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Sven82

Papierkrieg in Abgeltungsteuerzeiten - Ausländische Thesaurierer

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Sven82
· bearbeitet von Sven82
Du bist doch laut Fiskus dazu verpflichtet, jährlich die thesaurierten Beträge selber anzugeben.
ja, das bezieht sich auch auf die Festsetzung der Steuern im Veranlagungswege und hat nichts mit der Erhebung von Steuern im Steuerabzugsverfahren zu tun.

 

Bei ausländischen Thesaurierern wird jährlich keine Steuer einbehalten (erst bei Veräußerung). Man muss sie aber jährlich versteuern, so dass man sie selbst in der Erklärung angeben muss. Erst im Rahmen der Veranlagung erfolgt die Besteuerung.

 

Der Freistellungsauftrag verhindert aber nur den Steuerabzug an der Quelle und hat nichts mit der Besteuerung im Veranlagungsverfahren zu tun. Er hätte nur verhindert, dass vorab keine Steuern einbehalten worden wären. Das passiert bei ausländischen Thesaurierern aber ohnehin nicht.

 

Der FSA hat nur mit der Erhebung (dem Eintreiben) von Steuern zu tun und nicht mit der Festsetzung (Bescheide pinseln und verschicken).

 

btw: Dividendenzahlungen ausländischer Unternehmen (Auslandsdividenden) unterlagen bei Fonds (egal ob inländisch oder ausländisch bzw. ausschüttend oder thesaurierend) bislang auch nicht dem Steuerabzug. Dafür brauchte man auch keinen FSA hinterlegen. Eine Besteuerung konnte nur über die Steuererklärung erfolgen. Das ändert sich aber ab 2009.

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Bärenbulle

2 Fragen hätte ich noch:

 

1) Bei ausl. thes. Swappern sieht es erfreulicherweise ja in der Regel so aus:

 

post-12435-1238271600_thumb.png

 

Ist es trotz der Null-Einträge in die KAP / Steuerformblatt erforderlich bzw. sinnvoll die Auszüge aus dem eBundesanzeiger in Kopie der Steuererklärung beizulegen, um später mal dokumentieren zu können, dass wirklich keine Erträge etc. angefallen sind. Schliesslich will ich kurz vor der Rente nicht noch eine böse Überraschung erleben.

 

2) Falls nun doch mal Erträge anfallen, dann wären die in dem Beipiel oben in USD. Wie bzw. zu welchem Kurs rechnet man das dann in EUR um bevor man es in die Steuerklärung einträgt?

 

Vielen Dank für Eure Antworten.

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Sven82

zu 1.: kann man machen - ich glaube aber nicht, dass der Bearbeiter kapiert warum du das mitschickst geschweige denn was das überhaupt ist.

 

zu 2.: such dir einen aus vom jeweiligen Ex-Tag

http://www.oanda.com/convert/classic

 

oder nimm im Zweifel die amtlichen Umsatzsteuer-Umrechnungskurse. Die werden monatlich auf der Internetseite des BMF veröffentlicht. Einfach mal suchen.

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Bärenbulle
zu 1.: kann man machen - ich glaube aber nicht, dass der Bearbeiter kapiert warum du das mitschickst geschweige denn was das überhaupt ist.

 

Na wenn der eh nichts damit anfangen kann oder will, dann macht das wohl eher keinen Sinn. D.h. was würdest Du machen? Die eBundesanzeigerauszüge Sammeln und mitabheften und dann die 10 Aktenordner in 20 Jahren gesammelt einreichen oder wie?

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Der Beobachter
ja, das bezieht sich auch auf die Festsetzung der Steuern im Veranlagungswege und hat nichts mit der Erhebung von Steuern im Steuerabzugsverfahren zu tun.

 

Bei ausländischen Thesaurierern wird jährlich keine Steuer einbehalten (erst bei Veräußerung). Man muss sie aber jährlich versteuern, so dass man sie selbst in der Erklärung angeben muss. Erst im Rahmen der Veranlagung erfolgt die Besteuerung.

 

Der Freistellungsauftrag verhindert aber nur den Steuerabzug an der Quelle und hat nichts mit der Besteuerung im Veranlagungsverfahren zu tun. Er hätte nur verhindert, dass vorab keine Steuern einbehalten worden wären. Das passiert bei ausländischen Thesaurierern aber ohnehin nicht.

 

Der FSA hat nur mit der Erhebung (dem Eintreiben) von Steuern zu tun und nicht mit der Festsetzung (Bescheide pinseln und verschicken).

 

btw: Dividendenzahlungen ausländischer Unternehmen (Auslandsdividenden) unterlagen bei Fonds (egal ob inländisch oder ausländisch bzw. ausschüttend oder thesaurierend) bislang auch nicht dem Steuerabzug. Dafür brauchte man auch keinen FSA hinterlegen. Eine Besteuerung konnte nur über die Steuererklärung erfolgen. Das ändert sich aber ab 2009.

 

 

Danke für die Klarstellung, da hatte ich wohl doch einiges Durcheinander gebracht.

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Sven82
Na wenn der eh nichts damit anfangen kann oder will, dann macht das wohl eher keinen Sinn. D.h. was würdest Du machen? Die eBundesanzeigerauszüge Sammeln und mitabheften und dann die 10 Aktenordner in 20 Jahren gesammelt einreichen oder wie?

ich sammel die eBundesanzeiger Ausdrucke und würde sie bei Veräußerung auf Nachfrage des FA mit einreichen.

 

Ich hab' für meine Zwecke eine OOo Datei angelegt, in der ich meine 10 Fonds verwalte (macht bei 2 Jahren mittlerweile auch schon rund 70 Seiten aus). Die würde ich per E-Mail auf Nachfrage mitschicken. Da geht jeder einzelne Rechenschritt der Besteuerung hervor.

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Berd001
ich sammel die eBundesanzeiger Ausdrucke und würde sie bei Veräußerung auf Nachfrage des FA mit einreichen.

 

Ich hab' für meine Zwecke eine OOo Datei angelegt, in der ich meine 10 Fonds verwalte (macht bei 2 Jahren mittlerweile auch schon rund 70 Seiten aus). Die würde ich per E-Mail auf Nachfrage mitschicken. Da geht jeder einzelne Rechenschritt der Besteuerung hervor.

 

 

Hallo erstmal...

 

ich glaube, ich muß meine Ansicht zu swapenden ETFs unter steuertechnischen Gesichtspunkten nochmals überdenken.

 

Gruß

Berd

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Bärenbulle
Hallo erstmal...

 

ich glaube, ich muß meine Ansicht zu swapenden ETFs unter steuertechnischen Gesichtspunkten nochmals überdenken.

 

Gruß

Berd

 

Warum? 5 min pro ETF p.a. sind ja nun wirklich nicht die Welt. Beim ersten mal dauerts sicher länger, aber was solls. Da fällt mir Svens Leitspruch in seiner Signatur ein. Das trifft den Nagel auf den Kopf. :thumbsup:

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Sven82
ich glaube, ich muß meine Ansicht zu swapenden ETFs unter steuertechnischen Gesichtspunkten nochmals überdenken.
bevor du mich hier missverstehst. Von den 70 Seiten sind "nur" rund 20 Seiten Steuerkrimskrams.

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billy-the-kid
Hallo erstmal...

 

ich glaube, ich muß meine Ansicht zu swapenden ETFs unter steuertechnischen Gesichtspunkten nochmals überdenken.

 

Gruß

Berd

 

Beim Überdenken nicht vergessen: Kann ja sein, dass du mal heiratest (gemeinsame Veranlagung), später geschieden. Dann nochmal verheiratet, dann verwitwet. Im Alter machen dann deine Kinder deine Steuererklärung - sie interessieren sich vieleicht nicht gar so sehr für steuerrechtliche Regelungen.

 

Kann ich aus eigener Erfahrung sagen. Habe 10 Jahre lang Steuer und Beihilfe für meinen Schwiegervater erledigt, er wurde 92. Immer nach bestem Wissen und Gewissen, aber stets auch nach Methode "Versuch und Irrtum".

 

Grüß, billy-the-kid

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Berd001
Warum? 5 min pro ETF p.a. sind ja nun wirklich nicht die Welt. Beim ersten mal dauerts sicher länger, aber was solls. Da fällt mir Svens Leitspruch in seiner Signatur ein. Das trifft den Nagel auf den Kopf. :thumbsup:

 

Hallo erstmal...

 

das war ein Scherz. Ich bleibe schön brav bei ausschüttenden Fonds, und wenn doch thesaurierend, dann inländisch.

Und bei meinem alten "Gebrauchshirn" wäre jedes Jahr aufs Neue "das erste Mal". :D

 

Gruß

Berd

 

bevor du mich hier missverstehst. Von den 70 Seiten sind "nur" rund 20 Seiten Steuerkrimskrams.

 

Hallo erstmal...

 

In zwei Jahren zwanzig Seiten Steuerkrimskrams. Macht in 20 Jahren rund 400 Seiten Steuerkrimskrams - da brauche ich ein eigenes Archiv, und das zehrt die Kapitaleinkünfte doch ein wenig zu sehr auf. :D

 

 

Gruß

Berd

 

Beim Überdenken nicht vergessen: Kann ja sein, dass du mal heiratest (gemeinsame Veranlagung), später geschieden. Dann nochmal verheiratet, dann verwitwet. Im Alter machen dann deine Kinder deine Steuererklärung - sie interessieren sich vieleicht nicht gar so sehr für steuerrechtliche Regelungen.

 

Kann ich aus eigener Erfahrung sagen. Habe 10 Jahre lang Steuer und Beihilfe für meinen Schwiegervater erledigt, er wurde 92. Immer nach bestem Wissen und Gewissen, aber stets auch nach Methode "Versuch und Irrtum".

 

Grüß, billy-the-kid

 

Hallo erstmal...

 

ich glaube ich bin doch ein wenig älter und familientechnisch weiter als Du annimmst. :D

 

Gruß

Berd

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Qay

Hallo allerseits,

ich will mich gerade an meine Steuererklärung machen. Ich habe jetzt irgendwie keinen Plan, da es das erste Mal ist, dass ich als Fondbesitzer eine Steuererklärung mache. Ich habe jetzt keinen Plan, wo ich was eintrage bzw was ich wo berechnen muss.

 

Ich besitze folgende Fonds (alle im letzten Jahr gekauft):

 

DWS Euro Geldmarktfonds - (im August gekauft und im Oktober komplett verkauft)

Carmignac Investissement - (im August gekauft)

DWS Akkumula - (im August gekauft)

KANAM Grundinvest Euro (Im September - Dezember) gekauft

 

 

Die Daten des Carmignac Investissement stehen im EBundesanzeiger.

 

Welche Daten von welchen Fonds muss ich jetzt wo eintragen?

 

Ich blicke hier nicht mehr durch.

 

Vielen Dank im Vorraus!

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Sven82

bekannt? Da steht eigentlich alles drin was wo eingetragen werden muss.

https://www.formulare-bfinv.de/ffw/resource...mp;%24context=1

 

Ansonsten schau mal in meine Signatur.

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heimo

Der Link funktioniert nicht...

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Sven82

scheiß Session-Links, die von Otto gehen bei mir auch nicht.

 

Dann nehmen wir den, ist die gleiche Datei

http://www.steuer.bayern.de/vordrucke/01_E...lage-kap-08.pdf

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Der Beobachter

Ich verstehe jetzt wieder mal nichts. :( Kann mir das mal jemand ganz kurz erläutern:

 

Ich habe mich in mein Ing-Diba Depot eingelogt, und dort war die Jahresbescheinigung in der Postbox hinterlegt. Ich halte den Patrimoinet als Fonds und jetzt steht dort:

 

Ausländische Kapitalerträge (KAP):

Zinsen und andere Erträge

(Zeile 32 Anlage KAP) -50,47 und anzurechnender inländischer Zinsabschlag 0,00

 

Was soll das sein, minus 50,47? Liegt das an dem Stückzinstopf? (dessen Prinzip ich eigentlich auch noch nicht so wirklich begriffen habe) Den Fonds habe ich letztes Jahr im Oktober gekauft.

 

Und meine zweite Frage wäre, wann denn im E-Bundesanzeiger die ausländischen Fonds in der Regel veröffentlicht werden. Vom Patri steht da noch nicht für 2008.

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Lampalya

Mal eine Frage zur Anlage SO.

 

In meiner Jahresbescheinigung sind unter Private Veräußerungsgeschäfte einige Verkäufe vorhanden.

Muss ich alle einzelen Verkäufe in der Steuererklärung angeben? Oder kann ich bestimmte weglassen, weil die Gewinne, bzw. Verluste unter einer gewissen Grenze liegen.

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Sven82
Und meine zweite Frage wäre, wann denn im E-Bundesanzeiger die ausländischen Fonds in der Regel veröffentlicht werden. Vom Patri steht da noch nicht für 2008.
innerhalb von 4 Monaten nach Geschäftsjahresende des Fonds (muss nicht automatisch das Kalenderjahr sein) sind bei ausländischen Thesaurierer die Besteuerungsgrundlagen zu veröffentlichen. Der Patri hat also noch bis 30.04. Zeit und wenn man sich die Vorjahre anschaut nutzt er die Zeit auch.

 

Ausländische Kapitalerträge (KAP):

Zinsen und andere Erträge

(Zeile 32 Anlage KAP) -50,47 und anzurechnender inländischer Zinsabschlag 0,00

 

Was soll das sein, minus 50,47? Liegt das an dem Stückzinstopf? (dessen Prinzip ich eigentlich auch noch nicht so wirklich begriffen habe) Den Fonds habe ich letztes Jahr im Oktober gekauft.

jupp, liegt sehr nahe. Schau mal in deine Kaufabrechnung. Da steht wie hoch der Zwischengewinn je Anteil war. Multiplizierst du diesen mit deinen Anteilen solltest du zumindest auf einen Wert von über 50,47 EUR kommen wenn nicht sogar auf die 50,47 EUR (wenn keine Verrechnung der negativen Zinserträge mit positiven Zinserträgen durch Anteilsverkäufe oder Ausschüttungen stattfand).

 

Zum Zwischengewinn: alt, aber erklärt das Grundprinzip recht gut.

http://www.infos.com/de/fondsleitfaden/wkapit16.htm#A4_4

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Der Beobachter
innerhalb von 4 Monaten nach Geschäftsjahresende des Fonds (muss nicht automatisch das Kalenderjahr sein) sind bei ausländischen Thesaurierer die Besteuerungsgrundlagen zu veröffentlichen. Der Patri hat also noch bis 30.04. Zeit und wenn man sich die Vorjahre anschaut nutzt er die Zeit auch.

 

 

jupp, liegt sehr nahe. Schau mal in deine Kaufabrechnung. Da steht wie hoch der Zwischengewinn je Anteil war. Multiplizierst du diesen mit deinen Anteilen solltest du zumindest auf einen Wert von über 50,47 EUR kommen wenn nicht sogar auf die 50,47 EUR (wenn keine Verrechnung der negativen Zinserträge mit positiven Zinserträgen durch Anteilsverkäufe oder Ausschüttungen stattfand).

 

Zum Zwischengewinn: alt, aber erklärt das Grundprinzip recht gut.

http://www.infos.com/de/fondsleitfaden/wkapit16.htm#A4_4

 

Wieder mal besten Dank für deine Hilfe. :thumbsup:

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Lampalya
· bearbeitet von Lampalya

Noch eine Frage.

 

In meiner Jahresbescheinigung werden ja die ausländischen Einkünfte und Steuern je Fonds aufgeführt.

Bei meinen einzigen ausl. Thesaurierenden Fonds steht unter

"Einnahmen, die in den Zeilen 33 und 34 der Anlage KAP enthalten sind - Zeile 7 Anlage AUS) ein Betrag.

 

In dem Fall handelt es sich um den M&G Global Leaders Fund.

 

Im eBundesanzeiger nehme ich für 2008 also den Wert B) Betrag der ausschüttungsgleichen Erträge davon den Wert Privatvermögen 1)pro Anteil EUR. 0,0064003 Euro.

 

Diesen Wert multpliziere ich dann mit den am 31.12 gehaltenen Fondsanteilen. z.b 300 x 0,0064003 = 1,92 (gerundet) und den Wert trage ich dann in Zeile KAP 33 ein? Muss dieser Wert mit der Zahl in der Jahresbescheinigung übereinstimmen???

 

Vielleicht gibt ist ja jemand der so nett und kann das ganze noch mal einfach kurz zusammenstellt wie der richtige Ablauf ist. Bei dem ganzen Text sehe ich da nicht so richtig durch :)

 

Und obwohl ich einen Sparplan habe, muss ich alle Anteile die ich zum 31.12.2008 an dem Fonds besitze mit dem Wert für 2008 multiplizieren?

Und welche Auswirkung hat die Tatsache das der Geschäftszeitraum von 01.09.2007 bis 31.08.2008 geht?

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Sven82
· bearbeitet von Sven82
Und obwohl ich einen Sparplan habe, muss ich alle Anteile die ich zum 31.12.2008 an dem Fonds besitze mit dem Wert für 2008 multiplizieren?
nein, denn ...

 

Und welche Auswirkung hat die Tatsache das der Geschäftszeitraum von 01.09.2007 bis 31.08.2008 geht?
... der Zeitpunkt des Ablauf des Fondsgeschäftsjahres ist entscheidend. Die zum 31.08. gehaltenen Anteile sind entscheidend und nicht die zum 31.12.

 

Im eBundesanzeiger nehme ich für 2008 also den Wert cool.gif Betrag der ausschüttungsgleichen Erträge davon den Wert Privatvermögen 1)pro Anteil EUR. 0,0064003 Euro.

 

Diesen Wert multpliziere ich dann mit den am 31.12 gehaltenen Fondsanteilen. z.b 300 x 0,0064003 = 1,92 (gerundet) und den Wert trage ich dann in Zeile KAP 33 ein?

nein, Zeile 33 und 34 der Anlage KAP sind Dividenden. Also muss man auch den Wert der Dividenden im eBundesanzeiger raussuchen und damit multiplzieren. Hier also: 0,0048297 je Anteil. Der Rest sind dann Zinserträge (Zeile 32 KAP bzw. Zeile 6 AUS). In dem Fall dann 0,0064003 abzgl. 0,0048297 = 0,0015706 je Anteil

 

So einfach ist das bei ausländischen Thesaurierern. Bei anderen Fonds hat man mehr arbeitet, wenn man die Abrechnungen der Banken kontrollieren will.

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Lampalya
nein, denn ...

 

... der Zeitpunkt des Ablauf des Fondsgeschäftsjahres ist entscheidend. Die zum 31.08. gehaltenen Anteile sind entscheidend und nicht die zum 31.12.

 

nein, Zeile 33 und 34 der Anlage KAP sind Dividenden. Also muss man auch den Wert der Dividenden im eBundesanzeiger raussuchen und damit multiplzieren. Hier also: 0,0048297 je Anteil. Der Rest sind dann Zinserträge (Zeile 32 KAP bzw. Zeile 6 AUS). In dem Fall dann 0,0064003 abzgl. 0,0048297 = 0,0015706 je Anteil

 

So einfach ist das bei ausländischen Thesaurierern. Bei anderen Fonds hat man mehr arbeitet, wenn man die Abrechnungen der Banken kontrollieren will.

 

Ok vielen Dank, auch wenn meine Fragen vielleicht etwas Geduld erfordern, aber so kann ich das am besten nachvollziehen :)

In meiner Erträgnisaufstellung der Bank finde ich auch manche Zahlen wieder, unter Investment-Zinsen.

 

Bei meiner Jahresbescheinigung wird bei den Zinserträgen im Fall des MG ein Wert von Minus 0,32 angegeben.

In der Erträgnisaufstellung erscheint richtig der Wert, wenn ich die Anteile mit 0,0015706 rechne.

Woran kann dies liegen?

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Sven82
· bearbeitet von Sven82
Bei meiner Jahresbescheinigung wird bei den Zinserträgen im Fall des MG ein Wert von Minus 0,32 angegeben.

In der Erträgnisaufstellung erscheint richtig der Wert, wenn ich die Anteile mit 0,0015706 rechne.

Woran kann dies liegen?

die sollten eigentlich identisch sein.

 

Bei Abweichungen um ein paar Cent würde ich auf Rundungsdifferenzen tippen. Aus der Ferne ist das aber nicht zu beurteilen. Es kann auch sein, dass der Stückzinstopf durch andere Fonds verrechnet wurde im Laufe des Jahres sofern noch andere Fonds gehalten wurden.

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Berd001

Hallo erstmal...

 

gibt es eigentlich einen Grund, trotz nicht ausgeschöpften Freibetrags, seine Kapitalerträge in der Einkommensteuererklärung zu erklären?

Einige von denen, die in diesem Thread nach konkreten Antworten fragen, können doch niemals über die Freibeträge gekommen sein.

 

Gruß

Berd

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