Zum Inhalt springen
o0Pascal0o

Pflegetagegeldversicherung -wo? -wie teuer?

Empfohlene Beiträge

o0Pascal0o

Hallo,

 

meine Mutter, geb. 25.09.1950 sucht eine Pflegetagegeldverischerung. Welche bietet sich an, und wie teuer wird das ungefähr?

 

Es sollten in der Stufe I die häuslichen Restkosten, ab Stufe II die Heimrestkosten abgedeckt werden:

 

http://www.pflegezusatzversicherungen.de/k...all-pflege.html

 

Häusliche prof. Pflegekraft

Stufe I: 426

Stufe II: 1029

Stufe III: 1928

 

Heim:

Stufe I: 577

Stufe II: 871

Stufe III: 1258

 

Besonders wichtig ist mir Stufe I - hier sollte der Wert auf keinen Fall unterschritten werden - 500 wären angenehm.

 

Vielen Dank - auch im Namen meiner Mutter :),

 

Pascal

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Racer

 

Hab mir grad mal den Link angesehen. Die Kosten sind von 2003. Im Vergleich etwa zu den Pflegekosten laut http://www.kredit-und-finanzen.de/ratgeber...rsicherung.html tut sich da ein signifikanter Unterschied auf, wobei ich letztere realistischer finde, da die Preise einiger Pflegeeinrichtungen wie man sie im Netz finden kann, eher in dieser Region liegen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
o0Pascal0o

Vielen Dank, dann hier meine korrigierten Anforderungen:

 

Häusliche prof. Pflegekraft

Stufe I: 1580

Stufe II: 1770

Stufe III: 1870

 

Heim:

Stufe I: 1221

Stufe II: 1286

Stufe III: 1564

 

Es sollten in der Stufe I die häuslichen Restkosten, ab Stufe II die Heimrestkosten abgedeckt werden.

 

Gruß

 

Pascal

 

 

P.S.

Was ist in der Tabelle eigentlich mit Pflegegeld gemeint? http://www.kredit-und-finanzen.de/ratgeber...rsicherung.html

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Fleisch
· bearbeitet von Schnitzel

Pflegegeld:

 

Der Pflegebedürftige stellt seine häusliche Pflege und die hauswirtschaftliche Versorgung selbst sicher? Dann bekommt er Pflegegeld.

 

So kann der Pflegebedürftige denjenigen, die ihn pflegen, eine materielle Anerkennung zukommen lassen. Dies kann beispielsweise für Familienangehörige oder Nachbarn gelten.

 

Das Pflegegeld beträgt pro Monat in der

 

* Pflegestufe 1: 215 Euro

* Pflegestufe 2: 420 Euro

* Pflegestufe 3: 675 Euro

 

Der Pflegebedürftige erhält das Pflegegeld anteilig, wenn der Anspruch nicht für einen ganzen Kalendermonat besteht. Dabei wird der Kalendermonat mit 30 Tagen berücksichtigt.

 

Pflegesachleistung:

 

Der Pflegebedürftige wird von einem zugelassenen Pflegedienst gepflegt, weil er zu Hause sein möchte? Mit der Pflegesachleistung ist seine Pflege in der gewohnten Umgebung möglich.

 

Geeignete Pflegekräfte übernehmen dann die erforderliche Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung. Zur Grundpflege zählen beispielsweise die Körperpflege, Hilfe beim Essen und Trinken oder beim An- und Auskleiden. Hauswirtschaftliche Versorgung bedeutet zum Beispiel Wohnung reinigen oder Wäsche waschen.

 

Der gewählte Pflegedienst vereinbart die Vergütung mit der Pflegeversicherung und übernimmt die häusliche Pflege. Er kann mit der Pflegeversicherung pro Kalendermonat

 

* in der Pflegestufe 1 bis zu 420 Euro

* in der Pflegestufe 2 bis zu 980 Euro

* in der Pflegestufe 3 bis zu 1.470 Euro

 

abrechnen. Bei Pflegebedürftigen der Pflegestufe 3 können in sogenannten Härtefällen bis zu 1.918 Euro je Kalendermonat berechnet werden. Das ist der Fall, wenn ein außergewöhnlich hoher Pflegebedarf besteht. Zum Beispiel im Endstadium einer Krebserkrankung oder bei einem schweren Schlaganfall, wenn mehrfach, regelmäßig und rund um die Uhr durch mehrere Pflegekräfte zeitgleich gepflegt werden muss.

 

Entscheidet sich der Pflegebedürftige für einen Pflegedienst, mit dem keine Vergütung geregelt wurde, kann die Pflegeversicherung bis zu 80 Prozent der Leistung der jeweiligen Pflegestufe zahlen.

 

Tipp an den Pflegebedürftigen: Die Pflegekraft kann so oft wie notwendig zu Ihnen nach Hause kommen. Wählen Sie deshalb einen Pflegedienst, der Sie für den zur Verfügung stehenden Betrag möglichst individuell und umfassend pflegt.

 

Pflegegeldzahlung auch anteilig möglich

 

Nutzt der Pflegebedürftige das zur Verfügung stehende Geld für den Einsatz des Pflegedienstes nicht ganz aus, so erhält er anteiliges Pflegegeld. Das ist immer dann möglich, wenn neben dem Pflegedienst die häusliche Pflege zusätzlich zum Beispiel von Angehörigen oder Freunden erbracht wird.

 

Für alle, die es interessiert:

 

Grundlagen sind hier unter anderen § 14 und 15 des SGB XI :thumbsup:

 

Da gibt's aber noch viel mehr zu beachten, aber wenn ich hier mehr schreibe vermuten hier einige wieder Interessenskonflikte oder gar Werbung. Quelle spar ich mir daher auch

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
o0Pascal0o

Wozu denn dann überhaupt Pflegegeld beantragen? Die "normalen" staatlichen Zahlungen sind doch viel höher, da nehme ich lieber die. Z.B. Pflegestufe I ambulante Pflege = 420 Euro , Pflegegeld nur 215 Euro. -> http://www.kredit-und-finanzen.de/ratgeber...rsicherung.html

 

Gruß

 

Pascal

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Fleisch

Vorsicht ! Hier kommen wir in den Bereich der Kombinationsleistung ! Du kannst maximal die Summe der Pflegesachleistung abrufen.

 

Kleines Rechenbeispiel Pflegestufe I:

 

maximale Pflegesachleistung: 420

maximale Pflegegeldleistung: 215

 

Du rufst 300 Pflegesachleistung ab, dann hast du 300/420 oder 71,43 % verbraucht. Von den 215 Pflegegeldleistung kannst du jetzt noch 61,43 abrufen

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
o0Pascal0o

Aha - die Rechnung verstehe ich, den Sinn nicht. Aber ich denke ich verstehe folgendes nicht:

Pflegegeld:

 

Der Pflegebedürftige stellt seine häusliche Pflege und die hauswirtschaftliche Versorgung selbst sicher? Dann bekommt er Pflegegeld.

Was heißt das "Der Pflegebedürftige stellt seine häusliche Pflege und die hauswirtschaftliche Versorgung selbst sicher"? Das macht der Pflegebedürftige doch immer.

 

Gruß

 

Pascal

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Fleisch
· bearbeitet von Schnitzel

neee, nicht immer. es kann z.b. sein, dass er dazu nicht in der lage ist und ein pflegedienst damit beauftragt wird. das wäre dann eine pflegesachleistung. pflegegeld bekommt er, wenn z.b. ein angehöriger den pflegebedürftigen versorgt und der pflegebedürftige dem angehörigen dafür das pflegegeld als eine art aufwandsentschädigung zahlt.

 

gerade die begrifflichkeiten müssen klar sein um verwirrungen ausschließen zu können. daher ist es z.b. wichtig zu wissen wie eine gesellschaft den begriff der pflegebedürftigkeit definiert, wer ihn prüft, was dafür nötig ist, woran sich leistungen orientieren und welche voraussetzungen hierfür gegeben sein müssen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
o0Pascal0o

Hmm...

 

Das mit den Begrifflichkeiten ist klar soweit. Aber die Rechnung bereitet mir noch Kopfzerbrechen. Vielleicht ist es an einem Beispiel einfacher:

 

Beispiel 1:

Meine Mutter ist Pflegebedürftig nach SGB - die Pflegetagegeldversicherung orientiert sich auch daran. Von beiden wird sie in Stufe I eingestuft. Einmal am Tag muß meine Mutter gewendet werden. Das kostet 300 pro Monat.

 

Ich bekomme von der gesetztlichen Pflegeversicherung 300. Da ich nur 300 inklusive Mehrwertsteuer von der Pflegekraft abgerechnet bekomme, kann ich auch nur diese 300 von der gesetztlichen Plflegeversicherung zurückfordern. Vom Pflegegeld sehe ich 0. Meine Pflegetagegeldversicherung zahlt mir den vereinbarten Tagessatz für häusliche Pflege von 52,67, also pro Monat: 1580(die ich ja abgesicher habe nach dieser Tabelle: http://www.kredit-und-finanzen.de/ratgeber...rsicherung.html ).

 

 

Beispiel2:

Meine Mutter ist Pflegebedürftig nach SGB - die Pflegetagegeldversicherung orientiert sich auch daran. Von beiden wird sie in Stufe I eingestuft. Zweimal am Tag muß meine Mutter gewendet werden. Das kostet 600 pro Monat.

 

Ich bekomme von der gesetztlichen Pflegeversicherung 420. Da ich nur 600 inklusive Mehrwertsteuer von der Pflegekraft abgerechnet bekomme, kann ich auch nur den Maximalbetrag von 420 von der gesetztlichen Plflegeversicherung zurückfordern. Vom Pflegegeld sehe ich 0. Meine Pflegetagegeldversicherung zahlt mir den vereinbarten Tagessatz für häusliche Pflege von 52,67, also pro Monat: 1580(die ich ja abgesicher habe nach dieser Tabelle: http://www.kredit-und-finanzen.de/ratgeber...rsicherung.html ).

 

 

Ist das richtig gedacht so?

 

Pascal

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden

×
×
  • Neu erstellen...