NewBee November 25, 2008 Nachdem der Beitrag https://www.wertpapier-forum.de/index.php?showtopic=23090 geschlossen wurde, möchte ich hier nochmals einen zum Thema "Bezugsrechte" aufmachen. In dem "IKB-Faden" (https://www.wertpapier-forum.de/index.php?showtopic=12437&hl) ist für mich nämlich nicht ersichtlich, wie genau ich jetzt meine Bezugsrechte ausnutze? Kann mir jemand sagen, auf welche Art und Weise ich mir von diesen 100 Stück (wieviele?) neue Aktien ordern kann? Ein Schreiben in dieser Sache von der Bank/Depotführendem Institut habe ich nicht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sapine November 25, 2008 Wenn ich Dich richtig verstehe geht es bei Deiner Frage doch um die IKB-Bezugsrechte oder? Bei uns ist es üblich die Fragen in dem entsprechenden Thread zu stellen, falls es schon einen für das Thema gibt. D.h. Deine Frage gehört in den IKB-Faden, falls es um die IKB-Bezugsrechte geht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
schinderhannes November 25, 2008 Die Bezugsrechte beziehen sich auf Wandelanleihen, nicht auf Aktien. Und 100 Aktien sind ein so geringer Bestand, dass die BR nichtmal für 1 Wandelanleihe reichen. Hast du das im IKB-Thread (letzte Seite) überhaupt gelesen ? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
NewBee November 25, 2008 Den Thread habe ich schon gelesen, nur nicht wirklich meinemproblem zuordnen können, zumahl die Postings dort schon knapp ein Jahr oder deutlich älter sind. Wo finde ich nun Infos, was ich mit den 100 "Dingern" machen kann, bzw. was passiert, wenn ich nichts mache? Grüße! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
schinderhannes November 25, 2008 Den Thread habe ich schon gelesen, nur nicht wirklich meinemproblem zuordnen können, zumahl die Postings dort schon knapp ein Jahr oder deutlich älter sind. Wo finde ich nun Infos, was ich mit den 100 "Dingern" machen kann, bzw. was passiert, wenn ich nichts mache? Grüße! LETZTE Seite, da hab ich heute was geschrieben ! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sapine November 25, 2008 · bearbeitet November 25, 2008 von Sapine Nachdem es sich also offensichtlich auch hier wieder um die Bezugsrechte für die Wandelanleihen der IKB handelt, mache ich den Faden zu. Bitte evtl. Fragen dazu im IKB Thread abhandeln wie schon letztes mal geschrieben. Zudem müsstest Du nur die letzten Posts im IKB Faden lesen, um die Antwort zu finden. Also Brille zurechtrücken und lesen bitte. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag