el galleta Juni 6, 2009 PV 1,7 bzw. ab 1.7. 1,95 für alle Bundesländer außer Sachsen Sicher? Sachsen hat doch dieselbe Summe, oder nicht? saludos, el galleta Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fleisch Juni 6, 2009 nein, Sachsen ist mal wieder ne Ausnahme. In Deutschland wurde mit Einführung der Pflegeversicherung ein gesetzlicher Feiertag geopfert. Sachsen wollte ihn behalten und so zahlt man in Sachsen heute anders als im Rest der Republik zwar auch seinen Beitrag, aber er wird nicht paritätisch geteilt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
el galleta Juni 6, 2009 nein, Sachsen ist mal wieder ne Ausnahme. In Deutschland wurde mit Einführung der Pflegeversicherung ein gesetzlicher Feiertag geopfert. Sachsen wollte ihn behalten und so zahlt man in Sachsen heute anders als im Rest der Republik zwar auch seinen Beitrag, aber er wird nicht paritätisch geteilt. Schon klar (dank Wikipedia), aber ich meinte auch, dass trotz dieser nicht paritätischen Teilung die Summe (1,95%) identisch ist. Oder? Ist für den BAV-Kalkulator wichtig... saludos, el galleta Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fleisch Juni 6, 2009 ich hab das jetzt in Bezug auf den Thread gesehen, da es ja um die Abgaben des Arbeitgebers ging. Der Gesamtbeitragssatz ist mit dem Rest der Republik identisch bei 1,95 %. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
IefTina Juni 6, 2009 wie ich schonmal per PN schrieb kann es sein, dass hier zur Anwendung zwischenstaatlichen Rechts kommen kann. Näheres lässt sich nur durch vorliegende Unterlagen erklären. Wenn wir von einem reinen deutschen Arbeitsverhältnis mit Beschäftigung in Deutschland ausgehen kann ich dir das auch eben ausrechnen. Bei anderen Fällen brauchen wir das SGB, die Rundschreiben der Spitzenverbände sowie die Liste der BSG- und LSG-Urteile Au, sorry, da hab ich mich dann wohl falsch verlesen oder falsch verschrieben. Es gibt aktuell keine Sonderlocken oder zwischenstaatliche Abkommen. Mein Deal ist so, dass ich durch die Lande ziehe. Falls keine SV Pflicht besteht, zahlt man mir die Arbeitgeberbeiträge aus. Und zwar die Arbeitgeberbeiträge die auf mein aktuelles Einkommen in Deutschland anfallen würden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
el galleta Juni 6, 2009 ich hab das jetzt in Bezug auf den Thread gesehen, da es ja um die Abgaben des Arbeitgebers ging. Der Gesamtbeitragssatz ist mit dem Rest der Republik identisch bei 1,95 %. Entweder Wikipedia ist falsch oder ich raff es nicht: Sachsen: 1,475% (AN) und 0,475% (AG) restl. Länder: 0,975% (AN) und 0,975% (AG) Du schreibst oben: PV ... 1,95 für alle Bundesländer außer Sachsen Deshalb meine Frage: Sicher? Sachsen hat doch dieselbe Summe, oder nicht? Entweder Du meinst was anderes als die 1,95% oder es dürfte keine Ausnahme geben!? saludos, el galleta Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fleisch Juni 6, 2009 1,95 % für alle. paritätische Finanzierung in allen Bundesländern außer Sachsen. In Sachsen 1,475% (AN) und 0,475% (AG) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
el galleta Juni 6, 2009 1,95 % für alle. paritätische Finanzierung in allen Bundesländern außer Sachsen. In Sachsen 1,475% (AN) und 0,475% (AG) Ah danke, hatte schon nen Knoten im Kopf. saludos, el galleta P.S. Die 2009er Steuerroutine im Kalkulator will (noch) nicht so wie ich... :'( Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
IefTina Juni 29, 2009 SV-Werte 2008: KV allg. BS(gemittelt): 14,03 + 0,9 % RV: 19,9 AV 3,3 PV 1,7 bzw. ab 1.7. 1,95 für alle Bundesländer außer Sachsen BBG KV / PV: 3600,00 West BBG RV / AV: 5400,00 West des hat vanity wahrscheinlich per Hand gemacht Danke für Info und sorry für späte Reaktion. 2009 passt, mit 2008 komme ich noch nicht klar. Dazu meine Rechnung mit den obigen Beitragssätzen (BS) und Beitrags-Bemessungsgrenzen (BBG). Die Ergebnisse stimmen aber nicht mit den vom Arbeitgeber genannten Werte (AGW) überein: Vers. BS BBG Beitrag Beitrag/2 AGW KV 14,93% 3600,- 537,48 268,74 250,20 AV 3,30% 5400,- 178,20 89,10 87,45 PV 1,95% 3600,- 70,20 35,10 30,60 RV 19,90% 5400,- 1.074,60 537,30 527,35 ----------------------------------------------------------------- Summen 930,24 895,60 Hat hier jemand eine Erklärung? Stimmen die BBG für 2008 so? Sind die Beitragssätze so korrekt? g, iT Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
calandor Juni 29, 2009 · bearbeitet Juni 29, 2009 von calandor Hallo, zumindest die BBG für 2008 war bei 5.300 bei RV und AV - die für KV/PV hab ich net im Kopf... Grüße PS. Wenn Du mir nen Bruttobetrag per PM senden magst, kann ich in der Arbeit die Tage mal nachsehen. Habe dort Lexware Lohnauskunft zur Verfügung und da müsste es auch was mit AG-Belastung berechnen geben... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
vanity Juni 29, 2009 · bearbeitet Juni 29, 2009 von vanity Vers. BS BBG Beitrag Beitrag/2 AGWKV 14,93% 3600,-€ 537,48 € 268,74 € 250,20 € <- Eigenanteil AN 0,9% also etwa KV 14,0% (?) 3600,-- € 504,-- € 252,-- € aber 250,20 € Höchstbeitrag, siehe Erläuterung unten AV 3,30% 5300,-€ 174,9 € 87,45 € 87,45 € PV 1,95% 3600,-€ 70,20 € 35,10 € 30,60 € PV 01-06 1,7% 3600,- € 61,20 € 30,60 € PV 07-12 1,95% 3600,- € 70,20 € 35,10 € RV 19,90% 5300,-€ 1.054,70 € 527,35 € 527,35 € 1. BBG RV/AV 5300 2. Wechsel PV-Satz ab 01.07. 3. Zusatzbeitrag KV 0,9% wird nur vom AN getragen WIKI: Arbeitgeberanteil Der Arbeitgeber beteiligt sich bei dem Angestellten und dessen mitversicherten Familienangehörigen mit 50% bis zu einem Höchstbetrag an den tatsächlichen Kosten zur PKV. Der vorgeschriebene Höchstbetrag (250,20 Euro im Jahr 2008) richtet sich nach der Hälfte des Höchstbeitrages zur Gesetzlichen Krankenversicherung. Dein AG hat's drauf (bis auf den Wechsel bei der PV) Sollte man aber erwarten können. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
IefTina Juli 13, 2009 Das Thema ist nun für mich erledigt, ich konnte die Zahlen nachvollziehen. Vielen Dank für eure Hilfe! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
hugolee Juli 13, 2009 Das kann doch so schwer nicht sein. Ich gebe dir mal was zu Auswahl: Brutto -> AG-Anteil SV 250 -> 60,-- 2.400 -> 471,-- 3.600 -> 706,50 4.800 -> 848,91 5.400 -> 917,01 (mehr gibt's nicht) Reicht das zum Interpolieren? (bei 3.675 ist der Sprung wg. der KV-Bemessungsgrenze drin) Nachtrag: Brutto <= 3675: Brutto x 0,19625 Brutto <= 5400: (Brutto - 3675) x 0,1135 + 721,22 Brutto > 5400: 917,01 Wenn ich das in Deinem Nachtrag richtig verstanden habe, dann sind die maximalen Ausgaben des Arbeitgebers für einen seiner Angestellten folgende: Brutto <= 3675: Brutto x 0,19625 Bsp. 3000 ----> 3588,75 Mappe1.pdf Siehe Tabelle, da sind noch mehr aufgeführt. Stimmt das? Es kommen keine Ausgaben mehr hinzu??? DANKE hugolee Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
vanity Juli 13, 2009 · bearbeitet Juli 13, 2009 von vanity Wenn ich das in Deinem Nachtrag richtig verstanden habe, dann sind die maximalen Ausgaben des Arbeitgebers für einen seiner Angestellten folgende:... Es kommen keine Ausgaben mehr hinzu??? Die Übergänge 3700 und 5500 sind nicht korrekt (der jeweils linke Wert ist falsch). Ansonsten sieht es richtig aus (ich hab's natürlich nicht im Detail nachgerechnet). Was meinst du mit maximale Ausgaben, es kommen keine Ausgaben hinzu? Hier geht es nur um die SV-Beiträge des AG. Es gibt aber noch so Dinge wie Beiträge zur Berufsgenossenschaft, ggf. Schwerbehindertenabgabe, die der Arbeitgeber entrichten muss. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
neysee Juli 13, 2009 Es kommen keine Ausgaben mehr hinzu??? Doch, die Umlage an die Berufsgenossenschaft für die gesetzliche Unfallversicherung. Die lässt sich aber nicht einfach angeben, da branchenabhängig. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
hugolee Juli 13, 2009 Doch, die Umlage an die Berufsgenossenschaft für die gesetzliche Unfallversicherung. Die lässt sich aber nicht einfach angeben, da branchenabhängig. Das ist aber nicht all zu viel, oder? Wieviel wäre das ungefähr??? Hab da keine Ahnung. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag