Stairway November 25, 2008 · bearbeitet November 25, 2008 von Stairway Sagt mal, mir ist vorhin ne richtig banale Strategie gekommen, aber so einfach kann es ja nicht sein: Zuerst sei gesagt, dass ich mich mit Steuern kein Stück auskenne, da ich bisher ja noch keinen Beruf hatte. Also, sagen wir, Investor X muss am Ende des Jahres 10T€ an Einkommensteuern bezahlen. Nun hat er auch noch 10T€ auf der hohen Kante, also zockt er auf nen hochgehebelten OS. Im Grunde kann doch nichts passieren, oder ? Denn: A ) Er gewinnt und macht einen netten Gewinn. B ) Er verliert und macht die 10T€ Verlust als Verlustvortrag Steuerlich geltend. Geht das so einfach ? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
novusordoseclorum November 25, 2008 Sagt mal, mir ist vorhin ne richtig banale Strategie gekommen, aber so einfach kann es ja nicht sein: Zuerst sei gesagt, dass ich mich mit Steuern kein Stück auskenne, da ich bisher ja noch keinen Beruf hatte. Also, sagen wir, Investor X muss am Ende des Jahres 10T an Einkommensteuern bezahlen. Nun hat er auch noch 10T auf der hohen Kante, also zockt er auf nen hochgehebelten OS. Im Grunde kann doch nichts passieren, oder ? Denn: A ) Er gewinnt und macht einen netten Gewinn. B ) Er verliert und macht die 10T Verlust als Verlustvortrag Steuerlich geltend. Geht das so einfach ? Steuerlich geltend machen heißt ja nicht 10000 Euro zu versteuerndes Einkommen abzüglich den vorgetragenen 10000 Verlust. Du kannst den Verlust mit deinem persönlichen Steuersatz geltend machen. Also angenommen der wäre 35 Prozent, dann kannst du 3500 geltend machen. Das heißt nur noch 7500 Euro versteuerbar und damit eine "Ersparnis" von 1100 Euro. Bei 10000 Verlust nicht so lohnend. Ein wirklicher Fachmann könnte dir vielleicht noch mehr dazu sagen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Gast240123 November 25, 2008 · bearbeitet November 25, 2008 von Schlafmuetze Geht das so einfach ? Mit OS Verluste zu erzielen ist recht einfach, das mach´ich im Schlaf. Das blöde an der Idee ist, dass man im Dezember 01 nicht weiß, welche fiesen Sachen sich die Typen im Bundesfinanzministerium in den Folgejahren ausdenken. Gerade die Regeln zum Verlustabzug und zum Verlustausgleich werden häufig reformiert, Rechtssicherheit ist bei denen ein Fremdwort. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
harryguenter November 25, 2008 · bearbeitet November 25, 2008 von harryguenter Also, sagen wir, Investor X muss am Ende des Jahres 10T an Einkommensteuern bezahlen.Nun hat er auch noch 10T auf der hohen Kante, also zockt er auf nen hochgehebelten OS. Das wirklich entscheidende wurde hier noch nicht erwähnt, Du hast es aber auch nicht genau präzisiert: Spekulationsverluste können nicht mit anderen Einkunftsarten verrechnet werden! Variante 1) Die 10.000 EUR "Einkommenssteuer" sind tatsächlich aufgrund einer angestellten oder selbständigen Tätigkeit entstanden. Dann kannst Du Verlustvorträge mit Kapitalgeschäften generieren bis zu schwarz bist - die 10.000 EUR zahlst Du erstmal trotzdem. Gut, zukünftig dann erstmal keine Steuern auf Spekulationsgewinne mehr Variante 2) Die "Einkommenssteuer" wurde mit Kapitalerträgen erzielt (keine Einkünfte aus anderen Tätigkeiten): Dann gilt: 1. Zins- / Dividendenerträge können nicht mit Spekulationsverlusten verrechnet werden. 2. Es gilt das hier schon angeführte: Wenn der OS wertlos wird hat man zwar 10.000 EUR Spekulationsverluste und kann diese gegen 10.000 EUR Spekulationsgewinne halten. Diese werden aber nur mit dem persönlichen Steuersatz bzw. ab nächstes Jahr mit etwa 28% AbgSt belegt. D.h. der investor musste zuvor etwa 35000 EUR Spekulationsgewinne erzielen um eine 10.000 EUR Steuerschuld zu generieren. Also verbleiben nach der Verlustverrechnung also 25000 EUR zu versteuernde Spekulationsgewinne. Dein Denkfehler wäre keiner, wenn der Steuersatz auf Spekulationsgeschäfte 100% betragen würde - aber wer würde das schon wollen :- Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Drella November 25, 2008 There is no free Lunch Aber evtl war es ja nur die Suche nach denkfehler. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag