Urmel November 8, 2008 · bearbeitet November 8, 2008 von Urmel Bei arbeitgeberfinanzierter Betriebsrente: Früher Jobwechsel kann Altersversorgung kosten Klick Auf was kann man sich überhaupt noch verlassen in dieser Bananenrepublik Schlimm genug, daß die Leute zu dauerndem Jobwechsel gezwungen werden, jetzt verfallen dadurch auch noch ihre Ansprüche auf Betriebsrente! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
GlobalGrowth November 12, 2008 Auf was kann man sich überhaupt noch verlassen in dieser Bananenrepublik Schlimm genug, daß die Leute zu dauerndem Jobwechsel gezwungen werden, jetzt verfallen dadurch auch noch ihre Ansprüche auf Betriebsrente! man, da steht arbeitgeberfinanzierte bAV...wenn das Ganze arbeitnehmerfinanziert ist, gibts nen Gesetz namens Portabilität...also erst lesen, dann denken, dann posten...solche sinnlos Kommentare sind für keinen hilfreich! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sapine November 12, 2008 · bearbeitet November 12, 2008 von Sapine man, da steht arbeitgeberfinanzierte bAV...wenn das Ganze arbeitnehmerfinanziert ist, gibts nen Gesetz namens Portabilität...also erst lesen, dann denken, dann posten...solche sinnlos Kommentare sind für keinen hilfreich! Nun ja - wenn mein Arbeitgeber mir als besondere Zusatzleistung die arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersvorsorge anpreist und mit diesem Hinweis bei Gehaltsverhandlungen kommt, dann ist es schon ärgerlich, wenn man die Altersversorgung dann später nicht oder nicht in der erwarteten Höhe bekommt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
GlobalGrowth November 12, 2008 Nun ja - wenn mein Arbeitgeber mir als besondere Zusatzleistung die arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersvorsorge anpreist und mit diesem Hinweis bei Gehaltsverhandlungen kommt, dann ist es schon ärgerlich, wenn man die Altersversorgung dann später nicht oder nicht in der erwarteten Höhe bekommt. es gibt für diesen Fall die gesetzliche Unverfallbarkeit beginnend ab dem 25 Lebensjahr nach 5 Jahren Betriebszugehörigkeit! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Urmel November 12, 2008 beginnend ab dem 25 Lebensjahr nach 5 Jahren Betriebszugehörigkeit! Nur daß Leuten das wenig bringt, die häufig ihren Arbeitsplatz wechseln müssen. Und gerade die hätten die Betriebsrente dann am nötigsten. Hat ja alles schon seinen Sinn, Betriebsrenten einzuführen, auf die dann nur die wenigsten mal einen Anspruch haben! Wer bekommt eigentlich dann das Geld der Leute, die ihre Ansprüche verloren haben, obwohl für sie Geld einbezahlt wurde? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
highline November 13, 2008 damit so etwas in zukunft nicht mehr passiert, wurde das gesetz doch geändert! Hat ja alles schon seinen Sinn, Betriebsrenten einzuführen, auf die dann nur die wenigsten mal einen Anspruch haben! Wer bekommt eigentlich dann das Geld der Leute, die ihre Ansprüche verloren haben, obwohl für sie Geld einbezahlt wurde? das geht an die versicherten(gemeinschaft). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Urmel November 13, 2008 · bearbeitet November 13, 2008 von Urmel das geht an die versicherten(gemeinschaft). An den kleinen Kreis derer, die eh schon genug für die Rente sparen konnten, weil sie ihr Leben lang /edit: oder zumindest immer wieder langjährig/ einen sicheren Job beim selben Arbeitgeber hatten? Die kriegen dann also die Beiträge, die für die anderen verfallen sind zusätzlich? Mit welchem Recht? Ach so, steht im Gesetz. Klar. Ich sage ja: Bananenrepublik! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sapine November 13, 2008 · bearbeitet November 13, 2008 von Sapine es gibt für diesen Fall die gesetzliche Unverfallbarkeit beginnend ab dem 25 Lebensjahr nach 5 Jahren Betriebszugehörigkeit! An den kleinen Kreis derer, die eh schon genug für die Rente sparen konnten, weil sie ihr Leben lang einen sicheren Job beim selben Arbeitgeber hatten? Die kriegen dann also die Beiträge, die für die anderen verfallen sind zusätzlich? Mit welchem Recht? Naja - ein Leben lang ist bei 5 Jahren schon ein wenig übertrieben. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Urmel November 13, 2008 · bearbeitet November 13, 2008 von Urmel Naja - ein Leben lang ist bei 5 Jahren schon ein wenig übertrieben. Ja, ich meinte das auch überspitzt. Aber Leute mit befristeten Verträgen sind oft nicht 5 Jahre beim selben Arbeitgeber. Die müssen öfters mal wieder neu anfangen. Und wenn dann immer wieder die Betriebsrente verfällt, ist das für diese Leute noch ein zusätzlicher Nachteil. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
GlobalGrowth November 13, 2008 Aber Leute mit befristeten Verträgen sind oft nicht 5 Jahre beim selben Arbeitgeber. Die müssen öfters mal wieder neu anfangen. Und wenn dann immer wieder die Betriebsrente verfällt, ist das für diese Leute noch ein zusätzlicher Nachteil. erstens machen Leute die befristete Verträge haben gar keine bAV...weil dem schon der Arbeitgeber nicht zustimmt und zweitens, wenn es vom Arbeitnehmer gezahlt wurde verfällt gar nix! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Urmel November 13, 2008 · bearbeitet November 13, 2008 von Urmel erstens machen Leute die befristete Verträge haben gar keine bAV... da bist Du falsch informiert! weil dem schon der Arbeitgeber nicht zustimmt und zweitens, wenn es vom Arbeitnehmer gezahlt wurde verfällt gar nix! es ging hier aber jetzt rein um die arbeitgeberfinanzierte Betriebsrente. wenn es vom Arbeitnehmer gezahlt wurde verfällt gar nix! Wäre ja auch noch schöner! Obwohl, es würde mich nicht wundern, wenn sowas auch noch käme.... bei der gesetzlichen Rente läuft es ja eh schon darauf hinaus (ja ich weiß, umlagenfinanziert und nicht vergleichbar mit kapitalgedeckten Eigenbeiträgen). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sapine November 13, 2008 erstens machen Leute die befristete Verträge haben gar keine bAV...weil dem schon der Arbeitgeber nicht zustimmt und zweitens, wenn es vom Arbeitnehmer gezahlt wurde verfällt gar nix! Das ist nur die halbe Wahrheit. Bei einer baV bekommst Du bei vorzeitigem Ausstieg nur einen kleinen Anteil der Beiträge ausgezahlt. Der Rest ist irgendwo im Räderwerk verloren gegangen, wobei durchaus auch etwas beim Arbeitgeber hängen geblieben sein kann. Den kleinen Betrag darf man dann übrigens auch noch versteuern, wenn ich es richtig verstanden habe. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
LagarMat November 13, 2008 · bearbeitet November 13, 2008 von Stezo @Urmel: Wenn es Dir wirklich nur um rein arbeitgeberfinanzierte bAV geht: Wieso sollten Arbeitgeber ihr Geld sinnlos in eine Versicherungsgemeinschaft pumpen? Der positive Effekt, den der AG beim AN durch die Unterstützung zur AV bei unbefristet angestellten Arbeitnehmern erzeugt ist doch eh hinfällig. Meine Frage also: Gibt es das wirklich? Angenommen Fritzchen Müller unterschreibt bei Firma XY einen Zwei-Jahres-Vertrag. Erst nach 5 Jahren Betriebszugehörigkeit hat F. M. Anspruch auf eine Zusatzrente aus der bAV. Nach den zwei Jahren verlässt F.M. Firma XY. Der Arbeitgeber hat also also zwei Jahre Geld(bAV-Zahlungen) in ein schwarzes Loch gepumpt. Das wäre doch echt Blödsinn! Wer macht den sowas? Oder habe ich etwas falsch verstanden? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Urmel November 13, 2008 · bearbeitet November 13, 2008 von Urmel @Urmel:Wenn es Dir wirklich nur um rein arbeitgeberfinanzierte bAV geht: Wieso sollten Arbeitgeber ihr Geld sinnlos in eine Versicherungsgemeinschaft pumpen? Der positive Effekt, den der AG beim AN durch die Unterstützung zur AV bei unbefristet angestellten Arbeitnehmern erzeugt ist doch eh hinfällig. Meine Frage also: Gibt es das wirklich? Angenommen Fritzchen Müller unterschreibt bei Firma XY einen Zwei-Jahres-Vertrag. Erst nach 5 Jahren Betriebszugehörigkeit hat F. M. Anspruch auf eine Zusatzrente aus der bAV. Nach den zwei Jahren verlässt F.M. Firma XY. Der Arbeitgeber hat also also zwei Jahre Geld(bAV-Zahlungen) in ein schwarzes Loch gepumpt. Das wäre doch echt Blödsinn! Wer macht den sowas? Oder habe ich etwas falsch verstanden? ja ich denke, das wäre in dem Fall so! Rentenansprüche sollten verlässlich sein und nicht verfallen können, das ist meine Meinung. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
GlobalGrowth November 13, 2008 Das ist nur die halbe Wahrheit. Bei einer baV bekommst Du bei vorzeitigem Ausstieg nur einen kleinen Anteil der Beiträge ausgezahlt. Der Rest ist irgendwo im Räderwerk verloren gegangen, wobei durchaus auch etwas beim Arbeitgeber hängen geblieben sein kann. Den kleinen Betrag darf man dann übrigens auch noch versteuern, wenn ich es richtig verstanden habe. es wird zu oberflächlich an die Sache herangegangen, vom Grunde her gibt es 5 Durchführungswege in der bAV. (Unterstützungskasse, Pensionskasse, Pensionszusage, Direktversicherung, Pensionsfonds) Bleiben wir mal bei der gängigsten arbeitnehmerfinanzierten Direktversicherung... *gesetzl. unverfallbare Ansprüche mit sofortiger Wirkung Wenn ich jetzt beispielsweise 7 Jahre nur einzahlen konnte, dann hab ich nen geringeren Anspruch, als wenn ich dies 30 Jahre gemacht habe, das dürfte klar sein. Hintergrund ist aber nicht, dass irgendwer die Hand aufhält, sondern vielmehr einfach noch nicht die Masse an Deckungskapital gebildet werden konnte. Der Arbeitgeber hat, wenn das ganze vom Bruttogehalt des Arbeitnehmers gezahlt wurde natürlich sofort einen Gewinn...nämlich bei den Sozialabgaben. Daher zahlen die meisten Arbeitgeber auch die Ersparnis von ca. 20% bezogen auf den Beitrag gleich in die bAV des Arbeitnehmers mit ein. Beiträge/Renten bekommt man im übrigen idR erst frühestens mit dem 60. Lebensjahr ausgezahlt! Weiterhin hat auch der AN die ganze Zeit einen Gewinn gemacht, nämlich die Lohnsteuer- und Sozialabgaben...von daher muss man immer beide Seiten beleuchten...und selbst wenn ich das Unternehmen verlasse, kann ich wegen der Unverfallbarkeit den Vertrag zum nächsten Arbeitgeber "übertragen" der dann das Geld (Deckungskapital) seiner Versicherung zuführt, sodass der Vertrag dort weiterlaufen kann... ich halte daher die bAV für ein durchaus geeignetes Instrument der Altersvorsorge cya Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Urmel November 13, 2008 · bearbeitet November 13, 2008 von Urmel Bleiben wir mal bei der gängigsten arbeitnehmerfinanzierten Direktversicherung... Mag ja richtig sein, was Du schreibst, wir waren jetzt aber rein bei einem Punkt, der die arbeitgeberfinanzierte Betriebsrente betrifft. Bezogen auf diesen Beitrag: Bei arbeitgeberfinanzierter Betriebsrente: Früher Jobwechsel kann Altersversorgung kostenKlick Könnte jetzt auch sowas schreiben wie "ERST LESEN, DANN DENKEN, DANN POSTEN" oder so, na ja. egal. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
GlobalGrowth November 13, 2008 dann musst du dir aber selbst an die Nase greifen, schau mal ein paar Beiträge weiter oben! und nochmal: kein Arbeitgeber gibt dir ne arbeitgeberfinanzierte bAV wenn du einen befristeten Vertrag hast! Wenn ich nen unbefristeten Vertrag habe und die 5 Jahre für die Unverfallbarkeit nicht schaffe, freut sich die Gemeinschaft durch höhere Renten darüber....letzterer Fall ist aber sehr selten, weil hier idR Pensionszusagen verwendet werden, die zu Rückstellungen im Unternehmen führen...das belastet die Solvabilität der Firma, daher bekommt auch nur ein bestimmtes Klientel diese Form! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Urmel November 13, 2008 · bearbeitet November 13, 2008 von Urmel dann musst du dir aber selbst an die Nase greifen, schau mal ein paar Beiträge weiter oben! Nein, ich habe mich nur zur abrbeitgeberfinanzierten Betriebsrente geäußert. Du hast aber geantwortet, als hätte ich etwas zu arbeitnehmerfinanzierter Betriebsrente geschrieben. Also hast Du nicht richtig gelesen. Aber wie gesagt: Mir egal. Ich sag das nur, weil Dein geschrei mindestens doppelt so laut wäre, hätte ich bei meiner Antwort das Thema verfehlt. und nochmal: kein Arbeitgeber gibt dir ne arbeitgeberfinanzierte bAV wenn du einen befristeten Vertrag hast! Nochmal: Du bist falsch informiert. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
el galleta November 13, 2008 und nochmal: kein Arbeitgeber gibt dir ne arbeitgeberfinanzierte bAV wenn du einen befristeten Vertrag hast! Ähm, ist bspw. die VBLklassik nicht rein arbeitgeberfinanziert? Die bekommt auch jeder befristete Angestellte. saludos, el galleta Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Urmel November 13, 2008 Ähm, ist bspw. die VBLklassik nicht rein arbeitgeberfinanziert? Die bekommt auch jeder befristete Angestellte. saludos, el galleta Sage ich doch. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
calandor November 13, 2008 · bearbeitet November 13, 2008 von calandor Ähm, ist bspw. die VBLklassik nicht rein arbeitgeberfinanziert? Die bekommt auch jeder befristete Angestellte. saludos, el galleta ja, wenn dem nur so wäre! also zumindest nicht bei mir... leider nein ernsthaft, da ist ein zwangs-AN-beitrag zu leisten und die AG-leistung ist auch noch steuerpflichtig davon mal ab, kann man sich aber freiwillig weiterversichern, bzw. kann minimalrenten als einmalzahlung abgefunden erhalten erstens machen Leute die befristete Verträge haben gar keine bAV...weil dem schon der Arbeitgeber nicht zustimmt und zweitens, wenn es vom Arbeitnehmer gezahlt wurde verfällt gar nix! da bist Du falsch informiert! oder derjenige, der sowas macht und ins offene messer rennt war schlecht informiert? schließt man etwas ab, wenn man garantiert weis, das man gar keine leistung erhalten kann? mal abgesehen von ner berufsunfähigkeitsverischerung Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
el galleta November 13, 2008 ja, wenn dem nur so wäre! also zumindest nicht bei mir... leider nein ernsthaft, da ist ein zwangs-AN-beitrag zu leisten Okay. saludos, el galelta Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
GlobalGrowth November 13, 2008 Ähm, ist bspw. die VBLklassik nicht rein arbeitgeberfinanziert? Die bekommt auch jeder befristete Angestellte. saludos, el galleta die VBL ist eine Pflichtversicherung des öffentlichen Dienstes, das kannste mit den genannten Durchführungsmöglichkeiten nicht wirklich vergleichen! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Urmel November 13, 2008 · bearbeitet November 13, 2008 von Urmel oder derjenige, der sowas macht und ins offene messer rennt war schlecht informiert? schließt man etwas ab, wenn man garantiert weis, das man gar keine leistung erhalten kann? mal abgesehen von ner berufsunfähigkeitsverischerung Im öffentlichen Dienst wird man nicht gefragt, ob man das will --> Pflichtversicherung Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Urmel November 13, 2008 · bearbeitet November 13, 2008 von Urmel die VBL ist eine Pflichtversicherung des öffentlichen Dienstes, das kannste mit den genannten Durchführungsmöglichkeiten nicht wirklich vergleichen! Ist aber auch eine arbeitgeberfinanzierte Betriebsrente. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag