calandor November 13, 2008 Im öffentlichen Dienst wird man nicht gefragt, ob man das will --> Pflichtversicherung den zweiten teil meines posts habe ich nicht mehr auf die VBLKlassik bezogen... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Urmel November 13, 2008 · bearbeitet November 13, 2008 von Urmel den zweiten teil meines posts habe ich nicht mehr auf die VBLKlassik bezogen... aber auf meine Antwort, Da bist Du falsch informiert! die darauf bezogen war: und nochmal: kein Arbeitgeber gibt dir ne arbeitgeberfinanzierte bAV wenn du einen befristeten Vertrag hast! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
calandor November 13, 2008 aber auf meine Antwort, die darauf bezogen war: eigentlich wollt ich da nur noch was zu beitrag #51 + #52 anführen... da ward doch noch gar nicht von der vbl die rede Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Urmel November 13, 2008 eigentlich wollt ich da nur noch was zu beitrag #51 + #52 anführen... da ward doch noch gar nicht von der vbl die rede ok Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fleisch November 14, 2008 · bearbeitet November 14, 2008 von Schnitzel Da die Diskussion nicht im News-Thread laufen soll, hab ich eure Beiträge in diesen Thread ausgelagert und bitte euch, auch in Zukunf hier zu posten. News aber nach wie vor bitte in den News-Thread Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
billy-the-kid November 14, 2008 Wer bekommt eigentlich dann das Geld der Leute, die ihre Ansprüche verloren haben, obwohl für sie Geld einbezahlt wurde? Zunächst mal der, der es eingezahlt hat: die arbeitnehmerfinanzierten Anteile: der Arbeitnehmer. Die arbeitgeberfinanzierten Anteile: der Arbeitgeber; der kann aber auch von Fall zu Fall (von Jahr zu Jahr) verzichten, dann macht die Kasse einen Stornogewinn, der der Versichertengemeinschaft zugutekommt. Kleiner Tipp, wenn man den Arbeitgeber wechselt: nach der Einigung auf Bedingungen (Tätigkeit, Gehalt) kann man durchaus noch das Thema Verlust von Ansprüchen aus AG-Wechsel ansprechen. Manchmal bringt´s was. Grüße, billy-the-kid Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Urmel November 15, 2008 · bearbeitet November 15, 2008 von Urmel Da die Diskussion nicht im News-Thread laufen soll, hab ich eure Beiträge in diesen Thread ausgelagert und bitte euch, auch in Zukunf hier zu posten. News aber nach wie vor bitte in den News-Thread Es ging aber nicht um das "Für und Wider". Aus der Sicht von Arbeitgebern und Versicherungsgesellschaften gibt es vielleicht ein "Für". Für uns, die wir uns um eine gescheite Altersvorsorge kümmern wollen aber nicht. Es ist kein "Diskussionsthread über das Für und Wider", nur weil hier wieder jemand eine kontroverse Haltung eingenommen hat (die nicht dem Thema galt). Das Thema müsste in etwa lauten "Verlust der arbeitgeberfinanzierten BAV bei Arbeitgeberwechsel". Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Urmel November 15, 2008 najut, nehm ich den subtitel raus danke! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
stuttgarter Juni 7, 2011 Ich würde gerne die Thematik nochmals aufnehmen. Was ist, wenn ich eine arbeitgeberfinanzierte BAV habe, zuzätzlich noch einbezahle (z.B. 25 EUR pro Monat) und das Unternehmen VOR Ablauf der 5 Jahre verlasse? Wieviel Anspruch habe ich dann? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
August Zillmer Juni 10, 2011 Ich würde gerne die Thematik nochmals aufnehmen. Was ist, wenn ich eine arbeitgeberfinanzierte BAV habe, zuzätzlich noch einbezahle (z.B. 25 EUR pro Monat) und das Unternehmen VOR Ablauf der 5 Jahre verlasse? Wieviel Anspruch habe ich dann? Der Teil der Anwartschaft, der vom Arbeitgeber finanziert wurde, verfällt; der Teil, der aus Entgeltumwandlung stammt, ist unverfallbar. Die Zusage kann eine andere Regelung vorsehen. Die darf aber nur besser (aus AN-Sicht) sein. August Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag