Marcise November 29, 2008 Da viele Forenuser ein Depot mit rein deutschen ISINs bervorzugen, sollten wir die Frage nach der Abführung der Kirchensteuer noch klären. Was sind die Optionen? 1. Kann man den depotführenden Stellen einen Auftrag erteilen, dass die Kirchensteuer automatisch abgeführt wird? 2. Muss man für die Ermittlung der Kirchensteuer auch bei rein deutschen Fonds die Steuererklärung ausfüllen? 3. Wenn Frage 2 mit ja beantwortet wird, ist der Aufwand bei der Erstellung der Steuererklärung der gleiche wie bei ausl. Thesaurierern oder viel einfacher? (Beschreibung wäre super) Ich glaube, diese Fragen sind wichtig zu klären. Besten Gruß M. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
juro November 29, 2008 · bearbeitet November 29, 2008 von juro66 Da viele Forenuser ein Depot mit rein deutschen ISINs bervorzugen, sollten wir die Frage nach der Abführung der Kirchensteuer noch klären. Was sind die Optionen? 1. Kann man den depotführenden Stellen einen Auftrag erteilen, dass die Kirchensteuer automatisch abgeführt wird? Ja, diese werden m.W. momentan grade verschickt bzw. können beantragt werden. 2. Muss man für die Ermittlung der Kirchensteuer auch bei rein deutschen Fonds die Steuererklärung ausfüllen? M.E. in dem Falle, dass man kirchensteuerpflichtig ist u. eben keinen Auftrag erteilt hat, dass die Ki-Steuer automatisch abgeführt wird. Die Frage ist, ob es sich um Steuerhinterziehung handelt wenn mans nicht macht bzw. welche Kontrollmöglichkeiten das FA hat. Viele Grüsse Juro Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Marcise November 29, 2008 Habe gerade mit der DiBa telefoniert: Die Anträge kann man ausfüllen und die Kirchensteuer wird von der DiBa angeführt. Somit hat man wirklich keinen Steueraufwand mehr! Man kann das auch in ca. 2 Wochen im Online-Banking einstellen, muss somit kein Papierformular ausfüllen und versenden. Nach Aussage der DiBa müsste das jede depotführende Stelle, also auch FFB und andere, ihren Kunden anbieten. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sven82 November 29, 2008 · bearbeitet November 29, 2008 von Sven82 schau mal auf Seite 3 unter Nr. 1.2 https://www.wertpapier-forum.de/index.php?a...st&id=33849 das gilt auch für die Diba Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
otto03 November 29, 2008 Habe gerade mit der DiBa telefoniert: Die Anträge kann man ausfüllen und die Kirchensteuer wird von der DiBa angeführt. Somit hat man wirklich keinen Steueraufwand mehr! Man kann das auch in ca. 2 Wochen im Online-Banking einstellen, muss somit kein Papierformular ausfüllen und versenden. Nach Aussage der DiBa müsste das jede depotführende Stelle, also auch FFB und andere, ihren Kunden anbieten. Bist Du sicher, daß dies für deutsche thesaurierende Fonds gilt ? Die Steuern werden bei Thesaurieren nicht über die Depotbank abgeführt sonder vom Fonds. Der Fonds kennt seine Anteillinhaber nicht, folglich kann er auch keine persönlichen Steuern abführen. Wie soll das funktionieren ? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Torman November 29, 2008 · bearbeitet November 29, 2008 von Torman Das Problem sind die thesaurierenden Fonds. Die führen nur die Abgeltungssteuer aber nicht die Kirchensteuer ab. Die Bank könnte in diesem Fall die Kirchensteuer nur vom Depotkonto abziehen, wenn dort ein entsprechendes Guthaben vorhanden ist. Ich glaube das ist aber nicht vorgesehen. Richtig einfach wird es also nur bei ausschüttenden Fonds. Die Kirchensteuer führt die Vereinfachung durch die Abgeltungssteuer ad absurdum. Ist das als Aufforderung des Finanzministers zum Kirchenaustritt zu werten? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Marcise November 29, 2008 · bearbeitet November 29, 2008 von Marcise schau mal auf Seite 3 unter Nr. 1.2https://www.wertpapier-forum.de/index.php?a...st&id=33849 das gilt auch für die Diba Danke Sven, das ist...sch*****! :'( Weitere Informationen in der Steuererklärung notwendig... was soll das dann genau heißen? Wieder eBundesanzeiger und Thesaurierung mit Anteilen ausmultipizieren usw.? Das Problem sind die thesaurierenden Fonds. Die führen nur die Abgeltungssteuer aber nicht die Kirchensteuer ab. Die Bank könnte in diesem Fall die Kirchensteuer nur vom Depotkonto abziehen, wenn dort ein entsprechendes Guthaben vorhanden ist. Ich glaube, dass ist aber nicht vorgesehen. Richtig einfach wird es also nur bei ausschüttenden Fonds. ...und da selbst ausschüttende Fonds wie der DWS Top Dividende gerade mal teilthesauriert haben ist auch das fürn Ar****. Ich fasse mal kätzerisch zusammen: Alles das, worüber wir uns wochenlang schon einen Kopf machen, nämlich die Suche nach dem steuerlich supereinfachen Depot, wird durch die Kirchensteuer sowie die Tatsache, dass fast alle ausschüttenden Fonds auch thesaurieren dürfen, über den Haufen geschmissen? Dann bleiben 2 Optionen: Einfach doch in alles investieren (ausl. thes.) oder gar nicht in Fonds investieren. Halleluja... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Marcise November 29, 2008 · bearbeitet November 29, 2008 von Marcise ...und nu :'( Tagesgeld? Festgeld? Ich glaube Immos thesaurieren nicht... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sven82 November 29, 2008 richtig, das Ding gibt es nämlich nicht Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sven82 November 29, 2008 · bearbeitet November 29, 2008 von Sven82 richtig, Kanam thesauriert im Zuge der Schließung demnächst auch oder was hatte ich da noch in der Bild-Zeitung gelesen. Da hatte irgendso ein Bäcker die Neuigkeiten zum besten gegeben. nur Spaß Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Crasher November 29, 2008 wer bezahlt denn noch Kirchensteuer??? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Marcise November 29, 2008 wer bezahlt denn noch Kirchensteuer??? Jemand der im echten Leben lebt und kirchlich heiraten will? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
harryguenter November 29, 2008 Alles das, worüber wir uns wochenlang schon einen Kopf machen, nämlich die Suche nach dem steuerlich supereinfachen Depot, wird durch die Kirchensteuer sowie die Tatsache, dass fast alle ausschüttenden Fonds auch thesaurieren dürfen, über den Haufen geschmissen?[/b] Das ist jetzt aber nicht wirklich überraschend und neu, das steht schon seit einigen Wochen fest dass auch inländische thesaurierer betroffen sind. Ansonsten gehe ich davon aus wird es sowieso auch zukünftig genügend Gründe geben weshalb man seine Kapitalerträge (egal welcher Quelle) in der Steuererklärung angeben darf, damit die vollständige Summe des Jahreseinkommens ermittelt werden kann. Das Gesamtjahreseinkommen dürfte nach wie vor relevant sein für die Berechnung der aussergewöhnlichen Belastungen, Beiträge zum Kindergarten, ... Jemand der im echten Leben lebt und kirchlich heiraten will? Ich hoffe, dass ist nicht der einzige Grund... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Marcise November 29, 2008 · bearbeitet November 29, 2008 von Marcise Ich hoffe, dass ist nicht der einzige Grund... ...nein, aber das wird recht bald anstehen, daher ist es so omnipräsent. Ich bleibe also auch danach den Protestanten treu... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sven82 November 29, 2008 · bearbeitet November 29, 2008 von Sven82 Das Gesamtjahreseinkommen dürfte nach wie vor relevant sein für die Berechnung der aussergewöhnlichen Belastungen, Beiträge zum Kindergarten, ... Schau dir mal § 2 Abs. 5a und 5b EStG an http://195.243.173.120/persoline/servlet/C...tent.ioid=16277 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Crasher November 29, 2008 gibt es noch einen anderen Grund als eine kirchliche Heirat? Ich fall vom Stuhl, jetzt wird die Anlagentscheidung also schon mit der Hochzeit abgestimmt. Wie heiraten denn Leute die aus der Kirche ausgetreten sind und z.B. Buddhisten geworden sind? Was für eine sch..... Welt, gerade das wär noch ein zusätzlicher Grund aus der Kirche auszutreten Aber egal, dieser Punkt sollte ebenso wenig berücksichtigt werden, wenn man seine Anlage aussucht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
harryguenter November 29, 2008 Schau dir mal § 2 Abs. 5a und 5b EStG anhttp://195.243.173.120/persoline/servlet/C...tent.ioid=16277 Jaaaa, und? Soweit wie ich das lese gibt es mir doch recht, oder? 1 Soweit Rechtsnormen dieses Gesetzes an die in den vorstehenden Absätzen definierten Begriffe (Einkünfte, Summe der Einkünfte, Gesamtbetrag der Einkünfte, Einkommen, zu versteuerndes Einkommen) anknüpfen, sind Kapitalerträge nach § 32 d Abs. 1 und § 43 Abs. 5 nicht einzubeziehen. 2 Satz 1 gilt nicht in den Fällen 1. des § 10 b Abs. 1, wenn der Steuerpflichtige dies beantragt, sowie ==> Spenden 2. des § 32 Abs. 4 Satz 2, des § 32 d Abs. 2 und 6, des § 33 Abs. 3 und des § 33 a Abs. 1 Satz 4 und Abs. 2 Satz 2. ==> aussergewöhnliche Belastungen Dazu kommt noch, dass heute für viele Zwecke die Gesamtsumme des zu versteuernden Einkommen (inkl. Kap.Erträge) angegeben werden muß. Mein Beispiel Kindergartenbeitrag scheint allerdings falsch zu sein: hier wurde vor etwa 1 Jahr vom "zu versteuernden Einkommen" auf Bruttolohneinkommen umgestellt. Abzüge haben die zuletzt gar nicht mehr interessiert - aber eben auch keine Kapitalerträge. Ich bin mir nicht sicher ob diese Berechnungsgrundlage sich geändert hat. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Marcise November 29, 2008 Ob man in der Kirche ist oder nicht...das würde jetzt echt zu weit führen Ich mache mir jetzt keine Illusionen mehr. Ob Kirche, ob Gesetzesänderungen...man weiß nicht, was kommt. Ich werde Montag einen alten Bekannten (Steuerberater) kontaktieren. Wird ohnehin langsam Zeit für mich, unabhängig von Kapitalerträgen. Die schöne Unizeit ist nämlich vorbei. Ausserdem, wofür hat man denn ehemalige Kommilitonen? Wenn dann alles so weit geklärt ist, werde ich vermutlich nicht mehr auf ausl. Thes. verzichten. Dann gebe ich den ganzen Steuerkram einfach ab... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sven82 November 29, 2008 Jaaaa, und? Soweit wie ich das lese gibt es mir doch recht, oder? jupp, hab' mich verguckt Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Liechtenstein November 30, 2008 · bearbeitet November 30, 2008 von Liechtenstein Ich bin immer mehr verwirrt... Wenn ich inländisch thesaurierende Fonds in mein Depot kaufe, wie kompliziert wird es dann mit der Kirchensteuer? Kann ich der Diba (dort habe ich mein Depot) mitteilen, dass sie die Kirchensteuer abführt oder nicht? Meine Planungen gingen bisher dahin, den Veritas ETF Dachfonds P und 3 inländisch thesaurierende ETF-Fonds zu kaufen. Wenn ich allerdings dann aufgrund der Kirchensteuer einen Steuerberater benötige, lohnt sich das ganze bei meiner Anlagesumme vielleicht gar ich mehr und ich lasse mein Geld besser auf Fest-, Tageskonten etc. Wäre ich denn bei einem Immobilienfonds von den komplizierten Steuererklärungen befreit? Oder spielt Aktien oder Immobilien hier keine Rolle? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sven82 November 30, 2008 bei inländischen thesaurierenden Fonds dürfte die Bank die steuerlich relevanten Erträge in der Steuerbescheinigung aufführen, so dass nur die Daten aus der Steuerbescheinigung übernommen werden müssen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag