DasMoritz Dezember 16, 2008 · bearbeitet Dezember 16, 2008 von DasMoritz Hallo zusammen, ich möchte gerade den Eröffnungsantrag für die TopRente Dynamik ausfüllen. Monatlich würde ich zu Beginn (bin noch Azubi) jeden Monat gerne 25 Euro einzahlen - das habe ich soweit eingetragen. Nun möchte ich für dieses Jahr eine Sonderzahlung zum Erlangen der Förderung vornehmen und deren Rechnung verwirrt mich ein wenig. Fakt ist doch 4% vom Vorjahresbrutto - Förderung, oder? Bei mir wären das: Vorjahresbrutto: 6300 Euro Davon 4% = 252 Euro Minus Zulage = 252 - 154 = 98 Euro Wenn ich nun 98 Euro einmalig in den Vertrag "rein Butter" erhalte ich dann die volle Zulage von 154 Euro? Denn es geht ja auch noch der Ausgabeaufschlag sowie der TER und die Depotgebühren ab, oder wird das nicht berücksichtig, sodass mit der "eigentlichen" Zahlung gerechnet wird? Achso noch was: Inwiefern bin ich Zulagenberechtigt, habe die drei unteren Punkte zur Auswahl , oder bin ich unmittelbar Zulagenberechtigt (keine Kinder, ledig) Mittelbar Zulagenberechtigt (setzt anscheinend vorraus das ich verheiratete bin - bin ich aber nicht) Beamter (bin ich nicht, noch nicht) Land- Forstwirtschaft (nee, Bauer bin ich auch nicht) Edit2: Wollen die gar nicht wissen mit welchem Alter ich in Rente gehe? Finde auf dem Antrag nichts dazu Danke euch!!! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Peppschmier Dezember 16, 2008 Fakt ist doch 4% vom Vorjahresbrutto - Förderung, oder?Bei mir wären das: Vorjahresbrutto: 6300 Euro Davon 4% = 252 Euro Minus Zulage = 252 - 154 = 98 Euro Wenn ich nun 98 Euro einmalig in den Vertrag "rein Butter" erhalte ich dann die volle Zulage von 154 Euro? Denn es geht ja auch noch der Ausgabeaufschlag sowie der TER und die Depotgebühren ab, oder wird das nicht berücksichtig, sodass mit der "eigentlichen" Zahlung gerechnet wird? Nicht Vorjahresbrutto, sondern das Brutto, das du dieses Jahr verdient hast inkl. der bis Ende des Jahres noch ausstehenden Einkünfte, zählt. Die Zulage erhälst du erst nächstes Jahr und kannst diese also auch erst nächstes Jahr zu den Beiträgen hinzurechnen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
D-Mark Dezember 17, 2008 Hallo, die Zulage kann abgezogen werden (wird bei ansonsten poitivem Bescheid angerechnet)! Die von der Anlagesumme später abgezogenen Kosten (Depot, Ausgabe, Fondsmanagment, etc.) interressieren das Amt nicht. "Wenn ich nun 98 Euro einmalig in den Vertrag "rein Butter" erhalte ich dann die volle Zulage von 154 Euro?" Yes, Sir! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
kaik Dezember 17, 2008 Nicht Vorjahresbrutto, sondern das Brutto, das du dieses Jahr verdient hast inkl. der bis Ende des Jahres noch ausstehenden Einkünfte, zählt. Nein, das Vorjahresbrutto ist maßgeblich. Für die Zulage von 2008 zählt also das Brutto von 2007, auch wenn die Zulage erst 2009 in den Vertrag eingezahlt wird. Wie D-Mark schon geschrieben hat, kann man die 2008er Zulage vom 2008er Mindestbeitrag für volle Förderung abziehen. @DasMoritz Ich halte es für unsinnig, bei einem Azubi-Gehalt 25 mtl. in einen Riester-Vertrag einzuzahlen. Du wirst wahrscheinlich kaum oder gar nicht von den zusätzlichen Steuervorteilen, die sich aus dem höheren Betrag ergeben, profitieren. Allerdings musst du später die Riester-Rente voll besteuern. Zahle also nur den Mindestbeitrag ein (5 monatl. bzw. 60 jährlich) und erledige den Rest durch die Sonderzahlungen. Wenn du später von den Steuervorteilungen wirklich profitierst, kannst du ja den Monatsbeitrag erhöhen. P.S. Die verbleibenden ca. 20 pro Monat kannst du ja in einen Fondssparplan investieren. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
DasMoritz Dezember 17, 2008 · bearbeitet Dezember 17, 2008 von DasMoritz Nein, das Vorjahresbrutto ist maßgeblich. Für die Zulage von 2008 zählt also das Brutto von 2007, auch wenn die Zulage erst 2009 in den Vertrag eingezahlt wird. Wie D-Mark schon geschrieben hat, kann man die 2008er Zulage vom 2008er Mindestbeitrag für volle Förderung abziehen. @DasMoritz Ich halte es für unsinnig, bei einem Azubi-Gehalt 25 € mtl. in einen Riester-Vertrag einzuzahlen. Du wirst wahrscheinlich kaum oder gar nicht von den zusätzlichen Steuervorteilen, die sich aus dem höheren Betrag ergeben, profitieren. Allerdings musst du später die Riester-Rente voll besteuern. Zahle also nur den Mindestbeitrag ein (5 € monatl. bzw. 60 € jährlich) und erledige den Rest durch die Sonderzahlungen. Wenn du später von den Steuervorteilungen wirklich profitierst, kannst du ja den Monatsbeitrag erhöhen. P.S. Die verbleibenden ca. 20 € pro Monat kannst du ja in einen Fondssparplan investieren. Guten morgen zusammen, also die 25 Euro schmerzen mir im Moment nicht. Es bleiben jeden Monat von meinem Gehalt mindestens 100-200 Euro über die ich auf ein Tagesgeldkonto packe. Da sollte ich mal überlegen ob ich mir da eine Alternative suche. Ich habe jetzt mein Bruttojahresgehalt aus 2008 berechnet(Fehler in dem 1. Post von mir), 2007 komme ich auf 3000 Euro, weil die Ausbildung da erst angefangen hat, macht also an Einzahlungen 120 Euro (volle 4% von 3000) davon die Förderung abziehen *g* das ist ja Weltklasse :-D Bedeutet also das ich nur 60 Euro einzahlen brauche im die Förderung zu erhalten (60 Euro = Mindestbeitrag)??? Soweit so gut: Aber wie siehts eigentlich mit dem Renteneintrittsalter aus? Auf dem Antrag ist dazu gar nichts vermerkt und ansonsten kann ich dazu auch nichts finden. ???? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Kristian Dezember 17, 2008 Soweit so gut:Aber wie siehts eigentlich mit dem Renteneintrittsalter aus? Auf dem Antrag ist dazu gar nichts vermerkt und ansonsten kann ich dazu auch nichts finden. ???? Das interessiert im Moment noch niemanden. Bei der Premiumrente wird es z.B. hauptsächlich abgefragt, um eine Grundlage für die Berechnung der Beitragssumme zu haben (Bestimmung der Abschlusskosten). Du kannst frühestens mit 60, aber natürlich auch später, in Rente gehen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
DasMoritz Dezember 17, 2008 Das interessiert im Moment noch niemanden. Bei der Premiumrente wird es z.B. hauptsächlich abgefragt, um eine Grundlage für die Berechnung der Beitragssumme zu haben (Bestimmung der Abschlusskosten). Du kannst frühestens mit 60, aber natürlich auch später, in Rente gehen. Das find ich ja klasse. Ich find es nämlich sehr schwierig sich mit 19 festzulegen wann ich in Rente gehen will. Gut, dann bleibt nur noch die oben gestellte Frage bzgl. Beitrag 2007/08 offen, da ich zu Eingangs das Brutto von 2008 und nicht 2007 angegeben habe. Wäre nett wenn mir da noch mal jemand hilft. @ Kristian: Die Signatur ist Spitze, hab richtig gelacht, auch wenn der untere Teil sich ernstgenommen werden soll. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
kaik Dezember 17, 2008 [..][/b] komme ich auf 3000 Euro, weil die Ausbildung da erst angefangen hat, macht also an Einzahlungen 120 Euro (volle 4% von 3000) davon die Förderung abziehen *g* das ist ja Weltklasse :-DBedeutet also das ich nur 60 Euro einzahlen brauche im die Förderung zu erhalten (60 Euro = Mindestbeitrag)??? Ja. also die 25 Euro schmerzen mir im Moment nicht Nun, das mag sein. Die 25 aus deinem schon zu versteuerten Einkommen wirst du aber in der Auszahlungsphase der RR wieder versteuern müssen, ohne dass du irgendwelche Vorteile hast. Somit macht es keinen Sinn, mehr als nötig in eine RR einzuzahlen, solange man nicht geügend von den Steuervorteilen profitiert. Die 25 sind in einem Fondssparplan besser angelegt. Diese bleiben nämlich dann (solange es keine Vermögensteuer gibt) ein Leben lang steuerfrei, nur die Erträge werden versteuert. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Cr3m Dezember 17, 2008 Ja. Nun, das mag sein. Die 25 aus deinem schon zu versteuerten Einkommen wirst du aber in der Auszahlungsphase der RR wieder versteuern müssen, ohne dass du irgendwelche Vorteile hast. Somit macht es keinen Sinn, mehr als nötig in eine RR einzuzahlen, solange man nicht geügend von den Steuervorteilen profitiert. Die 25 sind in einem Fondssparplan besser angelegt. Diese bleiben nämlich dann (solange es keine Vermögensteuer gibt) ein Leben lang steuerfrei, nur die Erträge werden versteuert. Sehe ich genauso...dank den Beispielberechnungen, eingeleitet von kaik hier vor ein paar Tagen, ist es so, dass sich jeder seinen Beitrag gut ausrechnen sollte, um nicht in die Falle zu tappen, dass er quasi eine "Doppelbesteuerung", also Einzahlung aus versteuertem Geld und hinter eine Auszahlung die dann nochmals zu versteuern ist, erhält. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
cicero22 Dezember 17, 2008 Hallo zusammen, vielleicht sollte man bedenken, dass man als Azubi höchstwahrscheinlich gar keine Einkommensteuer zahlt, also von einer Doppelbesteuerung nicht die Rede sein kann in diesem Fall 60 EUR Einzahlung mit einer Zulage von 154 EUR belohnt wird - dies ist die höchstmögliche Förderquote der Staat Berufsanfängern unter 25 eine einmalige Extrazulage von 200 EUR gibt Mein Rat wäre, mindestens während der Ausbildung die Riesterzulage mitzunehmen. Nach der Ausbildung (also wenn tatsächlich Einkommensteuer gezahlt wird) muss man dann nachrechnen. Ich würde den Vertrag allerdings auch nicht überzahlen, also während der Ausbildung nicht mehr als den Mindestbeitrag einzahlen. Just my 2 cents... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
DasMoritz Dezember 17, 2008 Hallo, vielen Dank für die Antworten. Also, wichtig ist mir, dass ich jedes Jahr die Förderung erhalte. Das ich von den Steuervorteilen jetzt nicht profitiere ist irgendwie logisch, habe ich aber gar nicht dran gedacht - zu meiner Schande. Gut, dann werde ich dieses Jahr nur die 60 Euro einzahlen. Um nun für 2009 die volle Förderung zu bekommen muss ich mein Jahresbrutto aus 2008 (6300 Euro) mal 0,04 nehmen - 154. Dann macht das 98 Euro. Somit erhalte ich dann also im Folgejahr für meine eingezahlten 98 Euro die volle Zulage Wie siehts denn bei einem Fondssparplan mit der Abgeltungssteuer aus? Danke euch!!! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
calandor Dezember 17, 2008 Wie siehts denn bei einem Fondssparplan mit der Abgeltungssteuer aus? Danke euch!!! Abgeltungssteuer fällt bei Riester-Produkten nicht an, egal ob Banksparplan, Fondssparplan oder Rentenversicherung. Bei einem privaten Fondssparplan unterliegen die Kursgewinne auf die Einzahlungen ab 2009 der Abgeltungssteuer - selbst wenn der 2008 noch eingerichtet würde. Es gibt keinen Bestandsschutz. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
DasMoritz Dezember 17, 2008 Ja genau das war halt mein Bedenken. Ich meine das Geld ist momentan (da ich keine steuerlichen vorteile durch Riester habe) so oder so besser in einem Fondssparplan angelegt. Dazu habe ich hier aber "Söuverän investieren in ETFs von Gerd Kommer hier rumliegen Ok, ich habs nun eingetütet. Sonderzahlung 2008: 60 Euro Ab 01.01 2009 monatlich: 10 Euro Dann bin ich etwas über meinen 4% - 154 des Vorjahres aber ich will mir nicht jeden Monat 8,86 Euro abbuchen lassen, dann lieber schon gerade Werte Vielen Dank allen Helfern Das Forum ist echt klasse Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag