Obama08 November 3, 2008 · bearbeitet November 3, 2008 von Obama08 Hallo, im Jahre 2007 habe ich mit Aktienverkäufen/Festgeld-/Tagesgeldzinsen/Dividenden 5.000,- Euro plus erzielt (Kapitalerträge). Diese sind natürlich steuerlich angegeben worden und entsprechend besteuert worden. Im Jahr 2008 habe ich Aktien gekauft, die nun Ende 2008 deutlich im Minus sind. Sagen wir mal -15.000,- Euro. Ist es nun steuerlich sinnvoll zumindest einen Teil (oder alle?) dieser Spekulationsverluste zu realisieren, sprich die Aktien mit Verlust zu veräußern? Kann ich dann z.B. -5000,- Euro Aktienspekulationsverlust mit den 5000,- Euro gemischten "Kapitalerträgen" aus 2007 ausgleichen und erhalte dafür nachträglich die Steuern zurück? Natürlich alles abzgl. Freibeträge, die sowieso steuerfrei waren. Geht das auch mit Gewinnen aus 2006? Wie weit geht das zurück? Kann ich z.B. -10.000,- Euro Verlustvortrag mit in die Zukunft nehmen und dort dann mit zukünftigen Gewinnen aus -- 1. Festgeld-/Tagesgeldzinsen? -- 2. Dividenden? -- 3. Ab 2009 gekauften Aktien und damit realisierten Spekulationsgewinnen? verrechen und dadurch die dann fällige Abgeltungssteuer senken? Oder können in 2008 realisierte Spekulationsverluste nur mit erwarteten Spekulationsgewinnen (also --3.) verrechnet werden? Kann mir das jemand aus dem Forum (am besten mit Quellen) erklären? Oder muss ich damit zum Steuerberater? :- DANKE im voraus, Obama08... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Dagobert November 3, 2008 Hallo, im Jahre 2007 habe ich mit Aktienverkäufen/Festgeld-/Tagesgeldzinsen/Dividenden 5.000,- Euro plus erzielt (Kapitalerträge). Diese sind natürlich steuerlich angegeben worden und entsprechend besteuert worden. Im Jahr 2008 habe ich Aktien gekauft, die nun Ende 2008 deutlich im Minus sind. Sagen wir mal -15.000,- Euro. Ist es nun steuerlich sinnvoll zumindest einen Teil (oder alle?) dieser Spekulationsverluste zu realisieren, sprich die Aktien mit Verlust zu veräußern? Kann ich dann z.B. -5000,- Euro Aktienspekulationsverlust mit den 5000,- Euro gemischten "Kapitalerträgen" aus 2007 ausgleichen und erhalte dafür nachträglich die Steuern zurück? Natürlich alles abzgl. Freibeträge, die sowieso steuerfrei waren. Geht das auch mit Gewinnen aus 2006? Wie weit geht das zurück? Kann ich z.B. -10.000,- Euro Verlustvortrag mit in die Zukunft nehmen und dort dann mit zukünftigen Gewinnen aus -- 1. Festgeld-/Tagesgeldzinsen? -- 2. Dividenden? -- 3. Ab 2009 gekauften Aktien und damit realisierten Spekulationsgewinnen? verrechen und dadurch die dann fällige Abgeltungssteuer senken? Oder können in 2008 realisierte Spekulationsverluste nur mit erwarteten Spekulationsgewinnen (also --3.) verrechnet werden? Kann mir das jemand aus dem Forum (am besten mit Quellen) erklären? Oder muss ich damit zum Steuerberater? :- DANKE im voraus, Obama08... schau mal hier nach, am Ende des Threads gibt es auch einen link zu einem pdf Dokument Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
harryguenter November 3, 2008 · bearbeitet November 3, 2008 von harryguenter Ist es nun steuerlich sinnvoll zumindest einen Teil (oder alle?) dieser Spekulationsverluste zu realisieren, sprich die Aktien mit Verlust zu veräußern? Ja, wenn Du die Verluste nochmal mit Gewinnen verrechnest - sonst bleiben nur die Kosten. Achtung: Dieselben Titel nicht sofort wiederkaufen => "Gestaltungsmissbrauch" wird vom FA nicht anerkannt. Kann ich dann z.B. -5000,- Euro Aktienspekulationsverlust mit den 5000,- Euro gemischten "Kapitalerträgen" aus 2007 ausgleichen und erhalte dafür nachträglich die Steuern zurück? Natürlich alles abzgl. Freibeträge, die sowieso steuerfrei waren. Geht das auch mit Gewinnen aus 2006? Wie weit geht das zurück? Verlustrücktrag ist meines Wissens nach für mehrere Jahre möglich allerdings nur eine Verrechnung mit festgestellten Spekulationsgewinnen. Mit Zinsen / Dividenden gehts nicht. Kann ich z.B. -10.000,- Euro Verlustvortrag mit in die Zukunft nehmen und dort dann mit zukünftigen Gewinnen aus Ja, auch mit Spekulationsgewinnen aus Käufen 2009. Allerdings wg. der Abgeltungssteuer ist der Verlustvortrag aus 2008 nur bis 2013 für Aktien / Fonds verwendbar - danach nur noch mit Veräußerungsgewinnen aus Immobilien, Autos etc.. Wie schon erwähnt: keine Spekulationsverlustverrechnung mit: Zinsen, Dividenden Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag