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LagarMat

an die Steuerexperten hier

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LagarMat
· bearbeitet von Stezo

Hallo!

Hier scheibt Stezos Freundin über seinen Account.

Ich habe folgendes Anliegen:

 

Ich bin noch Studentin und nebenbei im Einzelhandel auf 400€-Basis beschäftigt. Bisher war dieser Verdienst steuerfrei, da unter dem jährlichen Freibetrag von 7.200€.

 

1. Frage: Was zählt als "zu versteuernde Einkünfte"? Oder genauer: Ist der elterliche Unterhalt zu versteuerndes Einkommen? Ich meine nämlich nicht, Stezo doch. :rolleyes: Aber ich denke mir: sonst wäre ich doch automatisch schon drüber und somit steurpflichtig. Was machen dann Studenten, die Bafög bekommen? Ich dachte, nur Geld, was aus beruflichen Tätigkeiten stammt, zählt als Einnahme.

 

2. Frage: Mir wurde ein Job als Förderlehrerin an einer Schule angeboten. 2h pro Woche auf Honorarbasis, ich wäre also Freiberuflich angestellt. Dieses Einkommen müsste ich ja dann versteuern. Und da fängt die Verwirrung erst so richtig an bei mir:

2.1. Wie versteuer ich das? Also wann zahle ich was ans Finanzamt? Melden die sich? Oder muss ich daran denken?

2.2. Welchen Steuersatz hab ich dann?

2.3. Muss ich mich dann auch selbst krankenversichern?

2.4. Muss ich noch irgendwas beachten? Ich will mich ja nicht unwissend strafbar machen... :blushing:

 

 

Danke schonmal.

 

Amy

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berliner
· bearbeitet von berliner
1. Frage: Was zählt als "zu versteuernde Einkünfte"? Oder genauer: Ist der elterliche Unterhalt zu versteuerndes Einkommen?

Das ist eher kein Einkommen. Möglicherweise wird Schenkungssteuer fällig, aber vermutlich sind die Freibeträge hoch genug.

Ich meine nämlich nicht, Stezo doch. :rolleyes: Aber ich denke mir: sonst wäre ich doch automatisch schon drüber und somit steurpflichtig. Was machen dann Studenten, die Bafög bekommen? Ich dachte, nur Geld, was aus beruflichen Tätigkeiten stammt, zählt als Einnahme.

Mit BaföG ist man unterhalb des Freibetrags, es wirkt aber als Sockelbetrag, auf den weiteres Einkommen raufkommt und erhöht dadurch die Progression.

2. Frage: Mir wurde ein Job als Förderlehrerin an einer Schule angeboten. 2h pro Woche auf Honorarbasis, ich wäre also Freiberuflich angestellt. Dieses Einkommen müsste ich ja dann versteuern. Und da fängt die Verwirrung erst so richtig an bei mir:

2.1. Wie versteuer ich das? Also wann zahle ich was ans Finanzamt? Melden die sich? Oder muss ich daran denken?

Erstmal muß man zwischen Freiberuflern und Gewerbetreibenden unterscheiden. Letztere brauchen eine Gewerbeanmeldung. Freiberufler aber nicht. Du mußt aber höchstwahrscheinlich deine Tätigkeit beim Finanzamt anmelden und bekommst dann eine neue Steuernummer zugewiesen. Die schicken dir ein Formular.

2.2. Welchen Steuersatz hab ich dann?

Je nachdem, wieviel du verdienst nach Progressionstabelle. Das sagt dir deine Steuersoftware.

2.3. Muss ich mich dann auch selbst krankenversichern?

Das hängt davon ab, wie du jetzt versichert bist. Zum Studententarif in der Gesetzlichen? Oder über die Familie? Dann wird man vielleicht ab einer bestimmten Grenze deinen Beitrag hochsetzen. Falls du in der Privaten bist, ändert sich nichts.

2.4. Muss ich noch irgendwas beachten? Ich will mich ja nicht unwissend strafbar machen... :blushing:

Evtl. Umsatzsteuer und Umsatzsteuervoranmeldung. Falls du Rechnungen stellst und diese unter 17.500 pro Jahr bleiben, mußt du keine abführen. Dann schreibst du auf die Rechnung:

 

Gemäß § 19 Abs. 1 UStG wird keine Umsatzsteuer erhoben. Daher finden die Vorschriften über den gesonderten Ausweis der Steuer in einer Rechnung (§ 14 Abs. 1 UStG) keine Anwendung.

 

Edit: und natürlilch auch keine Mehrwertsteuer ausweisen bzw. explizit 0 reinschreiben!

 

Am Anfang des Jahres dann die Steuererklärung für das letzte Jahr machen.

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Fleisch

handelt es sich bei der Tätigkeit um sowas wie U-Plus ? Refrendare etc. stellen sicher, dass kein Unterricht an Schulen ausfällt und damit was für die Statistik getan wird ....?

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LagarMat
· bearbeitet von Stezo

Danke für die schnellen Antworten!

 

Also meine Situation ist folgende: ich erhalte von meinen Eltern monatlich 300€ Unterhalt, da ich kein Bafög bekomme (mein Vater verdient "zu viel"). Dies ist also nicht zu versteuern? Zählt das denn dann ebenso wie Bafög als "Sockel"? Weil dann wären meine 400€ ja doch nicht steuerfrei wie bisher... Denk ich also eher nicht. Aber ist schon unfair gegenüber den Leuten, die Bafög und kein Unterhalt bekommen, oder? Die sind ja eh schon benachteiligt weil sie einen Teil rückerstatten müssen...

 

Dazu verdiene ich monatlich 399€ in meinem Nebenjob. Das sind 4.788€ im Jahr. Plus Unterhalt wären das allerdings schon 8.388€. Sofern der Unterhalt doch gesockelt wird. Wenn nicht, umso besser.

Dann hätte ich ja noch 2.400€ vom Freibetrag über.

 

Mal sehen...2h die Woche sind ...sagen wir mal...9h pro Monat (4,5 Wochen) bei einem Honorar von 15€ die Stunde wären das 135€ im Monat. Ich rechne mal mit 10 Monaten wegen der ganzen Ferien. Das sind dann 1.350€ brutto. Wäre doch locker im Limit! Juchu! :)

Oder beachte ich gerade irgendwas nicht? :blushing:

 

Im Moment bin ich noch über meine Mutter krankenversichert und zahle gar nix.

 

Achso und Referendarin bin ich (leider) auch noch nicht, lediglich Studentin (allerdings direkt vor dem ersten Staatsexamen ^_^ ). Weiß leider nicht, was mit "U-Plus" gemeint ist. U steht für Unterricht?? Kenne mich mit Schulinternen (noch) nicht aus. Allerdings wird meine Stelle gerade zusätzlich geschaffen für die Matheförderung direkt im Unterricht. Ist an anderen Schulen schon eine Vollzeitstelle, hier aber offenbar noch nicht.

 

Amy

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GlobalGrowth

Hallo Amy,

 

schau mal hier: klick

 

Beim Unterhalt bin ich mir nicht sicher,

 

aber wenn dein Nebenjob und deine nebenberufliche Honorarvergütung in Summe über der Freigrenze liegt, fallen definitiv Steuern an...

genauso die Tatsache, wenn die Gesamteinkünfte über mtl 400 steigen, biste auch wieder krankenversicherungspflichtig...

auch aufpassen, dass nicht etwaiges Kindergeld damit zurückzuzahlen ist

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berliner
aber wenn dein Nebenjob und deine nebenberufliche Honorarvergütung in Summe über der Freigrenze liegt, fallen definitiv Steuern an...

auch wenn sie darunter ist, ist möglicherweise eine Anmeldung eim Finanzamt notwendig. Einfach anrufen und fragen. Allerdings bekommt man da gerne auch mal falsche Auskünfte.

genauso die Tatsache, wenn die Gesamteinkünfte über mtl 400 steigen, biste auch wieder krankenversicherungspflichtig...

wenn freiberufliche Tätigkeiten sind, dann eher nicht.

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GlobalGrowth
· bearbeitet von GlobalGrowth

ich geh schon davon aus, dass Krankenversicherungsbeiträge fällig werden, weil sie ja immo familienversichert ist und dadurch die Summe der Einkünfte geprüft wird...

 

Nagel mich darauf jetzt aber nicht fest...ich schlussfolgere das jetzt auch nur...

 

ich hab das mal irgendwann so gelesen:

 

 

Minijobber (und nur die!) dürfen bis 400,00 EUR im Monat verdienen, ohne aus der Familienversicherung rauszufallen.

 

Im übrigen gilt: Solange das einkommensteuerpflichtige Einkommen ( umgerechnet auf den Monat) 350 monatlich nicht übersteigt, bleibt die Familienversicherung erhalten.

 

 

Hab was gefunden:

 

"Das aufgrund selbständig-nebenberuflicher Tätigkeit als Kursleiter/in erzielte Honorar ist nach § 3, Nr. 26, Einkommensteuergesetz, bis zum Betrag von 1.848,00 pro Kalenderjahr steuerfrei (Kursleiterfreibetrag/ Aufwandsentschädigung). Nur das die-sen Betrag übersteigende Honorar unterliegt der Einkommensteuer. Wir empfehlen, die Einkünfte aus der Tätigkeit als Kursleiter/in in der Einkommensteuererklärung anzugeben und unter Hinweis auf § 3, Nr. 26, um den Freibetrag von 1.848,00 zu kürzen."

 

 

damit bleibst weiter familienversichert und zahlst auch keine Steuern :w00t:

 

Grüß mir den Stezo...

Gruß

David

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Fleisch
· bearbeitet von Schnitzel

ob FV oder ne eigene MG kann man anhand der Angaben hier auch noch nicht beantworten. Da müssen mehr Angaben her, die hier allerdings nicht unbedingt öffentlich sein müssen.

 

FV-Prüfung ist ingesamt nen sehr leidiges Thema, v.a. bei Mehrfachbeschäftigung etc.. Macht totalen Spaß den Leuten hinterher zu telefonieren, damit man so nen Fall dann mal abschließen kann <_<

 

@ Growth: fast korrekt mit dem Einkommen. Aktuell 355 € mtl. und ab 01.01.2009 sogar 360 € mtl., wobei hier noch bestimmte Dinge wieder abgezogen werden können.

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GlobalGrowth
ob FV oder ne eigene MG kann man anhand der Angaben hier auch noch nicht beantworten. Da müssen mehr Angaben her, die hier allerdings nicht unbedingt öffentlich sein müssen.

 

FV-Prüfung ist ingesamt nen sehr leidiges Thema, v.a. bei Mehrfachbeschäftigung etc.. Macht totalen Spaß den Leuten hinterher zu telefonieren, damit man so nen Fall dann mal abschließen kann <_<

 

@ Growth: fast korrekt mit dem Einkommen. Aktuell 355 mtl. und ab 01.01.2009 sogar 360 mtl., wobei hier noch bestimmte Dinge wieder abgezogen werden können.

 

ich merk mir die Zahlen nie!

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Fleisch

ich schon, arbeite ja täglich mit denen :thumbsup:

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LagarMat
· bearbeitet von Stezo

Also die 400 sind festangestellt, die 9h (oder so) wären freiberuflich.

 

Ich fasse mal kurz zusammen um sicherzustellen, dass ich alles richtig verstanden habe:

- Der Unterhalt ist nicht steuerpflichtig.

- Da der 400-Job und die Honorarsache liegen deutlich unter den 7.200 Freibetrag p.a., daher sind sie nicht zu versteuern.

- Mit der Krankenversicherung bliebe auch alles beim Alten, weil ich ja über die 400 hinaus freiberuflich verdiente.

=> D.h. für mich ändert sich rein formal mit dem neuen, zusätzlichen Job in der Schule doch nichts!?

 

Bleiben mir noch folgende Fragen:

(1) Muss ich diese freiberufliche Anstellung irgendwie anmelden? Ah ja Finanzamt anrufen. Hm wieso geben die mir eine falsche Auskunft? Wohin soll ich mich denn dann wenden?

(2) Habe ich die 7.200 automatisch oder muss ich irgendwie einen Freistellungsantrag stellen?

(3) Wie läuft das mit der Lohnsteuerkarte? Die hat ja mein anderer Arbeitgeber (400-Job).

 

Danke. :)

Amy

 

edit: hm aber ich mache doch gar keine Steuererklärung, David... Also mach ich einfach gar nix, ja? Sondern weiß, dass schon alles richtig so ist und wenn das Finanzamt doch mal nett anfragt, kann ich auf §3 Einkommenssteuergesetz verweisen. :D

 

schnitzel: was heißt FV und MG? Sorry, aber hatte noch nie etwas mit Steuerrecht zu tun und daher ganz grün hinter den Ohren was Abkürzungen usw. angeht. ;)

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Fleisch
· bearbeitet von Schnitzel

ich versuch' mich mal aufgrund beruflicher Kontakte...

 

mit der Krankenversicherung ändert sich was, wenn du mehr als 400 € mtl. brutto hast. D.h. du darfst bei Minijob + Selbstständigkeit auf keinen Fall drüber kommen. Sowas wird von deiner Krankenkasse rückwirkend geprüft. Betrachtungszeitraum ist i.d.R. 1 Jahr.

Die FV-Grenze für Minijobs liegt bei 4.800 € p.a..

 

Vorsicht bei den Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit. Diese Einkünfte sind anzugeben. Wenn es rauskommt, dass du wissentlich falsche oder unvollständige Angaben gemacht hast bzw. dein Vater oder Mutter über die du versichert bist, wird deine Kasse dir eine nette Zahlungsaufforderung zukommen lassen. Glaube mir die ist nicht nett. Das macht auch keinen Spaß den Leuten sowas mitteilen zu müssen und sich anschließend die Beleidigungen anhören zulassen.

 

Sollte rauskommen, dass du, man spricht dann von hauptberuflicher Selbstständigkeit, aus der FV rausfällst, dann haste wenn wir mal von den aktuellen Mittelwerten ausgehen ca. 300 - 320 € mtl. für Kranken- und Pflegeversicherung zu zahlen.

 

Wenn du selbstständig bist brauchst du ja ne Gewerbenummer etc fürs Finanzamt. Je nachdem was du machst brauchst du das ja vor Vorsteuer bzw. Umsatzsteuermeldungen etc. Die Nummern für ein Gewerbe gibt's bei der Arbeitsagentur. Sobald du die hast darfste dich dann an dein Finanzamt wenden.

 

7664 € ist der steuerliche Grundfreibetrag. Der wird auf keiner Lohnsteuerkarte eingetragen, da den jeder hat.

 

Sofern du eine Mehrfachbeschäftigung ausübst brauchste normalerweise ne neue, da du dann von Lohnsteuerklasse I auf Lohnsteuerklasse VI umgestuft werden musst. Die Dinger wiederum bekommste bei der Stadt / Gemeinde, meistens im Bürgerbüro.

 

Edit: sry, aber das sind die Standardabkürzungen mit denen wir arbeiten, damit wir uns nicht dumm und dusselig schreiben ;)

 

FV = Familienversicherung, manchmal auch unter Fami bekannt

MG = Mitgliedschaft / Mitglied

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berliner
(1) Muss ich diese freiberufliche Anstellung irgendwie anmelden? Ah ja Finanzamt anrufen. Hm wieso geben die mir eine falsche Auskunft? Wohin soll ich mich denn dann wenden?

Eine "freiberufliche Anstellung" ist ein Paradoxon. Vielleicht klärst du erstmal, unter welchen Konditionen du da überhaupt arbeitest. Stellst du Rechnungen? Oder bekommst du einen Arbeitsvertrag? Ein echter Freiberufler rechnet seine Leistungen mit Rechnungen ab. Es kann dann auch einen Rahmenvertrag geben, aber man ist eben nicht angestellt.

 

Das FA sagt dir falsche Sachen, weil die keinen Bock haben, genau nachzudenken und deren Auskünfte nicht rechtsverbindlich sind. Wenn du was Falsches machst, kannst du dich nicht auf eventuelle Auskünfte vom FA berufen. Rechtsverbindliche Auskünfte kosten dort Geld. Mir wurde da jedenfalls schon am Telefon Unsinn erzhält.

(2) Habe ich die 7.200 automatisch oder muss ich irgendwie einen Freistellungsantrag stellen?

Steuerrechtliches Existenzminimum 7664 . Du machst eine Steuererklärung und das Finanzamt berücksichtigt den Betrag dann. Dann gibt es einen Bescheid, nach dem du 0 zu zahlen hast. Ich glaube nicht, daß du als Freiberufler um die Steuererkärung rumkommst, selbst wenn du drunter bleibst. Aber vielleicht geht es ja, wenn das nur eine Nebentätigkeit ist. Aber da erkundige dich lieber beim Finanzamt und/oder Lohnsteuerhilfeverein.

(3) Wie läuft das mit der Lohnsteuerkarte? Die hat ja mein anderer Arbeitgeber (400-Job).

Als Freiberufler brauchst du keine für deinen Auftraggeber. Der führt ja keine Steuern für dich ab.

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LagarMat
· bearbeitet von Stezo
mit der Krankenversicherung ändert sich was, wenn du mehr als 400 mtl. brutto hast. D.h. du darfst bei Minijob + Selbstständigkeit auf keinen Fall drüber kommen. Sowas wird von deiner Krankenkasse rückwirkend geprüft. Betrachtungszeitraum ist i.d.R. 1 Jahr.

Die FV-Grenze für Minijobs liegt bei 4.800 p.a..

 

... aus der FV rausfällst, dann haste wenn wir mal von den aktuellen Mittelwerten ausgehen ca. 300 - 320 mtl. für Kranken- und Pflegeversicherung zu zahlen.

Danke für deine Bemühungen, Schnitzel!

und natürlich auch allen anderen. ;)

 

Wegen der Krankenkassengeschichte hat sich das jetzt erledigt. Wäre für mich ja ein deutliches Minusgeschäft:

Jetzt zahle ich nichts, da FV. :)

Arbeite ich für die Schule, verdiene ich zwar 135 mehr, hätte aber 300 Krankenkasse zu zahlen. Damit hätte ich 265 Mehrausgaben plötzlich, ganz zu schweigen vom Mehraufwand, da ich ja mehr arbeiten würde. Für GAR NIX. *arg*

 

Dann bleib ich lieber bei meinem einen Job und damit FV, da hab ich VIEL mehr von!

Wer hätte das gedacht? Nicht die Steuern machen einen Strich durch die Rechnung, sondern die olle Krankenversicherung. :(

 

Naja.

Danke euch allen!

 

Schönen Abend in die Runde.

 

Amy

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Fleisch

was machst du zur Zeit beruflich ? Studium ? Schule ? Ggf. gäbs da noch Möglichkeiten was "zu steuern" :thumbsup:

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billy-the-kid
Wegen der Krankenkassengeschichte hat sich das jetzt erledigt. Wäre für mich ja ein deutliches Minusgeschäft:

Jetzt zahle ich nichts, da FV. :)

Arbeite ich für die Schule, verdiene ich zwar 135 mehr, hätte aber 300 Krankenkasse zu zahlen. Damit hätte ich 265 Mehrausgaben plötzlich, ganz zu schweigen vom Mehraufwand, da ich ja mehr arbeiten würde. Für GAR NIX. *arg*

 

Sooo schlimm wir das ja wohl nicht sein, da würde ich mich doch mal direkt bei der Kasse erkundigen. Und, hast du nicht auch eine Menge Unkosten (Fahrt, Ausbildungsmaterial, Telefon, Porto, Internet, Schreubgerät, Aktentasche, ...), die du als Arbeitnehmer gegenrechen kannst.

 

Als erstes solltes du vorher mal klären, ob angestellt oder Freiberufler.

 

Als Freiberufler brauchst du ja evtl. 40m2 Arbeitszimmer, eine Lagerhalle und einen Geschäftswagen? :w00t::w00t::w00t:

 

Grüße, billy-the-kid

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Fleisch

@ billy: so sachen interessieren die KV nicht. das interessiert das finanzamt. sie kann da nicht einfach wie bei der steuer vorgehen. das muss man schon sauber trennen.

 

artfremde erträge und aufwendungen zu verrechnen geht nämlich so nicht !

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LagarMat
was machst du zur Zeit beruflich ? Studium ? Schule ? Ggf. gäbs da noch Möglichkeiten was "zu steuern" :thumbsup:

Ich studiere noch. Jetzt im letzten Semester. dann folgt die einjährige Examensphase.

 

Sooo schlimm wir das ja wohl nicht sein, da würde ich mich doch mal direkt bei der Kasse erkundigen. Und, hast du nicht auch eine Menge Unkosten (Fahrt, Ausbildungsmaterial, Telefon, Porto, Internet, Schreubgerät, Aktentasche, ...), die du als Arbeitnehmer gegenrechen kannst.

 

Selbst wenn ich im Monat nur 100 KK zahle, arbeite ich dann entsprechend für 35 effektiv nach Abzug. Das ist für den ganze Aufwand einfach zu wenig! Zumal ich ja dann offenbar doch ne Steuererklärung machen muss, also noch mehr Aufwand. Und das für die wenigen Mücken, die ich dann mehr hab...??

Oder seht ihr das anders?

 

Gruß, Amy

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Fleisch
· bearbeitet von Schnitzel

du könntest dich zumindest noch für dieses Semester in die sog. KVdS, d.h. die Krankenversicherung für Studenten versichern. Der Spaß würde monatlich 66,xx € kosten (geh mal davon aus, dass du über 23 Jahre bist und keine Kiddis hast). Dann könntest du mehr als die 4.800 € verdienen mit dem / den Minijob(s). Offiziell muss das ganze nur weniger als 20 h in der Woche betragen, damit dein Studium noch im Vordergrund steht.

 

Den Umfang der Selbstständigkeit, wenn's denn eine ist, kann man als Kasse nicht direkt prüfen. Da wird dann der Einkommenssteuerbescheid (EStB) herangezogen. Der sollte dann natürlich bei deinen Einkünften aus selbsständiger Tätigkeit nicht viel viel mehr ausweisen als deine Einkünfte aus dem / den Minijob(s). Sonst könnten da mal ein paar Fragen kommen.

 

Examensphase müsste man dann nochmal bei schauen.

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GlobalGrowth
Ich studiere noch. Jetzt im letzten Semester. dann folgt die einjährige Examensphase.

 

 

 

Selbst wenn ich im Monat nur 100 KK zahle, arbeite ich dann entsprechend für 35 effektiv nach Abzug. Das ist für den ganze Aufwand einfach zu wenig! Zumal ich ja dann offenbar doch ne Steuererklärung machen muss, also noch mehr Aufwand. Und das für die wenigen Mücken, die ich dann mehr hab...??

Oder seht ihr das anders?

 

Gruß, Amy

 

ich würde erstmal prüfen, ob:

 

"Das aufgrund selbständig-nebenberuflicher Tätigkeit als Kursleiter/in erzielte Honorar ist nach § 3, Nr. 26, Einkommensteuergesetz, bis zum Betrag von 1.848,00 pro Kalenderjahr steuerfrei (Kursleiterfreibetrag/ Aufwandsentschädigung). Nur das die-sen Betrag übersteigende Honorar unterliegt der Einkommensteuer. Wir empfehlen, die Einkünfte aus der Tätigkeit als Kursleiter/in in der Einkommensteuererklärung anzugeben und unter Hinweis auf § 3, Nr. 26, um den Freibetrag von 1.848,00 zu kürzen."

 

überhaupt zu einer Krankenversicherungspflicht bei dir führt, Schnitzel hat es bereits richtig gesagt, es wird die Summe deiner Einkünfte bei der GKV betrachtet, nur wenn du wegen dem Kursleiterfreibetrag keine Steuern zu zahlen hast, kann die Kasse auch keinen Nachweis führen...ohne mich jetzt zu weit aus dem Fenster zu lehnen, würde ich mal vermuten...da keine Beitragspflicht entsteht...

 

Schnitzel, vielleicht prüfst du das mal intern, würde mich nämlich auch interessieren!

 

cya

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LagarMat

Ja, ich werd es lassen. Der ganze Aufwand lohnt sich meiner Meinung nach nicht für die paar zusätzlichen Euros.

Aber vielen Dank für die kompetente Beratung! :)

 

Gruß, Amy

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GlobalGrowth
Ja, ich werd es lassen. Der ganze Aufwand lohnt sich meiner Meinung nach nicht für die paar zusätzlichen Euros.

Aber vielen Dank für die kompetente Beratung! :)

 

Gruß, Amy

 

na aber Hallo, so schnell gibt man doch net auf... :thumbsup:

Warte erstmal ab, was der Schnitzel noch in Erfahrung bringt, der ist ja genau an der Quelle :lol:

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neysee
ich würde erstmal prüfen, ob:

 

"Das aufgrund selbständig-nebenberuflicher Tätigkeit als Kursleiter/in erzielte Honorar ist nach § 3, Nr. 26, Einkommensteuergesetz, bis zum Betrag von 1.848,00 pro Kalenderjahr steuerfrei (Kursleiterfreibetrag/ Aufwandsentschädigung). Nur das die-sen Betrag übersteigende Honorar unterliegt der Einkommensteuer. Wir empfehlen, die Einkünfte aus der Tätigkeit als Kursleiter/in in der Einkommensteuererklärung anzugeben und unter Hinweis auf § 3, Nr. 26, um den Freibetrag von 1.848,00 zu kürzen."

 

Wo findet man denn noch solche Uralt-Daten? Das sind doch schon längst 2100.

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Fleisch
· bearbeitet von Schnitzel

nich meggern neysee, regelungen liefern ;)

 

klar kann ich nachschauen wg. des übungsleiterfreibetrages, allerdings glaube ich nicht, dass der hier greift außer das projekt etc. ist entsprechend ausgewiesen und noch zwei drei andere sachen sind erfüllt.

 

ich packs mir auf die to-do-liste, aber genaueres kann ich frühstens nächsten freitag liefern. hab frei bzw. bin dienstlich weg....prüfung ;)

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neysee
· bearbeitet von neysee
nich meggern neysee, regelungen liefern ;)

 

Quelle ist logischerweise das nach meiner Erinnerung schon genannte EStG, dort §3, Ziffer 26 nach der rückwirkenden Änderung zum 1.1.2007 durch das Gesetz zur weiteren Stärkung des ehrenamtlichen Engagements vom 10.10.2007, verkündet im BGBl am 15.10.2007. Genau genug?

 

klar kann ich nachschauen wg. des übungsleiterfreibetrages, allerdings glaube ich nicht, dass der hier greift außer das projekt etc. ist entsprechend ausgewiesen und noch zwei drei andere sachen sind erfüllt.

 

Steuerfrei bleiben die 2100 Euro, wenn die Tätigkeit nebenberuflich u.a. als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer bei einer öffentlichen Einrichtung oder einer gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Organisation (i.S.d. §9 Nr. 5 KStG) erfolgt. Nebenberuflich ist erfüllt, und es handelt sich um eine Lehrtätigkeit. Also muss nur noch die Schule staatlich oder gemeinnützig sein. Ich weiß doch schon, warum ich jedes Jahr vom FA völlig unwidersprochen 2100 bzw. früher 1848 Euro von dem Einkommen aus meinem nebenberuflichen Lehrauftrag an der Hochschule abziehe.

 

Einzige Frage die bleibt, ist, ob steuerfrei auch sozialversicherungsfrei heißt.

 

PS: Ein selbständige Lehrtätigkeit gehört zu den klassichen freiberuflichen Tätigkeiten. Für eine solche ist eine Gewerbeanmeldung nicht erforderlich. Diese würde auch nicht beim FA sondern bei der Gemeinde erfolgen (das FA erhält allerdings eine Abschrift). Einnahmen verschweigen lohnt allerdings trotzdem nicht, gerade bei Lehraufträgen an staatlichen Schulen/Hochschulen kriegt das FA i.A. schon mit der Jahresbescheinigung eine Kontrollmitteilung.

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