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Stairway

Hallo zusammen,

 

habe hier ein Inventar (verkürzt)

 

 

AV:

Gebäude: 100.000

Fuhrpark: 50.000

UV:

Stühle: 8.000

Leim: 1.000

Kasse: 5.000

 

EK:

Nicht gegeben

 

FK:

100.000

 

Okay, damit komme ich dann schnell auf die Bilanzsumme von 164.000 und dann auch per 164.000-100.000 auf das EK von 64.000.

Zudem ist angegeben, dass das EK im Vorjahr 54.000 betrug.

 

Die Frage ist nun nach dem Jahreserfolg in diesem Jahr, was demnach die Veränderung des EK (10.000 ) sein müsste.

 

Nun wird die Frage aber um folgendes erweitert:

 

1.) "Der Inhaber schenkt Stühle im Wert von 1000 dem örtlichen Kindergarten."

Ergo müsst nun der Gewinn auf 9.000 sinken. Richtig ?

 

2.) "Desweiteren hat er dem Unternehmen einen privaten PC im Wert von 1.500 überlassen."

Dazu nun dir Frage, verbuche ich das Erfolgswirksam über das EK oder steigert das den Gewinn ? - Ich denke ersteres, richtig ?

 

Wäre dankbar wenn da schnell einer drübersehen könnte.

 

Grüße

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Fleisch
· bearbeitet von Schnitzel

alle Angaben ohne Gewähr

 

Is ne Frage aus der GuV, nicht aus der Erfolgsrechnung

 

zu 1.

ist eine Minderung des Anlagevermögens

müsste als Aufwand der GuV bilanziert werden

--> Gewinn 9.000 €

 

zu 2.

also den Gewinn steigert es meiner Ansicht nach nicht. Ist ja keine erfolgswirksame Buchung im eigentlichen Sinne, da hier ja kein Ertrag aus einer Forderung erzielt wird. Du veränderst damit ja lediglich dein Anlagevermögen, wobei ich mir gerade noch Gedanken über die Buchung mache....

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Stairway
alle Angaben ohne Gewähr

 

Is ne Frage aus der GuV, nicht aus der Erfolgsrechnung

 

zu 1.

ist eine Minderung des Anlagevermögens

müsste als Aufwand der GuV bilanziert werden

--> Gewinn 9.000

 

zu 2.

also den Gewinn steigert es meiner Ansicht nach nicht. Ist ja keine erfolgswirksame Buchung im eigentlichen Sinne, da hier ja kein Ertrag aus einer Forderung erzielt wird. Du veränderst damit ja lediglich dein Anlagevermögen, wobei ich mir gerade noch Gedanken über die Buchung mache....

 

Genau den Gedankengang hatte ich auch, deshalb einfach erfolgsneutral ins EK buchen würde ich sagen. Allerdings wäre das ein harter Brocken, denn wir sind hier an der Uni in ReWe noch sehr weit am Anfang, die meisten haben noch nichtmal ne Bilanz gesehen (es langweilt schon sehr) von daher kann ich mir das kaum vorstellen.

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Boersifant

Das zweite ist denke ich eine erfolgsneutrale Privateinlage. Zur Steigerung des Gewinns kann sie nicht beitragen.

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Gast240123
· bearbeitet von Schlafmuetze

Handelsrechtlich

 

Stühle (BS: Sonstige betriebliche Aufwendungen an BGA)

 

...dagegen sind Spenden und Unterstützungen...unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen (Nr. 8) auszuweisen. (WP Handbuch, Abschnitt F, Rn. 319, S. 393)

 

PC (HGB: m.W. keine Buchung - IFRS Einzelabschluss: Behandlung wie im Steuerrecht zum beizulegenden Zeitwert)

 

Sacheinlage (BGA an EK - Bewertung mit dem vereinbarten Ausgabebetrag als AK- in diesem Fall: 1 Euro Erinnerungswert oder kein Ansatz!)

 

 

Steuerrechtlich

 

Stühle - Behandlung wie im hare

 

PC - § 6 EStG ist zu beachten. Bewertung zum Teilwert.

 

BS: BGA an Einlage 1500 - Aufnahme in das Anlageverzeichnis

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Fleisch
· bearbeitet von Schnitzel

du meinst die Antwort ist zu einfach ;)

 

hmmm, ins EK würde ich das eigentlich nicht unmittelbar einbuchen, aber ihr scheint nach deiner Auflistung keine anderen Konten zu haben.

 

Ich könnte mir höchtens vorstellen, dass ansonsten du eine erfolgswirksame Buchung aufstellst, indem du als Unternehmen aus dem Privatbestand etwas abkaufst.

 

Also quasi

 

Einrichtung und Ausstattung (oder wie das bei euch heißen mag) 1500

an Bank 1500

 

Mir ist gerade aufgefallen, dass ich fälschlicherweise von Anlagevermögen geschrieben hab. PCs zählen ja zum Umlaufvermögen, sofern sie nicht mit dem Gebäude fest verbunden sind. <_<

 

Wobei es gibt noch die äh Privateinlage, bei der du Einrichtungen ins Unternehmen einbringst. Könnte auch noch sein.

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ahmet
· bearbeitet von ahmet

Die Information ist für eine korrekte Lösung zu dünn:

 

- handelsrechtliche Beurteilung oder

- steuerrechtliche Beurteilung ?

 

oder gar beides.

 

Kapitalgesellschaft oder Einzelunternehmer / Personengesellschaft?

 

Bitte ergänzen

 

ahmmet

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Fleisch

hier geht's um einen ganz allgemeinen Fall. Das, was die da machen betrachtet noch keine Rechtsformen mit. Soweit sind die noch lange nicht.

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ahmet

ok

 

Stühle:

 

Entnahme erfolgt zum Zeitwert/Teilwert (keine Angabe, daher unterstellt Zeitwert = Buchwert)

Buchung: Aufwand an Anlagevermögen (Konto: Aufwand aus dem Abgang von Anlagevermögen)

Gewinnauswirkung: - 1.000

 

Buchung im Spendenaufwand halte ich für Mumpitz (aber ich kann mich irren)

 

Einlage PC

 

Einlage ebenfalls zum Zeitwert/Teilwert

bei einem Einzelunternehmer: per BGA an Kapitalkonto Einzelunternehmer

Gewinnauswirkung: keine

 

Gruß ahmet

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andy
Hallo zusammen,

 

habe hier ein Inventar (verkürzt)

 

 

AV:

Gebäude: 100.000

Fuhrpark: 50.000

UV:

Stühle: 8.000

Leim: 1.000

Kasse: 5.000

 

EK:

Nicht gegeben

 

FK:

100.000

 

Okay, damit komme ich dann schnell auf die Bilanzsumme von 164.000 und dann auch per 164.000-100.000 auf das EK von 64.000.

Zudem ist angegeben, dass das EK im Vorjahr 54.000 betrug.

 

Die Frage ist nun nach dem Jahreserfolg in diesem Jahr, was demnach die Veränderung des EK (10.000 ) sein müsste.

 

Nun wird die Frage aber um folgendes erweitert:

 

1.) "Der Inhaber schenkt Stühle im Wert von 1000 dem örtlichen Kindergarten."

Ergo müsst nun der Gewinn auf 9.000 sinken. Richtig ?

 

2.) "Desweiteren hat er dem Unternehmen einen privaten PC im Wert von 1.500 überlassen."

Dazu nun dir Frage, verbuche ich das Erfolgswirksam über das EK oder steigert das den Gewinn ? - Ich denke ersteres, richtig ?

 

Wäre dankbar wenn da schnell einer drübersehen könnte.

 

Grüße

Ich mein, bei Fall 1 muss man noch unterscheiden, ob die Spende dafür gedacht war, später vielleicht einen "Auftrag" vom Kindergarten zu bekommen. Wenn also die Spende damit zu tun hat, einen Auftrag zu bekommen.

 

Zu 2:

Ist ja eine Privateinlage. Diese Vorgänge beeinflussen ja das EK am Ende des Jahres, haben allerdings nichts mit dem Unternehmenserfolg zu tun.

Also:

EK am Ende des Jahres minus EK am Anfang der Periode minus Privateinlagen.

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Emilian
Ich mein, bei Fall 1 muss man noch unterscheiden, ob die Spende dafür gedacht war, später vielleicht einen "Auftrag" vom Kindergarten zu bekommen. Wenn also die Spende damit zu tun hat, einen Auftrag zu bekommen.

So wie bei Siemens? :rolleyes:

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andy
So wie bei Siemens? :rolleyes:

Hört sich schon irgendwie komisch an, stimmt. :w00t:

Es war auch in der KLR Vorlesung, dass muss ich dazu sagen, also wirds wohl für diesen Fall nicht relevant sein.

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Gast240123

Stimmt! In diesem Fall muss geprüft werden, ob ein immaterieller Vermögenswert (Belieferungsrecht/Kundenbeziehung) entstanden ist.

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Stairway
Hallo zusammen,

 

habe hier ein Inventar (verkürzt)

 

 

AV:

Gebäude: 100.000

Fuhrpark: 50.000

UV:

Stühle: 8.000

Leim: 1.000

Kasse: 5.000

 

EK:

Nicht gegeben

 

FK:

100.000

 

Okay, damit komme ich dann schnell auf die Bilanzsumme von 164.000 und dann auch per 164.000-100.000 auf das EK von 64.000.

Zudem ist angegeben, dass das EK im Vorjahr 54.000 betrug.

 

[...]

 

2.) "Desweiteren hat er dem Unternehmen einen privaten PC im Wert von 1.500 überlassen."

Dazu nun dir Frage, verbuche ich das Erfolgswirksam über das EK oder steigert das den Gewinn ? - Ich denke ersteres, richtig ?

 

Wäre dankbar wenn da schnell einer drübersehen könnte.

 

Grüße

 

Dann nochmal zurück zur Fragestellung, ich denke sämtliche Sonderfälle sind hier nicht relevant, da es eine der ersten Accounting Vorlesungen ist und wie gesagt, die meisten noch von nix ne Ahnung haben.

 

Also kann man dann sagen, dass der PC ins Anlagevermögen zu 1.500 kommt und gleichzeitig das EK um 1.500 steigt ? Das ganze auf den Gewinn aber keinen Einfluss hat ?

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Chris89
· bearbeitet von Chris89

Stühle:

 

Anlagevermögen

Sonstige Soziale Aufwendungen

--> GuV-Wirksam

Wenn du dem Kindergarten 1500€ bar geschenkt hättest, wäre das ja auch eine aufwendung

 

PC:

 

Eigenkapital

Anlagevermögen

--> nicht auf GuV-Wirksam

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Gast240123
Also kann man dann sagen, dass der PC ins Anlagevermögen zu 1.500 kommt und gleichzeitig das EK um 1.500 steigt ? Das ganze auf den Gewinn aber keinen Einfluss hat ?

 

Die Zugangsbuchung hat zwar keinen Einfluss auf die GuV, aber die sich daran anschließende Abschreibung. Handelsrechtlich könnte man den PC sogar sofort abschreiben (Steht u.a. im BeBiKo, § 253 HGB "Anschaffungskosten"), da die starren GWG-Grenzen des Steuerrechts nicht gelten, allerdings ist es in der Praxis Usus diese heranzuziehen (Grund: Einheitsbilanz!).

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Stairway
Die Zugangsbuchung hat zwar keinen Einfluss auf die GuV, aber die sich daran anschließende Abschreibung. Handelsrechtlich könnte man den PC sogar sofort abschreiben (Steht u.a. im BeBiKo, § 253 HGB "Anschaffungskosten"), da die starren GWG-Grenzen des Steuerrechts nicht gelten, allerdings ist es in der Praxis Usus diese heranzuziehen (Grund: Einheitsbilanz!).

 

Ah das meintest du mit dem 1 Euro Erinnerungswert. Vielen Dank !

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Gromit

Hallo,

also wir haben auch grad erst mit accounting angefangen und hatten in der letzten Übung einen ähnlichen Fall:

 

Verbucht haben wir es über das Privatkonto des Unternehmers.

 

BGA an Privatkonto XY

 

Das ganze ist auf keinen Fall erfolgswirksam!

 

 

Was studierst du denn eigentlich?

 

Grüße, Gromit

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andy

Das ist klar, erfolgswirksam ist das auf keinen Fall, da Privateinlage.

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ywendala

Kann es sein, dass die Stühle nicht aus der BGA, sondern aus den fertigen Erzeugnissen genommen werden müssen? Denn das Unternehmen scheint die Stühle herzustellen. Wozu brauchen die sonst Leim?

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Stairway
Kann es sein, dass die Stühle nicht aus der BGA, sondern aus den fertigen Erzeugnissen genommen werden müssen? Denn das Unternehmen scheint die Stühle herzustellen. Wozu brauchen die sonst Leim?

 

Ja, die wurden aus dem Umlaufvermögen entnommen. Ist ein Stuhlhersteller.

 

Die Aufgabe wurde so auch korrekt gelöst.

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ywendala
· bearbeitet von ywendala

Wie hattet ihr denn die Sache mit der Einlage gelöst?

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Stairway
Wie hattet ihr denn die Sache mit der Einlage gelöst?

 

Also erstmal hatte ich die Frage nicht richtig zuende gelesen. Eigentlich traten diese Effekte (Spende der Stühle und Schenkung des PC`s ) schon während des Geschäftsjahres auf und später musste nun der Gewinn (EK Neu - EK Alt) um diese Effekte bereinigt werden. (Ich hatte das Anfangs so verstanden, dass diese Effekte erst danach auftreten und man den Gewinn dann aus dieser Sicht modifizieren muss.

 

Also quasi genau andersrum wie oben beschrieben, aber ändert am Prinzip ja nichts:

 

Also: EK Neu (64.000 - 54.000) ergibt erstmal einen Gewinn von 10.000.

 

Gewinn 10.000

+ Entnahme der Stuhle (Spende)

- Einlage des PC`s (Schenkung)

 

Der Gewinn wird also um diese Effekte bereingt, da sonst der Eindruck entstehen würde, die Einlage des PC`s, die ja die EK erhöht hat, wäre ein Gewinn gewesen. Konträr dazu die Entnahme der Stühle.

 

Etwas konfus, ich weiss. Aber so verständlich ?

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ywendala

Ja, war verständlich :)

 

Habt ihr dazu auch die Buchungssätze besprochen? Da würde mich speziell die Spende interessieren, da hier verschiedene Konten genannt wurden.

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Stairway
Ja, war verständlich :)

 

Habt ihr dazu auch die Buchungssätze besprochen? Da würde mich speziell die Spende interessieren, da hier verschiedene Konten genannt wurden.

 

Die Buchungsätze haben wir nicht besprochen, aber ich kann die Professorin mal danach fragen.

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