Stutz Juli 2, 2012 Wenn der SEB abgewickelt ist werden wir doch höchstens an die 80% des eingezahlten Wertes wieder erhalten? Oder? Für den, der bei nominal 100% eingestiegen ist, mag das so stimmen. Wie immer hat die Medaille jedoch zwei Seiten: Wer sich kurz nach Bekanntgabe der Abwicklung bei ca. 60% des Nominalwerts an der Börse eingedeckt hat, der würde bei einer angenommenen tatsächlichen Abwicklungssumme im Gegenwert von 80% eine nette Rendite einfahren - zumal ja letzten Freitag schon rund ein Drittel der Einlage auf einen Schlag wieder "frei" geworden ist (wegen Auszahlung von ca. 10 EUR pro Anteil). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Stutz Juli 2, 2012 ...aber ich sehe auch irgendwie nicht ein, dass ich für 0,irgendwas Anteile von zwei OIs nun noch fünf Jahre Depotgebühren bei denen abdrücken soll. Dann bleibt dir nur die wertlose Ausbuchung. Übertragung geht technisch nicht, verkaufen auch nicht. Auf volle Stücke aufstocken jetzt auch nicht mehr. Aktuelles Update hierzu: eBase behauptet allen Ernstes kein Spitzenausgleich-Depot zu besitzen, womit selbst eine gegenwertlose Ausbuchung de fakto ausgeschlossen wird. Die wollen allen Ernstes für ein bis auf die Spitzen von den zwei Positionen SEB und Kanam leeres Depot für weitere mindestens fünf Jahre abkassieren (und wer glaubt, die Abwicklungen wären nach Ablauf der fünf Jahre komplett abgeschlossen, dürfte auch noch ziemlich naiv in dieser Annahme sein). Für diese Antwort haben sie sich obendrein satte zwei Wochen Zeit gelassen, und schon die vorherige Kommunikation in den letzten Wochen verlief mit Mindestlaufzeiten von einer Woche je Antwort seitens eBase äusserst schleppend. Von Service oder Lösungsorientierung im Kundensinne keine Spur, aber auch so gar keine Spur. Der Vollständigkeit halber ebenfalls noch erwähnt: eine Schliessung wird mit Verweis auf die angeblich nicht löschbaren Spitzen ebenso ausgeschlossen wie eine kostenlose Weiterführung bis die Spitzen endgültig erloschen wären. Da frage ich mich doch, inwieweit diese einseitige Nichtkündbarkeit (bzw. die Behauptung derselben) überhaupt rechtens ist, da sie eindeutig eine einseitige Benachteiligung des Kunden darstellt, die nirgends vertraglich geregelt ist. Die sehen von mir jedenfalls keinen Rappen mehr, darauf können die Gift nehmen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Longshort Juli 2, 2012 · bearbeitet Juli 2, 2012 von Longshort eine Schliessung wird mit Verweis auf die angeblich nicht löschbaren Spitzen ebenso ausgeschlossenDavon ist in den AGB keine Rede. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Stutz Juli 2, 2012 eine Schliessung wird mit Verweis auf die angeblich nicht löschbaren Spitzen ebenso ausgeschlossenDavon ist in den AGB keine Rede. Genau so siehts aus. Alles andere wäre ja auch extremst fragwürdig. Ich sags ja, die Weigerung das Depot aufzulösen entbehrt jedweder Rechtsgrundlage. Ist jetzt die Frage ob sich der Aufwand lohnt den Ombudsmann einzuschalten oder ob man nicht gleich der BAFIN mal nen kleinen Wink geben sollte. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Longshort Juli 2, 2012 . Ist jetzt die Frage ob sich der Aufwand lohnt den Ombudsmann einzuschalten oder ob man nicht gleich der BAFIN mal nen kleinen Wink geben sollte. Ich würde schriftlich kündigen und sehen, was ebase macht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
fancY Juli 3, 2012 Und mit dem Kuendigungsschreiben auch eine evtl. bestehende Einzugsermächtigung vom Referenzkonto zurückziehen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Karl Squell Juli 3, 2012 Und mit dem Kuendigungsschreiben auch eine evtl. bestehende Einzugsermächtigung vom Referenzkonto zurückziehen. Das habe ich übrigens bei der Fondsdepot Bank jetzt auch gemacht, mal sehen, was dort passiert Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Stutz Juli 3, 2012 Und mit dem Kuendigungsschreiben auch eine evtl. bestehende Einzugsermächtigung vom Referenzkonto zurückziehen. Oh ja, ein sehr guter Tipp. Normalerweise bedienen die sich ja für die Depotgebühr stets an der zuletzt zugekauften Depotposition - da haben die dann bei nur noch zwei OIs in Abwicklung mit Bruchstückchen denkbar schlechte Karten. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Luxor Juli 4, 2012 Und mit dem Kuendigungsschreiben auch eine evtl. bestehende Einzugsermächtigung vom Referenzkonto zurückziehen. Oh ja, ein sehr guter Tipp. Normalerweise bedienen die sich ja für die Depotgebühr stets an der zuletzt zugekauften Depotposition - da haben die dann bei nur noch zwei OIs in Abwicklung mit Bruchstückchen denkbar schlechte Karten. da kann man ja eine minipostion als geldmarktfonds halten. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Stutz Juli 4, 2012 Oh ja, ein sehr guter Tipp. Normalerweise bedienen die sich ja für die Depotgebühr stets an der zuletzt zugekauften Depotposition - da haben die dann bei nur noch zwei OIs in Abwicklung mit Bruchstückchen denkbar schlechte Karten. da kann man ja eine minipostion als geldmarktfonds halten. Wozu? Ich _will_ ja, dass ihnen nichts anderes übrigbleibt als mir das OI-Gekröse abzunehmen und das Depot dichtzumachen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Luxor Juli 5, 2012 da kann man ja eine minipostion als geldmarktfonds halten. Wozu? Ich _will_ ja, dass ihnen nichts anderes übrigbleibt als mir das OI-Gekröse abzunehmen und das Depot dichtzumachen. stell dich mal drauf ein, dass das nicht passieren wird. da wird es einige geben und soviel oif werden die nicht in irgendwelchen internen konten halten wollen, um anleger auszuzahlen. grüße luxor Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
IndexP Juli 17, 2012 · bearbeitet Juli 17, 2012 von IndexP Aktuelles Update hierzu: eBase behauptet allen Ernstes kein Spitzenausgleich-Depot zu besitzen, womit selbst eine gegenwertlose Ausbuchung de fakto ausgeschlossen wird. Die wollen allen Ernstes für ein bis auf die Spitzen von den zwei Positionen SEB und Kanam leeres Depot für weitere mindestens fünf Jahre abkassieren (und wer glaubt, die Abwicklungen wären nach Ablauf der fünf Jahre komplett abgeschlossen, dürfte auch noch ziemlich naiv in dieser Annahme sein). Für diese Antwort haben sie sich obendrein satte zwei Wochen Zeit gelassen, und schon die vorherige Kommunikation in den letzten Wochen verlief mit Mindestlaufzeiten von einer Woche je Antwort seitens eBase äusserst schleppend. Von Service oder Lösungsorientierung im Kundensinne keine Spur, aber auch so gar keine Spur. Der Vollständigkeit halber ebenfalls noch erwähnt: eine Schliessung wird mit Verweis auf die angeblich nicht löschbaren Spitzen ebenso ausgeschlossen wie eine kostenlose Weiterführung bis die Spitzen endgültig erloschen wären. Da frage ich mich doch, inwieweit diese einseitige Nichtkündbarkeit (bzw. die Behauptung derselben) überhaupt rechtens ist, da sie eindeutig eine einseitige Benachteiligung des Kunden darstellt, die nirgends vertraglich geregelt ist. Die sehen von mir jedenfalls keinen Rappen mehr, darauf können die Gift nehmen. Stutz, an der Lösung des Problems bzw. Deinem weiteren Vorgehen bin ich ebenfalls interessiert, da in ähnlicher Lage. (beabsichtige, mein ebase-Depot dicht zu machen...allerdings liegen dort u.a. noch xx,52 Stücke vom SEB Immoinvest drin) Wäre nett, wenn Du uns auf dem laufenden hältst. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Akaman Juli 21, 2012 · bearbeitet Juli 21, 2012 von Akaman „Immobilienfonds können zukünftig ausschließlich in der Form eines geschlossenen Fonds aufgelegt werden“, heißt es auf Seite 325 des Entwurfs: „Geschlossene Fonds sind nach diesem Gesetz solche Fonds, die eine Rücknahmemöglichkeit nicht mindestens einmal jährlich vorsehen“. Gesetzentwurf zur Schaffung einheitlicher Regeln für Investmentfonds und ihre Manager Die Anbieter geschlossener Fonds reiben sich schon die Hände. Ich glaube allerdings nicht, dass das so durchgehen wird. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Schildkröte Juli 23, 2012 Immobilienfonds können zukünftig ausschließlich in der Form eines geschlossenen Fonds aufgelegt werden", heißt es auf Seite 325 des Entwurfs: Geschlossene Fonds sind nach diesem Gesetz solche Fonds, die eine Rücknahmemöglichkeit nicht mindestens einmal jährlich vorsehen". Gesetzentwurf zur Schaffung einheitlicher Regeln für Investmentfonds und ihre Manager Die Anbieter geschlossener Fonds reiben sich schon die Hände. Ich glaube allerdings nicht, dass das so durchgehen wird. Daran anknüpfend ein Artikel in der FTD: http://www.ftd.de/po...e/70066755.html Wesentliche Punkte: Künftig beträgt die Mindestanlage bei geschlossenen Fonds mindestens 50.000,00 . Außerdem müssen geschlossene Fonds das Fondsvolumen künftig über mehrere Immobilien verteilt gestreut anlegen. Die Fremdfinanzierung bei geschlossenen Fonds darf höchstens bei 30 % liegen. Offene Fonds dürfen künftig gar nicht mehr aufgelegt werden. Bereits bestehende offene Fonds haben aber Bestandsschutz. Ein besseres Geschenk hätte man hausinvest & co. doch gar nicht bereiten können... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
psteinbrech Juli 24, 2012 Hallo, zumindest bei Das Finanzministerium will damit indirekt auch die Provisionen deckeln, die Initiatoren den vermittelnden Banken, Sparkassen und Vertrieben zahlen. "Bislang haben die Emittenten auch deshalb hohe Kredite aufgenommen, um Anlegern noch attraktive Renditen darstellen zu können, obwohl zum Teil mehr als 15 Prozent deren Eigenkapitals als Rückvergütung an die Vermittler flossen" geht das aber nicht weit genug. Hier wäre eine Regelung notwendig, dass die eigentliche Fondsbeteiligung (wirklich netto-netto) und die Provisionen getrennt ausgewiesen werden. Und zwar nicht als "Agio" oder sonstwas, sondern als "Vermittlerprovision" mit getrennter Überweisung. Dann wüsste der unbedarfte Anleger wenigstens, wohin sein Geld verschwindet. Peter Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sokrates August 3, 2012 Gerade auf Handelsblatt online entdeckt: Anleger bekommen nur, was übrig bleibtDie vor der Auflösung stehenden offenen Immobilienfonds müssen ihre Gebäude verkaufen. Doch der Erlös geht nicht direkt an die Anleger - denn der Verkauf kostet Geld. Ob Amt, Bank oder Staat: Sie alle sind vorher dran. http://www.handelsblatt.com/finanzen/immobilien/nachrichten/immobilienverkaeufe-anleger-bekommen-nur-was-uebrig-bleibt/6958274.html Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
bärenbeißer August 3, 2012 Gerade auf Handelsblatt online entdeckt: Anleger bekommen nur, was übrig bleibtDie vor der Auflösung stehenden offenen Immobilienfonds müssen ihre Gebäude verkaufen. Doch der Erlös geht nicht direkt an die Anleger - denn der Verkauf kostet Geld. Ob Amt, Bank oder Staat: Sie alle sind vorher dran. http://www.handelsblatt.com/finanzen/immobilien/nachrichten/immobilienverkaeufe-anleger-bekommen-nur-was-uebrig-bleibt/6958274.html Mal ganz ehrlich: Hast du etwas anderes erwartet? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
sparfux August 3, 2012 ... und die Provisionen, die die Fondsgesellschaft beim Verkauf für sich einbehält, sind da noch nicht mal erwähnt. Gerade bei KanAm sind das satte 2% vom Verkehrswert. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fondsanleger1966 August 3, 2012 · bearbeitet August 4, 2012 von Fondsanleger1966 Was Anleger nach der Immofonds-Abwicklung tun können: http://www.capital.d...aign=2012_08_03 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sokrates August 4, 2012 Gerade auf Handelsblatt online entdeckt: Mal ganz ehrlich: Hast du etwas anderes erwartet? Nein, aber ich fand die Aufschlüsselung, wer alles vorher die Hand aufhält ganz interessant... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fondsanleger1966 August 24, 2012 Hansaimmobilia wird aufgelöst: http://www.dasinvestment.com/investments/immobilien/news/datum/2012/08/24/hansaimmobilia-wird-aufgeloest/ -> 30% Leerstandsquote und 20% der Mietverträge laufen im nächsten Jahr aus. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
macondo Oktober 6, 2012 Gibt es Neuigkeiten zu der Auflösung eines Ebase-Depots mit Resten von dem Kanam nach Übertrag? Diese Frage wird mich Anfang 2013 spätestens beschäftigen, da ich plane mein Depot bei der Ebase wahrscheinlich zu der DAB übertragen zu lassen. Das wird bis auf die Reste des Kanams problemlos möglich sein. Wie sollte ich da am besten vorgehen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
SM77 Oktober 8, 2012 Gibt es Neuigkeiten zu der Auflösung eines Ebase-Depots mit Resten von dem Kanam nach Übertrag? Diese Frage wird mich Anfang 2013 spätestens beschäftigen, da ich plane mein Depot bei der Ebase wahrscheinlich zu der DAB übertragen zu lassen. Das wird bis auf die Reste des Kanams problemlos möglich sein. Wie sollte ich da am besten vorgehen? Ausbuchung klappt wohl nicht. Depotgebühren werden aber bis auf weiteres erlassen, wenn du drei mal nachfragst - siehe hier Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Schinzilord November 19, 2012 Haha, KANAM plant neuen Immofonds.... http://www.ftd.de/finanzen/investmentfonds/:mitten-in-der-krise-hoffnung-auf-neustart-bei-immobilienfonds/70119507.html Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Akaman November 19, 2012 Haha, KANAM plant neuen Immofonds.... http://www.ftd.de/finanzen/investmentfonds/:mitten-in-der-krise-hoffnung-auf-neustart-bei-immobilienfonds/70119507.html Willst du das nicht vielleicht lieber hier posten? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag