ghun90 November 9, 2008 · bearbeitet November 9, 2008 von ghun90 Hallo! Ich bin neu im Forum und hab da schonmal meine erste(n) Frage(n) Ich bin in der 12. Klasse in der gymnasialen oberstufe und muss Mittwoch einen Referat über die KgaA halten. Nun versuche ich Informationen über die KgaA im Internet zu finden, jedoch finde ich da nichts so besonderes. Unsere Lehrerin hat uns eine Tabelle gegeben (die ich auch hochgeladen habe ) nun, ich muss für das referat folgende punkte über die KgaA finden: - Gründung - Geschäftsführung - Gewinn/Verlust - Haftung - Kapitalaufbringung Ich habe schn etwas über die gründung gefunden: http://www.sofort-gesellschaften.de/d/Rech...rmen/seite2.php Aber in den andern unterpunkten fällt es mir schwer was im Internet zu finden. Wikipedia hilft da auch nicht: http://de.wikipedia.org/wiki/Kgaa Ich weiß nur, das die KgaA eine Fusion aus der Aktiengesellschaft und der Kommanditgesellschaft ist. Außerdem finde ich in wiki nichts über "Kommanditaktionär". Könnt ihr mir da vll. helfen? Es ist echt ein schwieriges Thema finde ich, und das meinte auch meine Lehrerin. Es wurden schon referate über die KG und Ag gehalten. es wäre auch nicht gut wenn ich die informationen von der ag und kg einfach so zusammenfasse. denn dann hätte ich das wiederhohlt was die andern schon gemacht hatten. Ich wäre auch froh wenn ich mir vernünfitige quellen im internet nennen würdet. Danke! Unternehmensformen_Tabelle_Wislearn.doc Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fleisch November 9, 2008 die KGaA in aller kürze findest du in einem guten Blatt von Jörg Quickels --> www.nboeing.de da gibt's auch einen Vergleich mit anderen Rechtsformen, Erläuterungen etc. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ghun90 November 9, 2008 könntest du mir vll die genau quelle nenen ^^ danke;) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fleisch November 9, 2008 · bearbeitet November 9, 2008 von Schnitzel www.nboeing.de ist das nicht deutlich ? kannst auch indizierte googlesuche nutzen Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ghun90 November 10, 2008 Also dankeschön für den Link. Also ich habe schon einiges verstanden über die kgaa. die kgaa ist im grunde genommen nichts anderes als eine Aktiengesellschaft, nur dass eben einige Sachen der Kommanditgesellschaft hinzugefügt worden sind, soweit ich verstanden habe. es gibt genau wie in der aktiengesellschaft auch einen aufsichtsrat in der kgaa. dieser ist genau so aufgebaut. der aufsichtsrat ist der oberste kontrollorgan der kgaa. jedoch gibt es im gegensatz zu einem vorstand einen komplementär in der kgaa. (vollhafter) die kommandititsen der kgaa nenen sich kommanditaktionäre. diese kommanditaktionäre übernehmen Aktien gegen Einlagen. Also so hab ich das verstanden. da gibt es jedoch was ich nicht verstehe. für die gründung braucht man mind. 5 personen. 3 für den Aufsichtsrat. mind. 1 vollhafter (Komplementär) und mind. ein Kommanditaktionär. Wer ist der gründer. also was muss der gründer sein. Komplementär oder Kommanditaktionär? Also es gibt quellen da steht das es der Kommanditaktionär ist und quellen wo es der komplementär ist. oder ist beides möglich? und das verstehe ich auch nicht( habe ich im internet gefunden): "Die Haftung ist nach der Handelsregistereintragung für den Kommanditisten begrenzt. Die Kommanditaktionäre haften nur in Höhe ihrer Einlage." http://www.sofort-gesellschaften.de/d/Rech...rmen/seite2.php ja ich dachte es gibt keine kommanditisten. danke! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
harryguenter November 10, 2008 hier gibts auch noch was: http://de.wikipedia.org/wiki/Kommanditgese...haft_auf_Aktien Die persönlich haftenden Gesellschafter (phG oder Komplementäre) unterliegen im Wesentlichen dem Personengesellschaftsrecht, § 278 Abs. 2 AktG. Sie sind geschäftsführungs- und vertretungsbefugt; es gelten die §§ 161 Abs. 2, 115, 116, 125 HGB. Einzelne persönlich haftende Gesellschafter können durch Satzungsbestimmung von der Geschäftsführung und Vertretung ausgeschlossen werden. Die Kommanditaktionäre verfügen über dieselben mitgliedschaftlichen Rechte wie die Aktionäre einer AG, § 278 Abs. 3 AktG. Sie bringen das in Aktien zerlegte Grundkapital der KGaA auf, haften aber darüber hinaus nicht für Forderungen gegen die Gesellschaft. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ghun90 November 11, 2008 Aufgaben und Befugnisse des Aufsichtsrats [bearbeiten] Aufgabe des Aufsichtsrats ist es, die Geschäftsführung also den Vorstand zu überwachen (§ 111 AktG). Hierzu kann der Aufsichtsrat Geschäftsführungsmaßnahmen von seiner Zustimmung abhängig machen (§ 111 Abs. 4 Satz 2 AktG). Daneben hat er Prüfungspflichten (insbesondere des Konzern- und Jahresabschlusses der Gesellschaft, § 111 Abs. 2 Satz 3 AktG) sowie Berichtspflichten. Der Aufsichtsrat vertritt die Gesellschaft gegenüber dem Vorstand (§ 112 AktG). Er ernennt Vorstände und beruft diese ab. Er bestellt die Vorstandsmitglieder auf höchstens 5 Jahre, eine wiederholte Bestellung der Vorstandsmitglieder ist zulässig (§ 84 Abs. 1 Satz 1, 2 AktG). Der Aufsichtsrat kann die Bestellung aus einem wichtigen Grund widerrufen (§ 84 Abs. 3 Satz 1 AktG). Die KgAA hat ja auch einen Aufsichtsrat. Aber die KgAA hat keinen Vorstand, also nur die Komplementäre. Wen muss dann der Aufsichtsrat überwachen und welche Aufgaben hat sie dann? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Malvolio November 11, 2008 Vielleicht solltest Du einfach mal in einer Bibliothek (vorzugsweise Uni-Bibliothek oder sowas) mal einige Bücher zum Gesellschaftsrecht anschauen. Dort findest du sicher alles was du brauchst. In Wikipedia gibt es ja auch schon einige Literaturhinweise. http://de.wikipedia.org/wiki/Kommanditgese...haft_auf_Aktien Du sollstest dir auch einfach mal die rechtlichen Grundlagen anschauen. Das aktuelle HGB und AktG findest du sogar kostenlos im Internet beim Bundesjustizministerium. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag