CHX Juli 26, 2010 · bearbeitet Juli 26, 2010 von lpj23 Würde mal den RAM Wachstum (LU0093746120) als Alternativprodukt ins Rennen werfen - geringere Gebühren, geringere Fee und mehr oder weniger gleiche Performance bei geringerer Volatilität... allerdings auch ausländisch thesaurierend. Hier ein aktuelles Fact Sheet: RAM Wachstum.pdf Grüße Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
CHX Juli 26, 2010 Aktuelles Fact Sheet: ARTS TR Global AMI.pdf Gruß Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
leinad Juli 27, 2010 · bearbeitet Juli 27, 2010 von leinad Scheint fast so. Aber es gibt wie immer auch Nachteile: ausländischer Thesaurierer (statt deutscher Ausschütter) und laut AVL nur per Einmalanlage bei comdirect und AAB erhältlich. Bei DAB und ebase steht "derzeit nicht kaufbar" und die FFB kennt den Fonds wohl gar nicht. Den C-Quadrat ARTS gibt es dagegen überall per Einmalanlage und Sparplan. Wieso soll das ein Nachteil sein ? Ausländische Thesaurierer haben für einen in Deutschland steuerpflichtigen doch den Vorteil, dass er seine Steuerzahlung deligieren kann in eine Zeit, in der er sowieso weniger Steuern zahlt. Z.B. als Rentner. Oder wenn man nicht bis zum bitteren Ende als Arbeitnehmer bis 67 oder 70 arbeiten will und frühzeitig aufhört und somit die Zwischenzeit selbst finanzieren muß. Da lebt man dann eben von dem Ausländer, indem man den verkauft so wie man es braucht und dann eben keine Steuern bezahlt weil man vielleicht eine Nichtveranlagungsbescheinigung hat, weil man unter dem Existenzminimum bleibt. Ich glaube, über diese Dinge machen sich noch viel zu wenig Menschen in Deutschland Gedanken. Wer so an die Zukunft denkt, fährt mit deutscher ISIN oder Ausschüttern in jedem Fall schlechter, weil die Steuern dann jährlich weg gehen und das Geld dann keinen Ertrag mehr für einen erwirtschaftet. Gruss leinad Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
vanity Juli 27, 2010 · bearbeitet Juli 27, 2010 von vanity Wieso soll das ein Nachteil sein ? Ausländische Thesaurierer haben für einen in Deutschland steuerpflichtigen doch den Vorteil, dass er seine Steuerzahlung deligieren kann in eine Zeit, in der er sowieso weniger Steuern zahlt... Da hast du aber eine zu gute Meinung vom deutschen Steuerrecht. Die (thes.) Erträge der Thesaurierer müssen natürlich auch jährlich versteuert werden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
leinad Juli 27, 2010 · bearbeitet Juli 27, 2010 von leinad Wieso soll das ein Nachteil sein ? Ausländische Thesaurierer haben für einen in Deutschland steuerpflichtigen doch den Vorteil, dass er seine Steuerzahlung deligieren kann in eine Zeit, in der er sowieso weniger Steuern zahlt... Da hast du aber eine zu gute Meinung vom deutschen Steuerrecht. Die (thes.) Erträge der Thesaurierer müssen natürlich auch jährlich versteuert werden. So viel ich weiß, erscheinen doch die ausländischen Thesaurierer gar nicht mehr auf den Steuerbescheinigungen der Depots seit 2009. Was passiert mit dem der das nicht bei der Steuererklärung angibt ? Dem wird beim Verkauf von der Bank die Abgeltungssteuer und der Soli einbehalten, wenn er nicht freigestellt ist und fertig. In Wahrheit kräht doch da kein Hahn später nach, wie viele Jahre der schon im Depot lag. Aber klärt mich auf, vielleicht bin ich da auch nicht auf dem laufenden ?????? weils mich nicht tangiert ;-)) Gruss leinad Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Zinsjäger Juli 27, 2010 Die thesaurierten Beträge sind bei der Steuererklärung anzugeben. Später, bei Verkauf des ausländischen Fonds zieht die Depotstelle aber TROTZDEM pauschal die Steuer. Hier muss man selber nachweisen, dass man schon jährlich die Thesaurierungen angegeben hat, um eine DOPPELBESTEUERUNG zu vermeiden. Gute Nacht, Deutschland. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
leinad Juli 27, 2010 Die thesaurierten Beträge sind bei der Steuererklärung anzugeben. Später, bei Verkauf des ausländischen Fonds zieht die Depotstelle aber TROTZDEM pauschal die Steuer. Hier muss man selber nachweisen, dass man schon jährlich die Thesaurierungen angegeben hat, um eine DOPPELBESTEUERUNG zu vermeiden. Gute Nacht, Deutschland. Ok, danke für die Erklärung. Da kann man dann nur beten, dass das Finanzamt dann auch das akzeptiert was der Steuerpflichtige nachweist. Denn ich habe zuletzt in Deutschland die Erfahrung gemacht, dass das Finanzamt nur das glaubt und akzeptiert, was in den Bescheinigungen der Banken steht. Und die Banken wollen einfach nur möglichst wenig Arbeit haben, der Rest interessiert die nicht. Da kann man dann argumentieren was man will. Gruss leinad Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Zinsjäger Juli 27, 2010 Ja.. da hast du Recht leinad. Im Übrigen glaube ich, dass sich die allermeisten Privatanleger der Sache nicht bewusst sind und somit streng genommen Steuer*hust*hinterzieher sind. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
leinad Juli 27, 2010 · bearbeitet Juli 27, 2010 von leinad Ja.. da hast du Recht leinad. Im Übrigen glaube ich, dass sich die allermeisten Privatanleger der Sache nicht bewusst sind und somit streng genommen Steuer*hust*hinterzieher sind. Ich glaube, am sichersten fährt man wenn man einfach das der Bank läßt was sie am Ende einbahält und gut ist. Da läuft man weniger Gefahr, womöglich zum Schluß doppelt besteuert zu werden und gar nichts dagegen machen zu können. Also so würde ich das machen, wenn es mich betreffen würde. Man kann doch nicht den Steuerzahler dafür verantwortlich machen, dass die sich derart uneinheitliche Steuergesetze ausdenken. Gruss leinad Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
CHX August 21, 2010 Aktuelles Factsheet: de000a0f5g98.pdf Zum 23.1.2011 wird die PerformanceFee monatlich statt quartalsmäßig entnommen... 100723ebanzveroeffentlichungc-quadratartskorrekturperformancefee.pdf Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
CHX Oktober 7, 2010 Aktuelles Factsheet: de000a0f5g98-2010-09.pdf Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
mildes1982 November 9, 2010 Die Frage bleibt lohnt es ich noch in so einen fonds zu investieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
DAX43 November 9, 2010 Die Frage bleibt lohnt es ich noch in so einen fonds zu investieren mach dir selbst ein Bild : http://www.daf.fm/video/juenemanns-boerse-trendfolger-fonds---zu-100-prozent-in-aktien-investiert-50139557-DE000A0F5G98.html Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
mildes1982 November 9, 2010 Die Frage bleibt lohnt es ich noch in so einen fonds zu investieren mach dir selbst ein Bild : http://www.daf.fm/video/juenemanns-boerse-trendfolger-fonds---zu-100-prozent-in-aktien-investiert-50139557-DE000A0F5G98.html interssanter bericht muss man schon sagen Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
CHX Dezember 19, 2010 · bearbeitet Dezember 19, 2010 von lpj23 Alles neu macht der Mai 2011: 101026ebanzveroeffentlichungc-quadratartsaenderngbvb.pdf Die Gesellschaft darf für das Sondervermögen folgende Vermögensgegenstände erwerben: 1. Wertpapiere gemäß § 47 InvG, 2. Geldmarktinstrumente gemäß § 48 InvG, 3. Bankguthaben gemäß § 49 InvG, 4. Investmentanteile gemäß § 50 InvG, 5. Derivate gemäß § 51 InvG, 6. Sonstige Anlageinstrumente gemäß § 52 InvG. Nun also auch in Derivate... Wohl als Reaktion auf das gestiegene Fondsvermögen und somit problematischeres Hin- und Hergetrade. Lesen die hier mit? Aktuelles Factsheet: de000a0f5g98.pdf Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
CHX Dezember 21, 2010 · bearbeitet Dezember 21, 2010 von lpj23 Das ARTS-Management hat mittels Hansainvest einen neuen Total Return-Fonds auf den Markt geschmissen, der zu 100% flexibel in Aktien, Anleihen, Geldmarkt etc. investieren darf: C-Quadrat ARTS Total Return Flexible (DE000A0YJMJ5 (ausschüttend) - DE000A0YJMN7 (thesaurierend)) Anlageziel des C-QUADRAT ARTS Total Return Flexible ist die Erzielung angemessener Erträge und die Erwirtschaftung eines möglichst hohen langfristigen Wertzuwachses, unabhängig von einer Benchmark. Die Anlagepolitik des C-Quadrat ARTS Total Return Flexible folgt einem Total Return Ansatz. Hierbei nutzt das Fondsmanagement ein von ARTS Asset Management entwickeltes technisches Handelsprogramm mit einer trendfolgenden Ausrichtung. Angestrebt wird, in allen Marktphasen einen absoluten Wertzuwachs zu erwirtschaften. Das Fondsvermögen kann vollständig in die Assetklasse Aktien investiert werden, sowohl über Fonds, ETF´s, Derivate oder Einzelaktien. In negativen Börsenzeiten kann der Aktienanteil bis auf Null reduziert werden. In einem solchen Fall werden die Gelder größtenteils in defensivere Assetklassen wie Renten- oder Geldmarkt investiert. Zusätzlich können Risiken über Derivate abgesichert werden oder aber der Investitionsgrad über 100% hinaus erhöht werden. Der C-Quadrat ARTS Total Return Flexible repräsentiert einen hochaktiven Managementstil. Das Fondsmanagement kann sich aller unter den aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen verfügbaren Instrumente bedienen, um das Anlageziel zu erreichen. Für das Sondervermögen können Aktien und Aktien gleichwertige Papiere, verzinsliche Wertpapiere, Bankguthaben, Geldmarktinstrumente, Anteile an anderen Investmentvermögen, Derivate zu Investitions- und Absicherungszwecken sowie sonstige Anlageinstrumente erworben werden. Die maximalen Anlagegrenzen für die jeweiligen Vermögensgegenstände bezogen auf den Wert des Sondervermögens stellen sich im Überblick gemäß nachfolgender Tabelle dar: Aktien und Aktien gleichwertige Papiere max. 100 % Andere Wertpapiere (auch Zertifikate) max. 100 % Bankguthaben und Geldmarktinstrumente max. 100 % Aktienfonds max. 100 % Rentenfonds max. 100 % Geldmarktfonds max. 100 % Das Marktrisikopotential beträgt maximal 200%. Die Fondswährung lautet auf Euro. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Hasenhirn Dezember 21, 2010 Klingt ja spannend, lpj23--willst du den vielleicht in einem eigenen Thread vorstellen? Könnte viele hier interessieren... Schönen Gruß, H. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
CHX Dezember 21, 2010 Da derzeit kaum Infos über die Allokation des Fonds zu finden sind, lohnt es sich noch nicht wirklich - kommt aber noch Der neue Fonds ist auf jeden Fall deutlich flexibler als der C-Quadrat ARTS TR Global AMI A mit seinen neuen Anlageregeln, die da lauten: 1. Bis zu 30 % des Wertes des Sondervermögens dürfen in Wertpapiere nach Maßgabe des § 5 der Allgemeinen Vertragsbedingungen angelegt werden. Die in Pension genommenen Wertpapiere sind auf die Anlagegrenzen des § 60 Abs. 1 und 2 InvG anzurechnen. 2. Mindestens 51 % des Wertes des Sondervermögens müssen in Investmentanteilen nach Maßgabe des § 8 der Allgemeinen Vertragsbedingungen oder in gemischten Sondervermögen gem. § 83 86 InvG angelegt werden. Die vorgenannten Investmentanteile müssen, sofern es sich nicht um EG-Investmentanteile handelt, von einem Unternehmen ausgegeben sein, das Sitz und Geschäftsleitung in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union, einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, Australien, Neuseeland, Japan, Schweiz, Kanada, Korea, Türkei, Mexiko oder USA hat, und zum öffentlichen Vertrieb im Inland zugelassen sein. Die in Pension genommenen Investmentanteile sind auf die Anlagegrenzen der §§ 61 und 64 Absatz 3 InvG anzurechnen. 3. Bis zu 49 % des Wertes des Sondervermögens dürfen in Geldmarktinstrumenten gemäß § 6 der Allgemeinen Vertragsbedingungen angelegt werden. Die in Pension genommenen Geldmarktinstrumente sind auf die Anlagegrenzen des § 60 Abs. 1 und 2 InvG anzurechnen. 4. Bis zu 49 % des Wertes des Sondervermögens dürfen in Bankguthaben nach Maßgabe des § 7 der Allgemeinen Vertragsbedingungen gehalten werden. Hierbei sind Beträge, die die Gesellschaft als Pensionsnehmer gezahlt hat, anzurechnen. 5. Die Gesellschaft kann im Rahmen der Verwaltung des Sondervermögens Derivate nach Maßgabe des § 9 der Allgemeinen Vertragsbedingungen einsetzen. Näheres regelt der Verkaufsprospekt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Hasenhirn Dezember 21, 2010 · bearbeitet Dezember 21, 2010 von Hasenhirn OK, dann warten wir mal ab. Vielen Dank, lpj23--Gruß, H. PS--Hier trotzdem schon mal die ersten fünf sechs Wochen der ausschüttenden Variante bei Onvista: (zu kurzer Zeitraum natürlich, aber da gibt es schon Unterschiede...) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Karl Squell Dezember 22, 2010 Gibt es schon Infos zur Gebührenstruktur des "neuen"? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
