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saibottina

Gibt es eine Wechselwirkung von Freistellungsauftrag und Abgeltungssteuer

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saibottina

Ich mach mal ein Beispiel für das was ich meine:

Annahme:

3 Depots bei 3 Banken.

Im ersten Depot Geldmarktfonds, jährliche Zinsen > 801

Im zweiten Depot thesaurierende Fonds, wiederangelegte Ausschüttungen > 801

Im dritten Depot ausschüttende Fonds, wiederangelegte Ausschüttungen > 801

 

Ist es in irgendeiner Weise relevant, bei welcher Bank ich meinen Freistellungsauftrag erteile? Ist die eine Möglichkeit steuerlich günstiger und beeinflußt eventuell die Abgeltungssteuer, die ja bei den ausschüttenden Fonds auf die Wertsteigerungen der ab 2009 wiederangelegten Erträge anfällt?

 

Was ich bisher so verstanden habe: Bei den thesaurierenden Fonds muss ich zwar bei Verkauf (ausländisch) bzw. am Jahresende (inländisch) die Erträge versteuern, die Wiederanlagen zählen aber nicht als Neuanlage ab 2009, auch nicht wenn Ausschüttungen nach 2009 thesauriert werden. Mit de Abgeltungssteuer hat der FSA dann nichts zu tun. Außerdem habe ich gerade gelesen, dass die Steuern bei Inländern direkt von der KAG abgeführt werden und ich bei vorhandenem Freistellungsauftrag dann eine Gutschrift von der Bank bekomme. Dann würde ich, wenn ich den FSA auf das erste Depot lege, Verwaltungsaufwand sparen.

 

Bei einem ausschüttenden Fonds habe ich ja praktisch die gleiche Situation wie beim Geldmarktfonds: Ausschüttungen werden versteuert, was über dem Freistellungsauftrag liegt, wenn man die Ausschüttungen wieder anlegt, zählen sie als Neuanlage. Ist dies ab 2009, ist auf die Wertentwicklung der wiederangelegten Erträge Abgeltungssteuer zu zahlen. Gibt es eine Regelung, dass die wiederangelegten Ausschüttungen nicht abgeltungssteuerpflichtig sind, wenn auf sie ein Freistellungsauftrag erfolgt war? Irgendwie kommt mir die Frage jetzt schon be********* vor, bevor meine Phantasie noch mehr Szenarien erfindet, geh ich jetzt ins Bett. Gute Nacht.

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Sapine
Im ersten Depot Geldmarktfonds, jährliche Zinsen > 801

Im zweiten Depot thesaurierende Fonds, wiederangelegte Ausschüttungen > 801

Im dritten Depot ausschüttende Fonds, wiederangelegte Ausschüttungen > 801

Thesaurierende Fonds haben eigentlich keine Ausschüttungen.

 

Für ausländische Thesaurierer kannst Du das "eigentlich" streichen, solange die Fondsgesellschaft nicht mal kurzfristig ihre Vorgehensweise ändert.

 

Bei inländischen Thesaurierern kommt es zu der Situation, dass bereits die Fondsgesellschaft (KAG) die Abgeltungssteuer für die ausschüttungsgleichen Erträge (Zinsen, Dividenden etc.) abführt. Solltest Du als Anleger in einem inländischen Depot dafür einen Freistellungsauftrag erteilt haben, dann würde die Bank Dir diese Beträge gut schreiben. Daher kommt es in dem Fall zu "Ausschüttungen" eines eigentlich thesaurierenden Fonds. Bei manchen Banken werden dann diese Ausschüttungen unmittelbar reinvestiert, bei vielen Banken aber auch nicht.

 

Nur im letztgenannten Fall mit automatischer Wiederanlage der Ausschüttungen von inländischen Thesaurierung sehe ich einen Einfluss, wo Du den Freistellungsauftrag gestellt hast. In dem Fall würdest Du nämlich eine Ausgabeaufschlag freie Wiederanlage erhalten. Zusätzlich hat dies eine Auswirkung auf die Struktur Deines Depots. Die kann in Bezug auf ein Rebalancing positiv oder auch negativ ausfallen.

 

Steuerlich macht es keinen Unterschied, wo der Freibetrag erteilt wurde, da Wiederanlagen ab 2009 in jedem Fall als Neuanlage gewertet werden. Thesaurierungen zählen nicht als Wiederanlage sondern die ausschüttungsgleichen Erträge verbleiben im Fondsanteil. Damit gelten dafür die alten steuerlichen Regelungen.

 

Bei den thesaurierenden Fonds muss ich zwar bei Verkauf (ausländisch) bzw. am Jahresende (inländisch) die Erträge versteuern, die Wiederanlagen zählen aber nicht als Neuanlage ab 2009, auch nicht wenn Ausschüttungen nach 2009 thesauriert werden.
Beim ausländischen Thesaurierer musst Du die ausschüttungsgleichen Erträge jährlich erklären und sie nicht nur beim Verkauf versteuern. Beim Verkauf musst Du darauf achten, dass es zu keiner Doppelbesteuerung kommt. Die Details erspare ich mir hier, da es dazu schon etliche Threads gibt. Ich empfehle, diese mal zu lesen. Den Zeitpunkt der Thesaurierung kann die Fondsgesellschaft bestimmen und muss nicht generell am Jahresende erfolgen.

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LagarMat
· bearbeitet von Stezo
Thesaurierende Fonds haben eigentlich keine Ausschüttungen.

 

Für ausländische Thesaurierer kannst Du das "eigentlich" streichen, solange die Fondsgesellschaft nicht mal kurzfristig ihre Vorgehensweise ändert.

 

Bei inländischen Thesaurierern kommt es zu der Situation, dass bereits die Fondsgesellschaft (KAG) die Abgeltungssteuer für die ausschüttungsgleichen Erträge (Zinsen, Dividenden etc.) abführt. Solltest Du als Anleger in einem inländischen Depot dafür einen Freistellungsauftrag erteilt haben, dann würde die Bank Dir diese Beträge gut schreiben. Daher kommt es in dem Fall zu "Ausschüttungen" eines eigentlich thesaurierenden Fonds. Bei manchen Banken werden dann diese Ausschüttungen unmittelbar reinvestiert, bei vielen Banken aber auch nicht.

 

Nur im letztgenannten Fall mit automatischer Wiederanlage der Ausschüttungen von inländischen Thesaurierung sehe ich einen Einfluss, wo Du den Freistellungsauftrag gestellt hast. In dem Fall würdest Du nämlich eine Ausgabeaufschlag freie Wiederanlage erhalten. Zusätzlich hat dies eine Auswirkung auf die Struktur Deines Depots. Die kann in Bezug auf ein Rebalancing positiv oder auch negativ ausfallen.

 

Steuerlich macht es keinen Unterschied, wo der Freibetrag erteilt wurde, da Wiederanlagen ab 2009 in jedem Fall als Neuanlage gewertet werden. Thesaurierungen zählen nicht als Wiederanlage sondern die ausschüttungsgleichen Erträge verbleiben im Fondsanteil. Damit gelten dafür die alten steuerlichen Regelungen.

 

Beim ausländischen Thesaurierer musst Du die ausschüttungsgleichen Erträge jährlich erklären und sie nicht nur beim Verkauf versteuern. Beim Verkauf musst Du darauf achten, dass es zu keiner Doppelbesteuerung kommt. Die Details erspare ich mir hier, da es dazu schon etliche Threads gibt. Ich empfehle, diese mal zu lesen. Den Zeitpunkt der Thesaurierung kann die Fondsgesellschaft bestimmen und muss nicht generell am Jahresende erfolgen.

 

Also ich blick da langsam echt nichmehr durch.

Gibt es irgendwo eine aktuelle und verbindliche Übersicht, wie die verschiedenen Erträge behandelt werden?

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Sapine
Also ich blick da langsam echt nichmehr durch.

Gibt es irgendwo eine aktuelle und verbindliche Übersicht, wie die verschiedenen Erträge behandelt werden?

Meine Aussagen sind auf keine Fall verbindlich - wenn Du das möchtest, wirst Du wohl in Gesetzen lesen müssen. Das letzte Wort dazu wird sicher auch noch von Gerichten gesprochen werden. Aber das ist doch jetzt inhaltlich nichts neues - wo hast Du eine Verständnisproblem?

 

Sven hat ja jede Menge Links zu den betreffenden offiziellen Quellen gepostet. Eine ebenfalls nicht verbindliche aber dennoch sehr umfangreiche Übersicht findest Du hier --> Übersicht Besteuerung von Investmentfonds

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