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Liechtenstein

Verwirrter sucht Hilfe!

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el galleta
Comstage Fonds sind noch zu jung

Der ComStage ETF Dow Jones STOXX® 600 TR hat bereits ein Vermögen von über 142 Mios - Tendenz klar steigend. Das ist mehr als manch etablierter ETF. Was befürchtest Du da genau?

 

Sonst stimme ich vorbehaltlos zu.

 

saludos,

el galleta

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Liechtenstein

Kurze Zwischenfrage: Comstage und db-x-trackers sind doch ausländische Thesaurier, oder? Das wäre für mich an den beiden das Problem.

Aber welcher inländische Thesaurier bietet sich denn überhaupt noch an, wenn man iShares und Lyxor wegen den Zwischenthesaurierungen meiden will. Sind die ETFLabs zu empfehlen, falls man einen inl. Thes. sucht und nicht so viel Papierkram haben möchte? Oder lässt sich über die inländischen EFTLabs kein breites Portfolio aufstellen?

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Berd001
Kurze Zwischenfrage: Comstage und db-x-trackers sind doch ausländische Thesaurier, oder? Das wäre für mich an den beiden das Problem.

Aber welcher inländische Thesaurier bietet sich denn überhaupt noch an, wenn man iShares und Lyxor wegen den Zwischenthesaurierungen meiden will. Sind die ETFLabs zu empfehlen, falls man einen inl. Thes. sucht und nicht so viel Papierkram haben möchte? Oder lässt sich über die inländischen EFTLabs kein breites Portfolio aufstellen?

 

Hallo erstmal...

 

Diese Überlegungen mache ich mir zur Zeit mit meinen zwischenthesaurierenden iShares-ETFs (MSCI World und EM).

Ein halbwegs breit aufgestelltes Portfolio würde für mich mit inländisch domizilierten ETFs/aktiven Fonds dann so aussehen:

 

iShares Stoxx600

ETFlab MSCI USA

ETFlab MSCI Japan

 

Da fehlen jetzt allerdings (v. a. ) die Emerging Markets und die entwickelten Länder Asiens.

Deshalb zwei mögliche Alternativen:

1. Man baut diese Positionen ab nächstes Jahr auf, wenn u. a. von ETFlab die versprochenen weiteren Produkte (u. a. MSCI World und EM) auf den Markt geworfen werden.

2. Man ergänzt die obigen ETFs mit aktiven Fonds (was ich zähneknirschend wohl machen würde). Da würde sich evtl. der DWS Emerging Markets und der DWS Top 50 Asien anbieten (bei Investition in diesen könnte man auch den ETFlab MSCI Japan sich sparen).

Allerdings ist die Sache mit dem ausländisch thesaurieren für mich noch nicht komplett "gegessen". Ich muß da noch einiges nachfragen. Vielleicht läßt sich der steuerliche Aufwand steuerehrlich minimieren. Dann behalte ich meine beiden iShares und "alles wird gut..."

 

Gruß

Berd

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Der Beobachter
Kapitalerträge sind doch nur in den Anlagen KAP und AUS anzugeben, wenn der Freibetrag überschritten wird. Das sollte dann doch auch für die ausländischen Thesaurierer gelten.

Wenn meine gesamten Kapitalerträge die 801/1602 Euro nicht überschreiten (Werte der ausländischen Thesaurierer kann man ja aus dem Bundesanzeiger entnehmen, in Euro umrechnen und mit der Anzahl der Anteile im eigenen Depot multiplizieren), dann brauche ich die ausländisch thesaurierten Erträge doch nicht jährlich steuerlich zu erklären?

Und wenn bei Verkauf nochmals versteuert wird, gebe ich beim FA an, daß ich in den Jahren vorher aufgrund Freibetrags nichts erklärt habe.

 

Gruß

Berd

 

Dies ist in der Tat eine interessante Frage. Weiß da jemand mehr zu?

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Liechtenstein

Dem Wunsch nach einer Beantwortung dieser Frage schließe auch ich mich an. :-)

@Berd001: Ist der iShares Stoxx600 inländ. Thes. - und nicht zwischenthesaurierend?

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Berd001
Dem Wunsch nach einer Beantwortung dieser Frage schließe auch ich mich an. :-)

@Berd001: Ist der iShares Stoxx600 inländ. Thes. - und nicht zwischenthesaurierend?

 

Hallo erstmal...

 

der DJ Stoxx600 mit der WKN 263 530 von iShares ist ein in Deutschland aufgelegter ausschüttender ETF. Laut kurzer Nachschau im Bundesanzeiger hat er bislang auch nur ausgeschüttet. Bei in Deutschland aufgelegten Aktienfonds ist es vom Steuerabzug her aber eigentlich egal ob ausschüttend oder thesaurierend. Den Steuerabzug übernimmt die Depotbank bzw. die Investmentgesellschaft. Ist für mich nur ungeklärt, wie ich bei Abzug durch die Investmentgesellschaft meine Steuern zurückkriege, denn die Investmentgesellschaft weiß ja nichts von meinem Freistellungsauftrag.

 

Das Problem (okay, ich weiß, kann man sehen wie man will) des größeren Steueraufwands betrifft bei iShares die in Irland aufgelegten Fonds (u.a. MSCI World und EM). Solange die ausschütten, erfolgt automatischer Steuerabzug. Sobald die aber (zwischen)thesaurieren, gelten sie steuerrechtlich als ausländische Thesaurierer, ein automatischer Steuerabzug findet nicht statt. Stattdessen müßten die Erträge in der Steuererklärung angegeben werden (wie schon gefragt: Was ist, wenn meine Kapitalerträge meine Freigrenze nicht überschreiten, lt. Steuererklärung brauche ich ja erst beim Überschreiten die Anlagen KAP und AUS auszufüllen). Und wenn dem so ist, fliegen die aus meinem Depot mit ziemlicher Sicherheit raus, denn wegen der Minibeträge bin ich nicht bereit, diesen Aufwand (s. o.) zu betreiben.

 

Gruß

Berd

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Sven82
· bearbeitet von Sven82
Ok, eine prinzipielle Abneigung gegen Deka kann ich (und wahrscheinlich die absolute Mehrheit aller hier) gut verstehen, aber was konkret gefällt Dir an den ETFLabs nicht? Bei iShares und Lyxor spielst Du auf die Zwischenthesaurierungen an, oder?

Deka bleibt Deka egal was dahinter steckt und Deka will ich partout nicht im Depot haben, allein aus Prinzip.

 

Beim iShares habe ich nur zusätzlichen Aufwand in meiner eigenen Buchführung, der mich ankotzt.

 

Kapitalerträge sind doch nur in den Anlagen KAP und AUS anzugeben, wenn der Freibetrag überschritten wird. Das sollte dann doch auch für die ausländischen Thesaurierer gelten.

Wenn meine gesamten Kapitalerträge die 801/1602 Euro nicht überschreiten (Werte der ausländischen Thesaurierer kann man ja aus dem Bundesanzeiger entnehmen, in Euro umrechnen und mit der Anzahl der Anteile im eigenen Depot multiplizieren), dann brauche ich die ausländisch thesaurierten Erträge doch nicht jährlich steuerlich zu erklären?

Und wenn bei Verkauf nochmals versteuert wird, gebe ich beim FA an, daß ich in den Jahren vorher aufgrund Freibetrags nichts erklärt habe.

richtig, entweder das FA glaubt dir und alles ist gut oder es glaubt dir nicht. Dann darfst du das glaubhaft machen, dass du unterhalb der Freibeträge gewesen bist.

 

Ist für mich nur ungeklärt, wie ich bei Abzug durch die Investmentgesellschaft meine Steuern zurückkriege, denn die Investmentgesellschaft weiß ja nichts von meinem Freistellungsauftrag.
du bekommst den Nettobetrag ausgezahlt und in Höhe der Steuer neue Anteile gutgeschrieben - quasi wie eine Ausschüttung

 

EDIT, oder genauer:

die Investmentgesellschaft zieht die Steuern vom Sondervermögen ab und zahlt den Rest an die depotführenden Stellen. Diese schreiben den Bruttobetrag gut, zahlen den Nettobetrag aus und kaufen für dich in Höhe der abgeführten Steuern vom Sondervermögen neue Anteile. Die depotführende Stelle belastet dir deinen Freistellungsauftrag und holt sich das Geld vom deutschen Fiskus wieder (Verfahren nach § 45d EStG, wobei es auch gleichzeitig die Höhe des tatsächlich in Anspruch genommenen FSA übermittelt, der dann den Finanzämtern zur Verfügung gestellt wird - FSAK-Verfahren -).

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Berd001
Deka bleibt Deka egal was dahinter steckt und Deka will ich partout nicht im Depot haben, allein aus Prinzip.

 

Beim iShares habe ich nur zusätzlichen Aufwand in meiner eigenen Buchführung, der mich ankotzt.

 

 

richtig, entweder das FA glaubt dir und alles ist gut oder es glaubt dir nicht. Dann darfst du das glaubhaft machen, dass du unterhalb der Freibeträge gewesen bist.

 

du bekommst den Nettobetrag ausgezahlt und in Höhe der Steuer neue Anteile gutgeschrieben - quasi wie eine Ausschüttung

 

EDIT, oder genauer:

die Investmentgesellschaft zieht die Steuern vom Sondervermögen ab und zahlt den Rest an die depotführenden Stellen. Diese schreiben den Bruttobetrag gut, zahlen den Nettobetrag aus und kaufen für dich in Höhe der abgeführten Steuern vom Sondervermögen neue Anteile. Die depotführende Stelle belastet dir deinen Freistellungsauftrag und holt sich das Geld vom deutschen Fiskus wieder (Verfahren nach § 45d EStG, wobei es auch gleichzeitig die Höhe des tatsächlich in Anspruch genommenen FSA übermittelt, der dann den Finanzämtern zur Verfügung gestellt wird - FSAK-Verfahren -).

 

 

Hallo erstmal...

 

ich bin für die Schaffung eines Nobelpreises für deutsches Steuerwesen - und Dir könnte man diesen als erstem verleihen. :thumbsup:

Und ansonsten wird mir die Forderung von Friedrich Merz nach der Steuererklärung auf dem Bierdeckel immer sympathischer. Nur leider vermute ich mal, daß wir darauf alle lange warten können.

 

Gruß

Berd

 

P. S. Wenn ich mich nicht täusche hat sich doch ein Forumsmitglied wegen der Zwischenthesaurierungen schon mal an iShares gewendet. Ich habe das Posting bloß nicht gefunden und deshalb auf die Schnelle nochmals iShares angeschrieben. Mal sehen, was dabei heraus kommt.

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Liechtenstein

Guten Morgen,

nach einer Email von der Deutschen Bank und einem Telefonat mit einem DB-Mitarbeiter bin ich etwas verwirrt. Mir wurde geschrieben bzw. gesagt, dass bei den ausländischen Thesaurieren (also die db-x-trackers größtenteils) in der jährlichen Steuererklärung keinerlei Angaben notwendig sind. Erst beim Verkauf... Anders sähe es nur bei Renten-ETFs und ausschüttenden Fonds aus.

Trotz mehrmaligem Nachfragen wurde mir die Aussage so bestätigt.

Wär schön, wenn er recht hätte, aber ich befürchte, er hat damit definitiv unrecht, oder?

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Der Beobachter
EDIT, oder genauer:

die Investmentgesellschaft zieht die Steuern vom Sondervermögen ab und zahlt den Rest an die depotführenden Stellen. Diese schreiben den Bruttobetrag gut, zahlen den Nettobetrag aus und kaufen für dich in Höhe der abgeführten Steuern vom Sondervermögen neue Anteile. Die depotführende Stelle belastet dir deinen Freistellungsauftrag und holt sich das Geld vom deutschen Fiskus wieder (Verfahren nach § 45d EStG, wobei es auch gleichzeitig die Höhe des tatsächlich in Anspruch genommenen FSA übermittelt, der dann den Finanzämtern zur Verfügung gestellt wird - FSAK-Verfahren -).

 

 

Vielen Dank für die Info. Also halb so wild. Ich muss dann gar nicht angeben. Den Freibetrag werde ich mit meinen ausländisch thesaurierenden Fonds+ den inländischen Fonds bei weitem nicht überschreiten.

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Berd001
Guten Morgen,

nach einer Email von der Deutschen Bank und einem Telefonat mit einem DB-Mitarbeiter bin ich etwas verwirrt. Mir wurde geschrieben bzw. gesagt, dass bei den ausländischen Thesaurieren (also die db-x-trackers größtenteils) in der jährlichen Steuererklärung keinerlei Angaben notwendig sind. Erst beim Verkauf... Anders sähe es nur bei Renten-ETFs und ausschüttenden Fonds aus.

Trotz mehrmaligem Nachfragen wurde mir die Aussage so bestätigt.

Wär schön, wenn er recht hätte, aber ich befürchte, er hat damit definitiv unrecht, oder?

 

Hallo erstmal...

 

Das gilt nicht automatisch für ausländische Thesuarierer. Es kommt auf deren Konstruktion an. Die dbx-trackers "swapen" die steuerpflichtigen Erträge weg, schau Dich einfach mal nach dem längsten Thread in diesem Forum um. Da wird das diskutiert.

 

Gruß

Berd

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o0Pascal0o
vergiss ING, schau dir FlatEx an, besonders den dauerhaften außerbörslichen Handel mit der Commerzbank. Auch sonst ist der Name Programm. Bei welchen Beträgen regulärer Handel und Außerbörslicher bei FlatEx preiswerter sind, wäre mal zu klären. ;)

Also bei großen Beträgen lohnt sich irgendwann der börsliche Handel eher, oder? Also ca. bei Ordern ab 2000!?

 

Was heißt denn

 

"Handel von Fonds und ETFs Ja (Parkett)" & "Börsengebühren" hier: http://www.flatex.de/data/media/web/flatex_broschure.pdf auf Seite 5? Wie hoch sind die Börsengebühren denn - das steht dort leider nicht.

 

Gruß

 

Pascal

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