uroncha Dezember 9, 2008 Im Zuge der Finanzkrise findet man immer öfter Ratgeber, die beschreiben was passiert, wenn eine Bank pleite geht. Ich verstehe, dass wenn der Emittent eines Zertifikats pleite geht, mein Geld wohl ziemlich sicher zu 100% weg wäre. Wie sieht es aber mit ETFs und anderen Fonds aus? Was passiert, wenn die Gesellschaft, die einen Fond aufgelegt hat, plötzlich pleite ist? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Chemstudent Dezember 9, 2008 · bearbeitet Dezember 9, 2008 von Chemstudent Im Zuge der Finanzkrise findet man immer öfter Ratgeber, die beschreiben was passiert, wenn eine Bank pleite geht. Ich verstehe, dass wenn der Emittent eines Zertifikats pleite geht, mein Geld wohl ziemlich sicher zu 100% weg wäre. Wie sieht es aber mit ETFs und anderen Fonds aus? Was passiert, wenn die Gesellschaft, die einen Fond aufgelegt hat, plötzlich pleite ist? ETF's und Fonds sind Sondervermögen. D.h. die Gelder des ETF's/Fonds fließen nicht mit in die Konkursmasse ein. Sie stehen den Anteilsinhabern zu. Sollte eine KAG Pleite gehen ist also das Geld - anders als bei Zertifikaten - nicht futsch. Entweder es findet sich eine neue KAG, die den ETF/Fonds übernimmt oder er wird aufgelöst, d.h. die Anleger werden ausgezahlt. Besonders bei ETF's ist aber zu beachten, dass hier einige Anbieter (lyxor, db xtracker und comstage) mit SWAP's arbeiten. Diese besitzen ein Emittentenrisiko. Sollte der Vertragspartner des SWAP's insolvent gehen, dann wird der SWAP - sofern sich kein Ersatzpartner findet - wertlos. Laut deutschem Recht sind das maximal 10% des Fondsvermögen. Über dieses besondere Risiko von SWAP-ETF's gibt es hier im Forum schon einen sehr langen Thread: https://www.wertpapier-forum.de/index.php?showtopic=16350 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
uroncha Dezember 9, 2008 Danke für die Antwort. Den SWAP-Thread kenne ich. Hätte selbst drauf kommen können, dass der SWAP-Anteil im Falle einer Pleite weg wäre... Aber danke nochmals für die Klärung. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
el galleta Dezember 9, 2008 · bearbeitet Dezember 9, 2008 von el galleta Danke für die Antwort. Den SWAP-Thread kenne ich. Hätte selbst drauf kommen können, dass der SWAP-Anteil im Falle einer Pleite weg wäre... Moment. Vielleicht bringe ich was durcheinander, aber ist es nicht so, dass der SWAP-Anteil bei einer Pleite der KAG nicht in Gefahr ist, sondern nur bei einer Pleite des SWAP-Partners? Wenn die gestorbene KAG bzw. der ETF übernommen wird, dann ist gar nix verloren. EDIT: Sehe gerade, Chemstudent hat es auch so erklärt. saludos, el galleta Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Chemstudent Dezember 9, 2008 · bearbeitet Dezember 9, 2008 von Chemstudent Moment. Vielleicht bringe ich was durcheinander, aber ist es nicht so, dass der SWAP-Anteil bei einer Pleite der KAG nicht in Gefahr ist, sondern nur bei einer Pleite des SWAP-Partners? Wenn die gestorbene KAG bzw. der ETF übernommen wird, dann ist gar nix verloren. EDIT: Sehe gerade, Chemstudent hat es auch so erklärt. saludos, el galleta Jap, so ist es. Man muss unterscheiden zwischen KAG und dem SWAP-Partner. Bspw. ist "db xtrackers" eine KAG. Der SWAP-Partner für z.b. den DJ EuroStoxx 50 ETF ist die Deutsche Bank. Im Falle einer Pleite der Deutschen bank wäre der Swap (sofern sich kein Ersatz findet) weg. Im Falle einer Pleite von "db xtrackers" (der KAG) wäre garnix weg, da der SWAP-Partner weierhin existiert und ETF/Fonds Sondervermögen sind. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Delphin Dezember 9, 2008 Im Zuge der Finanzkrise findet man immer öfter Ratgeber, die beschreiben was passiert, wenn eine Bank pleite geht. Ich verstehe, dass wenn der Emittent eines Zertifikats pleite geht, mein Geld wohl ziemlich sicher zu 100% weg wäre. Wie sieht es aber mit ETFs und anderen Fonds aus? Was passiert, wenn die Gesellschaft, die einen Fond aufgelegt hat, plötzlich pleite ist? Die Details stehen im InvestmentGesetz (dessen Vorgänger KAG-Gesetz hieß), z.B.: Das Sondervermögen ist von dem eigenen Vermögen der Kapitalanlagegesellschaft getrennt zu halten. und Das Sondervermögen haftet nicht für Verbindlichkeiten der Kapitalanlagegesellschaft Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag