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FNZ Bank (ebase)

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goldbaerchen

Geht bei euch bei EBASE heute auch kein Fondskauf etc.?

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Raccoon
Geht bei euch bei EBASE heute auch kein Fondskauf etc.?

etc. geht, habe grade meine Postanschrift geaendert.

 

:-

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Oli10

Also ich kann derzeit nichts verändern...

 

Oli

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goldbaerchen

Bei mir sind die Buttons "K" oder "V" in der Depotübersicht ausgegraut.

Und auch sonst fehlen die Menüpunkte zur Vornahme von Transaktionen...

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jogo08
Aus technischen Gründen können wir voraussichtlich bis heute Mittag leider keine online Transaktionen entgegennehmen.

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powerschwabe

Noch mal was zum Kaufzeitpunkt. Wenn ich an einem Sonntag kaufe und er Fonds 6:45 t+0 hat, wird er doch wahrscheinlich mit dem Preis vom Dienstag verrechnet, da der Fonds von ebase nicht bis am Montag um 6:45 eingebucht werden kann. Richtig?

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powerschwabe

Neues zur Abgeltungsteuer von der ebase

 

Die ebase teilte mit, dass im Zuge der Abgeltungssteuer dort wahrscheinlich keine zusätzlichen Depots eröffnet werden müssen:

 

Seit Anfang dieser Woche liegt der ebase die Entscheidung des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) zum Thema Verbrauchsfolgeverfahren vor. Es wird darin bestätigt, dass das FIFO (first in first out) Verbrauchsfolgeverfahren auch für Unterdepots anzuwenden ist.

 

Das bedeutet:

Um die im Hinblick auf die Abgeltungsteuer wichtige Trennung der Wertpapierbestände in Alt- und Neubestand vornehmen zu können, ist bei der ebase kein weiteres Depot notwendig. Die Eröffnung einer neuen Unterdepot-Position im vorhandenen Depot ist hierzu ausreichend.

 

* Kein neuer Depoteröffnungsantrag es genügt die Eröffnung einer neuen Depotposition (Unterdepot). Dies gilt sowohl für Einmalanlagen als auch für Sparpläne.

* Kein doppeltes Depotführungsentgelt.

* Kunden entscheidet, welche Anteile zuerst verkauft werden.

* Nur ein Depotauszug und eine Jahressteuerbescheinigung.

* Aktive Zusammenführung der vorhandenen Kundenbestände im ebase Depot eine bequeme Möglichkeit zur Konsolidierung und Trennung von Beständen in nur einem Depot.

* Alles auf einen Blick.

* Optimale Depotverwaltung viel einfacher, transparenter und günstiger, als bei einer 2-Depot-Lösung.

 

Die konkreten Prozessabläufe werden derzeit erarbeitet. Weitere Informationen erhalten Sie in Kürze.

 

Autor: AVL © AVL

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heimo

Sagt mal,

 

habt ihr auch schonmal Depotauszüge der EBASE nicht erhalten? Mir wurde einer nicht zugestellt und jetzt meinen die dass eine Zweitschrift 10,- Euro kostet, dabei ist hier nichts angekommen!! Das Risiko der Zustellung liegt doch bei denen, oder??

 

Grüßle

heimo

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Sapine

Wie kann man es vermeiden, dass Ausschüttungen automatisch wieder angelegt werden. Bei automatischer Wiederanlage würde ich ab 2009 eine Vermischung von Alt- und Neuanlagen bekommen. Bei der Suche nach dieser Information bin ich bisher nur auf die schon etwas ältere Anwort von Gallo gestoßen. Nun habe ich die Hoffnung, dass die Antwort überholt ist.

 

Zu 1.: Ja, das wid bei ausschüttenden Fonds wieder in demselben Fonds angelegt. Und nein, dass kann man nicht auswählen.

 

Wie ist der aktuelle Stand:

Kann man bei einem Ebase Depot verhindern, dass Ausschüttungen automatisch wieder angelegt werden?

Wenn ja - wie?

Wohin erfolgt in dem Fall die Auszahlung?

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Slivomir
Wie kann man es vermeiden, dass Ausschüttungen automatisch wieder angelegt werden. Bei automatischer Wiederanlage würde ich ab 2009 eine Vermischung von Alt- und Neuanlagen bekommen. Bei der Suche nach dieser Information bin ich bisher nur auf die schon etwas ältere Anwort von Gallo gestoßen. Nun habe ich die Hoffnung, dass die Antwort überholt ist.

 

 

 

Wie ist der aktuelle Stand:

Kann man bei einem Ebase Depot verhindern, dass Ausschüttungen automatisch wieder angelegt werden?

Wenn ja - wie?

Wohin erfolgt in dem Fall die Auszahlung?

 

 

Bei mir hat ein einfaches, formloses Schreiben an Ebase gelangt, dass die Ausschüttungen auf das Referenzkonto übertragen werden sollen.

 

Viele Grüße,

Slivomir

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Furry
Bei mir hat ein einfaches, formloses Schreiben an Ebase gelangt, dass die Ausschüttungen auf das Referenzkonto übertragen werden sollen.

 

Viele Grüße,

Slivomir

 

Bei mir ebenfalls.

 

Gruß

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powerschwabe

Ist es evtl. auch Möglich daß die Ausschüttungen auf ein neues Unterdepot gehen?

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Cyber-Shadow

AVL hat mir zumindest telefonisch mitgeteilt, dass das gehen soll, in Zusammenhang mit der Abgeltungssteuer. Ich weiß allerdings nicht, ob es jetzt schon geht, oder ob das erst noch kommt, ebase hat da ja anscheinend noch was geplant.

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heimo

Hab gestern mal mit EBASE telefoniert. Einrichten neuer Depotpositionen für die Sparpläne ab 2009 überhaupt kein Problem (dadurch Trennung Alt- und Neubestände); wie es mit den Ausschüttungen gehandhabt wird hab ich vergessen zu fragen. Aber ich denk mal, notfalls werden die Ausschüttungen der neuen Position ja eh dort neu angelegt und die Ausschüttungen der alten kann man aufs Referenzkonto laufen lassen.

 

Ich hab auch mal gefragt wie es ist wenn ich 2009 Altbestands-Fonds aus einem FREMD-Depot (Comdirect) auf EBASE übertragen lasse, ob die denen dann mitteilen dass es Altbestände sind. Wurde aber verneint :sell: :con: das heißt, da wird dann erstmal Abgeltungssteuer fällig und man darf sich den Scheiß zurückholen übers FA?!

 

Hätte ich das gewusst, hätte ich nicht bei der Comdirect-Depotübertrags-Aktion mitgemacht. GRRRRR

 

Aber wenn ich der "empfangenden" Bank einwandfrei nachweise, dass es sich um Altbestände handelt, dann kann ich sie doch verpflichten, sie auch so zu behandeln und bei Verkauf keine Abgeltunssteuer abzuführen oder? Weil so ein Verkauf doch steuerfrei ist, auch in Zukunft!?

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Sapine
Ich hab auch mal gefragt wie es ist wenn ich 2009 Altbestands-Fonds aus einem FREMD-Depot (Comdirect) auf EBASE übertragen lasse, ob die denen dann mitteilen dass es Altbestände sind. Wurde aber verneint :sell: :con: das heißt, da wird dann erstmal Abgeltungssteuer fällig und man darf sich den Scheiß zurückholen übers FA?!

 

Hätte ich das gewusst, hätte ich nicht bei der Comdirect-Depotübertrags-Aktion mitgemacht. GRRRRR

 

Aber wenn ich der "empfangenden" Bank einwandfrei nachweise, dass es sich um Altbestände handelt, dann kann ich sie doch verpflichten, sie auch so zu behandeln und bei Verkauf keine Abgeltunssteuer abzuführen oder? Weil so ein Verkauf doch steuerfrei ist, auch in Zukunft!?

Wenn mich nicht alles täuscht, dann ist die Übermittlung des Anschaffungszeitpunkts beim Depotübertrag ab 2009 Pflicht. Denke irgendwo im Abgeltungssteuerthread müsste das drin stehen.

 

Das mit dem Nachweis durch den Anleger kannst Du auf jeden Fall knicken, das funktioniert jetzt auch schon nicht.

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heimo

Dass die Übermittlung des Anschaffungszeitpunktes ab 2009 Pflicht ist, habe ich auch schonmal gehört, allerdings wusste die EBASE in o.g. Telefonat nichts davon?!

 

Und bei mir ist ja das Problem, dass die Anteile, die derzeit bei Comdirect lagern, gar nicht bei denen gekauft wurden sondern wiederum davor von woanders hinübertragen wurden :w00t: und bis 31.12.2009 darf ich sie nicht übertragen :angry:

 

Weiß da jemand genaueres, ob das genaue Datum oder nur "vor/nach 2008" mitgeteilt wird?

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el galleta
...und bis 31.12.2009 darf ich sie nicht übertragen

Du meinst 2008?

 

saludos,

el galleta

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heimo

ja genau, 31.12.2008 natürlich. Hängt mit der Prämie für den Depotübertrag zusammen, da gabs doch im Mai so ne Aktion...

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el galleta
Hängt mit der Prämie für den Depotübertrag zusammen, da gabs doch im Mai so ne Aktion...

Schon klar, betrifft mich auch. ;)

 

Für die übertragenen Wertpapiere gilt eine Haltefrist bis zum 31.12.2008, wobei Umschichtungen jederzeit möglich sind.

 

Wenn ich das mit den Umschichtungen richtig verstehe, kannst Du sie durch andere ersetzen - und Anfang 2009 zu eBase schieben.

 

saludos,

el galleta

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heimo

Ich will sie gar nicht ersetzen, sondern - da die Papiere eh ursprünglich von EBASE stammen :P - einfach Anfang 2009 zurückübertragen B)

 

Kaufe dann wohl noch ein Paar FondsDiamanten und transferiere die ebenfalls...^^

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Baloo
· bearbeitet von Baloo

Hallo zusammen.Ich habe heute ein neues Infoschreiben von der ebase zu den Themen Abgeltungsteuer,Privat-Betriebsvermögen,Freistellungsauftrag,Kirchensteuer,Erweiterung des Fondsspektrums und Preis- Leistungsverzeichnis erhalten. Einiges wurde im Forum schon diskutiert, einiges is aber sicher neu und könnte vielleicht interessieren:

 

 

Sehr geehrter Herr.

es gehört zu einer guten Partnerschaft, sich gegenseitig über Veränderungen rechtzeitig zu informieren.

Daher möchten wir Ihnen heute einen ausführlichen Überblick über Änderungen im Steuerrecht und zur Erweiterung der Ge-schäftsaktivitäten der European Bank for Fund Services GmbH (nachfolgend ebase) geben.

Diese Änderungen machen eine Anpassung der von uns verwendeten Depotvertragsunterlagen erforderlich. Die geänderten Do¬kumente "Allgemeine Geschäftsbedingungen der ebase für Privatanleger" und "Bedingungen für das Investment Depot für Pri¬vatanleger" erhalten Sie als Anlage zu diesem Schreiben.

 

Einführung der Abgeltungsteuer zum 01. Januar 2009

Auf Zinsen, Dividenden und realisierte Kursgewinne werden ab dem 01. Januar 2009 pauschal 25 Prozent Abgeltungsteuer er¬hoben, zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Die ebase als depotführende Bank führt die Abgeltungsteuer (zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) in Zukunft direkt an das Finanzamt ab. Steuerfrei bleibt ein Sparerpausch¬betrag von 801,- EUR (1602,- EUR für Verheiratete). Dieser ersetzt den bisherigen Sparerfreibetrag. Die bisherige Spekulations-frist für Wertpapiere von einem Jahr entfällt. Ein Bestandsschutz gilt für alle Veräußerungsgewinne von Privatanlegern, wenn die Aktien, Fonds oder sonstigen Wertpapiere vor dem 3I.Dezember 2008 gekauft wurden, d.h. diese Veräußerungsgewinne sind nach Ablauf der einjährigen Spekulationsfrist steuerfrei.

Unser Service für Sie:

Sofern Sie eine Trennung Ihrer Wertpapierbestände in Alt- und Neubestand wünschen, ist bei der ebase in der Regel kein weiteres Depot notwendig. Die Eröffnung einer neuen Unterdepot-Position im vorhandenen Depot ist hierzu ausreichend. Informationen dazu erhalten Sie ab dem 4. Quartal unter www.ebase.com online oder bei Ihrem zuständigen Vermittler/Vertriebspartner.

 

Privat- und Betriebsvermögen

Die ebase ist zur Durchführung des Abgeltungsteuerabzugs gesetzlich verpflichtet, den Kundendepotbestand nach Privat- und Betriebsvermögen einzustufen.

Dem Privatvermögen werden wir alle Depots von natürlichen Personen zuordnen. Depots von juristischen Personen und von Personen gesell Schäften haben wir als Be t ri eb sverm ö gen eingestuft. Sofern wir Ihr Depot dem Betriebsvermögen zugeordnet haben, erhalten Sie von uns ein separates Schreiben.

Sollte die von uns vorgenommene Zuordnung auf Ihr Depot nicht zutreffend sein, so teilen Sie uns Ihre Änderung bitte bis spätestens 01. Dezember 2008 schriftlich mit.

 

Freistellungsauftrag

Ab 01. Januar 2009 gilt der von Ihnen eingereichte Freistellungsauftrag für alle Depots im Privatvermögen bei der ebase. Ein Ausschluss der Freistellung von einzelnen Depots ist dann nicht mehr möglich. Sofern Sie uns einen Freistellungsauftrag erteilt haben, der ein oder mehrere Depots ausschließt, haben wir diese Depots Ihrem aktuell gültigen Freistellungsauftrag zugeordnet.

Unser Service für Sie:

Sofern Sie uns bereits einen Freistellungsauftrag (ab 01. Januar 2009 "Sparer-Pauschbetrag") eingereicht haben, werden wir diesen in das neue Jahr übernehmen.

 

Kirchensteuer

Ab dem 01. Januar 2009 haben Sie die Möglichkeit, die ebase mit der Abführung Ihrer Kirchensteuer (KiST) zu beauftragen. Den Antrag auf Einbehalt der Kirchensteuer durch die ebase erhalten Sie ab dem 4. Quartal 2008 online und/oder über Ihren Vermittler/Vertriebspartner. Um die systemtechnische Erfassung bis zum 01. Januar 2009 durchführen zu können, bitten wir Sie, den Antrag vollständig ausgefüllt bis spätestens 01. Dezember 2008 bei der ebase einzureichen.

Unser Service für Sie:

Weitere Informationen zur Abgeltungsteuer 2009 und das neue Formular "Kirchensteuerantrag" stellen wir ab dem 4. Quartal für Sie unter www.ebase.com online zur Verfügung.

 

Erweiterung des ebase Produkt Spektrums

Mit Erhalt des Vollbankstatus *1 in 2008 nutzt die ebase nun die Möglichkeit, ihre Produktpalette um depotnahe Bankprodukte zu erweitern. Daher freuen wir uns, Ihnen ab dem 4. Quartal 2008 auch ein Abwicklungs- und Tagesgeldkonto mit attraktiver Guthabenverzinsung anbieten zu können. Detaillierte Informationen rund um das Konto wird Ihnen Ihr Vermittler/ Vertriebs¬partner oder die ebase zum Produktstart selbstverständlich zur Verfügung stellen.

 

Preis- und Leistungsverzeichnis

Ab dem 27. Oktober 2008 gilt ein neues Preis- und Leistungsverzeichnis für Ihr Investment Depot.

Die Änderungen betreffen lediglich die sonstigen Entgelte für folgende Leistungen, die ab dem 27. Oktober 2008 beauftragt werden: Eil-Überweisungen (15,00 EUR), Überweisung ins Ausland (innerhalb der EU 10,00 EUR und außerhalb der EU 30,00 EUR), Einzelversand von Depotauszügen per Post bei Internet-Mutzung des Investmentdepots (2,50 EUR), regelmäßiger Versand von Zweitschriften an eine Zusatzadresse (25,00 EUR), Bearbeitung von Rücklastschriften *2 (10,00 EUR), Vorzeitige zulagen¬schädliche Auflösung eines VL Vertrages (10,00 EUR), Aufwandersatz für die Ausstellung eines Verrechnungsschecks (10,00 EUR) und Bearbeitung von Postretouren 2 (10,00 EUR p.a.). Das aktuelle Preis- und Leistungsverzeichnis erhalten Sie selbstver¬ständlich kostenlos über die ebase oder über Ihren Vermittler/Vertriebspartner.

Die beigefügten Allgemeinen Geschäftsbedingungen der ebase für Privatanleger und die Bedingungen für das Investment Depot für Privatanleger treten ab dem 27. Oktober 2008 in Kraft. Sie gelten von Ihnen jeweils als genehmigt, wenn Sie nicht innerhalb einer Frist von sechs Wochen nach Zugang dieses Schreibens schriftlich Widerspruch bei der ebase einlegen.

Vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben, diese Informationen zu lesen. Für weitere Fragen stehen Ihnen Ihr Ver-mittler/Vertriebspartner oder die ebase gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

European Bank for Fund Services GmbH (ebase®)

 

*1 Dies hat zur Folge, dass die ebase vom Einlagensicherungsfonds der Eutschädiguugseinrichtuug der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) in den Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. (BdB) und der Entschädigungseinrictitung deutscher Banken GmbH (EdB) gewechselt hat. Ihnen entsteht hierdurch kein Nachteil, da der Schutzumfang Ihrer Einlage durch den Wechsel der ebase erweitert wird. Die Einlagen sind bis zu einer Grenze von 30% des für die Einlagensicherung maßgeblichen haftenden Eigenkapitals der ebase je Gläubiger gesichert. Diese Sicherungsgrenze kann im Internet unter www.bankenverband.de abgefragt werden. Wichtig: Ihre Fondsanteile bei der ebase sind als Sondervermögen zu 100% insolvenzgesichert.

*2 Dieses Entgelt wird nur erhoben, sofern der Depot- bzw. Kontoinhaber die Rücklastschrift / Postretoure zu vertreten hat. Dem Depot- bzw. Kontoinhaber ist der Nachweis gestattet, dass der ebase kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

 

 

Grüße, Baloo

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Padua

Für mich sind 2 Dinge interessant:

 

1. Abwicklung über ein Abwicklungs- und Tagesgeldkonto bei ebase. Ich hoffe auf hohe Zinsen!

 

2. Trennung der Wertpapierbestände in Alt- und Neubestand (bis 2008, ab 2009) durch die Eröffnung einer neuen Unterdepot-Position im vorhandenen Depot. So einfach geht es auch ohne Kopfstände.

 

Gruß Padua

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Baloo
· bearbeitet von Baloo
1. Abwicklung über ein Abwicklungs- und Tagesgeldkonto bei ebase. Ich hoffe auf hohe Zinsen!

 

2. Trennung der Wertpapierbestände in Alt- und Neubestand (bis 2008, ab 2009) durch die Eröffnung einer neuen Unterdepot-Position im vorhandenen Depot. So einfach geht es auch ohne Kopfstände.

 

3. Hoffentlich auch bald die Möglichkeit ETFs bei ebase zu ordern

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Padua

Auf jeden Fall tut sich was bei ebase. Was ich seit einiger Zeit übrigens vorbildlich finde, ist die sehr transparant gestaltete Zeitschiene für die Transaktionsdurchführung. Da bleibt hinsichtlich der Cut-off-Zeit, Schlusstag, Buchungstag, Lastschrift usw. nichts im verborgenen.

 

Gruß Padua

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incts
Auf jeden Fall tut sich was bei ebase. Was ich seit einiger Zeit übrigens vorbildlich finde, ist die sehr transparant gestaltete Zeitschiene für die Transaktionsdurchführung. Da bleibt hinsichtlich der Cut-off-Zeit, Schlusstag, Buchungstag, Lastschrift usw. nichts im verborgenen.

Wäre sehr freundlich von dir, wenn du das für alle, die kein ebase-Depot haben, etwas näher erläutern könntest.

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