CHX Dezember 22, 2010 Ausgabeaufschlag*: 5,00% Managementgebühr p.a.: 2,00% Depotbankgebühr p.a.: 0,0250% Performance-Fee: 20,00% der Outperformance gegenüber 3-Monats-Euribor (High Watermark) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Raccoon Dezember 22, 2010 Ausgabeaufschlag*: 5,00% Managementgebühr p.a.: 2,00% Depotbankgebühr p.a.: 0,0250% Performance-Fee: 20,00% der Outperformance gegenüber 3-Monats-Euribor (High Watermark) Scheinbar die einzige Benchmark, die sie kennen ... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
DAX43 Dezember 22, 2010 Ausgabeaufschlag*: 5,00% Managementgebühr p.a.: 2,00% Depotbankgebühr p.a.: 0,0250% Performance-Fee: 20,00% der Outperformance gegenüber 3-Monats-Euribor (High Watermark) Scheinbar die einzige Benchmark, die sie kennen ... meinetwegen könnte die Benchmark die Null - Linie sein. Anleger stimmen mit ihren Käufen oder Verkäufen darüber ab , ob sie mit der Preisgestaltung einverstanden sind.Performance-Fee von 90% gegenüber 3 Monats.Euribor wären für mich auch kein Problem. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
carmingjack Januar 6, 2011 hier mal der Factsheet cq_arts_flexible.pdf Da derzeit kaum Infos über die Allokation des Fonds zu finden sind, lohnt es sich noch nicht wirklich - kommt aber noch Der neue Fonds ist auf jeden Fall deutlich flexibler als der C-Quadrat ARTS TR Global AMI A mit seinen neuen Anlageregeln, die da lauten: 1. Bis zu 30 % des Wertes des Sondervermögens dürfen in Wertpapiere nach Maßgabe des § 5 der Allgemeinen Vertragsbedingungen" angelegt werden. Die in Pension genommenen Wertpapiere sind auf die Anlagegrenzen des § 60 Abs. 1 und 2 InvG anzurechnen. 2. Mindestens 51 % des Wertes des Sondervermögens müssen in Investmentanteilen nach Maßgabe des § 8 der Allgemeinen Vertragsbedingungen" oder in gemischten Sondervermögen gem. § 83 86 InvG angelegt werden. Die vorgenannten Investmentanteile müssen, sofern es sich nicht um EG-Investmentanteile handelt, von einem Unternehmen ausgegeben sein, das Sitz und Geschäftsleitung in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union, einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, Australien, Neuseeland, Japan, Schweiz, Kanada, Korea, Türkei, Mexiko oder USA hat, und zum öffentlichen Vertrieb im Inland zugelassen sein. Die in Pension genommenen Investmentanteile sind auf die Anlagegrenzen der §§ 61 und 64 Absatz 3 InvG anzurechnen. 3. Bis zu 49 % des Wertes des Sondervermögens dürfen in Geldmarktinstrumenten gemäß § 6 der Allgemeinen Vertragsbedingungen" angelegt werden. Die in Pension genommenen Geldmarktinstrumente sind auf die Anlagegrenzen des § 60 Abs. 1 und 2 InvG anzurechnen. 4. Bis zu 49 % des Wertes des Sondervermögens dürfen in Bankguthaben nach Maßgabe des § 7 der Allgemeinen Vertragsbedingungen" gehalten werden. Hierbei sind Beträge, die die Gesellschaft als Pensionsnehmer gezahlt hat, anzurechnen. 5. Die Gesellschaft kann im Rahmen der Verwaltung des Sondervermögens Derivate nach Maßgabe des § 9 der Allgemeinen Vertragsbedingungen" einsetzen. Näheres regelt der Verkaufsprospekt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
michaelschmidt Januar 6, 2011 Risiken Investiert das Produkt in eine Anlageklasse aufgrund eines vorhandenen Aufwärtstrends, so kann dieser dennoch von einem Abwärtstrend abgelöst werden. Aufwärtstrends können erst ab jenem Zeitpunkt genützt werden, ab dem das Produkt in die jeweilige Anlageklasse investiert. Abwärtstrends können erst ab jenem Zeitpunkt vermieden werden, ab dem das Produkt in die jeweilige Anlageklasse deinvestiert. WOW ! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag