Fleisch November 21, 2008 Einzige Frage die bleibt, ist, ob steuerfrei auch sozialversicherungsfrei heißt. Und genau darum geht's ja. Daher müsste ich auch nachlesen, aber ich hab die Unterlagen im Büro und komm' da erst nächsten Donnerstag ran, so dass ich euch das den Freitag zur Verfügung stellen könnte. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
LagarMat November 22, 2008 Und genau darum geht's ja. Daher müsste ich auch nachlesen, aber ich hab die Unterlagen im Büro und komm' da erst nächsten Donnerstag ran, so dass ich euch das den Freitag zur Verfügung stellen könnte. Amy ist gespannt. Danke im Voraus Schnitzel. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
LagarMat November 29, 2008 Hallo hier ist nochmal Amy! Ich habe nochmal eine Frage in die Richtung: Ich verdiene ja neben meinem Studium 400 monatlich dazu. Jetzt hat mein Arbeitgeber entschieden, mir meine Überstunden auszahlen zu wollen. Das sind auch ungefähr 400. Bekomme ich jetzt Probleme mit meiner Krankenkasse weil ich damit über den 400 monatlich bin? Auch, wenn es jetzt einmalig ist?? Ich kann die Kasse leider erst Montag direkt Fragen, weil die Samstag leider nicht zu erreichen sind. Sauerei! Danke. Gruß, Amy Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
harryguenter November 29, 2008 · bearbeitet November 29, 2008 von harryguenter Schaust Du mal hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Geringf%C3%BC...ch%C3%A4ftigung Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung liegt vor, wenn das Arbeitsentgelt aus dieser Beschäftigung regelmäßig im Monat 400 Euro nicht übersteigt[2]. Hierbei bedeutet regelmäßig, dass ein Arbeitnehmer, der beispielsweise als Urlaubsvertretung ausnahmsweise die Arbeit des Kollegen mitmacht und in einem Monat deshalb 500 Euro verdient, auch in diesem Monat geringfügig entlohnt wird. Der Arbeitnehmer ist nach §§ 8 I Nr.1 SGB IV, 7 I SGB V, 20 I 1 SGB XI, 5 II 1 SGB VI, 27 II 1 SGB III bis zu dieser Grenze von der Sozialversicherung befreit. Bei einem Verdienst zwischen 400,01 Euro und 800,00 Euro handelt es sich um einen Niedriglohn- oder Midi-Job, für den gesonderte Bestimmungen gelten. Allerdings befürchte ich dass die Sonderzahlung in Höhe eines kompletten 13. Gehaltes wohl nicht mehr unter "regelmäßig" fällt. Zumal die Begründung "Überstunden" womöglich darauf hindeutet, dass Du diese nämlich auch regelmäßig und über einen längeren Zeitraum gemacht hast, und nur nicht dafür entlohnt wurdest. Normalerweise regeln Firmen dass so, dass die Minijobber dann mal einen Monat Geld bekommen ohne anwesend gewesen zu sein. Beim überschreiten der Minijobgrenze wird aus dem Mini- ein Midijob der (mit Sonderberechnung) Sozialversicherungsabgabenpflichtig ist , also Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Meiner überschlägigen Berechnung nach lohnt sich dass erst ab etwa 600 EUR Brutto pro Monat, da Du erst dann wieder die 400 EUR netto rausbekommst. In dem Falle könntest Du besser auf große Teile Deines Überstundengeldes verzichten. http://de.wikipedia.org/wiki/Midi-Job Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
LagarMat November 29, 2008 Allerdings befürchte ich dass die Sonderzahlung in Höhe eines kompletten 13. Gehaltes wohl nicht mehr unter "regelmäßig" fällt. Zumal die Begründung "Überstunden" womöglich darauf hindeutet, dass Du diese nämlich auch regelmäßig und über einen längeren Zeitraum gemacht hast, und nur nicht dafür entlohnt wurdest. Normalerweise regeln Firmen dass so, dass die Minijobber dann mal einen Monat Geld bekommen ohne anwesend gewesen zu sein. Beim überschreiten der Minijobgrenze wird aus dem Mini- ein Midijob der (mit Sonderberechnung) Sozialversicherungsabgabenpflichtig ist , also Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Meiner überschlägigen Berechnung nach lohnt sich dass erst ab etwa 600 EUR Brutto pro Monat, da Du erst dann wieder die 400 EUR netto rausbekommst. In dem Falle könntest Du besser auf große Teile Deines Überstundengeldes verzichten. http://de.wikipedia.org/wiki/Midi-Job Hm das habe ich befürchtet... Ich werde am Montag zuerst im Abrechnungbüro meines Arbeitgebers anrufen. Die müssten sich mit meinem Fall ja genau auskennen und mir genau sagen können, welche Abzüge in welcher Höhe da anfallen und worauf noch geachtet werden muss. Sind 20% realistisch? Da hätte ich ja immer noch 320 Extrageld. Das fänd ich schon ok. Vielleicht ist eine Alternative auch, dass sie mir nur die Hälfte der Stunden auszahlen und ich die andere Hälfte abbummel. Wäre sonst auch so, nur zieh ich die mir immer ganz gern über das ganze Semester, damit ich da nicht so viel arbeiten muss und hau in den Ferien lieber rein. Deswegen nützt mir einen ganzen Monat nicht arbeiten auch gar nichts. Da hab ich ja völlig umsonst geackert und mir die Stunden als Entlastung im Semester aufgebaut... Ich versteh das mit der KK allerdings nicht so recht. Müsste ich da theoretisch für den einen Monat, wo ich jetzt drüber wär, Beiträge zahlen und bleib trotzdem Familienversichert? Weil ist ja jetzt nur eine Ausnahme. Oder flieg ich wegen dieses einen Monats komplett aus der Familienversicherung?? Kann ich mir ja nicht vorstellen, aber wer weiß. Und wie zahl ich diesen Beitrag dann? Der wird ja bestimmt nicht auch automatisch abgezogen, oder doch? Hm Fragen über Fragen... seh bei diesem System leider noch gar nicht durch. Bin als Studentin ja Anfängerin auf dem Gebiet. Danke und schönen Abend allerseits! Gruß, Amy Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
harryguenter November 29, 2008 Nein ich glaube das siehst Du noch falsch: Es geht nicht darum Deine Einmalzahlung zu versteuern. Wenn Du regelmäig mehr als 400 EUR verdienst, dann hast Du eine Midijob. Das Bruttogehalt des Midijobs ist komplett Sozioalversicherungspflichtig. D.H. wenn man in einem Midijob 12 mal im Jahr 410 EUR verdient, so wird man netto jeden Monat nur ungefähr 250 EUR netto aubezahlt bekommen! Erst ab einem Verdienst von etwa 600 EUR bekommst Du netto wieder 400 EUR raus! Gut, zusätzlich erwirbst Du geringfügige Rentenansprüche. Falls Deine Überstundenauszalhung dazu führt dass Du auf Jahrssicht einen Midijob ausübst, dann wirst Du viele Sizialabgaben nachzahlen müssen! Es bleibt Dir nur Die Chance des abbummelns und dieser o.a. Ausnahme wo die 400 EUR überschritten werden dürfen. Wie hoch das aber max. sein darf und inwiefern das Ermessenssache der Behörden sind das anzuerkennen weiß ich nicht. Hier kannst Du auch noch etwas dazu nachlesen welche Voraussetzungen für die familielversicherung gelten: http://de.wikipedia.org/wiki/Gesetzliche_K...iche_Grundlagen Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
LagarMat November 30, 2008 · bearbeitet November 30, 2008 von Stezo hm das heißt also, sollte diese Einmalüberschreitung der 400€-Grenze als zu hoch angesehen werden, rechnen die die monatlichen Einkünfte zusammen und teilen das durch 12 Monate? Also errechnen ein Durchschnittsgehalt und berechnen danach die Abzüge? Find ich ja fies! Vor allem, wo ich da schon sei drei Jahren arbeite und das das erste und einzige Mal ist, dass das vorkommt! Wohin wende ich mich denn, um zu erfahren, ob das als Ausnahme gilt? Die Abrechnungsabteilung wird das doch kaum wissen, oder? Die reichen das doch nur ein. Wo auch immer. Finanzamt? Beschäftigen die sich auch mit Sozialabgaben? Gruß, Amy Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sven82 November 30, 2008 durch die Auszahlung der Überstunden würdest du die 400 EUR-Grenze überschreiten und somit in die Gleitzone rutschen. Somit dürften Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden. Wenn allerdings eine Studienbescheinigung vorgelegt wird, dürften nur Rentenversicherungsbeiträge abgezogen werden. Krankenversicherungstechnisch musst du dich dann ebenfalls selbst versichern, da du aus der Familienversicherung rausfällst. Eine studentische KV kostet meine ich 60 EUR. Als Ausnahme dürfte das wohl nicht gelten, da es ja bekannt ist, dass Überstunden vorhanden sind und diese irgendwie noch abgebaut werden müssen. So viel zu meiner Laienmeinung. ... und: Das Finanzamt ist nicht der Ansprechpartner, die haben keine Ahnung von Sozialversicherungsrecht - höchstens der Lohnsteuerprüfer, aber auch nicht in dem Maße. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
harryguenter November 30, 2008 · bearbeitet November 30, 2008 von harryguenter hm das heißt also, sollte diese Einmalüberschreitung der 400-Grenze als zu hoch angesehen werden, rechnen die die monatlichen Einkünfte zusammen und teilen das durch 12 Monate? Also errechnen ein Durchschnittsgehalt und berechnen danach die Abzüge?Find ich ja fies! Nein das ist der schon seit Ewigkeiten bestehende Weg eine Besteuerung festzulegen. Es geht immer um den Jahresbruttoverdienst, nie um montliche Einkünfte! (400 EUR Jobs haben da nur eine zusätzliche manotliche Grenze). Und ja, das ist sogar gerecht. Bedenke unsere Einkommenssteuer beinhaltet eine Progression (eine Flattax wollte das Volk ja nicht). Nehmen wir den Bauarbeiter der im Sommer richtig Überstunden kloppt und 50% mehr Lohn einfährt. Jetzt ist seine Lohnsteuer aber nicht 50% höher sondern eher 60 oder 70% aufgrund dieser Progression. Im Winter wird er gefeuert und sitzt daheim. Die einzige Chance einen gerechten Durchschnittssteuersatz zu ermitteln besteht über das Jahresbrutto. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fleisch November 30, 2008 · bearbeitet November 30, 2008 von Schnitzel ich beende mal die Stocherei im Nebel :- Du kannst bis zu zwei Mal im Jahr mehr als 400 € verdienen, so lange du im Mittel unter einem jährlichen Einkommen von 400 € liegst. Die Überschreitung der 400 €-Grenze kann passieren durch Auszahlung von Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, Vergütungen aus Überstunden etc. Die Prüfung, ob du mit deiner Gesamtvergütung regelmäßig, d.h. mehr als zwei Mal über diese Grenze kommst, nimmt das Personalbüro deines Arbeitgebers vor. Sollten die feststellen, dass dies der Fall ist, so tritt Versicherungspflicht ein und du würdest in die Gleitzone rutschen. Die Gleitzone geht von 400,01 € bis 800,00 €. Innerhalb dieser Gleitzone steigt dein Anteil der Sozialversicherungsbeiträge immer weiter an bis es die normale Verteilung bei 800 € erreicht, die dein Freund auch hat. In deinem Fall, da Studentin, würde ich aber eher zu einer studentischen Krankenversicherung raten. Warum ? Wenn du dich als Studentin kranken- und pflegeversicherst, kostet dich der Spaß je Monat ca. 66 €. Wenn du dich so versichern möchtest, ruf einfach bei deiner Kasse an. Du wirst dann aus deinem Beschäftigungsverhältnis lediglich Renten- und Arbeitslosenbeiträge abführen müssen. Mit 20 % würde ich hier nicht rechnen, da jeder Cent das Verhältnis weiter verschiebt muss man hier mit der Gleitzonentabelle arbeiten. Mit der Abführung der Sozialabgaben ist dein Arbeitgeber vertraut. Da ich leider häufiger die Erfahrung mache, dass die Personalbüros nicht unbedingt alle so fitt in dem Thema sind, kannst du dich bei so Fragen auch an deine Kasse wenden. Das Finanzamt ist total raus, die interessiert nur das Thema Steuern und du bezahlst ja keine. Noch ein Hinweis zur KVdS (Krankenversicherung der Studenten): Wenn du in der KVdS bist, darfst du 20 h pro Woche arbeiten, Verdiensthöhe ist egal, in den Semesterferien darfste voll arbeiten gehen und du hast den Driss nicht mit der Verdienstgrenze der FV (Familienversicherung). Ich hoffe damit die ersten Posts vom heutigen Tage erschlagen zu haben... LG Schnitzel Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
harryguenter November 30, 2008 · bearbeitet November 30, 2008 von harryguenter Danke Schnitzel - so genau wußte ich das nicht. In deinem Fall, da Studentin, würde ich aber eher zu einer studentischen Krankenversicherung raten. Warum ? Wenn du dich als Studentin kranken- und pflegeversicherst, kostet dich der Spaß je Monat ca. 66 . Wenn du dich so versichern möchtest, ruf einfach bei deiner Kasse an. Du wirst dann aus deinem Beschäftigungsverhältnis lediglich Renten- und Arbeitslosenbeiträge abführen müssen. Mit 20 % würde ich hier nicht rechnen, da jeder Cent das Verhältnis weiter verschiebt muss man hier mit der Gleitzonentabelle arbeiten. Und genau das bringt mich auf meinen schon aufgeführten Hinweis zurück. Es ist wahrscheinlich billiger dem Arbeitsgeber die Überstunden zu schenken! Oder zu versuchen die irgendwie abzubummeln. Denn 12*66 EUR + Renten und Arbeitslosenversicherung ist mal auf jedem Fall mehr als 400 EUR einmalige Überstundenauszahlung. Die Gleitzone ist ein Witz. Wenn man sich den reinen Nettoverdienst zugrunde legt führt jeglicher Bruttoverdienst zwischen 400,01 und etwa 600 EUR dazu, dass man Netto weniger in der Tasche hat als bei einem 400 EUR Job. Die erworbenden Rentenansprüche und Arbeitslosenversicherungsansprüche würde ich jetzt erstmal vernachlässigen, die eigene Krankenversicherung bietet keinen Vorteil wenn man Alternativ noch familienversichert sein könnte. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fleisch November 30, 2008 @ harryguenter: kein Problem, musst du ja auch nicht. Manch' anderer muss sowas wissen :- , wenngleich so mancher User in diesem forum hinter jedem Post einen Interessenskonflikt vermutet @ amy: lass dir von deinem Arbeitgeber erstmal ne Berechnung geben, ob das passt oder nicht mit der 400 -Grenze. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sven82 November 30, 2008 · bearbeitet November 30, 2008 von Sven82 hatte sie nicht schon geschrieben, dass die Grenze dadurch überschritten wird? Außerdem bezieht sie doch ein fixes Gehalt pro Monat - diese 2 Mal im Jahr drüber und durchschnittlich unter 400 EUR Regelung gilt doch nur bei schwankenden Arbeitslöhnen, oder (bin kein Fachmann)??? Ansonsten kennt ja jeder die Geschichte: "Das Sozialrecht, unendliche Weiten. Wir schreiben das Jahr 2008 ...." Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
LagarMat November 30, 2008 hatte sie nicht schon geschrieben, dass die Grenze dadurch überschritten wird? So ist es. Danke! Genau das ist ja mein Problem. Außerdem bezieht sich doch ein fixes Gehalt pro Monat - diese 2 Mal im Jahr drüber und durchschnittlich unter 400 EUR Regelung gilt doch nur bei schwankenden Arbeitslöhnen, oder (bin kein Fachmann)??? Also ein fixes Gehalt hab ich nicht, ich werde nach Stunden bezahlt. Wegen dieser 400-Grenze ist allerdings Vertraglich vereinbart, dass monatlich höchstens 60 Stunden ausgezahlt werden. Da ich auf die 400 allerdings angewiesen bin, achtete ich immer darauf, mindestens 60 Stunden zu arbeiten. Von daher kommt es aufs gleiche raus: ich habe jeden Monat 400 (399 um genau zu sein). Es ist wahrscheinlich billiger dem Arbeitsgeber die Überstunden zu schenken! Oder zu versuchen die irgendwie abzubummeln. Denn 12*66 EUR + Renten und Arbeitslosenversicherung ist mal auf jedem Fall mehr als 400 EUR einmalige Überstundenauszahlung. Die Gleitzone ist ein Witz. Wenn man sich den reinen Nettoverdienst zugrunde legt führt jeglicher Bruttoverdienst zwischen 400,01 und etwa 600 EUR dazu, dass man Netto weniger in der Tasche hat als bei einem 400 EUR Job. Die erworbenden Rentenansprüche und Arbeitslosenversicherungsansprüche würde ich jetzt erstmal vernachlässigen, die eigene Krankenversicherung bietet keinen Vorteil wenn man Alternativ noch familienversichert sein könnte. Schön zusammengefast! Genau deshalb werde ich entweder doch einen Monat nicht arbeiten um die gut 60 Überstunden loszuwerden (das war nämlich das alternative Angebot meines Arbeitgebers), oder aber noch mal erfragen, ob ich die über 3 Monate hinweg abbummeln kann (also nur 40 Stunden zu arbeiten), um während des Semesters etwas entlastet zu sein. Das ist ja die eigentliche Idee hinter meinen aufgebauten Überstunden gewesen. So hab ich das ja die letzten Jahre immer gehandhabt: in den Ferien viel gearbeitet, Überstunden aufgebaut und während des Semesters langsam abgebaut, da ich nicht so viel arbeiten musste und mich auf Studium konzentrieren konnte. Diese ganze Misere ist nur entstanden, weil die Firma irgendwie Strafe ans Finanzamt zahlen musste, da offenbar sehr viele 400-Aushilfen mangels Personal massig Überstunden vor sich her schieben und daher Betrugsverdacht aufkam (da ja alle steuerfrei arbeiten). Aber bei mir wurden diese Überstunden ja regelmäßig und zuverlässig halbjährig abgebaut. Deswegen drückt mein Chef da vielleicht ein Auge zu... *hoff* Grüße, Amy Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fleisch November 30, 2008 · bearbeitet November 30, 2008 von Schnitzel wenn das regelmäßig der Fall ist, lass dich als Werksstudentin versichern. Da ersparste dir ne Menge Stress. Ich werd' das in einigen Monaten auch machen, da ich auf die ganze FV-Sache keinen Bock habe und ständig auf irgendwelche Grenzen achten muss. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
harryguenter November 30, 2008 Schön zusammengefast! Genau deshalb werde ich entweder doch einen Monat nicht arbeiten um die gut 60 Überstunden loszuwerden (das war nämlich das alternative Angebot meines Arbeitgebers), oder aber noch mal erfragen, ob ich die über 3 Monate hinweg abbummeln kann (also nur 40 Stunden zu arbeiten), um während des Semesters etwas entlastet zu sein. Diese ganze Misere ist nur entstanden, weil die Firma irgendwie Strafe ans Finanzamt zahlen musste, da offenbar sehr viele 400-Aushilfen mangels Personal massig Überstunden vor sich her schieben und daher Betrugsverdacht aufkam (da ja alle steuerfrei arbeiten). Aber bei mir wurden diese Überstunden ja regelmäßig und zuverlässig halbjährig abgebaut. Deswegen drückt mein Chef da vielleicht ein Auge zu... *hoff* Ja da hast Du das Problem schön beschrieben. Aufgrund der geringen Lohnnebenkosten versuchen manche Argeitgeber diesen Weg zu gehen. Das nichtauszahlen von sogenannten Überstunden ist aber eigentlich nicht zulässig. Du wirst auf stundenbasis bezalht und dann müßten auch alle Stunden abgerechnet werden, da es dann ja auch keine Überstunde per definition gibt. Das Problem des Auszahlens von Mehrarbeit von 400 EUR Kräfte in Folgemonaten geht eigentlich einher mit einer Fälschung der Anwesenheitsstatistik, die die Stunden in den Abrechnungsmonat gebucht werden müssen. Wen nDein Chef das also im großen Stil betreibt dann ist das natürlich eine Umgehung der gesetzlichen Regelungen und einhergehend mit einer Steuerverkürzung. Deshalb die (berechtigten) Strafzahlungen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sven82 November 30, 2008 ich finde es ja schon lobenswert, dass der Arbeitgeber noch einen 400 EUR Jobber anstellt anstatt alles über freie Mitarbeiter zu machen - Stichwort: Scheinselbstständigkeit Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
LagarMat Dezember 1, 2008 Hallo Leute. Aus aktuellem Anlass: Die Abrechnungsstelle meines Arbeitgebers hat mich gerade angerufen und mir gesagt, dass das nicht stimme mit der Sozialabgabennachzahlung. Sie meinte, ich würde nur für den einen Monat, in dem ich mehr beziehe, die wenigen Sozialabgaben zahlen müssen und für alle anderen Monate, wo ich nur 400 habe, bliebe alles ganz normal beim alten. Das nannte sie "Gleitzone bis 800". Allerdings müssten wir das auf zwei Monate strecken sagte sie, da uns das sonst kein Mensch glaube, wie sie es formulierte. Was das auch immer heißen mag... Ich solle nun (sie war echt unfreundlich) bei meiner KK anrufen und mir das da erklären lassen und sie dann zurückrufen. Naja, das mach ich jedenfalls jetzt und schau mal weiter. Hab nur Angst, dass die mir jetzt irgendwas erzählt und nachher muss ich doch die ganzjährige Nachzahlung machen... Achso und sie sagte noch, ich würde dann für diese zwei Monate bei der Firma KK werden. Geht das denn so einfach? Und dann hops ich wieder in die Familienversicherung zurück oder wie??? Raff das alles nicht... Naja ich ruf jetzt erstmal die KK an. Vielleicht bin ich dann schlauer. Ein Hin und Her ist das hier... Gruß, Amy Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
LagarMat Dezember 1, 2008 · bearbeitet Dezember 1, 2008 von Stezo So die nette Dame bei der KK sagte mir jetzt, dass ich als Studentin sowieso zweimal im Jahr über dieser 400€-Grenze verdienen darf. Wie hoch diese Überschreitung sein darf, wusste sie aus dem FF auch nicht, macht sich aber schlau und ruft mich dann nachher noch mal zurück. Schön, aber KK ist doch nur ein Teil der Sozialabgaben... Was ist mit Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung? Waaaaah ich dreh hier noch durch... Gruß, Amy edit: so, sehr lustig, die Dame der Abrechnungsabteilung telefoniert nun mit meiner Beraterin der KK, weil die Abrechnungsabteilung sicher ist, ich müsste mich für die zwei Monate selbst KV, die Barmer sagt aber das genaue Gegenteil, nämlich, es sei kein Problem, ich bliebe FV. Achso und ansonsten müsste ich nur noch Rentenversicherung zahlen. Da sind sich wohl beide einig. Und die Gleitzoneneinstufung sei nach Barmermitarbeiterin auch quasch. Aber ist ja schön, dass selbst die Leute, die beruflich jeden Tag damit zu tun haben, da nicht einer Meinung und verwirrt sind! Gibt mir als Laie ein gutes Gefühl. Wie sagte schon Sven82: "das deutsche Sozialrecht - unendliche Weiten..." Gruß, Amy Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag