marcin Dezember 11, 2008 Hallo, es passt zwar nicht ganz hier hin, aber ich wollte euch mal fragen und ich hoffe ihr könnt mir helfen. Angenommen ich habe eine überweisung von einer bank auf die andere gemacht z.b. 10000 euro und das geld ist ganz normal angekommen, ich gehe zur bank hebe das geld ab, dann schaue ich 2 tage später auf meinen kontostand und die bank hat versehntlich den betrag von 10000 euro nochmal überwiesen ohne dabei mein konto zu belasten? wie lange hat die bank zeit diesen fehler zu korrigieren und was würde passieren, wenn ich das geld abheben würde? vielleicht weiss jemand was Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
harryguenter Dezember 11, 2008 Hallo, es passt zwar nicht ganz hier hin, aber ich wollte euch mal fragen und ich hoffe ihr könnt mir helfen.Angenommen ich habe eine überweisung von einer bank auf die andere gemacht z.b. 10000 euro und das geld ist ganz normal angekommen, ich gehe zur bank hebe das geld ab, dann schaue ich 2 tage später auf meinen kontostand und die bank hat versehntlich den betrag von 10000 euro nochmal überwiesen ohne dabei mein konto zu belasten? wie lange hat die bank zeit diesen fehler zu korrigieren und was würde passieren, wenn ich das geld abheben würde? vielleicht weiss jemand was Irrtümler darf die Bank meines Wissens nach eine ziemlcih lange zeit korrigieren. Du kannst auch kein Eigentum an dem Geld erwerben - will sagen Du musst es zurückgeben wenns auffällt. Einzige Chance (dazu gabs vor kurzem mal ein Gerichtsurteil): Einem nackten Mann kannst Du nicht in die Tasche greifen. Wenn Du also sonst nichts oberhalb des Existenzminimums besitzt und die Kohle schnell genug ausgibts hat die Bank das nachsehen Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
el galleta Dezember 11, 2008 · bearbeitet Dezember 11, 2008 von el galleta Irrtümler darf die Bank meines Wissens nach eine ziemlcih lange zeit korrigieren.Du kannst auch kein Eigentum an dem Geld erwerben - will sagen Du musst es zurückgeben wenns auffällt. Einzige Chance (dazu gabs vor kurzem mal ein Gerichtsurteil): Einem nackten Mann kannst Du nicht in die Tasche greifen. Wenn Du also sonst nichts oberhalb des Existenzminimums besitzt und die Kohle schnell genug ausgibts hat die Bank das nachsehen Richtig. Es müssten 30 Jahre sein, das Stichwort ist ungerechtfertigte Bereicherung und statt "nackter Mann" kannst Du auch Entreicherung nachschlagen. saludos, el galleta Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
le_chiffre Dezember 11, 2008 · bearbeitet Dezember 11, 2008 von le_chiffre Anspruchsgrundlage wäre § 812 BGB § 814 BGB findet keine Anwendung. Eine Entreicherung gemäß § 818 III BGB kann jedoch nicht geltend gemacht werden sofern der Bereicherte bösgläubig war § 819 I BGB. Bei der Verjährung ist die regelmäßige Verjährung (3 Jahre) gemäß § 195 BGB einschlägig. Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist gemäß § 199 BGB: mit dem Schluss des Jahres, in dem 1.der Anspruch entstanden ist und 2.der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste. Außerdem tritt die Verjährung ohne Rücksicht auf die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis in zehn Jahren von ihrer Entstehung an ein. Aber immer dran denken: Die Verjährung ist eine Einrede und muss daher erhoben werden. Sie wird nicht wie Einwendungen schon von Amts wegen beachtet. Außerdem könnte zu dem Thema auch etwas in den AGBs deiner Bank stehen und evtl. zu Abweichungen führen. Außerdem könnte je nach Sachlage auch noch ein Anspruch aus § 985 BGB vorliegen welcher der dreißigjährigen Verjährungsfrist unterliegt, sofern du nur Besitz aber nicht Eigentum an dem Geld erlangt hast. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
klausk Dezember 11, 2008 Eine Entreicherung gemäß § 818 III BGB kann jedoch nicht geltend gemacht werden sofern der Bereicherte bösgläubig war § 819 I BGB. Schon wieder was gelernt: "Entreicherung", "bösgläubig" -- wie reich die Sprache doch ist. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
el galleta Dezember 11, 2008 Eine Entreicherung gemäß § 818 III BGB kann jedoch nicht geltend gemacht werden sofern der Bereicherte bösgläubig war § 819 I BGB. Danke für die (erforderliche ) Präzisierung. Bleibt die Frage, ob was zu holen wäre - Entreicherung hin oder her. saludos, el galleta Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
paranoid Dezember 11, 2008 Danke für die (erforderliche ) Präzisierung. Bleibt die Frage, ob was zu holen wäre - Entreicherung hin oder her. Dann hat man ja selber auch nichts davon. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
el galleta Dezember 11, 2008 · bearbeitet Dezember 11, 2008 von el galleta Dann hat man ja selber auch nichts davon. Aber man hatte, etwa ne Weltreise. EDIT: Aber um das klarzustellen: Mir wäre das nix, so ein Leben an der Pfändungsgrenze. Auch nicht für ne Weltreise o.ä. saludos, el galleta Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
otto03 Dezember 11, 2008 · bearbeitet Dezember 11, 2008 von otto03 Hallo, es passt zwar nicht ganz hier hin, aber ich wollte euch mal fragen und ich hoffe ihr könnt mir helfen.Angenommen ich habe eine überweisung von einer bank auf die andere gemacht z.b. 10000 euro und das geld ist ganz normal angekommen, ich gehe zur bank hebe das geld ab, dann schaue ich 2 tage später auf meinen kontostand und die bank hat versehntlich den betrag von 10000 euro nochmal überwiesen ohne dabei mein konto zu belasten? wie lange hat die bank zeit diesen fehler zu korrigieren und was würde passieren, wenn ich das geld abheben würde? vielleicht weiss jemand was Ich finde es schlicht und einfach "sch....." sich auf diese Art und Weise zu verhalten und auch noch indirekt die Frage zu stellen: Ich möchte das mir nicht zustehende Geld behalten, wie ist die rechtliche Lage ? Dei Kassiererin an der Supermarktkasse gibt statt auf von mir gegebene 50,00 auf 100,00 zurück, ich gebe ihr das Geld nicht zurück, sondern erkundige mich in Foren: Wie ist die rechtliche Lage. Nein, es ist kein moralischer Unterschied, ob ich mich auf Kosten einer Person oder eine anonymen Organisation ungerechtfertigt bereichere. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
marcin Dezember 11, 2008 Ich finde es schlicht und einfach "sch....." sich auf diese Art und Weise zu verhalten und auch noch indirekt die Frage zu stellen: Ich möchte das mir nicht zustehende Geld behalten, wie ist die rechtliche Lage ? Dei Kassiererin an der Supermarktkasse gibt statt auf von mir gegebene 50,00 auf 100,00 zurück, ich gebe ihr das Geld nicht zurück, sondern erkundige mich in Foren: Wie ist die rechtliche Lage. Nein, es ist kein moralischer Unterschied, ob ich mich auf Kosten einer Person oder eine anonymen Organisation ungerechtfertigt bereichere. Mich beklauen Insitute und Organisationen jeden tag und keiner hat ein schlechtes gewissen oder moralische bedenken und wenn etwas mal zu meinen gunsten schief geht, soll ich mich dann korrekt verhalten? es sprechen besonders die leute über moral und gewissen die selber .... naja ihr wisst schon was gemeint ist. ich warte jetzt erstmal ab was passiert und lasse das geld liegen, wenn sie es zurücknehmen dann nehmen sie es und wenn nicht dann nicht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Emilian Dezember 11, 2008 · bearbeitet Dezember 12, 2008 von Emilian @marcin: Ich würde es an die Lehmann Bros überweisen. Nach dem Motto: Alles, was Ihr könnt, kann ich noch viel besser! Gruß Emilian. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
schinderhannes Dezember 11, 2008 Mich beklauen Insitute und Organisationen jeden tag und keiner hat ein schlechtes gewissen oder moralische bedenken und wenn etwas mal zu meinen gunsten schief geht, soll ich mich dann korrekt verhalten?es sprechen besonders die leute über moral und gewissen die selber .... naja ihr wisst schon was gemeint ist. ich warte jetzt erstmal ab was passiert und lasse das geld liegen, wenn sie es zurücknehmen dann nehmen sie es und wenn nicht dann nicht. zu 99,9 % wird das rückgängig gemacht. zu 100 % Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
marcin Dezember 11, 2008 · bearbeitet Dezember 11, 2008 von marcin zu 99,9 % wird das rückgängig gemacht. zu 100 % davon gehe ich auch aus, das es zurückgebucht wird. aber wollte es halt nur wissen ob es eine frist gibt. Es könnte doch auch mal ein Otto-normal-verbraucher profitieren ps. ich hatte auch geld bei der kaupthing bank angelegt, wo sind da die moralapostel? (ja ich weiss ich bin ein zocker....IRONIE) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
losemoremoney Dezember 11, 2008 Wat es nicht alles gibt.Ich würde noch nen Kredit drauf aufnehmen und das Geld ausgeben. B) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
otto03 Dezember 11, 2008 Mich beklauen Insitute und Organisationen jeden tag und keiner hat ein schlechtes gewissen oder moralische bedenken und wenn etwas mal zu meinen gunsten schief geht, soll ich mich dann korrekt verhalten?es sprechen besonders die leute über moral und gewissen die selber .... naja ihr wisst schon was gemeint ist. ich warte jetzt erstmal ab was passiert und lasse das geld liegen, wenn sie es zurücknehmen dann nehmen sie es und wenn nicht dann nicht. Ja ! Du solltest Dich korrekt verhalten. Ich glaube Du wirfst hier einiges durcheinander. Was hat Deine eigene persönliche Moral mit dem Verhalten von Instituten oder Organisationen zu tun ? Ich finde es schlicht und einfach nicht in Ordnung, aber dies ist nur meine völlig unmaßgebliche Meinung. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
tom1978 Dezember 12, 2008 Ich finde es schlicht und einfach "sch....." sich auf diese Art und Weise zu verhalten und auch noch indirekt die Frage zu stellen: Ich möchte das mir nicht zustehende Geld behalten, wie ist die rechtliche Lage ? Mich beklauen Insitute und Organisationen jeden tag und keiner hat ein schlechtes gewissen oder moralische bedenken und wenn etwas mal zu meinen gunsten schief geht, soll ich mich dann korrekt verhalten? Wenn Dich jemand beklaut, dann zeig ihn an, dafür gibt es unser Rechtssystem. Und wenn ich gleich hier durch die City ziehe und wildfremde Menschen krankenhausreif prügle, dann ist das in Ordnung, andere machen das auch, warum sollte ich da moralische Bedenken haben... So, wie Du Dich hier präsentierst, bist Du jemand, mit dem ich persönlich nichts zu tun haben möchte. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
el galleta Dezember 12, 2008 Wenn Dich jemand beklaut, dann zeig ihn an, dafür gibt es unser Rechtssystem. Und wenn ich gleich hier durch die City ziehe und wildfremde Menschen krankenhausreif prügle, dann ist das in Ordnung, andere machen das auch, warum sollte ich da moralische Bedenken haben... So, wie Du Dich hier präsentierst, bist Du jemand, mit dem ich persönlich nichts zu tun haben möchte. Nicht gleich überreagieren. Da hier so von Moral gesprochen wird, sollte man sie auch vom Recht fein säuberlich trennen. Rechtlich sind Banken & Co. bei ihren Einnahmen auf der sicheren Seite. Aber hältst Du es für moralisch sauber, Unwissenden das Geld aus der Tasche zu ziehen? Ich kann keinen moralischen Unterschied erkennen. Und das Recht gestattet es auch: Die Abhebung und der Verbrauch einer bankseitigen Fehlüberweisung ist bis zur Pfändungsgrenze nicht rückholbar. Mein Problem wäre wie schon geschrieben allein ein finanzielles: ich möchte nicht dauerhaft an der Pfändungsgrenze leben. saludos, el galleta Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
tom1978 Dezember 12, 2008 Und das Recht gestattet es auch: Die Abhebung und der Verbrauch einer bankseitigen Fehlüberweisung ist bis zur Pfändungsgrenze nicht rückholbar. Nein, das Recht gestattet es nicht. Nur dadurch, dass nichts pfändbar ist, wird es nicht legal - es wird nur für den Eigentümer schwer, ranzukommen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
el galleta Dezember 12, 2008 Nein, das Recht gestattet es nicht. Nur dadurch, dass nichts pfändbar ist, wird es nicht legal - es wird nur für den Eigentümer schwer, ranzukommen. Na prima, tolle Unterscheidung. Ein Lehmann-Brüder-geschädigter Rentner hat es auch "nur" schwer an eine Entschädigung zu kommen, wenn er das Beratungsprotokoll unterschrieben hat... Aber mal ganz sachlich zum Thema "legal": Wäre eine "Verwendung" der Fehlüberweisung strafrechtlich relevant? Damit klärt sich möglicherweise Recht und Moral. saludos, el galleta Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
lytjes2 Dezember 12, 2008 Schönes Thema und es wird im Forum dazu sicher keine einheitliche Meinung dazu geben. So unwahrscheinlich es klingt, ich bin einer derjenigen Menschen die einmal zuviel Geld an einer Kasse heraus bekommen haben und dies nach 2-3 Minuten bemerkten. Ich muss wohl nicht viel weiter erzählen, aber die Dame versuchte mich sehr arrogant abzuweisen nach meinen ersten Worten. Ich ließ sie ausreden und erklärte Ihr in Ruhe wieviel Fehlbestand sie am Abend in der Kasse haben wird. Das Ganze dauerte mind. 5 Minuten und alle Kunden waren auf mich sauer, wohl weil sie warten mussten und jeder der an einer Kasse steht permanent lebenswichtige Termine hat. Ich ließ ihr meine Karte da, habe jedoch nie wieder etwas gehört. Wer telefoniert auch schon wegen 50.- Euro? Das ist mir nie wieder passiert, aber ich werde wohl in einem solchen Fall nicht wieder reklamieren..... Grundsätzlich finde ich den Ansatz, sich bei der Bank nicht zu melden moralisch verwerflich, aber seit in diesem Land ehemalige Bundeskanzler mit 2 Mio. im Koffer rumlaufen und ein Ehrenwort über die Verfassung stellen (die Liste der Beispiele ließe sich unendlich ausweiten), kann ich persönlich ein solches Verhalten nicht mehr grundsätzlich verdammen. Man richtet sich halt nach den Vorbildern. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
el galleta Dezember 12, 2008 Unrecht gut gedeihet nicht. Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben. saludos, el galleta Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
el galleta Dezember 12, 2008 ...aber seit in diesem Land ehemalige Bundeskanzler mit 2 Mio. im Koffer rumlaufen und ein Ehrenwort über die Verfassung stellen (die Liste der Beispiele ließe sich unendlich ausweiten), kann ich persönlich ein solches Verhalten nicht mehr grundsätzlich verdammen. Man richtet sich halt nach den Vorbildern. Für mich persönlich kann ich sehr gut ohne Gewissen leben, die Welt ist halt wie sie ist - warum soll ich sie bekämpfen? Bei der Kindererziehung komme ich aber schon ins Grübeln. Es kann nicht gesund sein, die nachwachsende Generation auf Ellenbogen und "Mitnahmementalität" zu trimmen. Andererseits: Tut man seinen Kindern einen Gefallen, sie zu den einzigen Anständigen zu erziehen? saludos, el galleta Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Emilian Dezember 12, 2008 Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben. saludos, el galleta Was Hänschen nicht lernt, lernt Hans nimmermehr. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
incts Dezember 12, 2008 Es gibt auf der Welt lediglich zwei Typen Mensch: Die einen sind die, die sich - mal mehr, mal weniger subtil - an den anderen bereichern. Die anderen sind die, die das mit sich machen lassen (müssen). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag