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Sven82

Papierkrieg in Abgeltungsteuerzeiten - Ausländische Thesaurierer

Empfohlene Beiträge

optrendite
Ich habe mir jetzt den Thread nochmal tutto completti durchglesesn. Viele hier machen es ja auch so, dass sie bei ausl., theasaurierenden Swappern gar nichts angeben und einfach nur die Bundesanzeiger sammeln um die dann bei Bedarf aus dem Hut zu hohlen.

 

Bin da noch etwas unschlüssig. Was empfiehlt sich?

Bin ich mit dem Sammeln und dem "nichtangeben, da ja eh alles 0,00 ist" auch auf der sicheren Seite?

... mir geht es ähnlich.

 

Ich hatte am 31.12.2008 folgende Fonds im Comdirect-Depot:

 

LU0292107645 DBX1EM db x-trackersMSCI E.M.T IN.ETF
LU0360863863 DWS0R4 ARERO - Der Weltfonds
LU0378434582 ETF060 ComStage ETF-DJ STOXX 600 TR
LU0392494992 ETF113 ComStage ETF-MSCI North Amer. 
LU0392495023 TF114 ComStage ETF-MSCI Pacific TRN
DE000251124  3251124 iShares-EO Corporate Bond Bearer Shares (Dt. Zert.) o.N.
LU0114760746 941034 F.Temp.Inv.Fds-T.Growth (EUR)
LU0048578792 973270 Fidelity Fds-Europ. Growth Fd. Reg.Shares A (Glob.Cert.) o.N

Im "Finanzreport Nr. 12 per 31.12.2008 und Jahresdepotabstimmung 2008" von der Comdirect steht:

Aufgelaufene Zinsabschlagsteuer
Eingereichter Freibetrag			 217,00
In Anspruch genommener Freibetrag	217,00
Erträge							  553,52
Anrechnungsrelevante Erträge		 553,52
Verbleibender Freibetrag			   0,00
Abgeführte Zinsabschlagsteuer		 85,53
Abgeführte Kapitalertragssteuer	   10,22
Abgeführter Solidaritätszuschlag	   5,22

Eine Jahressteuerbescheinigung habe ich jedoch nicht erhalten.

 

Könnt ihr mir als "Steuerdummi" kochrezeptartig sagen, was genau ich jetzt machen muss?

Vielleicht ist das ja auch für andere hilfreich.

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Dyonisos
Danke Sven,

dann stimmt da wohl seitens ebase etwas nicht.

 

So ich habe nun mal bei ebase angerufen und die kannten das Problem.

Aussage der ebase war das es in 2006 eine Gesetzesänderung gab. Seit dem müssten die Eintragungen in Zeile 7 der Anl. AUS nicht mehr zwingend mit den Zeilen 33 und 34 der Anl. KAP übereinstimmen.Wenn ich es noch richtig im Kopf habe sagte die Dame noch das die Beträge in der Anl. Kap um die Zwichengewinne bereinigt seien und es deshalb zu den Differenzen kommt. Ebase hätte öfter Anfragen dieser Art und es läge daran das viele Steuerprogramme diese Gesetzesänderung noch nicht berücksichtigen würden.

Also frage ich nun sicherheitshalber noch mal beim Finanzamt meines Vertrauens nach. Die sind ja bei uns immer recht hilfsbereit.

Ich dachte ich poste das hier mal falls noch jemand Probleme dieser Art hat.

 

Gruß Alex

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Dyonisos
Also frage ich nun sicherheitshalber noch mal beim Finanzamt meines Vertrauens nach. Die sind ja bei uns immer recht hilfsbereit.

 

Gruß Alex

 

So Finanzamt hat die Aussage der ebase bestätigt und mir somit seinen Segen gegeben.

Also die Werte in Zeile 7 der AUS und Zeile 33,34 der KAP müssen nicht zwingend übereinstimmen.

 

Gruß Alex

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leinad
So Finanzamt hat die Aussage der ebase bestätigt und mir somit seinen Segen gegeben.

Also die Werte in Zeile 7 der AUS und Zeile 33,34 der KAP müssen nicht zwingend übereinstimmen.

 

Gruß Alex

Dann sollten sie endlich mal ihr eigenens Steuerprogramm anpassen, denn Elster kennt diese Gesetzesänderung aus 2006 auch noch nicht und verweigert wenn das nicht übereinstimmt die Berechnung.

 

Gruss

leinad

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Sven82
· bearbeitet von Sven82
Eine Jahressteuerbescheinigung habe ich jedoch nicht erhalten.
noch einmal nachschauen und ggfs. nachfragen, die müsstest du bekommen haben.

 

So ich habe nun mal bei ebase angerufen und die kannten das Problem.

Aussage der ebase war das es in 2006 eine Gesetzesänderung gab. Seit dem müssten die Eintragungen in Zeile 7 der Anl. AUS nicht mehr zwingend mit den Zeilen 33 und 34 der Anl. KAP übereinstimmen.Wenn ich es noch richtig im Kopf habe sagte die Dame noch das die Beträge in der Anl. Kap um die Zwichengewinne bereinigt seien und es deshalb zu den Differenzen kommt. Ebase hätte öfter Anfragen dieser Art und es läge daran das viele Steuerprogramme diese Gesetzesänderung noch nicht berücksichtigen würden.

Also frage ich nun sicherheitshalber noch mal beim Finanzamt meines Vertrauens nach. Die sind ja bei uns immer recht hilfsbereit.

Ich dachte ich poste das hier mal falls noch jemand Probleme dieser Art hat.

 

2006 gab es keine Gesetzesänderung in dem Bereich. Die Geschichte mit dem Zwischengewinn besteht bereits seit 2004 und wird von allen Steuerprogrammen berücksichtigt. Die Abrechnung sind falsch, daran gibt es nichts dran herumzubrabbeln seitens der Banken.

 

Ich zitiere mal aus unserer Dienstanweisung zur Festsetzung SB 19

http://www.steuernetz.de/aav_steuernetz/_d...ge_AUS_2008.pdf

http://www.steuernetz.de/aav_steuernetz/_d...ge_KAP_2008.pdf

 

Mit Kennzahl sind die kleinen Zahlen vor den Eingabefeldern gemeint und nicht die Zeilen. Sachbereich 19 ist die Anlage AUS und Sachbereich 54 die Anlage KAP.

 

Einzugeben ist/sind bei Kz

100 die ausländischen Einnahmen aus Kapitalvermögen i.S.d. § 34c EStG aus

jeweils einem ausländischen Staat oder einem ausländischen Investmentfonds,

für die das Halbeinkünfteverfahren nicht gilt;

101 die ausländischen Dividenden aus Kapitalvermögen i.S.d. § 34c EStG aus

jeweils einem ausländischen Staat oder einem ausländischen Investmentfonds,

für die das Halbeinkünfteverfahren gilt (Eingabe von 100 v.H., der steuerfreie

Teil wird maschinell herausgerechnet);

102 die Einnahmen aus einem inländischen Sondervermögen, die aus

ausländischen Quellen stammen, für die das Halbeinkünfteverfahren nicht gilt;

103 die Einnahmen aus einem inländischen Sondervermögen, die aus

ausländischen Quellen stammen, für die das Halbeinkünfteverfahren gilt

(Eingabe von 100 v.H., der steuerfreie Teil wird maschinell herausgerechnet).

Zu den Kz 100 bis 103:

Die Summe der ausländischen Einnahmen muss mit den Eingaben zu den Kz 54.22/

23, 24/ 25, 32/33, 44/ 45, 50/ 51 und 54/ 55 identisch sein. Es sind auch Einnahmen

zu berücksichtigen, für die weder Anrechnung noch Abzug zur Anwendung kommt.

 

wenn der Finanzbeamte meint, dass die Eintragungen nicht identisch sein müssen, dann frage ich mich, wie er die Daten überhaupt verarbeitet ohne einen Fehlerhinweis zu bekommen. Das ist nämlich nicht möglich.

 

Die Geschichte mit der Rechtsänderung finde ich auch immer amüsant. Wenn der Stpfl. bei einer Betriebsprüfung fragt warum denn der Fehler gemacht wurde und dessen Steuerberater nicht anwesend ist, heißt es auch immer, dass es da eine Rechtsänderung gab obwohl der Steuerberater einen Bock geschossen hat. Insofern finde ich es doch erstaunlich wie manche Leute versuchen das Volk für blöd zu verkaufen nur um ihre eigenen Probleme unter den Tisch zu kehren. Das Programm Elster rechnet richtig, so viel dazu.

 

@ Dyonisos: Darf ich fragen in welchem Bundesland du bei deinem Finanzamt nachgefragt hast

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seventh_son
2006 gab es keine Gesetzesänderung in dem Bereich. Die Geschichte mit dem Zwischengewinn besteht bereits seit 2004 und wird von allen Steuerprogrammen berücksichtigt. Die Abrechnung sind falsch, daran gibt es nichts dran herumzubrabbeln seitens der Banken.

 

Wie kann es denn sein, dass die Steuerprogramme die Zwischengewinne berücksichtigen, wenn in den beiden Zeilen das gleiche eingetragen werden muss? Die Differenz, um die es hier geht, ist doch grade durch den Zwischengewinn zu Stande gekommen. Also wenn keine Differenz bestehen darf, wurde der Zwischengewinn doch nicht berücksichtigt, oder?

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Sven82
Wie kann es denn sein, dass die Steuerprogramme die Zwischengewinne berücksichtigen, wenn in den beiden Zeilen das gleiche eingetragen werden muss?
Der Zwischengewinn gehört entweder in Zeile 8 oder in Zeile 32. Der Zwischengewinn wird mit den Zinsen der Ausschüttung verrechnet.

 

Die in der Anlage KAP einzutragenen Beträge schließen den Zwischengewinn mit ein. Insofern ist dieser auf den Ausschüttungsbetrag noch draufzurechnen (Zwischengewinn bei Verkauf) bzw. abzuziehen (Zwischengewinn bei Kauf). Dies sollte die Bank in der Jahresbescheinigung automatisch machen, was hier anscheinend nicht passierte.

 

Bevor wir aneinander vorbeireden. Es geht hier um die Erträge und nicht um die einbehaltenen Steuern in Relation zu den Erträgen. Da kann es natürlich sein, dass 30 EUR Steuern ausgewiesen werden und hingegen nur 20 EUR Erträge, weil zum Beispiel der Zwischengewin von Nachkäufen die Erträge gemindert hat. Das ist hier aber nicht gemeint und ich gehe mal davon aus, dass die Telefontante der eBase das so verstanden hat. In diesen Fällen erfolgt nämlich keine Fehlermeldung des Programms der Finanzämter, sondern eine Hinweismeldung. Die Daten können aber trotzdem verarbeitet werden.

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Dyonisos

[quote name='Sven82' date='25.05.2009, 16:57' post='466405'

 

@ Dyonisos: Darf ich fragen in welchem Bundesland du bei deinem Finanzamt nachgefragt hast

 

 

Hallo Sven mein zuständiges Finanzamt befindet sich in Hessen.

Was würdest Du an meiner Stelle jetzt machen ?

 

Gruß Alex

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Sven82
Hallo Sven mein zuständiges Finanzamt befindet sich in Hessen.
schade, die dort eingesetzte FA-Software kenne ich nicht.

 

Was würdest Du an meiner Stelle jetzt machen ?

Tja, was soll ich darauf nun antworten.

 

trag' einfach was ein in die Anlage AUS. Es geht nur darum, dass das Programm nicht rumjammert. Steuerliche Auswirkungen haben die Ertragseingaben in der Anlage AUS sowieso nicht.

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berndd

Der ganze Zirkus mit den Anlagen KAP und AUS und der sinnvollen Verarbeitung mit Steuer-Programmen haben mich schon vor Jahren bewogen, meine Steuererklärung ausschließlich von Hand auszufüllen.

Da kommen mir keine Plausibilitätsprüfungen von Programmierern in die Wege.

 

Die in der Jahresbescheinigung enthaltenen Werte prüfe ich auf grobe Fehler, insbesondere dass hier nicht ZUVIEL steuerpflichtige Einnahmen angegeben sind.

Danach werden die Werte in Anlage KAP und AUS übernommen, ob jetzt irgendwelche Summen aus KAP mit AUS zusammenpassen oder nicht, hat mich noch nie interessiert, mein Finanzamt übrigens auch nicht!!!!!!

 

Wenn ich hier die ganzen Diskussionen verfolge, ob man z.B. auch Fonds mit 0,00 steuerpflichtigen Erträgen in der Steuererklärung mit angeben soll, oder wie man verzweifelt mit Hilfe des el.Bundesanzeigers versucht herauszufinden, ob die von der Bank bescheinigten 2,99 fiktive ausländische Quellensteuer auch richtig sind oder ob es nicht vielleicht doch 3,94 sein müssten, so darf sich niemand über die ausufernde Steuergesetzgebung mehr aufregen - wenn es sich der Steuerbürger selbst so schwer macht.

 

Für mich sind nach Erfahrungen mit verschiedenen Banken im Bereich der Investmentfonds ebase diejenigen, die die Steuerbescheinigungen am Besten in den Griff bekommen. Der Versand erfolgt immer relativ spät, dafür ist aber (bei mir) augenscheinlich alles komplett.

Für mich ist das mittlerweile eines der Hauptkriterien bei der Wahl eines Depots, dass ich eine vernünftige Steuerbescheinigung erhalte, die ich ohne große Nachforschungen und Ergänzungen für meine Steuererklärung verwenden kann.

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tom1978

Ich vertraue bei den Angaben, die ich in der Steuererklärung mache, auch auf die Bescheinigungen der Anbieter. Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass es dem Finanzamt auffällt, wenn da irgendwo ein paar Cent zu viel oder zu wenig stehen, geschweige denn dass ich deswegen massive Probleme bekomme. Ich habe dieses Jahr das dritte Jahr in Folge Einspruch gegen den Bescheid einlegen müssen, weil sich das FA zu meinen Ungunsten verrechnet hat - die machen selbst nämlich auch Fehler, sollten mir das also auch zugestehen.

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optrendite
Eine Jahressteuerbescheinigung habe ich jedoch nicht erhalten.

noch einmal nachschauen und ggfs. nachfragen, die müsstest du bekommen haben.

Richtig!

Die kam per Post, ich habe jedoch in der Online-Postbox nachgesehen. :-

 

Nevertheless,

dort sind neben Zisgutschriften nur die in 2008 verkauften Fonds und eine Ertragsgutschrift für

LU0048578792 973270 Fidelity Fds-Europ. Growth Fd. Reg.Shares A (Glob.Cert.) o.N

aufgeführt.

 

Was mache ich nun mit den restlichen Fonds?

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sparfux
· bearbeitet von sparfux

@Berndd

bei dem, was Du schreibst, könnte man meinen, Du seist meine 2. Idendität hier im Board ... was hier mit lebenslanger Haft ähm Verbannung ;) bestraft wird.

 

bis auf ...

 

Der ganze Zirkus mit den Anlagen KAP und AUS und der sinnvollen Verarbeitung mit Steuer-Programmen haben mich schon vor Jahren bewogen, meine Steuererklärung ausschließlich von Hand auszufüllen.

Da kommen mir keine Plausibilitätsprüfungen von Programmierern in die Wege.

trotz dieser Thematik nehme ich ein Steuerprogramm. Die Plausichecks helfen generell und falls es ein Problem gibt, kann man das immer irgendwie mit dem gleichen Ergebnis tunen.

 

Die in der Jahresbescheinigung enthaltenen Werte prüfe ich auf grobe Fehler, insbesondere dass hier nicht ZUVIEL steuerpflichtige Einnahmen angegeben sind.

Genau so!!!! B)

 

 

Danach werden die Werte in Anlage KAP und AUS übernommen, ob jetzt irgendwelche Summen aus KAP mit AUS zusammenpassen oder nicht, hat mich noch nie interessiert, mein Finanzamt übrigens auch nicht!!!!!!

Bei mir hatte das Finanzamt dieser Punkt einmal interessiert. Allerdings hatte es zu dem Zeitpunkt keinen Einfluss auf das steuerliche Endergebnis, so dass ich da beim FA kein FAss auf gemacht hatte.

 

 

Wenn ich hier die ganzen Diskussionen verfolge, ob man z.B. auch Fonds mit 0,00€ steuerpflichtigen Erträgen in der Steuererklärung mit angeben soll, oder wie man verzweifelt mit Hilfe des el.Bundesanzeigers versucht herauszufinden, ob die von der Bank bescheinigten 2,99€ fiktive ausländische Quellensteuer auch richtig sind oder ob es nicht vielleicht doch 3,94€ sein müssten, so darf sich niemand über die ausufernde Steuergesetzgebung mehr aufregen - wenn es sich der Steuerbürger selbst so schwer macht.

so isset!

 

Für mich sind nach Erfahrungen mit verschiedenen Banken im Bereich der Investmentfonds ebase diejenigen, die die Steuerbescheinigungen am Besten in den Griff bekommen. Der Versand erfolgt immer relativ spät, dafür ist aber (bei mir) augenscheinlich alles komplett.

Dem kann ich nur zustimmen. Es ist auch meine Erfahrung, dass ebase dabei einen excellenten Job macht. Gerade diese jahr habe ich meine ebase Jahresbescheinigung genauer geprüft, weil meine Einkünfte da unerwartet hoch waren. Am Ende hat es an der geänderten Besteuerung der Fonds im Vergleich zu den Vorjahren gelegen. Bei ebase habe ich keinen Fehler finden können. Die sind einfach gut!

 

Für mich ist das mittlerweile eines der Hauptkriterien bei der Wahl eines Depots, dass ich eine vernünftige Steuerbescheinigung erhalte, die ich ohne große Nachforschungen und Ergänzungen für meine Steuererklärung verwenden kann.

Kann ich voll nachvollziehen. Nur weiss man vorher ja nicht, welche/r Bank/Broker gute Jahresbescheinigungen liefert.... es sei denn, man befolgt die Tipps hier im Forum.

 

Fehlerhaft waren bei mir dieses Jahr übrigens DiBa und etrade. :'(

 

Ich vertraue bei den Angaben, die ich in der Steuererklärung mache, auch auf die Bescheinigungen der Anbieter. Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass es dem Finanzamt auffällt, wenn da irgendwo ein paar Cent zu viel oder zu wenig stehen, geschweige denn dass ich deswegen massive Probleme bekomme.

Es kann aber auch sein, dass Du durch Fehler der Banken signifikante finanzielle Nachteile selber hast. Das ist mir, wie oben beschrieben bei etrade und der DiBa dieses Jahr so gegangen. Signifikant heisst irgendwas zwischen 800 und 1000€ mehr Steuern durch die Fehler der Banken. Da lohnt sich ein wenig Prüfen schon ...

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sparfux
Ich mache das seit vielen Jahren mit den Bescheinigungen der Banken so:

Ich werfe einen Blick darauf, ob nicht etwa zuviel steuerpflichtige Einkünfte ausgewiesen sind.

Bisher sind mir noch nie zuviele Erträge aufgefallen, also lasse ich die ganze Sache gut sein und übernehme die Angaben in meine Steuererklärung, ohne noch irgendwelche Nachforschungen in Rechenschaftsberichten oder dem el.Bundesanzeiger zu machen.

Mir ist aber genau das dieses Jahr passiet ... und zwar signifikant. Die DiBa hat mir beim Verkauf eines ausländischen thesaurierenden Fonds die für die KeSt Abführung verwendeten über die Haltezeit akkumulierten Erträge nochmals als Einkünfte bescheinigt. Das macht einiges aus!

 

Auf Nachfrage und Rückrufbitte gab es natürlich keine Antwort. Ich habe bei der Bank aber ausser eines Rahmenkredites sowie so nichts mehr ... warum wohl? :P

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seventh_son
Mir ist aber genau das dieses Jahr passiet ... und zwar signifikant. Die DiBa hat mir beim Verkauf eines ausländischen thesaurierenden Fonds die für die KeSt Abführung verwendeten über die Haltezeit akkumulierten Erträge nochmals als Einkünfte bescheinigt. Das macht einiges aus!

 

Wie wäre es denn richtig gewesen? Ist es nicht so, dass bei ausländischen Thesaurieren die Bank während der Haltezeit keine Steuern einbehält und somit bei Verkauf IMMER über die gesamte Laufzeit versteuert?

 

Verstehe das Problem nicht.

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leinad

Da frag ich mich ob ich nicht bei Verkauf das bei der DepotBank belasse was die einkassieren und die Sache ist dann einfach erledigt.

Das würde auch bedeuten, dass der ausländische Thesauriere im Vorteil ist, weil das Geld dauerhaft drin bleibt.

Zu dem Ergebnis sind wir letztes Jahr hier ja auch schon mal gekommen.

 

Zumindest bei reinen Aktienfonds macht das Sinn bei denen sonst nix anfällt wie z.B. beim Investisse, beim Patri ist das weniger sinnvoll, weil der ja noch Zinserträge generiert die jährlich abgeführt werden.

 

Gruss

leinad

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optrendite
noch einmal nachschauen und ggfs. nachfragen, die müsstest du bekommen haben.

 

Richtig!

Die kam per Post, ich habe jedoch in der Online-Postbox nachgesehen. :-

 

Nevertheless,

dort sind neben Zisgutschriften nur die in 2008 verkauften Fonds und eine Ertragsgutschrift für

 

aufgeführt.

 

Was mache ich nun mit den restlichen Fonds?

***Räusper***

Darf ich noch einmal fragen:

Was mache ich nun mit den restlichen Fonds (d.h mit den im Depot befindlichen ETFs, die nicht in der Jahressteuerbescheinigung aufgeführt sind)?

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berndd
Wie wäre es denn richtig gewesen? Ist es nicht so, dass bei ausländischen Thesaurieren die Bank während der Haltezeit keine Steuern einbehält und somit bei Verkauf IMMER über die gesamte Laufzeit versteuert?

 

Verstehe das Problem nicht.

 

 

Beispiel:

Beim Verkauf eines ausl.thes.Fonds im Jahre 2008 (der im Jahre 2000 gekauft wurde) dürfen als zu versteuernde Einnahmen NUR die in 2008 beim Verkauf steuerpflichtigen Zwischengewinne ausgewiesen werden. Nur diese sind im Jahre 2008 zu versteuern. Alle anderen akkumulierten thes.Erträge ( von 2000 - 2007) waren ja bereits in den jeweiligen Kalenderjahren zu versteuern.

 

Die Zinsabschlagsteuer hat aber als Bemessungsgrundlage die akk.thes.Erträge (2000-2007) plus die Zwischengewinne beim Verkauf.

 

Wenn die Bank das alles richtig bescheinigt (so wie z.B. bei mir ebase) brauche ich mir keinerlei Sorgen darüber zu machen, ob ich jahrelang irgendwelche Kaufbelege aufbewahren muss, um dem Finanzamt irgend wann mal irgend was zu beweisen.

 

Ich selbst bewahre trotzdem meine Steuererklärungen mit den Bankbescheinigungen auf.

Folgender Grund:

 

Bisher fällt die Diskrepanz zwischen den steuerlichen Einnahmen und den abgeltungssteuerpflichtigen Beträgen nicht groß auf. Bei langer Haltezeit eines Fonds wird aber der folgende Fall auftreten:

Beim Verkauf fallen z.B. steuerpflichtige Einnahmen in Höhe von 1000 an.

Bei einer Haltezeit des Fonds von z.B. 25 Jahren sei der abgeltungssteuerpflichtige Betrag aber 30000 (=alle akkumulierten thes.Erträge während der Haltezeit des Fonds).

Dies ergibt eine Abgeltungssteuer von 7500.

 

In der Jahresbescheinigung sieht das nun so aus, dass dort bei steuerpflichtigen Kapitalerträgen von z.B. 3000 (=verkaufter Fonds+ andere Fonds) anzurechnende Abschlagsteuer von 7500 bescheinigt werden.

Ich bin mir sicher, dass hier das Finanzamt eine Erklärung fordern wird.

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berndd
***Räusper***

Darf ich noch einmal fragen:

Was mache ich nun mit den restlichen Fonds (d.h mit den im Depot befindlichen ETFs, die nicht in der Jahressteuerbescheinigung aufgeführt sind)?

 

Wenn aus der Jahresbescheinigung kein Hinweis zu entnehmen ist, dass hier irgendwelche Erträge nicht berücksichtigt sind, würde ich die Werte daraus entnehmen und fertig.

 

Beachte mal die Bescheinigung im nächsten Jahr, vielleicht tauchen die Erträge aus 2008 dann in der Bescheinigung für 2009 auf - so praktiziert das z.B. die DAB-Bank.

Bei denen habe ich das einmal mitgemacht und die Sache mit dieser Bank war für mich erledigt. :P

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optrendite
Wenn aus der Jahresbescheinigung kein Hinweis zu entnehmen ist, dass hier irgendwelche Erträge nicht berücksichtigt sind, würde ich die Werte daraus entnehmen und fertig.

 

Beachte mal die Bescheinigung im nächsten Jahr, vielleicht tauchen die Erträge aus 2008 dann in der Bescheinigung für 2009 auf - so praktiziert das z.B. die DAB-Bank.

Bei denen habe ich das einmal mitgemacht und die Sache mit dieser Bank war für mich erledigt. :P

Hier wurde von Ausdrucken des e-bundesanzeiger / Umrechnungen usw. geschrieben?

Wann ist das notwendig?

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seventh_son
In der Jahresbescheinigung sieht das nun so aus, dass dort bei steuerpflichtigen Kapitalerträgen von z.B. 3000 (=verkaufter Fonds+ andere Fonds) anzurechnende Abschlagsteuer von 7500 bescheinigt werden.

Ich bin mir sicher, dass hier das Finanzamt eine Erklärung fordern wird.

 

Was passiert denn dann mit den anzurechnenden 7500 Euro? Bekommst du die zurück, wenn du nachweisen kannst, dass du jedes Jahr die Steuer abgeführt hast?

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Dyonisos
· bearbeitet von Dyonisos

So nun habe ich auch nochmal eine Frage.

Ich habe unter anderem den Patri als ausl. thes Fond im Depot, gekauft natürlich in 2008.

Meine Steuererklärung habe ich mit Tax 2009 gemacht und auch brav die Anlage Kap und Aus ausgefüllt.

Da aber der Freibetrag von 1602 € nicht überschritten wurde erzeugt Tax diese Anlagen nicht.

Ist es trotzdem ratsam diese Anlagen abzugeben, da ich ja bei einem späteren Verkauf nachweisen muß das die thesaurierenden Gewinne vesteuert wurden ?

Oder reicht es die Erträgnisaufstellungen der Bank und Depotstellen aufzubewahren um später nachzuweisen das ich mit meinen Gewinnen unter der Freigrenze lag.

 

Gruß Alex

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Trapattoni

Soweit ich weiß wurde hier mal geschrieben, dass das zwingend angegeben werden muss, da die Thesaurierungsgewinne ansonsten als nicht versteuert gelten.

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Dyonisos
Soweit ich weiß wurde hier mal geschrieben, dass das zwingend angegeben werden muss, da die Thesaurierungsgewinne ansonsten als nicht versteuert gelten.

 

Hallo Trap,

sowas hatte ich auch im Hinterkopf. Ich habe jetzt einfach bei Zinsabschlag 1 eingegeben und somit wurden die Anlagen KAP und AUS erzeugt. Nach dem Ausdrucken habe ich diesen per Hand wieder ins Nirvana verbannt.

So ist gewährleistet das es als versteuert gilt und ich das bei Verkauf in einigen Jahren auch belegen kann.

Ansonsten hätte es in einigen Jahren am Ende geheißen "Flasche leer".

 

 

Gruß Alex

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pummelchen
· bearbeitet von pummelchen

1) Ich kann euch nur meine Erfahrung schildern: der FA PC prüft, ob Summe KAP > AUS ist, wenn nicht, dann hast du ein Problem

 

2) bis jetzt sehe ich nur Probleme mit der neuen AGS, vor allem wenn du ausländ. thes. im Depot hast

 

- wie sieht es jetzt mit der Jahressteuerbescheinigung der Codi für 2009 !! aus

 

- wird in dieser dann explizit aufgelistet, wie hoch der thes.Betrag des ausländ. Thes. ist

 

wenn nein, dann müßte man sich die Daten aus dem Steueranzeiger zusammensuchen, diese beim FA angeben , um sie dann beim Verkauf dem FA wieder vorzulegen, da die Codi ja die AGS beim Verkauf auf den Kurs erhebt

 

wenn ja, dann muß man nur aufpassen, daß sie auch explizit erwähnt sind, weil wie willst du sonst beim Verkauf beweisen, daß du sie schon versteuert hast

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