Buffet.Jr. November 5, 2008 · bearbeitet November 5, 2008 von Chris1975_ Servus, hab Ende 2002 eine private Rentenversicherung abgeschlossen (Life Plus von Metlife), die zu 100% in Fondanteile investiert. Auszahlung nach min. 12 Jahren steuerfrei. Anfang diesen Jahres hatte ich dieses Produkt und die Kostenstruktur hier im Forum dargestellt und habe aufgrund der Resonanz die ich erhalten habe, die Beitragszahlung ruhend gestellt. Von meinen monatl. Beiträgen gehen 2% Gebühr plus 4 Euro fix ab. Bei monatlicher Sparrate von 50 Euro sinnlos. Jetzt wo ich allerdings 300 Euro im Monat sparen könnte und das Thema Abgeltungssteuer das normale Fondssparen beeinträchtigt, wollte ich das produkt weiter besparen: Nun sagt der Makler von damals plötzlich, nein ist nicht. Wenn ich aufstocke handelt es sich um eine Finanzinnovation und es wird trotzdem Abgeltungssteuer fällig!!! Stattdessen will er mir nun DWS Premium andrehen... Frage: Kann eine 2002 abgeschlossene Altersvorsorge im Mantel einer britischen LV nun nachträglich als Finanzinnovation eingestuft werden? Wenn ich weiter 50 Euro im Monat wie ursprünglich im Vertrag angegeben einzahlen würde, fällt keine Abgeltungssteuer an wenn ich die Sparraten nun aufstocke doch? Ich versteh das noch nicht... Danke in vorab. (Edit: Wie kann ich den Rechtschreibefehler in der Überschrift nachträglich ändern?) Ist erledigt, Chris. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
billy-the-kid November 5, 2008 ...hab Ende 2002 eine private Rentenversicherung abgeschlossen (Life Plus von Metlife), die zu 100% in Fondanteile investiert. Auszahlung nach min. 12 Jahren steuerfrei... Von meinen monatl. Beiträgen gehen 2% Gebühr plus 4 Euro fix ab. Bei monatlicher Sparrate von 50 Euro sinnlos. ..Wenn ich aufstocke handelt es sich um eine Finanzinnovation und es wird trotzdem Abgeltungssteuer fällig!!! Hallo Buffet.Jr, seit wann macht Buffet denn in LV (wenn schon dann kauft er doch Versicherer!) Also, da hast du dich verhört. Novation heißt das. Als Novation (= Neuabschluss) werden bestimmte Dinge gewertet, z.B. Beitragserhöhungen auf Altpolicen, es sei denn, sie waren im ursprünglichen Vertrag schon vereinbart (Dynamik o.ä.). Daher kannst du innerhalb des Altvertrages nur den alten Beitrag weiterzahlen. Du kannst aber die Beitragszahlungsweise umstellen: Sind die Kosten auch so hoch, wenn du anstatt monatlich viertel-, oder halbjährlich zahlst (150 bzw. 300)? Nur der Vollständigkeit halber: auch auf Neuveträge würde KEINE Abgeltungssteuer fällig, aber sie unterliegt den heutigen Steuerregeln (unterschiedlich bei Kapitalwahlrecht bzw. Rentenbezug). Grüße, billy-the-kid Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Buffet.Jr. November 7, 2008 @billy: Danke für die Erklärung. Ich werde mich schlau machen und sehen ob die Option besteht... Denkst Du man kann die Police nach nur 5 Jahren schon auf dem Zweitmarkt verkaufen? (Der Rückkaufswert bei der Gesellschaft ist ja lächerlich: Mein Fondwertanteil 4-stellig aber mein Rückkaufswert 2-stellig!) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag