FabMan Januar 5, 2010 eine Steuerbescheinigung ist dem Anleger auf Antrag (i.d.R. machen die Banken es automatisch) auszustellen, wenn Steuern einbehalten wurden. Bei ausländischen Thesaurierern werden aber keine Steuern einbehalten, so dass auch keine Steuerbescheinigung erstellt werden braucht. Du kannst deine Bank ja mal nach einer Ausfüllhilfe fragen, die ähnlich wie die Jahresbescheinigung nach § 24c EStG aufgebaut ist zumal diese ab 2009 nicht mehr ausgestellt werden braucht. Kann ja schließlich nicht sein zumal es, als es noch gesetzliches MUSS war als eine Serviceleistung seitens der Bank dargestellt wurde und kaum wo die Rechtsgrundlage entfallen ist dieser "Service" auf einmal weggefallen ist. Ja genau...und ändert sich das für das Jahr 2010 wieder? Habe ich das richtig verstanden dass diese "Serviceleistung" wieder eingeführt werden MUSS? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sven82 Januar 5, 2010 Habe ich das richtig verstanden dass diese "Serviceleistung" wieder eingeführt werden MUSS? nein, das ändert sich nicht. Das was ich geschrieben habe betrifft die Steuerbescheinigung (die ja nur ausgestellt wird, wenn Steuern einbehalten wurden). Da war es in 2009 so, dass die Bank die ausländischen Thesaurierer gar nicht aufführen brauchte, auch wenn sie die Daten vorliegen hatte. Wenn sie es trotzdem gemacht hat (ich gehe mal davon aus, dass es die meisten machen) ist es gut für den Anleger und wenn nicht, dann konnte man der Bank noch nicht einmal etwas vorwerfen. Das ändert sich ab 2010 wieder für die Steuerbescheinigung. Wenn jedoch keine Steuern einbehalten wurden braucht vom Gesetz her keine Bescheinigung erstellt werden; zumindest nicht kostenlos. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
sparfux Januar 5, 2010 Und was macht jemand, der Erträge erklären muss/will und bei einer Bank wegen des Freistellungsauftrages nichts zahlen brauchte? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sven82 Januar 5, 2010 der guckt in die Röhre und kann die Daten selbst zusammensuchen aus den einzelnen Konten- und Depotabrechnungen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
sparfux Januar 5, 2010 Manchmal glaubt man, die Beamten in D haben nichts in der Birne (nicht persönlich gemeint Sven, falls Du Beamter bist). Meine eher die in den Ministerien. Wenn die Banken Kenntnis von den Erträgen der ausländisch thesaurierenden Fonds haben - was ja früher auch immer der Fall war, warum stellen sie die Abgeltungssteuerschuld, die der Anleger für diese Fonds hat, nicht auch einfach in den Verlustverrechnungstopf (als "positiven Verlust") ein? Wenn sich das am Jahresende nicht ausgleicht, gibt es eine Steuerbescheinigung mit dem klaren Hinweis, dass die Kapitalerträge erklärt werden müssen. Das ganze kann in dem Fall ja gleich noch an das FA gemeldet werden, so dass die auch wissen, dass der jeweilige Anleger steuerlich "noch was zu tun hat". Mach doch mal 'nen Verbesserungsvorschlag in diese Richtung. Genauso bitte, dass wieder Jahresbescheinigungen eingeführt werden. :- Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sven82 Januar 5, 2010 ich muss mich korrigieren (Danke an @webber für den Hinweis) Da steht doch tatsächlich im Einleitungssatz des BMF-Schreibens vom 24.11.2008 (gilt für Kalenderjahr 2009) bzw. vom 18.12.2009 (gilt für Kalenderjahre ab 2010): "Für Kapitalerträge, die nach § 43 Absatz 1 EStG dem Steuerabzug unterliegen, sind der Schuldner der Kapitalerträge oder die auszahlende Stelle verpflichtet, dem Gläubiger der Kapitalerträge auf Verlangen eine Steuerbescheinigung nach amtlich vorgeschriebenem Muster auszustellen, die die nach § 32d EStG erforderlichen Angaben enthält; die Verpflichtung besteht unabhängig von der Vornahme eines Steuerabzugs." Dann ist die Bank wohl immer verpflichtet auf Antrag des Anlegers eine Steuerbescheinigung auszustellen. Mach doch mal 'nen Verbesserungsvorschlag in diese Richtung. dafür werde ich nicht gut genug bezahlt als das die auf mich hören würden. Vielleicht sollte ich mal mit meinem Oberchef sprechen (1 unter Staatssekretär), so dass dieser das weitergibt aber der hört ja auch nicht auf mich geschweige denn er würde gleich sagen: "Was wollen Sie überhaupt hier, kenne ich Sie? Raus !!!! .... !!". Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
FabMan Januar 5, 2010 · bearbeitet Januar 5, 2010 von FabMan ich muss mich korrigieren (Danke an @webber für den Hinweis) Da steht doch tatsächlich im Einleitungssatz des BMF-Schreibens vom 24.11.2008 (gilt für Kalenderjahr 2009) bzw. vom 18.12.2009 (gilt für Kalenderjahre ab 2010): "Für Kapitalerträge, die nach § 43 Absatz 1 EStG dem Steuerabzug unterliegen, sind der Schuldner der Kapitalerträge oder die auszahlende Stelle verpflichtet, dem Gläubiger der Kapitalerträge auf Verlangen eine Steuerbescheinigung nach amtlich vorgeschriebenem Muster auszustellen, die die nach § 32d EStG erforderlichen Angaben enthält; die Verpflichtung besteht unabhängig von der Vornahme eines Steuerabzugs." Dann ist die Bank wohl immer verpflichtet auf Antrag des Anlegers eine Steuerbescheinigung auszustellen. Mach doch mal 'nen Verbesserungsvorschlag in diese Richtung. dafür werde ich nicht gut genug bezahlt als das die auf mich hören würden. Vielleicht sollte ich mal mit meinem Oberchef sprechen (1 unter Staatssekretär), so dass dieser das weitergibt aber der hört ja auch nicht auf mich geschweige denn er würde gleich sagen: "Was wollen Sie überhaupt hier, kenne ich Sie? Raus !!!! .... !!". Also ich verstehe nicht sehr viel von Steuern und habe ehrlich gesagt auch keine große Lust mich da reinzuarbeiten, da ich 1. besseres zu tun habe und 2. es (noch ) um keine großen Beträge geht. Heißt dass ich kann der comdirekt sowas in der Art schreiben: "Sehr geehrte Damen und Herren, bezug nehmend auf das Schreiben des BMF vom 24.11.2008 möchte ich gerne die Comdirekt Bank bitten ihrer gesetzlichen Verpflichtung nachzukommen und mir eine KOSTENLOSE Steuerbescheinigung nach amtlich vorgeschriebenem Muster (welche die nach §32d EStG erforderlichen Angaben enthält) auszustellen. Vielen Dank! MfG xyz " Und würde dann wie in den Jahren zuvor eine Auflistung wie in den Jahren zuvor, inklusive der ausländischen Thesaurierern erhalten? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
supertobs Januar 6, 2010 Die Frage ist etwas untergegangen: Dazu eine Frage: Muss man Ausdrucke des eBundesanzeigers der Steuererklärung beifügen oder reicht die Angabe des Veröffentlichungszeitpunktes? Ersteres wäre eine Farce. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sven82 Januar 6, 2010 Und würde dann wie in den Jahren zuvor eine Auflistung wie in den Jahren zuvor, inklusive der ausländischen Thesaurierern erhalten? richtig, evtl. würde ich den Einleitungssatz des Schreiben mit dem letzten Halbsatz noch einbauen und diesen fett markieren. @ supertobs nein, theoretisch brauchst du den Formularen gar nichts beilegen. Ich gebe auch nur den Veröffentlichungszeitpunkt an wobei ich ehrlich gesagt nicht glaube, dass mein Finanzamt damit etwas anfangen kann. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
seventh_son Januar 11, 2010 Warum ist es der Bank eigentlich nicht möglich, die Steuern abzuführen, wenn sie doch die thesaurierten Beträge kennen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
webber Januar 11, 2010 Warum ist es der Bank eigentlich nicht möglich, die Steuern abzuführen, wenn sie doch die thesaurierten Beträge kennen? weil das die ausländische KAG machen müsste, wozu sie nicht verpflichtet werden kann, da sich die KAG im Ausland befindet. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
sparfux Januar 11, 2010 Warum ist es der Bank eigentlich nicht möglich, die Steuern abzuführen, wenn sie doch die thesaurierten Beträge kennen? Die Frage ist m.E. schon berechtigt. Vor einigen Tagen hatte ich soetws ähnliches auch schon geschrieben: Die Banken könnten ja auch gesetzlich beauftragt werden, die Steuern, die auf ausländisch thesaurierende Fonds anfallen, in die Verlustverrechnungstöpfe mit umgekehrtem Vorzeichen mit einzustellen. Man muss dann nur noch eine Regelung finden, was passiert, wenn der Anleger am Jahresende keinen Verlust sondern eine Steuerschuld im Verrechnungstopf hat. Ich denke aber auch dafür lässt sich eine Lösung finden: Kunde muss ausgleichen - also was einzahlen oder Bank stellt Bescheinigung aus und meldet dem FInanzamt die Steuerschuld, Kunde zahlt dann über Steuererklärung. Das wäre meiner Ansicht nach total einfach und durchaus realisierbar. Vielleicht kommt ja nochmal ein Politiker oder Beamter auf diese oder eine ähnliche Idee ... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
seventh_son Januar 11, 2010 Warum ist es der Bank eigentlich nicht möglich, die Steuern abzuführen, wenn sie doch die thesaurierten Beträge kennen? weil das die ausländische KAG machen müsste, wozu sie nicht verpflichtet werden kann, da sich die KAG im Ausland befindet. Ok, also bei einem deutschen Thesaurierer führt die KAG die Steuern aller Anteilseigner ab und informiert dann die Depotstelle darüber? Dann müßte der Kurs ja zum Stichtag massiv einbrechen, weil ja das Fondsvermögen belastet wird. Das habe ich aber noch nie gehört. Wie ist es also wirklich? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
otto03 Januar 11, 2010 Warum ist es der Bank eigentlich nicht möglich, die Steuern abzuführen, wenn sie doch die thesaurierten Beträge kennen? weil das die ausländische KAG machen müsste, wozu sie nicht verpflichtet werden kann, da sich die KAG im Ausland befindet. Ok, also bei einem deutschen Thesaurierer führt die KAG die Steuern aller Anteilseigner ab und informiert dann die Depotstelle darüber? Dann müßte der Kurs ja zum Stichtag massiv einbrechen, weil ja das Fondsvermögen belastet wird. Das habe ich aber noch nie gehört. Wie ist es also wirklich? Warum sollte der Kurs wegen der popeligen ASt oder früher KESt und ZaSt auf zu versteuernde Thesaurierungen massiv einbrechen? - ausser eben um die abgeführten Beträge! Es werden selbständlich keine Steuern auf möglicherweise eingetretene Kursgewinne abgeführt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
webber Januar 11, 2010 Es werden selbständlich keine Steuern auf möglicherweise eingetretene Kursgewinne abgeführt. richtig, das geschieht ja erst beim Verkauf. Wenn ich es richtig verstanden habe, geht es bei den ausländich Thesaurierenden Fonds insbesondere um die wiederangelegte Ausschüttung. Kursgewinne/-verluste werden erst bei Verkauf versteuert. Dieses ist ja auch der Fall bei inländischen Fonds. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Kread Januar 18, 2010 Moin moin, da mir bisher alles googlen nicht wirklich weitergeholfen habe, schaue ich mal, ob mir hier jemand weiterhelfen kann. Zu meiner Person: Bin Student, arbeite nebenher nicht, habe also kein zu versteuerndes Einkommen und somit bisher auch noch nie eine Steuererklärung abgeben müssen. Das "Problem" ist nun, dass ich seit einigen Monaten einen Sparplan auf einen ausl. Thes., den Magellan D, laufen habe und mir nun Gedanken mache, wie ich steuertechnisch vorzugehen habe. Da auch ich meine Investitionsentscheidungen nicht von steuerlichen Aspekten abhängig machen möchte, würde ich gerne davon absehen, auf einen anderen Fonds "auszuweichen". Habt ihr vllt eine wage Vorstellung, was bei einer Steuerklärung an Aufwand auf mich zukommen würde? Gibt es eine Art "Kurzversion" der Steuererklärung? (muss ja eigentlich nur die Anlage KAP ausfüllen..). Wäre nett, wenn mir jemand vom Fach (oder jemand in ähnlicher Situation) weiterhelfen könnte. Viele Grüsse Kread Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
empirico Januar 24, 2010 Warum ist es der Bank eigentlich nicht möglich, die Steuern abzuführen, wenn sie doch die thesaurierten Beträge kennen? Die Frage ist m.E. schon berechtigt. Vor einigen Tagen hatte ich soetws ähnliches auch schon geschrieben: Die Banken könnten ja auch gesetzlich beauftragt werden, die Steuern, die auf ausländisch thesaurierende Fonds anfallen, in die Verlustverrechnungstöpfe mit umgekehrtem Vorzeichen mit einzustellen. Man muss dann nur noch eine Regelung finden, was passiert, wenn der Anleger am Jahresende keinen Verlust sondern eine Steuerschuld im Verrechnungstopf hat. Ich denke aber auch dafür lässt sich eine Lösung finden: Kunde muss ausgleichen - also was einzahlen oder Bank stellt Bescheinigung aus und meldet dem FInanzamt die Steuerschuld, Kunde zahlt dann über Steuererklärung. Das wäre meiner Ansicht nach total einfach und durchaus realisierbar. Vielleicht kommt ja nochmal ein Politiker oder Beamter auf diese oder eine ähnliche Idee ... Hallo seid ihr euch eigentlich sicher, dass Depotbanken, die wie ebase das Abführen von Steuern eigentlich ganz gut im Griff haben, nicht so einen oder einen ähnlichen Mechanismus eingebaut haben ? Gruß empirico Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
dab September 29, 2012 Hallo, seit 2008 habe ich den Carmignac Investissement A (FR0010148981) im Depot. In den Jahren 2009 und 2010 waren im Bundesanzeiger alle Werte 0. Für das Jahr 2011 sind immer noch alle Werte 0, einzige Ausnahme ist h) die im Geschäftsjahr gezahlte Quellensteuer, vermindert um die erstattete Quellensteuer des Geschäftsjahres oder früherer Geschäftsjahre: 15,6798. Sollte bzw. muss ich diesen Wert irgendwo in der Steuererklärung angeben? Oder wird das mittlerweile von der Depotbank in der Jahressteuerbescheinigung automatisch berücksichtigt? Vielen Dank für Eure Hilfe! Gruß DAB Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Taxadvisor September 29, 2012 Sollte bzw. muss ich diesen Wert irgendwo in der Steuererklärung angeben? Oder wird das mittlerweile von der Depotbank in der Jahressteuerbescheinigung automatisch berücksichtigt? Vielen Dank für Eure Hilfe! Gruß DAB Zu Nr. 1) Nein, die Angabe ist für private ohne Relevanz zu Nr. 2) Nein, die QuSt kann und wird nicht bei der Steuerberechnung berücksichtigt, manche Banken haben immerhin inzwischen nachrichtliche Angaben hierzu. Gruß Taxadvisor Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
dab Oktober 3, 2012 Hallo Taxadvisor, besten Dank für die kompetente Antwort! Gruß DAB Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag