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Gertjes

Optionsscheinverluste mit Aktiengewinnen verrechnen? Ja oder Nein?

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Gertjes

hi ihr zusammen,

 

da ich euer fachwissen schätze nun meine frage, die mich schon länger beschäftigt.

 

ich habe dieses jahr mit optionsscheinen verluste gemacht (innerhalb der spekulationsfrist).

 

mit aktien habe ich wiederum gewinne gemacht (auch innerhalb der spekulationsfrist).

 

kann ich nun die verluste von den scheinen mit den aktiengewinnen steuerlich verrechnen?

 

wenn nein - kann ich die verluste von den scheinen vortragen lassen bis 2013? mit welchem gewinnen wären die dann wiederum verrechenbar? würden da auch zinseinnahmen gehen?

 

vielen dank für eure hilfe!

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marcel
kann ich nun die verluste von den scheinen mit den aktiengewinnen steuerlich verrechnen?

 

ja

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Gertjes

das ding ist halt auch, dass ich die gewinne / verluste bei unterschiedlichen banken gemacht habe.

 

wie geht man da nun genau vor?

 

wie kann ich das ganze dann bei der steuer belegen, sodass man nicht durcheinander kommt?

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marcel
das ding ist halt auch, dass ich die gewinne / verluste bei unterschiedlichen banken gemacht habe.

 

wie geht man da nun genau vor?

 

wie kann ich das ganze dann bei der steuer belegen, sodass man nicht durcheinander kommt?

 

Mach einfach eine seperate Aufstellung der betreffenden Transaktionen in Excel und leg die den Jahresbescheinigungen der beiden Banken bei.

 

Marcel

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Gertjes

gibt`s da eigentlich irgendein gesetz, in dem man nachlesen kann, dass die verrechnung in o.g. sache wie du sagst zulässig ist?

 

traue dir - aber will auf nummer sicher gehen... ;-)

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pingo
· bearbeitet von pingo

Nicht zu vergessen: Bei der Steuererklärung für 2008 gilt noch das

Halbeinkünfteverfahren.

Aktiengewinne oder -verluste zählen nur zur Hälfte. Das gilt für Aktien, nicht

für Optionsscheine. Bei der Steuererklärung macht man deshalb

zwei Aufstellungen als Extrazettel für die Anlage SO, ich mache jeweils eine Liste

 

Bezeichnung+WKN, Anschaffungsdatum, Verkaufsdatum, Verkaufspreis,

Anschaffungskosten, Transaktionskosten beim Kauf, Ergebnis

 

Verkaufspreis ist Kurswert+Transaktionskosten

Ergebnis kann natürlich negativ sein.

 

Dann hast Du zwei Summen, die in der Anlage SO eingetragen werden. Wenn man

nur einen Aktienverkauf und einen Optionsscheinverkauf hat, braucht man

natürlich keinen Extrazettel

 

Gruß

pingo

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boRn
gibt`s da eigentlich irgendein gesetz, in dem man nachlesen kann, dass die verrechnung in o.g. sache wie du sagst zulässig ist?

 

traue dir - aber will auf nummer sicher gehen... ;-)

Bisher alles korrekt, was hier geschrieben worden ist.

Rechtsgrundlage: § 23 EStG

 

mfg

Chris

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Gertjes

vielleicht ist das ganze an zahlen besser erklärbar...

 

ich habe ca. 4 TEUR verloren mit optionsscheinen = 100 % anrechenbar = 4000 Euro

ebenfalls ca. 4 TEUR habe ich gewinne mit aktien gemacht = 50 % anrechenbar = 2000 Euro

 

wenn ich jetzt wiederum 4 TEUR mit aktien bis ende des jahres gewinnen würde, wäre ich plus minus 0 oder!?

 

und ich müsste keine steuern zahlen, obwohl ich im endeffekt 4000 euro gewonnen habe... ist das so korrekt?

 

danke für eure hilfe.

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boRn
vielleicht ist das ganze an zahlen besser erklärbar...

 

ich habe ca. 4 TEUR verloren mit optionsscheinen = 100 % anrechenbar = 4000 Euro

ebenfalls ca. 4 TEUR habe ich gewinne mit aktien gemacht = 50 % anrechenbar = 2000 Euro

 

wenn ich jetzt wiederum 4 TEUR mit aktien bis ende des jahres gewinnen würde, wäre ich plus minus 0 oder!?

 

und ich müsste keine steuern zahlen, obwohl ich im endeffekt 4000 euro gewonnen habe... ist das so korrekt?

 

danke für eure hilfe.

Das ist korrekt.

 

Nach jetzigem Stand hättest du einen Verlust aus Spekulationsgeschäften in Höhe von EUR 2.000. Dieser ist natürlich auch vor- u. rücktragsfähig, allerdings nur mit ensprechenden Einkünften.

 

Wenn du allerdings noch EUR 4.000 Gewinn (unter 1 Jahr, Verkauf innerhalb VZ) machst, dann sind wir bei +/- 0, weil nur EUR 2.000 wg. HEV berücksichtigt werden, also keine Versteuerung, da die Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften nach Verlustausgleich EUR 0 betragen.

 

mfg

Chris

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Gertjes

nächste blöde frage:

wie kann man sich den verlust dann vortragen lassen? muss das bank der bank extra beantragt werden oder liegen die nötigen unterlagen den jahresdokumenten bei?

 

falls ich den verlust vortragen lasse: könnte ich den im rahmen von zukünftigen zinseinnahmen beanspruchen oder welche gewinne kommen hier in frage?

 

ihr habt mir bisher sehr geholfen!

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boRn
nächste blöde frage:

wie kann man sich den verlust dann vortragen lassen? muss das bank der bank extra beantragt werden oder liegen die nötigen unterlagen den jahresdokumenten bei?

 

falls ich den verlust vortragen lasse: könnte ich den im rahmen von zukünftigen zinseinnahmen beanspruchen oder welche gewinne kommen hier in frage?

 

ihr habt mir bisher sehr geholfen!

Der Verlust ist natürlich vortragbar, wenn du ihn im entsprechenden Jahr nicht beanspruchst. Du musst nur die Angaben (den Verlust) auf der Anlage SO im Rahmen deiner Steuererlkärung erklären und das Finanzamt stellt dann diesen Verlust gesondert fest (durch einen Bescheid). Dann kann er für zukünftige Jahre (durch AbgSt bis max. 2013) mit Gewinnen aus Spekualtionsgeschäften verrechnet werden. Nicht jedoch mit Zinseinnahmen, sondern halt nur innerhalb dieser Einkunftsart des § 23 EStG.

 

mfg

Chris

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