Fleisch Dezember 1, 2008 Hallo zusammen, da an verschiedenen Stellen immer mal wieder auch Fragen nach Kindergeld und Auswirkungen von Einkünften gestellt werden, hab ich mich dazu entschlossen mal einen eigenen "Kindergeld-Thread" aufzumachen. Beginnen möchte ich mit einer Änderung, die das Bundeszentralamt für Steuern als Dienstanweisung an die Familienkassen für Bescheide die 2009 betreffen angeht verschickt hat. In diesem PDF heißt es: 1. Streichung des Hinweises auf § 20 Abs. 4 EStG in § 32 Abs. 4 Satz 4 EStGDie durch das Unternehmenssteuerreformgesetz 2008 beschlossenen Änderungen des Ein-kommensteuergesetzes (EStG), u.a. die Streichung der Angabe und § 20 Abs. 4 im § 32 Abs. 4 Satz 4 EStG, wirken sich ab dem Veranlagungszeitraum 2009 (§ 52a Abs. 14 EStG) auf die Er-mittlung der (Kapital-) Einkünfte und Bezüge eines über 18 Jahre alten Kindes aus. Die Änderung hat folgenden Hintergrund: Im Rahmen der Einführung der Abgeltungssteu-er wurden der pauschalierte Werbungskostenabzug nach § 9a Satz 1 Nr. 2 EStG (51 Euro) und der Sparer-Freibetrag nach § 20 Abs. 4 EStG zu einem alle Werbungskosten pauschal und ab-schließend berücksichtigenden Sparer-Pauschbetrag nach § 20 Abs. 9 EStG zusammengefasst (vgl. BT-Drs. 16/4841). Für die Familienkassen hat dies ab der durchzuführenden Prognose über die im kommenden Kalenderjahr voraussichtlich zufließenden Einkünfte und Bezüge folgende Auswirkungen: Bereits bei der Ermittlung der Kapitaleinkünfte wird der neu eingeführte Sparer-Pauschbe-trag in Höhe von bis zu 801 Euro als Werbungskosten von den Einnahmen des Kindes aus Kapi-talvermögen abgezogen; maximal jedoch bis zur Höhe der Einnahmen. Darüber hinaus sind tatsächliche Werbungskosten nicht abziehbar. Ein Ansatz des Sparer-Freibetrages als Bezug entfällt somit ab dem Kalenderjahr 2009. Um Beachtung dieser Änderung für sämtliche Entscheidungen, die das Kalenderjahr 2009 betreffen, wird gebeten. Da mich mein Bekanntenkreis andauernd nach irgendwelchen Regelungen fragt und ich sie teils beantworten kann, Forum sei Dank, hab ich mal wieder ne Frage an die Steuerspezialisten und/ oder Erfahrenen hier: - Verstehe ich das jetzt richtig, dass ab 2009 die Familienkassen sich nicht mehr für Einkünfte interessieren, die 801 unterschreiten ? - Verstehe ich es weiterhin richtig, dass man neben den Sparerpauschbetrag für Kapitalerträge dann auch noch die 920 Werbungskostenpauschale für sonstige berufsbezogene, studienbezogene Ausgaben hat ? - Was habe ich da übersehen ? Zu verschenken haben die doch eigentlich auch nichts. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sven82 Dezember 2, 2008 - Verstehe ich das jetzt richtig, dass ab 2009 die Familienkassen sich nicht mehr für Einkünfte interessieren, die 801 unterschreiten ? richtig - Verstehe ich es weiterhin richtig, dass man neben den Sparerpauschbetrag für Kapitalerträge dann auch noch die 920 Werbungskostenpauschale für sonstige berufsbezogene, studienbezogene Ausgaben hat ? studienbezogen nicht (zumindest nicht im Erststudium, es sei denn es ist ein duales Studium), die 920 EUR gelten dann wenn du auf Lohnsteuerkarte arbeitest. Höhere Werbungskosten, die mit dieser Tätigkeit im Zusammenhang stehen müssen glaubhaft gemacht werden. Für das Studium gibt es die "besonderen Ausbildungskosten", die quasi wie Werbungskosten behandelt werden, es aber eben nicht diesen Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 920 EUR gibt. Die Aufwendungen müssen im einzelnen nachgewiesen werden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fleisch Dezember 2, 2008 Würde bedeuten, dass Bücher, Studiengebühren, Schulgeld etc. weiterhin angesetzt werden können und dürfen, richtig ? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sven82 Dezember 2, 2008 bei der Familienkasse ja als besondere Ausbildungskosten wie Werbungskosten, bei der Steuer nur im Rahmen des Sonderausgabenabzugs bei einem Erststudium (Folge: kein Verlustvor- oder -rücktrag möglich). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fleisch Dezember 31, 2008 @ sven: bei deinem jetzigen avatar nehm' ich dir die 82 ab Kein Kindergeld für die Eltern ohne Beleg für Lehrstellensuche [29.12.2008] - Eltern bekommen für ein volljähriges Kind, das sich um einen Ausbildungsplatz bemüht, Kindergeld. Voraussetzung ist allerdings, dass sich das Kind ernsthaft um eine Lehrstelle bemüht und dies auch nachweisen kann. Meldet sich ein Kind nicht spätestens alle drei Monate bei der Arbeitsagentur als ausbildungssuchend, kann dies daher den Kindergeldanspruch kosten, wie der Bundesfinanzhof entschied. steuertipps.de Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sven82 Dezember 31, 2008 Gab's zu Weihnachten - bin ja großer Didi-Fan Das Zitat gilt aber nur für Kinder, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, § 32 Abs. 4 Nr. 1 EStG. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fleisch Februar 28, 2009 § Kindergeld. Entscheidend für den Kindergeldanspruch beim arbeitslosen Nachwuchs ist, ob sich das Kind im konkreten Fall tatsächlich bei der Arbeitsvermittlung arbeitslos gemeldet hat und gegebenenfalls diese Meldung alle drei Mona-te erneuert. Lediglich die Registrierung des arbeitssuchenden Kindes und die daran anknüpfende Bescheinigung der Agentur für Arbeit reichen nicht aus (BFH, Az. III R 91/07). focus-money.de Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fleisch März 1, 2009 und noch was, was für einige hier im board vlt. von relevanz ist Kindergeld: Zählt Trainee-Programm zur Berufsausbildung? [28.02.2009] - Kindergeld für ein volljähriges Kind gibt es nur, wenn es einen Berücksichtigungsgrund gibt - zum Beispiel Berufsausbildung. Nun muss der BFH entscheiden, ob und wann ein Trainee-Programm Berufsausbildung ist. steuertipps.de und noch was für studienabgänger Berufsausbildung, wenn das Kind nach dem Diplom an der Uni weitere Kurse besucht? [24.02.2009] - Kindergeld für ein volljähriges Kind kann es nur geben, wenn es einen Berücksichtigungsgrund erfüllt, zum Beispiel Berufsausbildung. Liegt die auch vor, wenn das Kind nach dem Diplom weitere Kurse an seiner Uni besucht? steuertipps.de Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
333falk September 20, 2009 Ich bring das hier mal auf den aktuellen stand:-) "Erhöhung des Kindergelds sowie des Kinderfreibetrags soll Familien helfen Das Kindergeld steigt- ab 2009 für das erste und zweite Kind um 10 Euro auf 164 Euro sowie für das dritte Kind um 16 Euro auf 170 Euro und für jedes weitere Kind von 179 Euro auf 195 Euro angehoben werden.§ Quelle: http://www.personalundwissen.de/news/show_...p?shownews=1977 Kindergeldgrenze steigt auf 8004 ab 2010 ""Und ein volljähriges Kind darf nicht mehr als 7680 Euro im Jahr verdienen - das ist die Kindergeld-Einkünftegrenze", sagt Olaf Schulemann vom Karl-Bräuer-Institut des Bundes der Steuerzahler. Anfang 2010 steigt der Betrag auf 8004 Euro. Werbungskosten und andere abzugsfähige Aufwendungen können bei der Ermittlung der Jahreseinkommenssumme gegengerechnet werden. So kann es sein, dass die Einkünfte ein wenig höher sind, der Kindergeldbezug aber dennoch erhalten bleibt" Fallbeilregelung bindend Der Betrag darf allerdings auf keinen Fall überschritten werden: Das hat das Bundesverfassungsgericht jüngst entschieden - die Richter betonten, die sogenannte Fallbeilregelung sei bindend. Überschreiten die Einkünfte den Grenzbetrag also nur um einen Euro, erlischt der Anspruch auf Kindergeld (Az.: 2 BvR 1874/08). Quelle: http://www.n-tv.de/ratgeber/steuernrecht/W...icle509189.html Vermögenswirksame Leistungen doch für Kindergeld abziehbar Quelle: http://rhein-main.business-on.de/vermoegen...bar_id6756.html Entgeltumwandlung bei Azubis rettet Kindergeld Quelle: http://www.geldsparen.de/sparen/Familie_So...dumwandlung.php Werbungskosten retten Kindergeld "Dr. Erhard Liemen vom "Der Deutsche Wirtschaftsbrief" rät: Wo die Überschreitung der Einkommensgrenze droht, machen Sie höhere Werbungskosten geltend. So bleibt Ihnen der Anspruch auf Kindergeld erhalten" Quelle http://www.gevestor.de/wissen-praxis/recht...ungskosten.html (beosnderes interresant finde ich die Verpfelungspauschale und Fahrkosten bei den Werbungskosten Werbungskosten lohnen sich nur ein zureiechen wenn man über 920 kommt!) "Bei einer Abwesenheit von der Wohnung und dem Mittelpunkt der beruflichen/betrieblichen Tätigkeit sind folgende Beträge als Verpflegungsmehraufwendungen anzusetzen: Bei einer Abwesenheit von 24 Stunden 24 Euro, bei 14 bis 24 Stunden, 12 Euro und weniger als 14, aber mindestens 8 Stunden können noch 6 Euro angesetzt werden.: " Quelle: http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/stsp0120.htm Fahrkosten: "Der Weg zur Berufsschule gilt als Dienstreise, wenn pro Woche mindestens zwei Schultage anfallen oder bei Blockunterricht. Pauschal sind 30 Cent je Kilometer mit dem Pkw oder die Aufwendungen für Fahrkarten abzugsfähig. Studenten können diese Beträge für den Weg zur Uni geltend machen" Quelle: http://www.geldsparen.de/content/steuern/i...amp;opensub=567 für die Abreiststell ist nur die hinreise abzugfähig "Sozialversicherungsbeiträge abziehbar" "bekannt gegeben (Az. 2 BvR 167/02). Die Karlsruher Richter haben die bisherige Praxis der Familienkassen als verfassungswidrig eingestuft und angeordnet, dass für die Grenze die Sozialversicherungsbeiträge vom Bruttoeinkommen der Kinder abzuziehen sind." Quelle: http://www.kab.de/mm/BVerfG_sozSi.pdf Interresante Seite zum Kindergeld: http://www.steuertipps.de/?menuID=8&na...;softCache=true Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
333falk September 20, 2009 Fall bsp( ich) Azubi 3-4Lehrjahr sachsen 23Jahre + Fragen ich verdiene 2010 11041,48 + eine Tarfierhöhung ab juni + prämien(schichtprämien) + evt Kapitalerträge über 801>>hier zu dann die fragen weiter unten sag ich jetzt mal grob irgenwas um die 11500 11500 - 2443,75 SV-Beiträge sachsen 21,25% - 920 Werbungskosten = 8136,25>>> nicht mehr Kindergeldberechtigt würdet ihr gleich auf nummer sicher gehen und a Werbungskosten einreichen(liegen bei mir bei ca 1600) und dazu gleich 300 in die Betreibsrente geben...falls die Famileienkasse- auf stur macht(doppelabsicherung?) wie verhäölt sich das wenn ich jetzt in Fonds gehe ich plane denächst 15000 in Fonds anzulegen.... wenn die Fonds 20% steigen und ich plötzlich 3000 gewinn aus Kapitalerträgen zu buche stehen hab? diese sind ja dann in den Fonds....und wurden ja nicht aus gezahlt??? wie läuft das in diesen fall???? mfg Falk Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag