herr_welker Dezember 7, 2008 · bearbeitet Dezember 7, 2008 von herr_welker Hallo Leute, ich hatte letzte Woche einen Brief von der LBS bekommen, dass ich in meinem neuen Bausparvertrag (Anfang dieses Jahres abgeschlossen) noch mindestens die Regelsparrate einzahlen soll, weil ich sonst das Guthaben + Prämien nicht frei verwendet werden kann. Hier steht aber follgendes drinnen: Ausnahmen macht der Staat weiterhin bei sozialen Härtefallen (Tod, Erwerbsunfähigkeit, Dauerarbeitslosigkeit) und bei jungen Sparern: Wer bei Abschluss des Bausparvertrags das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, darf auch künftig nach sieben Jahren frei über den gesamten Guthabenbetrag verfügen. Diese Ausnahmeregelung kann von jedem Sparer einmal in Anspruch genommen werden. Ich bin 20 Jahre alt. Also muss ich keine weiteren 140 EUR reinzahlen (wie gefordert), oder? Habe den Bausparvertrag eigendlich nur gemacht um mir einen relativ günstigen Kreditzins zu sichern. (3,5%) Zahle 60 EUR jährlich rein. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fleisch Dezember 7, 2008 Moin, Dieses Werbeschreiben habe ich auch bekommen. Zielgruppe sind eigentlich alle, die über 25 Jahre alt sind und einen Vertrag dort haben. Daher gilt das Schreiben nicht unmittelbar für dich. War vom Marketing vlt. nicht so ganz glücklich Wo holst du eigentlich die 140 her ? Ich hab meinen Vertrag vor zwei Jahren abgeschlossen und kann über das Guthaben nach 7 Jahren verfügen, was du auch können wirst, da du auch unter 25 warst und bist bei Vertragsabschluss. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
herr_welker Dezember 7, 2008 Die 140 Euro stand in meinem Brief drinnen. Die sollte ich noch zahlen um auf meine Regelsparrate zu kommen. Schätze die meinen das so. Regelsparrate = 200 EUR (steht in der Bauspar-Urkunde als unverbindliche Regelsparrate drinnen, schätze die Berechnet sich irgendwie aus der Bausparsumme) davon habe ich bereits 60 EUR bei Vertragsabschluss gezahlt. (meine persönliche Sparrate). Bleiben noch 140 EUR um auf meine von der LBS vorgeschlagene Sparrate zu kommen. Nagut. Jedenfalls zahle ich nichts. Nicht das sich in dem Vertrag noch Kapital bildet. Hab zurzeit -340 EUR drinnen. (Abschlusskosten - 100 EUR Verrechnung aus einem anderen Bausparvertrag - 60 EUR schon gezahlt) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
herr_welker Dezember 7, 2008 Wo holst du eigentlich die 140 her ? blink.gif Ich hab meinen Vertrag vor zwei Jahren abgeschlossen und kann über das Guthaben nach 7 Jahren verfügen, was du auch können wirst, da du auch unter 25 warst und bist bei Vertragsabschluss. Wieso eigendlich nach 7 Jahren? Damit Ihr Bausparvertrag zugeteilt werden kann, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: * Zuteilungsantrag gestellt * Mindestlaufzeit 18 Monate * Mindestguthaben von 40 bzw. 50% der Bausparsumme * ausreichende Bewertungszahl So steht es im Fragen und Antworten Teil. Klick Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fleisch Dezember 7, 2008 6 Jahre Besparung + 1 Jahr Ruhedauer = 7 Jahre Reguläre Spardauer eines BSV. Es gibt zwar auch diese Schnellspartarife, aber meines Wissens nach hat die LBS mit Vario U, R und wie die nicht alle heißen nur regulare Tarife. Das, was du gepostet hast sind die Mindestvoraussetzungen für die Zuteilung eines Vertrages. Die 7 Jahre bei mir beziehen sich aber auch auf die Unverfallbarkeit der Prämien Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
herr_welker Dezember 7, 2008 Ah. ok. Danke Was bedeutet die Bindungsfrist? Nach Ablauf der gesetzlichen Bindungsfrist können Sie über Ihr Sparguthaben frei verfügen, ohne die staatlichen Vergünstigungen zu verlieren. Die Bindungsfrist für die Wohnungsbauprämie beträgt sieben Jahre, gerechnet ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Vor Ablauf der Bindungsfrist kann der Vertrag bei Zuteilung ohne Verlust der staatlichen Vergünstigungen zu wohnwirtschaftlichen Zwecken eingesetzt werden. Aber zu wohnwirtschaftlichen Zwecken gehts ja auch vor 7 Jahren. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
herr_welker Dezember 8, 2008 Ich muss nochmal stören. Bekomm ich überhaupt noch die Wohnungsbauprämie? Die Einkommensgrenze beträgt für Alleinstehende 25.600 , für Verheiratete 51.200 (bei Zusammenveranlagung). Maßgebend ist das zu versteuernde Einkommen des Sparjahrs. Bei Ehegatten ist das zu versteuernde Einkommen maßgebend, das sich bei einer Zusammenveranlagung ergeben hat, oder, falls eine Veranlagung nicht durchgeführt worden ist, ergeben würde. Dabei wird das zu versteuernde Einkommen um 5.808 Euro je Kind reduziert. Gibts den irgendeinen Rechner dafür? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
jogo08 Dezember 8, 2008 Mit dem Einkommensteuerrechner solltest du das selbst ausrechnen können. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag