tätigst und damit Kursgewinne oder -verluste realisierst. In dem Fall kannst Du zu viel gezahlte Steuer über die Steuererklärung zurück holen. Kann sich jemand noch einen anderen Fall vorstellen, in dem es relevant ist? Meines Wissens besteht die explitizite Pflicht der abgebenden Bank, Kaufdaten an die annehmende Bank zu übermitteln, zwar ab 01.01.2009 aber eben auch nur für Käufe ab 01.01.2009. Vielleicht sollte man vor einem solchen Depotumzug bei der abgebenden Bank nachfragen, welche Daten im Falle eines Umzugs letztendlich übertragen werden Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
D-Mark Dezember 20, 2008 Hallo, ich gehe auch davon aus, daß hier dann mind. das FIFO-Prinzip zum Tragen kommt... Ein Depotwechsel mit Altbeständen sollte daher so weit wie irgendmöglich außer Betracht bleiben! :- Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag